Protocol of the Session on November 8, 2018

Zu der dem Meldeverfahren angelasteten Kritik an den Falschmeldungen will ich ausdrücklich betonen, dass die diesen Falschmeldungen hauptsächlich zugrunde liegenden Ursachen nicht im Gesetz begründet sind und daher auch nicht mittels Änderungen im Gesetz beseitigt werden können. Eine nicht in dem durch die Kinderrichtlinie vorgegebenen Zeitraum durch den Arzt ermöglichte Untersuchung sowie keine oder eine verspätete ärztliche Teilnahmebestätigung gegenüber dem Vorsorgezentrum für Kinder müssen vielmehr mit den die Früherkennungsuntersuchungen durchführendenden Kinderärzten und Hausärzten unter Beteiligung der für die Einhaltung des Berufsrechts zuständigen Landesärztekammer direkt erörtert werden.

Die zweite maßgebliche Ursache für Falschmeldungen ist eine deutlich verspätete Meldedatenweitergabe durch die regionalen Einwohnermeldeämter an das Landesrechenzentrum, sodass auch die Meldedaten von Neugeborenen sowie Meldedatenänderungen nicht aktuell dem Landesrechenzentrum und damit nicht rechtzeitig dem Vorsorgezentrum zur Verfügung stehen. Aber gerade an der Lösung dieses Problems können die kommunalen Spitzenverbände aufgrund ihrer Verantwortlichkeit für die regionalen Einwohnermeldeämter unmittelbar selbst mitwirken.

Zusammenfassend will ich betonen, es gibt für mein Haus gerade auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Befragung der Jugendämter keine Alternative zur Verlängerung des Gesetzes und damit der Notwendigkeit des vorgelegten Gesetzentwurfs. Uns bestätigt auch zusätzlich die positive Resonanz durch die Eltern und auch die Kinderärzte und Hausärzte in unserer Auffassung. So berichtete beispielsweise das Vorsorgezentrum für Kinder am Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz von einer vorrangig positiven Resonanz am Servicetelefon, die erfreulicherweise manchmal so weit geht, dass sich Eltern beschweren, dass sie keine Einladung erhalten haben. Und auch die mit einer Meldepflicht bzw. Teilnahmebestätigung an den Früherkennungsuntersuchungen sogenannten belasteten Thüringer Kinderärzte und Hausärzte sind ganz überwiegend zufrieden mit den Regelungen, so die aktuelle Wertung durch den Vorsitzenden des Landesverbands der Kinder- und Jugendärzte sowie des Landesverbands der Hausärzte.

Mein Haus wird gemeinsam mit dem Vorsorgezentrum für Kinder, dem Berufsverband der Thüringer Kinder- und Jugendärzte und dem Berufsverband der Thüringer Hausärzte sowie dem Thüringer Landesrechenzentrum vor allem die Problematik der an

die Jugendämter ergehenden Falschmeldungen über vermeintliche Nichtteilnahmen sowie die Problematik der Meldedatenbereitstellung für das Vorsorgezentrum weiter verfolgen und gegebenenfalls erforderlichen Änderungsbedarf im Verfahren herausarbeiten.

Ich möchte Sie bitten, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Gesetz zur Förderung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen zu verlängern und ein klares Zeichen für das Einladungsund Erinnerungsverfahren zu setzen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ich eröffne die Beratung und das Wort hat Abgeordnete Meißner, Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und Kollegen, werte Zuschauer, vieles, was die Ministerin jetzt zur Einbringung dieses Gesetzes gesagt hat, kann ich nur bekräftigen, denn wir haben hier aus unserer Sicht ein Gesetz, das sich ausdrücklich bewährt hat. Im Jahre 2008 hat Thüringen angefangen, mit dem Einladungswesen zur Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen einen neuen, teilweise auch einzigartigen Weg zu wählen, den der Bund damals nicht in der Lage war, einheitlich in ganz Deutschland zu regeln.

Wir haben seit Bestehen dieses Gesetzes viel diskutiert. Es gab vielerlei Rückmeldungen, wo wir auch bei der erstmaligen Novellierung versucht haben, Erleichterungen im Verfahren einzubauen. Aber es gab auch sehr starke Kritik seitens des Rechnungshofs, die auch das aufgreift, was jetzt seitens der Landkreise wieder aktuell vorgebracht wurde, nämlich die Frage von Aufwand und Nutzen.

Dazu möchte ich für die CDU-Fraktion hier an dieser Stelle noch mal das bekräftigen, was wir auch schon vor vielen Jahren hier gesagt haben: Dieses Gesetz hat sich bewährt, wenn auch nur ein Kindesleben gerettet wurde.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist etwas, was man eben schlecht in Zahlen fassen kann. Aber die Ministerin hat Zahlen benannt und die möchte ich an dieser Stelle hier auch ausdrücklich wiederholen, denn in den letzten fünf Jahren wurden aufgrund dieses durch das Gesetz vorgeschriebene Verfahren in 826 Fällen ein Hilfebedarf und in 55 Fällen Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung festgestellt.

