Protocol of the Session on April 30, 2015

Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung an den Innenund Kommunalausschuss beantragt worden. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenstimmen frage ich noch ab. Stimmenthaltungen? Damit ist die Ausschussüberweisung bestätigt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Der Tagesordnungspunkt 6 ist unbesetzt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Bürgerwillen respektieren – Thüringer Wald ohne

(Abg. Dittes)

Pumpspeicheroberbecken am Rennsteig Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/506

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat angekündigt, einen Sofortbericht zu Nummer III des Antrags zu halten. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Siegesmund.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Bürgerwillen respektieren – Thüringer Wald ohne Pumpspeicheroberbecken am Rennsteig“, das ist der Titel des Antrags der CDU-Fraktion und zu Punkt III möchte ich gern einen Sofortbericht abgeben. Lassen Sie mich jedoch vor die Klammer folgende Bemerkung ziehen: Was ist eigentlich der Bürgerwillen und was macht diesen denn aus? Die rot-rot-grüne Koalition hat sich nicht ohne Grund eine neue Art von Politik in ihr Pflichtenheft für diese Legislatur geschrieben. Damit meinen wir nicht nur andere Schwerpunkte, sondern auch in der Sache einen anderen Stil. Da geht es eben auch um Entscheidungsfindung, die natürlich den Bürgerwillen mit einbezieht. Mitsprache jetzt für sich zu entdecken, finde ich sehr spannend, dass die CDU meint, den Bürgerwillen in dieser Überschrift festzuschreiben. Damit, dass der Thüringer Wald ohne Pumpspeicheroberbecken am Rennsteig nur dann tragfähig wäre, wenn man diese Haltung vertritt, halte ich für durchaus sehr mutig.

Die Frage ist ja: Was ist der Bürgerwillen und wie artikuliert man den? Meine sehr geehrten Damen und Herren, um das Vorhaben Schmalwasser ganz konkret anzusprechen: Ich bin der Auffassung, wer den Bürgerwillen respektiert, führt jede Stimme an, und zwar vorurteilsfrei zum einen. Wer den Bürgerwillen respektiert, entscheidet nicht aufgrund der Lautstärke oder der Art und Weise, wie ein Hinweis ausgesprochen wird, sondern er erwirbt sich Sachkenntnis in der Sache. Wer den Bürgerwillen respektiert, macht auch Folgendes: Er pinselt nicht eine Position auf einen Antrag, die er dann hinterher zum Bürgerwillen deklariert. So viel vor der Klammer.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Ich finde das unverschämt!)

Nun möchte ich gern zu den einzelnen zehn Punkten, die in dem Antrag genannt werden, Stellung nehmen:

Zu Punkt 1: Welche Forderungen der Bürgerinitiative und des Runden Tisches wurden nicht berück

sichtigt und warum? Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Primas, hören Sie doch ganz gelassen zu!

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Ich höre doch zu!)

Die im Verfahren vorgebrachten Einwendungen bezogen sich schwerpunktmäßig auf die mit der Errichtung des Oberbeckens in unmittelbarer Nähe zum Rennsteig befürchteten Auswirkungen, wie die Zerschneidung eines bisher störungsarmen, unzerschnittenen Raums, die Beeinträchtigung des Rennsteigs in seiner Funktion als Kulturgut und als wichtigstes touristisches Infrastrukturelement, die Veränderung des Landschaftsbilds und des Mikroklimas, die Zerstörung von Quellbereichen, die Aufhebung von Trinkwasserschutzzonen und die Beeinträchtigung von Wasserdargeboten sowie die Lärmbelastungen durch den Baustellenverkehr.

