Insofern vielleicht noch ein kleiner Hinweis. Sie wissen, dass auch viele Vertreterinnen und Vertreter der Lobbyverbände unterwegs sind und uns jeweils ihre Bedarfe nennen und wollen, dass das möglichst schnell umgesetzt wird. Ich würde sagen, die
denken auch vordergründig an ihre eigenen Bedarfe und haben sozusagen natürlich auch ihren Vorteil im Sinn, was man auch nachvollziehen kann, weil es natürlich alles auch immer unternehmerische Dinge sind, die hier im Blickfeld sind. Deswegen ist es für mich wichtig, hier auch eine gewisse Distanz zu halten, die Rolle der Moderation einzunehmen und einen eigenen Weg zu gehen. Ich hoffe, dass wir den irgendwie auch gemeinsam bestreiten können. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Ministerin, ich hatte eigentlich vorgehabt, Ihnen vorzuwerfen, dass Sie auch keine inhaltlichen Dinge abgeliefert haben und dass Sie nicht berichtet haben, was für wichtige Schritte zu diesem wesentlichen Punkt gekommen sind. Jetzt muss ich Ihnen aber zumindest ins Zeugnis schreiben, dass Sie sich bemüht haben. Sie wissen, was das üblicherweise heißt. Ich muss sagen, das Thema – vielleicht nur als ein Anstoß – ist so wichtig, dass es, glaube ich, verkehrt ist, da heranzugehen und den Leuten zu sagen: Wir sprechen heute an diesem Tag über dieses eine Problem der sektorenübergreifenden Versorgung. Die Kunst bei der Moderation eines so großen Themenkomplexes ist es, ein Brainstorming zu starten.
Mich würde mal interessieren, welche Impulse die Landesregierung und das Ministerium gegeben haben, den freien Ideenfluss bei diesem Thema anzuregen. Sie wissen genau: Bei der sektorenübergreifenden Versorgung reden wir über einen Themenbereich, der so viele verschiedene Facetten hat. Sie haben angedeutet, welche Akteure da unterwegs sind, dass es dort fast unmöglich ist, ein Thema auf den Tisch zu legen und sich dann an diesem Tag zu einem Beschluss zu einigen oder zu sagen, so geht es jetzt weiter. Auch ich habe Erfahrung darin, solche Runden Tische zu moderieren, auch mit den gleichen Akteuren, die dort am Tisch sitzen. Wenn man dort einen freien Fluss der Ideen zulässt, ist es auch möglich, am Ende mit einem Beschluss hinauszukommen, der vielleicht auch manchmal überraschend ist und von dem man vielleicht am Anfang der Diskussion gar nicht wusste, dass es der Weg sein wird. Ich bin mir relativ sicher, dass Sie die Problematik einfach aktuell
falsch angefasst haben und dass Sie dort den Akteuren wahrscheinlich einfach etwas freien Lauf lassen müssen. Das vielleicht nur als Anregung.
Bitte nutzen Sie dieses Gremium mehr! Ich kenne die Akteure dort, wie Sie es gesagt hatten, die rennen bei uns allen immer die Türen ein. Deswegen glaube ich nicht, dass es nicht möglich wäre, dort andere Ergebnisse zu erzielen. Sie sind immerhin bemüht, das will ich Ihnen zugestehen, aber ich glaube auch, dass zwei Sitzungen im Jahr einfach zu wenig sind, und insbesondere nicht, wie Sie es angefasst haben. Danke.
Sehr geehrter Abgeordneter Zippel, es ist auch nicht meine erste Moderation, die ich mache, und ich bin sehr für das Prinzip von Brainstorming, Open Source usw., aber leider war das auch nicht gewollt. Sondern das Gremium wollte einen ganz konkreten, einen sehr eng gefassten Vorschlag, an dem man sich eben nicht mal frei abarbeiten kann, sondern wo genau ganz konkrete Schnittstellen nur benannt werden. Diesem Wunsch sind wir jetzt auch nachgekommen – wie gesagt –, weil eine andere Methode nicht gewünscht war. Insofern schaue ich jetzt mal, wie sich jetzt die Beteiligten, die Akteure weiter in diesen Prozess einbringen werden. Wir haben uns jetzt konkrete Problempunkte herausgesucht, die einfacher abzuarbeiten sind. Es war der Wunsch, erst mal kleine Schritte zu gehen und nicht die großen. Insofern – denke ich – können wir spätestens in einem halben Jahr mehr berichten. Natürlich wird es nicht so sein, dass es irgendwelche Arbeitssitzungen gibt, sondern es gibt natürlich zwischen den Sitzungen genau das Arbeiten in kleinen Unterarbeitsgruppen, die sich dann explizit mit bestimmten Problembereichen beschäftigen werden und das dann später in der großen Gruppe zusammenführen. Danke.