(Ministerin Werner)

Jetzt möchte ich an dieser Stelle nicht die Eltern in eine Ecke stellen, die davon betroffen waren, sondern ich möchte den Fokus einfach darauf richten, dass wir es geschafft haben, über dieses Verfahren Familien ausfindig zu machen, die Hilfe brauchen und dann bekommen haben.

(Beifall CDU)

Alle, die in der Sozialpolitik, in der Familienhilfe tätig sind, wissen, wie schwierig es ist, genau diese Familien zu erreichen, und dass es oftmals keinen Raum gibt, wo man an sie rankommt bzw. wo man auf die konkreten Probleme, die diese Familien haben, aufmerksam wird. Von daher ist dieses Gesetz auch ein Instrument, um letztendlich das Hilfesystem, das wir in Thüringen haben, in der Praxis umzusetzen. Das ist am Ende auch Aufgabe der Kommunen und deswegen ist das auch ein sinnvolles Mittel, an dem wir weiter festhalten wollen.

(Beifall CDU)

Deswegen steht für uns auch außer Frage, dass wir dieses Gesetz verlängern wollen, wobei ich mir natürlich hier die Anmerkung nicht sparen kann, dass es schade ist, dass wir jetzt so wenig Zeit haben, intensiv über Inhalte bzw. Veränderungen zu sprechen. Aber wir haben ja gehört, dass da verschiedene ungünstige Situationen hinzukamen, was uns aber nicht davon abhalten wird, das Ganze im Ausschuss positiv zu begleiten.

Deswegen möchte ich, sicherlich auch stellvertretend für alle anderen Fraktionen, die Überweisung an den Sozialausschuss beantragen, wo wir uns ja schon morgen darüber verständigen wollen, was und wie wir eine Anhörung durchführen, um zu klären, welche Stellschrauben zu verändern sind, um mögliche Hürden in der Umsetzung zu beseitigen und das Verfahren zu vereinfachen. Es gibt zu dem Gesetz auch eine Richtlinie, die die Umsetzung regelt. Ich bin der Meinung, wir werden abwarten, was die Anhörung im Ausschuss bringt und vielleicht gibt es ja auch konkrete Vorschläge, wie wir dann im Rahmen der Richtlinie Vereinfachungen herbeiführen können, die vielleicht die einen oder anderen Vorbehalte, die es jetzt gibt, noch beseitigen.

Wir persönlich empfinden dieses Verfahren zu Früherkennung, wie gesagt, nicht als Misstrauen gegenüber den Eltern, sondern auch als Hilfestellung. Ich kann es auch aus persönlicher Erfahrung sagen: Es ist manchmal nicht schädlich, wenn man eine kleine Erinnerung bekommt und dann weiß, man muss den Arzt aufsuchen und kommt dann nicht in die Situation, es zu vergessen. Ganz am Ende sollten wir uns auch immer dessen bewusst sein: Es kommt den Kindern zugute und wir haben die Verantwortung, auch da alle Familien zu erreichen und Maßnahmen zu treffen.

Ich würde mich freuen, wenn wir im Rahmen der Anhörung trotz der kurzen Zeit einen intensiven Austausch durchführen könnten. Das Ministerium hat ja die Rückmeldung schon von den einzelnen Trägern bekommen und so sind wir gespannt. Ich kann nur sagen, es ist ein gutes Gesetz, wenn nicht sogar eines der besten der vergangenen Jahre hier im Thüringer Landtag. Danke.

(Beifall CDU, SPD)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordnete Herold das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, Kollegen Abgeordnete! Auf der Tribüne gibt es jetzt keine Zuschauer mehr, im Internet sicherlich noch den einen oder anderen. Auf der Tribüne gibt es ja auch kein Geld für das Hiersein, in den Reihen der Abgeordneten schon und ich kann erkennen, dass das Interesse durch alle Fraktionen hindurch bei ungefähr einem Drittel liegt.

Das heute hier vorliegende Gesetz ist notwendig und sehr zu begrüßen, da es doch um die Gesundheit unseres Nachwuchses geht. Es folgt dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder vom 19. Dezember 2013, welches bis Ende dieses Jahres Gültigkeit hat. Es ist also auch schon recht spät, über die Verlängerung zu beraten. Weil dieses Gesetz, wie schon gesagt, zum Kinderschutz und zum Erhalt der Kindergesundheit beiträgt, begrüßen wir es ausdrücklich und werden uns an den Beratungen natürlich auch beteiligen.

