nächst über die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.
Wir stimmen über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen und Stimmenthaltungen kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung auch beschlossen.
Wir stimmen über die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wieder alle Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen auch nicht. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung beschlossen.
Es gibt noch eine weitere Ausschussüberweisung, und zwar an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das ist der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Federführung. Da ist der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Gentele.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 15 aufrufe, möchte ich noch bekannt geben, dass sich alle Fraktionen geeinigt haben, als nächsten Tagesordnungspunkt und als letzten am heutigen Tag den Tagesordnungspunkt 18 aufzurufen, damit sich alle darauf einstellen können. Gibt es da von irgendjemandem Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir so.
Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4658 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/6323
dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6399
Das Wort hat zunächst Abgeordnete Dr. MartinGehl aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 3. November 2017 wurden der Antrag der Koalitionsfraktionen „Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags“ in Drucksache 6/4658 und der Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in Drucksache 6/4709 jeweils an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Antrag und den Änderungsantrag in seiner 68. Sitzung am 21. September 2018 sowie in seiner 69. Sitzung am 26. Oktober 2018 beraten.
In Vorlage 6/4159 bzw. 6/4159 – Neufassung – haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zum Antrag in Drucksache 6/4658 eingebracht. Auch die CDU-Fraktion hat in Vorlage 6/4616 einen Änderungsantrag zu Drucksache 6/4658 eingebracht. Diesen Antrag, der sich auf die Ergänzung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zum Thema „Kleinkinder im Plenarsaal“ bezog, hat die Antragstellerin in der Ausschussberatung am 26.10.2018 zurückgezogen und erklärt, dass sie den Änderungsantrag in Vorlage 6/4159 – Neufassung – unterstützt und mit den Änderungen der Drucksache 6/4658 zustimmt.
Der Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe, der sich wie auch der Koalitionsantrag auf § 80 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags bezog, wurde leicht modifiziert in den Änderungsantrag der Vorlage 6/4159 – Neufassung – aufgenommen. Im Rahmen der Beratungen hat sich der Ausschuss
Anlass der erneuten Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in dieser Wahlperiode ist die Umsetzung der in einer Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs beschriebenen Anforderungen an die Verfassungsgemäßheit der Arbeitsabläufe des Thüringer Landtags, insbesondere bei kommunalrelevanten Gesetzentwürfen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof trifft in seinem Urteil vom 09.06.2017 zum sogenannten „Vorschaltgesetz“ die Feststellung, dass allen Abgeordneten des Landtags rechtzeitig vor der abschließenden Beratung und Entscheidung derartiger Gesetzentwürfe alle entscheidungserheblichen Informationen und Dokumente vorliegen müssen. Verfassungsrechtlich wird dies mit dem umfassenden Informationsrecht der Abgeordneten begründet. Dementsprechend werden in der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 6/6323 vor allem die §§ 52 und 80 entsprechend geändert. Entscheidend ist, dass in Zukunft alle Sitzungsprotokolle und dazugehörige weitere Beratungsdokumente innerhalb von zwei Wochen nach der jeweiligen Sitzung vorliegen müssen, wobei die Ausschüsse auch kürzere Fristen beschließen können. In solchen Fällen werden Vorabprotokolle erstellt.
Die Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs führen dazu, dass in kürzerer Zeit mehr Informationsmaterial verarbeitet und verteilt werden muss, als das bisher der Fall war. Deshalb sehen die Koalitionsanträge ebenso wie der Antrag des Abgeordneten Krumpe vor, die Arbeitsabläufe des Landtags stärker zu digitalisieren. Demnach soll die zentrale Informationseinrichtung zur verbindlichen Bereitstellung der Informationen an alle Abgeordneten das digitale Abgeordneteninformationssystem sein. Da zur praktischen Umsetzung eine Reihe technischer Änderungen und Neuerungen notwendig wird, können die Änderungen, so sie denn heute beschlossen werden, erst zum 01.03.2019 in Kraft treten.
