Protocol of the Session on September 27, 2018

Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuhörer, die CDU möchte einen demokratiefreundlichen Wahltermin im September 2019, die AfD möchte es eigentlich auch. Aber die Regierung Ramelow, die hat da andere Präferenzen, möchte so lange wie möglich an den Schalthebeln der Macht sitzen. Man versteht es ja, das ist ja aus ihrer Sicht verständlich.

(Beifall AfD)

Man will alle Möglichkeiten nutzen, um die rot-rotgrünen Projekte durchsetzen zu können. Eben deshalb hat man einen so späten Wahltermin festgelegt, nämlich den 27. Oktober 2019. Das ist fast schon der späteste Termin, der rechtlich möglich ist.

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Nein!)

Da hat man als Regierung – ja, sonst kommen wir, da können wir unter dem Tannenbaum dann Wahlkampf machen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, das geht nicht!)

Da hat man als Regierung noch mehr Zeit, seine Leute auf Posten zu setzen und zu schauen, wen man noch wo unterbringen kann. Denn es ist klar: Nach der Landtagswahl wird Rot-Rot-Grün Geschichte sein. Und die Geschichte schreiben wir von der AfD mit.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch politisch sinnvoll. Daher zielt der Antrag der CDU in die richtige Richtung, wenn darin ein früherer Wahltermin im September gefordert wird. Auch die Gründe, die im Antrag aufgeführt wurden, sind einleuchtend. In der Tat ist insbesondere die Überlegung zutreffend, dass man eine höhere Wählermobilisierung erreicht, wenn man den Termin der Landtagswahl auf den 1. September 2019 legte. An dem Tag wird nämlich auch in Sachsen und in Brandenburg gewählt. So wie das letzte Mal, da haben wir auch mit den Brandenburgern zusammen gewählt, und das war ganz in Ordnung.

Mit einem gemeinsamen Wahltag dreier Ostländer wäre sicher eine höhere öffentliche Mobilisierung und Aufmerksamkeit erreicht und damit auch eine bessere Wahlbeteiligung. Die Argumente, die demgegenüber die Landesregierung zugunsten des späteren Termins ins Feld führt, sind ganz offensichtlich nur vorgeschobene Scheinargumente. Tatsache ist, Herr Ramelow und seine Minister kleben einfach an den Sesseln der Macht. Übergeordnete Erwägungen zugunsten des Gemeinwohls zählen da für sie nicht. Und es zeigt einmal mehr, wes Geistes Kind diese Regierung ist.

Vor diesem Hintergrund findet der CDU-Antrag die Unterstützung der AfD-Fraktion. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön, Abgeordneter Rudy. Als Nächsten habe ich Herrn Adams von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Frage ist, glaube ich, schon gestellt worden: Wann ist ein demokratiefreundlicher Termin und was ist ein demokratieunfreundlicher Termin? Und woher nimmt die CDU die Ge

(Abg. Marx)

wissheit, dass sie den demokratiefreundlichsten Termin finden könne oder die Definitionsmacht dafür habe?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Demokratie ist ein vielschichtiger Begriff und in unterschiedlichen Kontexten wird unter Demokratie zu Recht auch etwas anderes verstanden. Aber wenn wir hier im Parlament über Demokratie diskutieren und es insbesondere um Wahlen geht, empfehle ich doch sehr, eher bei der Definition, welche uns aus dem Grundgesetz vorgegeben wird, zu bleiben. Dann ist man immer so ein bisschen eher auf der richtigen Seite. Das Grundgesetz spricht in Artikel 20 vom Demokratieprinzip und meint damit, glaube ich, nach einhelliger staatsrechtlicher Meinung eine Legitimationskette. Gemeint ist damit, die Menschen in der Bundesrepublik wählen das Parlament, den Bundestag und …

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Staatsbürger, nicht Menschen! Ganz wichtig!)

Was Sie wichtig finden, ist Ihre Sache. Meine Rede redet davon, dass die Menschen wählen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Staatsbür- ger!)

Ach, das ist doch eine wunderbare Sache, auf die ich mal ganz kurz eingehen kann. Sie haben ja zu 100 Prozent verloren vor dem Verfassungsgerichtshof

(Beifall DIE LINKE)

mit Ihrer demokratiefeindlichen Position, nämlich zu sagen, wir wollen entscheiden, wer uns passt und wer mitwählen darf und mitbestimmen darf. Das Grundgesetz ist da aber ganz klar und Sie als Volljurist sollten es wissen: Es geht vom Staatsvolk aus. Das ist das ganze Volk und da ist sozusagen auch der Einjährige dabei. Das wäre die Klage zu eins gewesen. Das andere ist, dass wir in einer Einheit als Nationalstaat mit der EU zusammen sind und deshalb dürfen auch EU-Bürger mitbestimmen. Sie haben komplett verloren, und das ist mir eigentlich noch mal eine innere Freude zu sagen,

(Beifall DIE LINKE)

dass die AfD sich vor dem Verfassungsgericht mit ihren irrigen Annahmen und demokratiefeindlichen Positionen niemals durchsetzen kann.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Was hat das mit den Wahlen zu tun?)

So weit zum Zwischenruf des Kollegen aus der AfD.

Also noch mal erklärt: Demokratieprinzip heißt nach dem Grundgesetz Legitimationskette. Parlament wird gewählt von den Menschen, danach wird aus dem Parlament heraus eine Bundeskanzlerin oder hier in Thüringen der Ministerpräsident gewählt und

diese benennen Minister, Minister ernennen Beamte und die Beamten können dann auch Hoheitsakte vollführen. Das ist das Demokratieprinzip in unserem Land. Man sollte nicht versuchen, andere Sachen dahinter zu verstecken.