Die Inanspruchnahme wichtiger medizinischer Vorsorgeleistungen gilt es noch weiter zu verbessern. Dabei geht es ja hier vor allem um bürokratische Abläufe, um Meldeverfahren, um Benachrichtigungen und um die Erhebung der Daten, die aus den dann in Anspruch genommenen Untersuchungen gewonnen wurden, bzw. auch um die Gewinnung der Daten zu den Eltern und Kindern, die aus verschiedenen Gründen an diesen Vorsorgeuntersuchungen nicht teilnehmen. Deswegen, um dieses wichtige Werkzeug zu stärken, brauchen wir natürlich auch optimale Werkzeuge in der Verwaltung.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, drei Punkte anzusprechen, die aus unserer Sicht auf jeden Fall diskussionswürdig sind, neben anderen, die sich dann im Rahmen der Beratungen sicherlich noch ergeben. Wir möchten gern wissen zu der Frage dieser vermeintlichen oder echten Falschmeldungen: Wie viele Falschmeldungen gab es tatsächlich in absoluter Zahl? Wie könnten wir den Informationsfluss zwischen den involvierten Stellen verbes

(Abg. Meißner)

sern, sodass künftig die Zahl der Falschmeldungen über vermeintliche Nichtteilnahmen an Früherkennungsuntersuchungen so weit wie möglich reduziert werden kann? Warum wird die Geltungsdauer dieses zweiten Änderungsgesetzes wiederholt befristet? Es hat sich bewährt, es ist notwendig, alle freuen sich und da entsteht bei uns die Frage: Warum können wir das nicht rationalisieren und das Gesetz einfach entfristen und notfalls, wenn es sich herausstellen sollte, dass es notwendig ist, einfach nach einer Reihe von Jahren nachbessern? Da sind wir auch nicht an die Fünf-Jahres-Frist gebunden. Wir können nächstes, übernächstes oder in jedem beliebigen Jahr einfach nachschauen, evaluieren, die damit Befassten und Betroffenen befragen und das Gesetz ein wenig nachschärfen.

Was hier noch als Frage aufgetaucht ist: Wie wird bei den Einladungen und Erinnerungsverfahren hinsichtlich Migrantenkinder verfahren? Wir haben ja nun mittlerweile in Thüringen einen breiten Strauß an ausländischen Sprachen und oftmals sind es die Eltern, die dieser deutschen Sprache nicht mächtig sind. Die Kinder sind ja in der glücklichen Lage, wenn sie in die Schule schon gehen können oder einen Kindergartenplatz ergattert haben, dass sie recht schnell Deutsch lernen können, aber die Eltern nicht. Jetzt ist eben die Frage gerade bei den U1 und den weiteren Untersuchungen, wo die Kinder auch noch nicht lesen können: Wie kriegen die Eltern die Einladungen zu den Vorsorgeuntersuchungen?

Was mich in dem Zusammenhang noch interessiert, ist die Frage: Haben wir überhaupt so viele Amtsärzte, um diese ganzen Untersuchungen ordnungsgemäß erledigen zu können? Die Kinderärzte sind damit befasst. Die Kinderärzte in Thüringen sind alle ausgelastet. Die Kinderärzte freuen sich darüber, wenn sie etwas weniger Bürokratie haben. Aber ich weiß aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst – das ist ja auch schon oft hier thematisiert worden –, dass weitere Vorsorgeuntersuchungen, die den Kindern auch zustehen, nur teilweise noch erfüllt werden können. Ich würde mich freuen, wenn wir im Rahmen der Diskussion über dieses Gesetz wieder Mal darüber sprechen könnten, wie wir damit verfahren, dass wir in dem öffentlichen Gesundheitsdienst zur Abdeckung weiterer gesetzlicher Untersuchungspflichten genügend Geld und vor allem genügend Ärzte bekommen, um dem gesetzlichen Auftrag zur Betreuung und Beobachtung der frühkindlichen Gesundheit überhaupt gerecht zu werden. Deswegen, glaube ich, wird es im Ausschuss eine spannende Diskussion und wir werden der Ausschussüberweisung natürlich zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Alle Fraktionen haben diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich möchte nur sagen, wir hatten ja hier gesagt, dass er als letzter aufgerufen wird. Da die Zeit aber noch nicht erreicht ist, machen wir jetzt ganz normal weiter.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 14

Gesetz über die Anstalt Thüringer Fernwasserversorgung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6356 ERSTE BERATUNG

Frau Ministerin Siegesmund hat das Wort zur Begründung für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es geht um Wasser, um genau zu sein um Fernwasser. Seit 2003 existiert die Thüringer Fernwasserversorgung als Anstalt öffentlichen Rechts. Sie entstand damals durch die Fusion der vom Land Thüringen bereits 1993 errichteten Thüringer Talsperrenverwaltung mit dem Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen und seitdem stehen und standen drei Schwerpunkte der Arbeit der Thüringer Fernwasserversorgung im Mittelpunkt. Das sind das Gewährleisten der Versorgungssicherheit, das Verhindern von Wasserknappheit und ein bezahlbarer Wasserpreis.