Am 26. Oktober 2018 hat der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu den Drucksachen 6/4658 und dem Änderungsantrag in Vorlage 6/4159 – Neufassung – und zum Antrag in Drucksache 6/4709 eine Beschlussempfehlung in Drucksache 6/6323 verabschiedet. Zu dieser Beschlussempfehlung liegt Ihnen nun in der jetzigen zweiten Lesung ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. Mit diesem Änderungsantrag wird die Frist für die Vorlage der Sitzungsprotokolle nach § 80 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags auf drei Wochen verlängert. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann sich eigentlich mit Fug und Recht die Frage stellen: Muss man die Geschäftsordnung des Landtags elf Monate vor Ende der Legislatur anfassen, muss man sie noch verändern oder kann man nicht mit dem Regelungswerk, was die letzten gut vier Jahre hergehalten hat, auch noch das knappe Jahr, was noch aussteht, weiterarbeiten? Ich denke, das kann man mit Fug und Recht so vertreten, dass die Geschäftsordnung auch in einer womöglich nicht 100 Prozent perfekten Form so weiter in Kraft sein kann, wie sie bislang in Kraft war.
Andererseits – und Frau Martin-Gehl hat in der Berichterstattung ja darauf hingewiesen – wird mit dem, was – ich würde sagen – in fast unzähligen Stunden und Sitzungen an technischen Details vorbereitet und erarbeitet wurde, die Tür in eine neue Zeit aufgemacht, nämlich in eine elektronische Zeit. Die Änderung der Geschäftsordnung, die uns so vorliegt und die heute so beschlossen werden soll, sieht im Wesentlichen vor, dass elektronische Dokumente im Abgeordneteninformationssystem das Papierwerk, was heute für die Authentizität und die Fristen, die laufen, letztlich noch maßgebend ist, ersetzen sollen. Ich denke, es macht guten Sinn, diese Entwicklung zu irgendeinem Zeitpunkt anzustoßen. Es macht auch deshalb guten Sinn, das anzustoßen, weil wir, nachdem wir schon intensiv darüber diskutiert haben, wie man das rechtstechnisch umsetzt, auch an die Stelle gekommen sind, dass uns die Landtagsverwaltung gesagt hat, ihr müsst aufpassen, wie man das technisch umsetzt. Und für eine technische Umsetzung diesen Ausmaßes – das liest sich in der Geschäftsordnung immer so ganz banal – braucht man verwaltungsseitig einen erheblichen Vorlauf.
Dieser erhebliche Vorlauf führt dazu, dass man zum Schluss des Diskussionszeitpunktes vor etwa zwei bis zweieinhalb Monaten mit einem Vorlauf von sechs Monaten rechnen musste. Das bedeutet, dass die Änderungen der Geschäftsordnung ohnehin erst am 1. März 2019 in Kraft treten werden. Aus dem Gesichtspunkt heraus – langes Vorlauffenster für technische Veränderungen – denke ich, macht es guten Sinn, auch im letzten Fünftel einer Legislatur noch Geschäftsordnungsänderungen in den Blick zu nehmen und damit die rechtlichen Voraussetzungen für diesen technischen Vorlauf dann auch zu setzen.
Justizausschusses vorgelegt worden, die jetzt noch eine kleine Modifizierung erfahren hat. Damit das auch für die Beschäftigten des Hauses, die im Protokolldienst eingesetzt sind, umsetzbar bleibt
und damit sehr mitarbeiterverträglich umgesetzt werden kann, haben sich die Abgeordneten darauf verständigt, Protokolle nicht schon nach zwei, sondern erst nach drei Wochen in elektronischer Form ausgehändigt zu bekommen. Das ist die einzige Änderung, die dort noch kommt. Die Änderungssystematik führt dazu, dass an ganz vielen Stellen schlichtweg technisch etwas in der Geschäftsordnung angepasst werden muss.
Ich denke, auf diese vielen Änderungen muss man im Letzten nicht eingehen, derweil es technische Folgeänderungen sind, die dort kommen. Es gibt im Ergebnis noch zwei oder drei Punkte, auf die ich noch kurz hinweisen will, weil sie von der Sache her interessant sind. Das ist einmal die Änderung in § 52, der als Primat dann das AIS beschreibt und dort unter Buchstabe c, also im neuen Absatz 2, das ist die – wenn man das so bezeichnen will – Alarmierung für die Abgeordneten, dass Dokumente elektronisch zur Verfügung stehen, die eingebaut wird. Das ist ein wesentlicher Punkt, weshalb der technische Vorlauf so weit sein muss.