Im Übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, könnte man an dieser Stelle die Debatte eigentlich abbrechen, weil alles Wesentliche zur Rechtmäßigkeit dieses Wahltermins, der durch den Ministerpräsidenten und das Kabinett festgesetzt wurde, damit gesagt ist. Aber ich will dennoch, weil man ja weiß, wohin die CDU-Oppositionsanträge immer führen, argumentierend noch mal auf Ihre Punkte eingehen, die Sie genannt haben. Sie sagen in Ihrem Antrag – und darauf waren die Kollegen bisher noch nicht eingegangen –, man könnte doch die vielen Gesetzgebungsverfahren, wo Sie ja eigentlich immer sagen, dass Sie auch dafür sind, nämlich zum Beispiel das dritte freiwillige Neugliederungsgesetz, da sagen Sie ja, Freiwilligkeit ist super, das wollen wir auch. Da sagt Herr Geibert in seinem Antrag – Herr Geibert hat es unterschrieben –, das könne man doch alles viel schneller machen. Erinnern Sie sich noch an die Debatte vor acht Stunden? Da hat er gesagt, alles immer viel zu schnell. Erinnern Sie sich alle noch an die Debatte zum Doppelhaushalt, zum letzten, wie auch jetzt zum Haushalt, den wir für das Jahr 2020 noch auf den Weg bringen wollen? Das ist Ihnen alles viel zu schnell.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Heute früh haben Sie sogar die Sondersitzung ab- gelehnt!)

Da meinen Sie, das dürfe man gar nicht so schnell machen. Hier argumentieren Sie, man sollte das alles viel kürzer machen. Herr Geibert, Sie und Ihre CDU haben schon mehrfach versucht …

(Unruhe CDU)

Wissen Sie, Herr Geibert, das möchte ich Ihnen ganz klar mal sagen: Wenn Sie im Zusammenhang mit Menschen von Verfallsdaten sprechen, dann verwahre ich mich dagegen.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Nein, das habe ich nicht gesagt, gemeint war die Par- tei!)

Ja, da heulen Sie jetzt alle auf. Aber wissen Sie, Herr Geibert, auch Sie dürfen ganz kurz mal darüber nachdenken, was Sie hier im Einzelnen …

(Unruhe CDU)

Ach, was ich bin, beurteilen zum Glück nicht Sie! Darüber bin ich sehr froh. Herr Geibert, Sie argumentieren unredlich, weil immer unterschiedlich. Am Morgen ist Ihnen etwas zu schnell, was Ihnen am Abend nicht schnell genug gehen kann. Auf so

etwas werden wir uns nicht einlassen. Wir werden solide, verfassungsrechtlich saubere Gesetze machen,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Wir ma- chen demokratiefreundliche!)

Haushalte und dabei wird es auch bleiben.

Weiterhin, meine sehr verehrten Damen und Herren, hilft es, einmal in die Geschichte zurückzublicken. Und zwar hat die immer CDU-geführte Landesregierung seit 1994 die Wahltermine festgesetzt. Nun schauen wir uns die Termine mal genauer an. Vielleicht würden Sie mir zustimmen, dass die intensive Wahlkampfphase eine achtwöchige Phase ist. Schaut man also immer wieder zurück, was in den acht Wochen vor den von der CDU-Landesregierung festgesetzten Terminen dann an Ferien oder Nicht-Ferien war, dann haben wir im Jahr 1994, den 16. Oktober, war schon gesagt. Da hatten wir sechs Wochen ohne Ferien, zwei Wochen in den Ferien damals, die Sommerferien. Wir haben das Jahr 1999, hier war es der 12. September. Hier hatten wir nur eine Woche von acht Wahlkampfwochen, die nicht in den Ferien waren, der Rest war alles in den Ferien, und man konnte überhaupt nicht mit denen sprechen. Dann kommen wir in das Jahr 2004, da war es der 13. Juni. Da würdige ich gar nicht mal so sehr, dass wir Pfingsten und Himmelfahrt und den 1. Mai und so was mit drin hatten. Vielmehr, wir erinnern uns alle daran, war es eine enorme Belastung für alle ehrenamtlichen Menschen und Parteien, die erst eine Kommunal- und Europawahl und dann 14 Tage später auch noch eine Landtagswahl bestreiten mussten. Insofern finde ich es gut, dass das nie wieder jemand unternommen hat. Dann kommt der 30. August im Jahr 2009. Hier hatten Sie den Wahltermin so festgesetzt, dass fünf Wochen in den Ferien und nur drei Wochen nach den Ferien lagen.

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Das war nicht im September, das war im August!)

und dann kommt der 14. September im Jahr 2014, hier gab es nur zwei Wochen ohne Ferien, sechs Wochen in den Ferien.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun die Festlegung des Kabinetts Ramelow: Wir haben von acht Wochen zwei Wochen Ferien – das ist richtig – und sechs Wochen die Möglichkeit, in der Debatte zu stehen. Damit darf man sagen, dies ist der demokratiefreundlichste Termin seit 1994.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So einfach ist das!

(Heiterkeit CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren – nur dass das auch im Protokoll steht –, die CDU schlägt mit ihrem am weitesten nach hinten gezogenen – also vor dieser Betrachtung am günstigsten – Termin vor, dass nämlich wieder drei Wochen in den Ferien und nur fünf Wochen ohne Ferien Wahlkampf durchgeführt werden kann. Durchsichtig, absolut durchsichtig!