Protocol of the Session on April 30, 2015

Über die Motive der Abgeordneten Siegesmund liegen mir keine Informationen vor. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Malsch, sollten Sie in irgendeiner noch fernen Zukunft einmal in die Lage kommen, gleichzeitig Ministeramt und Abgeordnetenmandat innezuhaben, dann wird Ihnen vielleicht deutlich werden, dass es – neben der von Ihnen mit der Frage suggerierten trivialen Implikation – auch noch andere Dinge gibt, die da eventuell eine Rolle spielen könnten.

(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Ich bin froh, dass ich der CDU angehöre!)

Herr Abgeordneter Malsch, Ihr Fragenkontingent ist erfüllt. Gibt es weitere Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann vielen Dank, Herr Möller. Wir kommen zur nächsten Anfrage, die Drucksache 6/456, eine des Herrn Abgeordneten Walk, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und werte Schüler, die jetzt aber leider den Saal verlassen bzw. die Tribüne, denn sie sind ja dann auch Gegenstand meiner Anfrage.

„Besuch von Thüringer Schulklassen in Gedenkstätten, hier: Point Alpha – Fehlende Unterstützung im Jubiläumsjahr der Deutschen Einheit 2015“

Gedenkstätten – unter anderem die Gedenkstätte Point Alpha als einzigartiger und authentischer Lernort der Geschichte – stehen in der Verpflichtung, sich aktiv am Bildungsauftrag zu beteiligen. Die Förderung von Gedenkstättenbesuchen im Rahmen des Unterrichts als mehrtägiges Projekt oder als Tagesfahrt gestaltet sich bundesweit sehr unterschiedlich. Bedingt durch die vorläufige Haushaltsführung und der daraus resultierenden fehlenden Genehmigungen für Besuche an außerschulischen Lernorten befürchtet der Direktor der PointAlpha-Stiftung, dass es ausgerechnet im Jubiläumsjahr der deutschen Einheit zu einem weiteren Rückgang des ohnehin schon geringen Besucheranteils von Thüringer Schülerinnen und Schülern – jährlich 9.000, davon 950 aus Thüringen – bis zum Beginn des neuen Schuljahres kommen könnte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind der Landesregierung die angegebenen Befürchtungen der Thüringer Gedenkstätten – hier: Point Alpha – bekannt?

2. Wie gestalten sich die Besucherzahlen Thüringer Schulklassen in Gedenkstätten aktuell im Jahr 2015?

3. Sieht die Landesregierung im Fall von rückläufigen Entwicklungen einen Zusammenhang mit dem nicht verabschiedeten Haushalt 2015?

4. Falls ja, welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dieser negativen Tendenz zeitnah entgegenzuwirken?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

(Staatssekretär Möller)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Abgeordneter, ich war vor Kurzem im Grenzlandmuseum Teistungen, da habe ich ähnliche Fragen gestellt und als Antwort bekommen: Nein, solche Befürchtungen sind nicht bekannt und sie sind auch von der Point-Alpha-Stiftung in Verbindung mit der vorläufigen Haushaltsführung nicht bekannt.

Wir haben zu Ihrer zweiten Frage eine Telefonabfrage zur aktuellen Entwicklung 2015 durchgeführt. Die Besuchszahlen Thüringer Schulklassen in den Gedenkstätten sind ähnlich denen im Vergleichszeitraum des Vorjahres bzw. zeigen sogar einen leichten Aufwärtstrend.

Ihre Frage 3 möchte ich mit Nein beantworten.

Zu Ihrer Frage 4 verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Walk.

Danke erst mal für die Beantwortung, Herr Minister. Ich habe zunächst noch eine weitere Nachfrage: Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass lediglich etwa nur jeder zehnte Schülerbesuch aus Thüringen kommt? Sehen Sie hier entsprechenden Handlungsbedarf?