Interessant ist dann auch noch mal der § 76 Abs. 7 unter der Ziffer 6 in der Änderungsdrucksache, der neu eingefügt wird, wo es darum geht, dass sonstige Unterlagen aus den Ausschüssen – wenn denn die Ausschussberatung öffentlich war – künftig auch zur Verfügung gestellt werden. Ich denke, das ist ein Stück weit mehr Transparenz, die entsteht, damit dies auch nach außen erkennbar ist, damit man also auch dort von außen recherchieren kann. Und dann noch mal die Änderung in § 116 Abs. 1, das ist dann noch mal der Rückfall eigentlich in die klassischen Zeiten, die man halt an den Plenartagen braucht. An den Plenartagen ist es nicht so gut zumutbar, dass man also ununterbrochen im Abgeordneteninformationssystem nachschaut, was sich denn dort gerade bewegt hat. An den Tagen soll es bei der bisherigen Regelung bleiben, sodass also dann haptisch in gedruckter Form Unterlagen und Drucksachen ausgehändigt und in Postfächer der Abgeordneten gelegt werden. Da wird der Grundsatz des Primats des AIS durchbrochen, um das händelbar zu halten für unsere Sitzungsberatung, unseren Sitzungsablauf.
In der Sache muss ich sagen, es war durchaus spannend, diese Entwicklung der Änderung der Geschäftsordnung zu begleiten. Es war auch teilweise ganz überraschend, an welche Problempunkte man stoßen konnte und wie man sie anschließend lösen musste. Es ist eine Sisyphusarbeit in vielen Bereichen gewesen, die zu erledigen war. Ich bedanke mich bei den Mitdiskutanten insbesondere für die
mir gegenüber geübte Geduld, wenn man dort auf eine relativ präzise Rechtssetzung versucht hat zu achten, das ist nicht immer ganz so einfach. Frau Martin-Gehl als Berichterstatterin wird es nachempfinden können, dass Juristen dort teilweise auf verlorenem Posten kämpfen. Aber es hat immer zu einem guten Ergebnis geführt.
Ich denke, wir können alle ganz gut mit dieser veränderten Geschäftsordnung leben. Wir werden jedenfalls den Änderungen zustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Ja, Kollege Geibert, es ist immer die Frage, ob man eine Geschäftsordnung innerhalb einer Legislaturperiode zweimal anfassen muss. Aber ich würde es schon etwas stärker formulieren wollen: Das Urteil, was am 09.07. in Weimar gefallen ist zur Frage, wie die Informationsrechte der Abgeordneten vor ihren Entscheidungen zu befriedigen sind und welche entsprechenden Aufwände ein Landtag und eine Landtagsverwaltung an den Tag legen muss, glaube ich, hat uns in gewisser Weise gezwungen, hier entsprechende Veränderungen vorzunehmen.
Das Urteil – und da würde ich vielleicht den Gedanken wie folgt formulieren – hat unfreiwillig die Digitalisierung und gegebenenfalls Modernisierung des Thüringer Landtags mit auf den Weg gebracht, und das finde ich, ist dann schon okay. Wir haben es doch in den vergangenen Wochen und Monaten erlebt, dass wir nicht nur, was die Papierflut angeht, mehr auf den Tisch bekommen haben – also es ist nicht nur ein ökologisches und ökonomisches Problem geworden –, sondern wir haben eben auch mit gewissen Unsicherheiten in den Ausschüssen gearbeitet. Ich erinnere nur an Entscheidungen, innerhalb von drei, vier Stunden Protokolle erstellen zu lassen, damit der mitberatende Ausschuss noch ein Protokoll auf den Tisch bekommt usw. usf. Deshalb glaube ich schon, dass es wichtig und richtig ist, dass wir hier diese entsprechenden Veränderungen vornehmen und dass wir sie heute auch mit Blick auf die neue Legislaturperiode vornehmen. Wir können eigentlich hier einen gewissen Probelauf durchführen, um zu zeigen, dass wir auf dem Weg vom Papierlandtag zum elektronischen Landtag sind und dass wir uns alle mehr oder minder – ich will mich ja durchaus outen, ich bin eher der Papiertyp – so langsam daran gewöhnen können, hier mehr mit elektronischen Mitteln zu arbeiten.