Zu den einzelnen Punkten: Unter der Maxime „Mehr als reines Wasser“ versorgt die Thüringer Fernwasserversorgung die Thüringer Bürgerinnen und Bürger zu allen Zeiten mit dem Lebensmittel Nummer 1, unserem kostbaren Trinkwasser. Aber auch das Versorgen mit Brauchwasser nimmt einen nicht unerheblichen Stellenwert ein. Die großen Talsperren der Thüringer Fernwasserversorgung sind grundsätzlich für die Gewinnung, Speicherung und Verteilung von Trink- und Rohwasser ausgelegt. Das bereitgestellte Rohwasser sichert die Versorgung der Menschen mit Trinkwasser und gewährleistet das Liefern von Brauchwasser zur Be

(Abg. Herold)

regnung landwirtschaftlicher Flächen oder für industrielle Nutzungen.

Zur Trinkwasserversorgung bereitet die Thüringer Fernwasserversorgung als einziger Fernwasserversorger in Deutschland ausschließlich Oberflächenwasser aus Trinkwassertalsperren auf. Durch Fernwasserleitungen mit einer Gesamtstreckenlänge von mehr als 550 Kilometern wird dieses Wasser an Trinkwasserzweckverbände, Gemeinden und Stadtwerke geliefert. Die Thüringer Fernwasserversorgung betreibt fünf versorgungswirksame Trinkwassertalsperren und 60 weitere Stauanlagen, die vor allem der Hochwasserrückhaltung, der Brauchwasserbereitstellung und der Wasserkraftgewinnung dienen.

Der zweite Schwerpunkt der Thüringer Fernwasserversorgung ist das Verhindern von Wasserknappheit. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit Blick auch auf den Dürresommer 2018 teilen Sie sicher die Einschätzungen der Landesregierung, dass wir hier genau schauen müssen, wie wir aufgestellt sind. Hier zu nennen sind die Talsperren als Stauanlagen, deren Bedeutung im Kreislauf des Wassers entscheidend ist. Sie regeln in bestimmten Grenzen den natürlichen Wasserabfluss. Neben dem Schutz vor Hochwässern sind gerade in Niedrigwasserzeiten auch Abflusserhöhungen in den Flussläufen durch sie möglich. Die Speicherreserven der Trink- und Brauchwassertalsperren in der Hand der Thüringer Fernwasserversorgung bieten die Gewähr dafür, dass wir im Land jederzeit ausreichend mit Brauch- und Trinkwasser versorgt werden.

(Beifall Abg. Kummer, DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter Kummer.

Gerade in diesem außergewöhnlichen Hitzesommer, der von Trockenheit und Dürre als Folge des weltweiten Klimawandels geprägt war, haben wir hier mit ausreichend gefüllten Reservoirs in unseren Talsperren wirklich eine drohende landesweite Wasserknappheit verhindern und dieser vorsorgen können.

Der dritte Schwerpunkt, den ich zu Beginn nannte, war die Frage des Bereitstellens eines bezahlbaren Wasserpreises. Das Versorgen der Menschen mit Trinkwasser ist ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge. Damit dies zu einem für alle bezahlbaren Wasserpreis erfolgen kann, verpflichtet das Gesetz der Thüringer Fernwasserversorgung zu einem landesweit einheitlichen Entgelt für die Abgabe von Rohwasser. Eine den Grundsätzen der Transparenz und demokratischen Kontrolle verpflichtete Aufsicht gewährleistet dies. Dementsprechend denke ich, sind die drei Schwerpunkte ganz gut skizziert.

Zur Anstalt Thüringer Fernwasserversorgung wurde dann im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün verein

bart, dass wir an drei Stellen Verbesserungs- und Entwicklungsbedarfe sehen, nämlich erstens da, wo es sinnvoll und möglich ist, eine Nachnutzung der von der Thüringer Fernwasserversorgung zu unterhaltenden, aber nicht mehr benötigten Talsperren anzustreben; das Zweite die Energieversorgungspotenziale des Landes Thüringen zu stärken, indem wir schauen, inwieweit es rentierliche Investitionen auch im Bereich der Thüringer Fernwasserversorgung gibt; und zum Dritten die Tätigkeit der Thüringer Fernwasserversorgung durch die Einführung einer Aufsicht noch transparenter zu gestalten.

An diesen drei Punkten, meine sehr geehrten Damen und Herren, setzt jetzt auch unsere heute beginnende Beratung zur Novelle des Gesetzes an. Wir wollen die Geschäftsfelder dementsprechend abrunden und ins Hohe Haus zur Diskussion geben.