Wir sind grundsätzlich immer daran interessiert, dass die Beteiligung bzw. Nutzung durch Schulklassen – seien es Gedenkstätten, seien es Kultureinrichtungen – erhöht werden kann. Dazu stehen ganz unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung – über Eintrittspreise bis zur Bereitstellung von bestimmten Fahrtkostenunterstützungen etc. Mit dem Kulturmanagerprogramm versuchen wir genau die Schnittstelle zwischen Kultur und Schule zu aktivieren. Insofern: Ja, wir sind immer daran interessiert, dass unsere Gedenkstätten, Theaterhäuser, Museen etc. einen noch höheren Nutzungsgrad durch Schülerinnen und Schüler aufweisen.

Eine weitere Nachfrage? Eine geht noch.

Eine geht noch, die nutze ich gern. Halten Sie es für sinnvoll, weil Sie ausgeführt haben zu Frage 1, dass Ihnen die Befürchtungen hier im Fall Point Alpha nicht bekannt sind …

Nein, ich habe – Entschuldigung. Nehmen Sie es als Engagement, ich wollte gleich antworten. Aber bitte – Entschuldigung.

Ich habe es so aufgefasst, dass Ihnen die Befürchtungen rückläufiger Schülerzahlen nicht bekannt sind, dann wäre es hilfreich, das ist meine Frage, wenn Sie entsprechende Zuschriften von Gedenkstätten, Museumsverband bzw. von Point Alpha erhielten, damit Sie sich vielleicht noch einmal ein Bild machen können. Die Frage wäre: Zuschrift erforderlich und hilfreich?

Herr Professor!

Warum ich engagiert reagierte, ist, dass Sie der Annahme unterliegen, wir hätten uns mit den Gedenkstätten und auch den Grenzlandmuseen nicht in Verbindung gesetzt. Wir stehen aber regelmäßig mit denen im Gespräch. Ich hatte letztens erst das Glück, mit Herrn Emde einen Vormittag im Grenzlandmuseum Teistungen zu verbringen, und wir haben genau die Frage gestellt.

Wir haben dann auch noch einmal eine telefonische Umfrage, das habe ich in meiner Antwort auch deutlich gemacht, bei den Gedenkstätten gemacht und es gibt nicht nur keine Befürchtungen, sondern im Vergleichszeitraum zum Vorjahr haben wir keine Veränderung und in Teilen sogar einen leichten Aufwärtstrend, das heißt also, die Suggerierung, die vorläufige Haushaltsführung würde hier zu Problemen führen, können wir nicht bestätigen, nach den Informationen, die uns die Gedenkstätten selbst gegeben haben. Das heißt, meine Antwort resultiert nicht aus Unkenntnis, sondern aus einer anderen Information als die, die Ihrer Frage zugrunde liegt.

Herzlichen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 6/459. Die Fra

gestellerin ist Frau Abgeordnete Liebetrau, CDUFraktion.

Beschilderung der 3. Thüringer Landesgartenschau in Schmalkalden

Im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat die Landesregierung zum Stand der Vorbereitungen der Landesgartenschau 2015 in Schmalkalden informiert und auf Nachfrage über eine Vereinbarung zur Ausschilderung mit touristischen Hinweistafeln an der Autobahn (A) 4 berichtet. In der Region besteht ein hohes Interesse, eine solche Werbung auch auf der A 71 (Anbindungen der Abfahrten bei Oberhof und Meiningen) zu ermöglichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde die Möglichkeit der Ausschilderung an der A 71 konkret geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