Ich möchte auch nur auf zwei Gedanken und Veränderungen meinerseits hinweisen, der eine ist schon benannt worden, § 76, die Frage, dass eben mehr Transparenz sozusagen in die Problematik der Dokumente, in die Öffentlichkeit von Dokumenten kommt, das halten wir eben für wichtig. Wir müssen auch nicht verschweigen, dass wir als Linke immer dafür gewesen sind, dass der Ausschuss öffentlich sein soll. So weit sind wir noch nicht, vielleicht können wir in der nächsten Legislaturperiode darüber reden. Aber – wie gesagt – das ist ein Schritt, um deutlich zu machen: Wir wollen eigentlich unsere Arbeit, unsere Inhalte, unsere Dokumente transparenter gestalten und deshalb finde ich die Veränderung des § 76 dafür völlig in Ordnung.
Und ich weise auf den § 84 hin. Das war so ein bisschen ein Problem, was jetzt in der Enquetekommission sichtbar wurde. Wie gehen wir mit den gewählten Mitgliedern und Sachverständigen im Ausschuss um und wie mit den entsprechenden Dokumenten, die dort erstellt werden? Sind die auch für diese Leute zugänglich? Das klärt jetzt der § 84, die Veränderung, und da, glaube ich, haben wir auch einen Schritt in die richtige Richtung getan.
Am Ende noch, Kollege Gentele, zu Ihren Änderungsvorschlägen: In beiden Fällen, glaube ich, würden wir doch sehr stark, wenn wir diesen folgen würden, die Systematik unserer Geschäftsordnung nicht nur verändern, sondern wir müssten sie auf den Kopf stellen und grundsätzlich neu gestalten.
Also Punkt 1 in der Drucksache 6/6366, da geht es darum, dass jeder Abgeordnete zu jeder Zeit in der ersten, zweiten und dritten Beratung entsprechende Anträge stellen kann. Unsere Geschäftsordnung hat folgende Systematik: zehn Abgeordnete oder eine Fraktion. Und wir müssen jetzt nicht umfangreich die Problematik von Fraktionslosen, von einzelnen Abgeordneten diskutieren, aber es besteht eben noch ein systematischer Unterschied zwischen den einzelnen und den fraktionslosen Abgeordneten und den Fraktionen und demzufolge können wir Ihren Antrag mit Blick auf die gesamte Geschäftsordnung nicht nachvollziehen.
Die Drucksache 6/6367 bedeutet ja, dass Sie die 5 Minuten, die wir den fraktionslosen Abgeordneten im Rahmen der Aktuellen Stunde zuordnen, auf 10 Minuten erhöhen wollen, weil Sie der Meinung sind, Sie müssten im Grunde genommen gegebenenfalls bei allen fünf Aktuellen Stunden die Möglichkeit haben, Zeit einbringen zu können, Redezeit einbringen zu können.
Hier würde ich auch mit Blick eben auf die Fraktionen sagen: Das Recht eines einzelnen Abgeordneten stringent von der Verfassung bis in die Ge
schäftsordnung hinein lautet 5 Minuten, und die wollen wir auch an dieser Stelle bei der Aktuellen Stunde aufrechterhalten. Sicherlich könnte man interpretieren, dass das ein gewisser Nachteil ist, wenn man zu allen fünf Aktuellen Stunden reden möchte, aber auch da, glaube ich, würde die Systematik der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags jetzt auf den Kopf gestellt werden. Auch da werden wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen.
Ein letzter Hinweis sei mir gestattet, den ich ausdrücklich protokollarisch und so ein bisschen als Arbeitsauftrag an die Verwaltung geben würde. Da in der getroffenen Regelung in § 52 keine Veränderung in der Verfahrensweise bei fristgebundenen Zuleitungen angestrebt ist, was die Landesregierung unter den entsprechenden Fristabläufen anbetrifft, glaube ich schon, ist es notwendig, dass man dies auch ergänzend durch einen unterstützenden Hinweis auf die laufenden Gespräche auf Arbeitsebene über die elektronischen Daten austauschen, korrigieren bzw. arbeitstechnisch einfließen lassen könnte. Sonst könnte es gegebenenfalls zu Hemmnissen, was wie gesagt die Zuweisung von entsprechenden Unterlagen angeht – und wie gesagt unter Angabe von Fristabläufen – kommen. Das will ich ausdrücklich gesagt haben, damit es dann nicht im Nachgang zu irgendwelchen Komplikationen kommt.