Aber, Herr Zippel, Sie tun so, als wenn das alles freundlich ist. Was kämpfen wir in dieser Bundesrepublik, dass endlich die Mauern zwischen ambulant und stationär eingerissen werden. Das haben bisher alle Bundesgesundheitsminister – ja, da bin ich ein bisschen vorsichtig –, aber auch ein Herr Spahn wird sich da die Zähne ausbeißen und Späne lassen. Denn hier geht es um eins: Ob das auf Bundesebene ist oder auf Landesebene, hier geht es um Besitzstände. Hier geht es um Besitzstände, weil der ambulante Bereich nichts abgeben will, weil der stationäre Bereich nichts abgeben will – ich weiß, es gibt auch noch Gebührenfragen bei der ganzen Sache. Das macht diese Moderation so schwer. Wenn es um Geld geht, dann ist Moderation das eine, aber die Interessenvertretung der einzelnen Besitzstände hat da das Primat. Deshalb bin ich noch mal vor, denn das ist nicht einfach lustig, was hier stattfindet, und das ist nicht einfach mal ein Runder Tisch oder dergleichen mehr, hier geht es knallhart auch um ökonomische Interessen, wenn es auch Gesundheitswesen ist.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Abgestimmt wird direkt über das Gesetz der Landesregierung in der Drucksache 6/6151, zweite Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Stimmen dagegen. Wer enthält sich? Die Fraktion der AfD enthält sich. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Es ist keine Fraktion dagegen. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6289 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 6/6517
Das Wort hat Abgeordnete Lukasch aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Danke schön, Frau Präsidentin. Durch Beschluss des Landtags in seiner 131. Sitzung am 8. November 2018 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Die Überweisung oder Behandlung des Gesetzes macht sich notwendig, weil am 25. Mai die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten ist. Das Gesetz selbst ist am 14.12.2016 umfangreich behandelt worden, sodass keine weiteren Änderungen außer der Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung auf der Tagesordnung stand. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 57. Sitzung am 6. Dezember 2018 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Annahme des Gesetzes. Danke schön.
Vielen Dank, mir liegen keine Wortmeldungen vor. Der Ausschuss hatte sich darauf verständigt, ohne Aussprache, wenn ich das richtig verstanden habe. Ja? Dann kommen wir zur Abstimmung. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6289 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und der AfD. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung zu diesem Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung geben will, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Es erheben sich alle Fraktionen. Danke schön. Wer ist dagegen? Keiner. Wer enthält sich? Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
Redaktionsermächtigung zur Vorbereitung der Verkündung des Gesetzentwurfs „Thüringer Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte im Landesdienst sowie zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“ Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6497 - Neufassung
Wir hatten uns darauf verständigt, dass wir diesen auf alle Fälle heute noch aufrufen. Wünschen die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Ja? Wer spricht? Bitte schön, Frau Dr. Martin-Gehl.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, in der letzten Plenarsitzung haben wir das Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz verabschiedet. Leider hat sich in die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz- und Verbraucherschutz, die mit dem Gesetz zur Abstimmung stand, ein Fehler eingeschlichen.
Dieser Fehler stellt sich wie folgt dar: Es wurden mit der Beschlussempfehlung in § 40 des Gesetzes unter den Ziffern 12 bis 14 drei Tatbestände in die volle Mitbestimmung aufgenommen, die zuvor nach der ursprünglichen Gesetzesfassung der nur eingeschränkten Mitbestimmung unterliegen sollten und demnach als Ziffern 8 bis 10 in § 41 Abs. 3 geregelt waren. Folgerichtig müssen diese in eine höhere Form der Mitbestimmung übertragenen gleichlautenden Tatbestände in § 41 Abs. 3 gestrichen werden, was bedauerlicherweise übersehen wurde, sodass nunmehr eine Doppelregelung der entsprechenden Textpassagen in den §§ 40 und 41 vorliegt.