Zu diesen Themen wurden in der landesplanerischen Beurteilung mehr als die Hälfte aller Maßgaben formuliert. Diese sind einsehbar. Zahlreiche Fragestellungen von den Bürgerinnen und Bürgern betrafen die energiewirtschaftliche Begründung des Vorhabens, Standortalternativen sowie verfahrensrechtliche Fragen. Die Empfehlungen des Runden Tisches bzw. deren Entwürfe zu den Themen Wasser, Energiewirtschaft, Rückbaualternativen, Klima und Waldumbau sowie Baustellenlogistik wurden der oberen Landesplanungsbehörde zur Kenntnis gegeben und sind – sofern sie von raumordnerischer Bedeutung waren – als sonstige Erkenntnisse inhaltlich in die Abwägungen zu den einzelnen Fachbelangen eingeflossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat eine intensive vorförmliche Beteiligung gegeben. Dazu hat sich das Stadtwerkekonsortium Trianel bekannt. Zwölf Sitzungen haben alles in allem stattgefunden. Der überwiegende Teil der Empfehlungen des Runden Tisches geht über den im Raumordnungsverfahren zu betrachtenden Detailierungsgrad hinaus. In den Empfehlungen hat der Runde Tisch deshalb überwiegend Formulierungen gewählt, die bereits an das nachfolgende Genehmigungsverfahren anbinden. Unabhängig davon hat der Vorhabenträger, veranlasst durch den Runden Tisch, zu weiteren Themen Konzepte bzw. Gutachten erarbeitet und auch darüber informiert.

2. Welche Gründe waren für die positive landesplanerische Beurteilung ausschlaggebend?

Im Raumordnungsverfahren wurde geprüft, ob das geplante Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung zu bringen war. Darin eingeschlossen war selbstverständlich die raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung. Nach dem Landesentwicklungsprogramm 2025 soll die Errichtung von Pumpspeicherkraftwerken im Land Thüringen einen Beitrag zur Erhöhung der

(Vizepräsidentin Jung)

Speicherkapazitäten leisten. Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen: Schon jetzt, schon jetzt wissend, dass in der Bundesrepublik insgesamt eine Speicherleistung durch Pumpspeicherkraftwerke von 6,5 Gigabyte zur Verfügung steht, und schon jetzt wissend, dass Thüringen über 30 Prozent dieser Leistung vorhält, ist es auch richtig, sich vor Augen zu führen, wie wichtig wir gerade in der Debatte um Versorgungssicherheit hier in Thüringen als Teil einer Speicherkapazitätsvorsorge auch wirklich sind.

Sogleich wird verlangt, dass den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Tourismus besonders Rechnung getragen werden soll. Dies wurde in der landesplanerischen Beurteilung auch berücksichtigt.

Punkt 3: Welche Auflagen hat das Landesverwaltungsamt im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens für das Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser erteilt? Dazu antwortet die Landesregierung wie folgt:

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat das Vorhaben in einem umfangreichen Verfahren und unter breiter Beteiligung der betroffenen Kommunen, Verbände, Vereine, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger geprüft und festgestellt, dass sowohl der Standort – also Oberbecken, Unterbecken, Wasserwege, Kavernen, Stollen und Betriebsgelände – als auch die 380-kV-Netzanbindung des geplanten Wasserspeicherkraftwerks mit den Plänen und Programmen der Landes- und Regionalplanung in Einklang gebracht werden können, wenn 38 Maßnahmen im Zuge einer späteren Genehmigungsplanung umgesetzt werden.

Zu den Maßgaben zählen beispielsweise die Reduzierung der Höhe der Dammkrone des Oberbeckens und die Verdopplung des Oberbeckenabstands zum Rennsteig auf 200 Meter. Das entspricht unter anderem auch den Forderungen der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen.

Zahlreiche im Raumordnungsverfahren vorgebrachte Stellungnahmen wurden aufgegriffen – Stichwort Bürgerwillen, vorförmliche Beteiligung, die Art und Weise, wie miteinander diskutiert wurde – und zwingen Trianel geradezu zur Anpassung seines Vorhabens im Fall einer Genehmigungsplanung bis hin zum Verkehrskonzept für die Baustellentransporte und – was mir auch sehr wichtig war bei einer Begehung vor Ort, um sich darüber zu informieren – zum Erhalt der Hochwasserschutzfunktion der Talsperre Schmalwasser.

Die wichtigsten weiteren Maßgaben lauten: Alle Möglichkeiten zur landschaftlichen Einpassung und zur Reduzierung der in Anspruch genommenen Flächen sind auszuschöpfen. Es muss ein detailliertes Verkehrskonzept für die Bauphase geben.