2. Wer ist für die Ausschilderung verantwortlich?

3. Wird eine Ausschilderung erfolgen, und falls ja, wann?

4. Wo genau sollen sich die Standorte der Hinweisschilder befinden?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Liebetrau, bevor ich zur Beantwortung der einzelnen Fragen komme, möchte ich grundsätzlich auf Folgendes hinweisen: Bei der in Rede stehenden Ausschilderung handelt es sich um sogenannte nichtamtliche Hinweiszeichen. Grundlage hierfür sind die Richtlinien für die Aufstellung von nicht amtlichen Wegweisern für Messen, Ausstellungen, sportliche und ähnliche temporäre Großveranstaltungen. Diese Schilder sind also weder Werbung noch touristische Hinweistafeln, sondern sie dienen den Verkehrsteilnehmern für den Zeitraum der Veranstaltung der Landesgartenschau zur besseren Orientierung. Die in der Mündlichen Anfrage angesprochenen touristischen Hinweistafeln, oft auch als braune Unterrichtungstafeln bezeichnet, unterliegen anderen gesetzlichen Regelungen. Für die Aufstellung von touristischen Unterrichtungstafeln sind die Richtlinien für die touristische Beschilderung aus 2008 zu beachten. In diesen ist geregelt, dass auf Autobahnen mit den touristischen Hinweistafeln (Zeichen 386.3 der Straßenverkehrs-Ordnung) nur auf touristisch

bedeutsame Ziele hingewiesen wird. Werbung oder Inhalte, die als solche missverstanden werden können, sind hier unzulässig.

Nunmehr zur Beantwortung Ihrer Fragen.

Zu Frage 1: Wurde die Möglichkeit der Ausschilderung an der A 71 konkret geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Folgende Antwort: Entsprechend dem Antrag der Landesgartenschau Schmalkalden 2015 GmbH vom 9. April 2014 wurden die Möglichkeiten einer Ausschilderung an der A 71 durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr geprüft. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass auf der Autobahn A 71 in Fahrtrichtung Schweinfurt an der Anschlussstelle Suhl/Zella-Mehlis eine Ausschilderung erfolgen kann. Da in Fahrtrichtung Erfurt an der Anschlussstelle Meiningen Nord der Autobahn A 71 im betreffenden Zeitraum Baumaßnahmen durchgeführt werden, entfiel im Einvernehmen mit der Landesgartenschau Schmalkalden 2015 GmbH eine Ausschilderung.

Zu Frage 2: Wer ist für die Ausschilderung verantwortlich? Dafür ist die Landesgartenschau Schmalkalden 2015 GmbH als Antragsteller verantwortlich.

Zu Frage 3: Wird eine Ausschilderung erfolgen, und falls ja, wann? Die Ausschilderung erfolgt im Zeitraum vom 16. April bis 9. Oktober 2015.

Zu Frage 4: Wo genau sollen sich die Standorte der Hinweisschilder befinden? Die Standorte der Hinweisschilder befinden sich auf der Autobahn A 4 in Fahrtrichtung Dresden bei Kilometer 249/15 vor dem 1.000-Meter-Schild zur Ausfahrt Gotha-Boxberg, auf der Autobahn A 4 in Fahrtrichtung Frankfurt bei Kilometer 245/5 vor dem 1.200-Meter-Schild zur Ausfahrt Gotha-Boxberg und auf der Autobahn A 71 in Fahrtrichtung Schweinfurt bei Kilometer 124/5 kurz nach dem Hochwaldtunnel.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt offensichtlich eine Nachfrage. Frau Liebetrau, bitte.

Wurde auch die Möglichkeit, so ein Hinweisschild an der Abfahrt Oberhof aufzustellen, geprüft? Können Sie dazu etwas sagen, weil direkt über die Abfahrt Oberhof ein großer Verkehrsstrom Richtung Zella-Mehlis/Schmalkalden erfolgt?

Das kann ich so jetzt nicht sagen. Die Überprüfungen, die durchgeführt wurden, sind genannt worden. Ich kann aber gern dort auch noch mal nachfragen lassen.

(Vizepräsident Höhn)

Ich könnte die Frage zwar jetzt beantworten, aber ich darf es nicht, weil ich da jeden Tag lang fahre. Vielen Dank, Frau Ministerin. Andere Nachfragen sehe ich in diesem Zusammenhang nicht. Wir kommen zur nächsten Frage in der Drucksache 6/478, Fragesteller Herr Abgeordneter Brandner, AfDFraktion.

Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren!

Nutzung von Dienstfahrzeugen zur Demonstrationsteilnahme durch Mitglieder der Landesregierung?