Dieses redaktionelle Versehen zu korrigieren, ist Anliegen des vorliegenden Antrags. Die rechtliche Grundlage für diese Korrektur findet sich in § 110 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, der vorsieht, dass offenbare Unrichtigkeiten beschlossener Gesetze vor deren Ausfertigung und Verkündung vom Präsidenten bzw. der Präsidentin zu berichtigen sind. Dass es sich im vorliegenden Fall um eine solche offenbare Unrichtigkeit handelt, dürfte außer Frage stehen, denn es wird auf den ersten Blick deutlich, dass eine Verschiebung nahezu wortgleicher Textpassagen innerhalb der vorgegebenen Regelungssystematik erfolgt ist, die nur dann einen Sinn ergibt, wenn eine Streichung der nicht mehr gewollten ursprünglichen Regelung vor
genommen wird. Dies geht auch aus der Begründung der Beschlussempfehlung hervor, die in Bezug auf die betroffenen Regelungspunkte hervorhebt, dass zur Stärkung der Richter- und Staatsanwaltsräte die Tatbestände der vollen Mitbestimmung ausgeweitet werden, was bedeutet, dass die betroffenen Tatbestände eben nicht mehr der eingeschränkten Mitbestimmung unterliegen sollen und zwangsläufig damit an der entsprechenden Stelle im Gesetz fehl am Platz sind.
Wenn nun aber offenkundig ist, dass hier lediglich ein redaktionelles Versehen vorliegt, stellt sich natürlich die Frage, ob denn nicht § 110 Abs. 2 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Landtagspräsidenten bzw. die Landtagspräsidentin darstellt, um von sich aus in der gebotenen Weise korrigierend tätig werden zu können. Darüber wird man sicher diskutieren können. Wir sind indes der Auffassung, dass der vorliegende Fall kein typischer im Sinne der genannten Vorschrift ist, denn hier geht es nicht einfach um die Richtigstellung eines vorgegebenen Gesetzestextes, es geht vielmehr um die Streichung von Gesetzestext. Aufgrund dieser Besonderheit und vor allem aus Respekt vor dem Parlament als Gesetzgeber halten wir es daher für sinnvoll, ja für notwendig, dem Landtag die Entscheidung über die Redaktionsermächtigung der Präsidentin im Rahmen der in dem Antrag genannten Vorgaben zu überlassen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung zu dem Ihnen vorliegenden Antrag. Danke schön.
Ich eröffne die Beratung und als erster Redner hat Abgeordneter Scherer, Fraktion der CDU, das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein etwas außergewöhnlicher Tagesordnungspunkt, so eine Redaktionsermächtigung. Woher kommt das, dass wir uns hier mit einer Redaktionsermächtigung befassen müssen? Das kommt daher, weil Rot-Rot-Grün kurz vor der letzten Ausschusssitzung einen Änderungsantrag eingebracht hat und nicht wollte – sage ich jetzt mal –, dass darüber auch noch mal intensiv geredet oder beraten wird.
Aber natürlich, gerade Sie haben gesagt, „das ist unser fester Wille“, wenn ich Sie zitieren darf, darf man zwar nicht aus der Ausschusssitzung, aber Sie
wollten es unbedingt in das nächste Plenum bringen und wir wollten noch mal darüber beraten. Das hätte man in einer nächsten Ausschusssitzung in aller Ruhe machen können. Aber das ist eben die Folge davon, wenn man unbedingt was durchdrücken will, obwohl man diese Änderung erst kurz vor der Sitzung einbringt, dann kann man sich das auch nicht mehr anschauen und Sie haben es offenbar selbst auch nicht mehr richtig angeschaut. Dann ist das die Folge, dass wir hier stehen müssen und müssen uns darüber unterhalten, dass das ein Redaktionsversehen ist. Ja, doch, das war schon so. Das hätten wir uns alle ersparen können, wenn man gründlich arbeiten würde und wenn man auch der Opposition Gelegenheit geben würde, so eine Sache zu beraten.
Ich weiß schon, was nachher wieder kommt, dann kommt das Argument: Wir haben doch ewig lange über das Richtergesetz beraten. Da gebe ich Ihnen sogar recht, das hat lange gedauert. Aber der Änderungsantrag, der diese Folge hier hat, ist unmittelbar vor der letzten Ausschusssitzung eingebracht worden und darüber wurde eben nicht mehr beraten, obwohl wir es wollten, sondern es wurde gesagt: Es wird jetzt durchgezogen. Das sind die Folgen, mehr brauche ich dazu gar nicht mehr zu sagen.