Die Hochwasserschutzfunktion erwähnte ich bereits. Es muss auch nachgewiesen und sichergestellt werden, dass das Vorhaben zu keinem Zeitpunkt die sichere Trinkwasserversorgung der Bevölkerung gefährdet. Eingriffe in den Waldbestand sind auf das unvermeidbare kleinste Maß zu beschränken. Die Netzanbindung soll so weit wie möglich durch Erdverkabelung mit vorhandenen Straßen und Wegen realisiert werden. Beeinträchtigungen von natürlichen Zug- und Wanderwegen sowie von Rastplätzen wandernder Tierarten, wie zum Beispiel Wildkatze, Luchs und Rotwild, sind in größtmöglichem Umfang zu vermeiden. Und – last, but not least – die Kompensationsplanung ist unter Berücksichtigung der Belange von Naturschutz, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und – Herr Primas – Landwirtschaft zu optimieren. Die Neuausweisung von Kompensationsflächen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist zu vermeiden. Eine vollständige Übersicht kann man auf der Website des Landesverwaltungsamts nachschlagen. Die Arbeit des Runden Tischs ist im Übrigen auch im Netz dokumentiert.

Punkt 4: Die Landesregierung wird gebeten zu berichten, wie sie die energiepolitischen Rahmenbedingungen für ein PSW im Thüringer Wald angesichts des derzeitigen Strommarktdesigns einschätzt. Das ist in der Tat eine spannende Frage.

Bereits heute existieren gesetzliche Bestimmungen, die den Bau neuer oder aber die Ertüchtigung bestehender PSWs anreizen, jedoch deutlich ausbaufähig sind. Sie wissen, dass Pumpspeicherkraftwerke von der EEG-Umlage befreit sind, von der Stromsteuer und Netznutzungsentgelten für neue Anlagen in den ersten 20 Jahren, wenn diese bis zum Jahr 2023 in Betrieb genommen werden. Darüber hinaus genießen Speicher entflechtungsrechtliche Privilegien, soweit sie zur Stabilisierung des Netzbetriebs eingesetzt werden. Nichtsdestotrotz haben wir im Augenblick durch die Debatte, die die Bundesrepublik insofern mitverfolgt, als dass es um das sogenannte Strommarktdesign, die Frage des erweiterten Strommarkts EOM 2.0 oder die Frage des Kapazitätsmarkts und die Erstellung des sogenannten Weißbuchs geht, eine Situation, in der sehr viele, auch die Betreiber von Pumpspeicherkraftwerken, erst schauen, wie sich die Landschaft politisch sortiert.

Deswegen haben wir hier bei der Frage der Sicherung der volatilen Stromerzeugung und bei der Frage, wie die Zukunft für Pumpspeicherkraftwerke aussieht, im Augenblick, wenn Sie so wollen, ein retardierendes Moment; alles schaut auf die Entscheidung der Bundesregierung.

Insofern stellt die Landesregierung wiederholt fest, dass die jetzigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht ausreichen, um derzeit neue Pumpspeicherkraftwerke ans Netz zu bringen, son

(Ministerin Siegesmund)

dern es wird abgewartet, wie die grundlegende Marktbereinigung in den nächsten Jahren in Kombination mit wachsendem Volumen volatiler Erzeugung aussieht und wie auch eine gewisse Entspannung in diese Situation gebracht werden kann.

Punkt 5 – die Wirtschaftlichkeit von Pumpspeicherwerken allgemein und die gegenwärtige Situation: Da schließe ich an die eben gemachten Aussagen an. Der Betrieb bestehender Pumpspeicherkraftwerke befindet sich im Augenblick an der Grenze der Wirtschaftlichkeit. Generell ist festzustellen, dass Pumpspeicher im Vergleich zu anderen Technologien die günstigste großtechnische Speicheroption darstellen, und zwar sowohl im Hinblick auf die Kostenstruktur als auch auf die Einsatzmöglichkeiten. Dicht gefolgt werden sie in dieser technischen Frage aber von Druckluftspeichern und anderen möglichen Technologien. Insbesondere bei einem verzögerten Netzausbau geht es darum, dass wir die im Augenblick hohe Netzdienlichkeit von Pumpspeicherkraftwerken hervorheben sollten.

Punkt 6: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen, um den von Investor Trianel geforderten langfristig stabilen politischen Rahmen für die notwendigen Investitionen zu schaffen? Die Schaffung eines langfristig stabilen Rahmens für die notwendigen Investitionen hängt in erster Linie von den Entscheidungen zur Ausgestaltung des künftigen Strommarktdesigns – ich erwähnte es bereits – ab. Die Thüringer Landesregierung hat sich zur Anhörung des Grünbuchs geäußert. Wir haben eine Stellungnahme nach Anhörung der Fachleute im Ministerium im Februar 2015 an das Bundeswirtschaftsministerium gesandt und haben uns im Konzert mit 13 anderen Bundesländern für ein Prä zur Schaffung der notwendigen Flexibilität durch die Ausgestaltung des sogenannten Energy-onlyMarkts ausgesprochen. Wir sind der Überzeugung, dass die Einführung von Kapazitätsmärkten die Strompreisspitzen verringern und Investitionen in Flexibilität verhindern wird und am Ende des Tages vor allen Dingen teurer wird. Deswegen haben wir uns für Wettbewerb, Flexibilitätsoption mit auskömmlichem Ertrag und den Abbau von Hindernissen einer Flexibilisierung eingesetzt.

Punkt 7: Die Landesregierung wird hier gebeten zu berichten, wie in diesem Zusammenhang die Aussage des Ministerpräsidenten zu verstehen ist, das Geschäftsmodell Stromspeicher müsse neu justiert werden. Natürlich ist der Ministerpräsident exakt in der Debatte und äußert sich in dem Sinne, dass die Frage der Wettbewerbsvorteile von Pumpspeicherkraftwerken geklärt werden muss. Im Übrigen hat die Koalition auf Bundesebene sich selbst in ihr Stammbuch geschrieben, dass sie das Ganze klären will. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition: „Künftig wird ein Mix verschiedener Stromspeicher erforderlich sein. Die dafür nötigen Rahmenbedingungen sind technologieneutral

zu gestalten. Wir wollen, dass Pumpspeicherwerke auch künftig ihren Beitrag zur Netzstabilität wirtschaftlich leisten können.“ Das ist der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD im Bund. Noch mal: „Wir wollen, dass Pumpspeicherwerke auch künftig ihren Beitrag zur Netzstabilität wirtschaftlich leisten können.“ Das können wir nur unterstreichen, da sind wir nah beieinander.

(Beifall DIE LINKE)

Punkt 8: Welche technologischen Entwicklungen bei Energiespeichern erwarten wir? Wir denken, das eine ist die Frage der Klärung – auch lokal –, was Schmalwasser und übrigens auch andere Vorhaben angeht, Stichwort Leutenberg und andere. Das andere ist aber die Forschungsdynamik im Bereich der Speicher. Zu oft wird im Bereich der Erneuerbaren nur über den Ausbau, Einsparung und Effizienz geredet und die Frage der Speicher kommt zum Schluss. Das ist etwas, was aber mindestens genauso wertvoll in der Debatte ist und wo wir sehr genau schauen müssen, dass wir auf bestimmten Forschungsfeldern auch wieder Spitze werden wollen und übrigens auch Spitze sind in Thüringen.

Schwerpunkte sind zum Beispiel in Thüringen das CEEC und andere. In der breiten Palette der aktuellen Energiespeicherforschungen stehen in Thüringen drei unterschiedliche Batterietypen im Fokus, auch das will ich erwähnen. Das sind organische Batterien und Hochtemperaturbatterien. Besonders die beiden letztgenannten Batterietypen sollen die Speicherung von großen Energiemengen ermöglichen, wie bei Windparks oder Solaranlagen notwendig. Hier gibt es also durchaus Forschungsvorhaben, die uns weiterbringen. „Power-to-Gas“ möchte ich nennen, auch das ist ein Stichwort. Nahezu alle diese Technologien haben aber trotz gezielter Unterstützung von Forschung und Entwicklung noch einen weiten Weg zur Marktreife und vor allem auch zur Netzrelevanz. Vorsicht deswegen, das eine tun, das andere nicht lassen, nämlich an dieser Stelle die 38 Maßgaben durch Trianel prüfen lassen, die nächsten Schritte einleiten und trotzdem intensiv im Bereich FuE unterwegs sein, das ist die Linie von Rot-Rot-Grün.

Ich komme zur vorletzten Frage, Frage 9, welche Erkenntnisse wir über Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für neue Speichertechnologien in der Bundesrepublik haben. Es ist schön, dass die CDU-Fraktion uns dazu fragt, da könnte man vielleicht auch mal in Berlin anrufen, aber ich antworte gern:

Die künftig erforderliche noch größere systemische Flexibilität, die zur erfolgreichen Ausgestaltung der Energiewende erforderlich ist, macht die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien zu einer der wichtigsten Zukunftsaufgaben. Deswegen brauchen wir vor allen Dingen Technologien mit einem

(Ministerin Siegesmund)

hohen Wirkungsgrad und die, die Kostenoptimierung im Blick haben. Deshalb wird gerade auf Bundesebene im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms mit dem Titel „Energiespeicher für stationäre und mobile Anwendungen“ und anderer Initiativen mit einem Aufwand von fast einer halben Milliarde geforscht. Auch da will natürlich Thüringen sein Stück vom Kuchen haben und wird in den neuen Speichertechnologien in der ersten Liga spielen.

Rund 20 Forschungseinrichtungen widmen sich im Land diesem Thema. Ich will einige nennen, weil es mir auch wichtig erscheint, an dieser Stelle deutlich zu machen, wo wir wirklich schon Champions League sind. Das ist beispielsweise das Kompetenzzentrum Energie und Umweltchemie, das CEEC Jena, ich erwähnte es schon, was gemeinsam von der Universität und dem Fraunhofer-Institut in Hermsdorf IKTS getragen wird und vom Fonds der Chemischen Industrie sowie die CarlZeiss- und die Abbe-Stiftung gemeinsam auf dem Weg sind, um im Bereich Energiespeicherung zu forschen. Allein in dieses Hightech-Projekt fließen bis zu 42 Millionen Euro. Das ist eine gelungene Art und Weise, wie hier miteinander Zukunft auf den Weg gebracht wird.

Die Forschung auf Themengebieten wie neue keramische Materialien und neue polymere Materialien für effiziente und elektrische Speicher wird dabei auch mit massiv gefördert. Bekannt ist hier, denke ich, in den Reihen der Abgeordneten beim Stichwort „Langzeitspeicherung“ auch die Power-to-GasTechnologie.

Der letzte Punkt, ob die Landesregierung einen Nachweis der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit eines Pumpspeicherkraftwerks in Thüringen anführen kann und wie dies begründet wird: In der Tat ist die Frage nach der energiepolitischen Notwendigkeit von Pumpspeichern unabhängig von ihrem Standort eine immer wiederkehrende Diskussion. Ich habe vorhin den Anteil von Thüringen an der Leistung von Speicherkraft im Gesamtanteil, wenn es darum geht, Pumpspeicherkraftwerksleistung zu messen, dargelegt; da sind wir bei gut einem Drittel und da haben wir die Nase vorn. Auf der anderen Seite gibt es einen sich immer weiter verändernden Angebotsmarkt durch die Einspeisung Erneuerbarer und damit eine steigende Volatilität der eingespeisten Strommengen aus erneuerbaren Quellen, das wissen Sie, und ihre begrenzte Grundlastfähigkeit. Ich denke, es ist bekannt, dass die Notwendigkeit einer größtmöglichen Netzstabilität und Verfügbarkeit für uns alle ebenfalls hier Understatement sind.

Übrigens hat die gegenwärtige Koalition auf Bundesebene nach ihrem Koalitionsvertrag aus 2013 offenbar dazu einen sehr klaren Standpunkt. Ich zitiere auch wieder aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, da heißt es: „Die stark

schwankende Einspeisung Erneuerbarer Energien erfordert einen Ausgleich durch verschiedene Flexibilitätsoptionen, wie z. B. Lastmanagement, powerto-heat und Speicher.“ Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, schließe ich die Frage Pumpspeicherkraftwerke durchaus ein.

Ich habe jetzt auf die zehn Fragen der CDU-Fraktion viele technische Informationen gegeben und ausführlich ausgeführt. Die Frage des Bürgerwillens, die bleibt in der Tat. Ich freue mich auf eine spannende Debatte jetzt hier im Haus. Herzlichen Dank.