Protocol of the Session on September 27, 2018

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Klar geht es darum! Na klar!)

Nach meinen Ausführungen stellt sich die Frage noch lauter, denn nur gemeinsam können wir Wege zur wirklichen Generationengerechtigkeit entwickeln.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sollten dabei nicht vergessen, dass sich auch Jüngere überaus engagiert für die Belange der Älteren einsetzen können und umgekehrt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Holzapfel, CDU: Das wis- sen wir doch!)

Wir brauchen in Thüringen einen Generationenbericht, der die Ergebnisse eines Seniorenberichts einfließen lässt und Förderprogramme, die sowohl professionelle Akteure als auch das Ehrenamt und damit die ganze Gesellschaft stärken.

Ich möchte an dieser Stelle, auch im Namen meiner Fraktion, ganz ausdrücklich allen Seniorinnen und Senioren danken, die sich für unser Gemeinwohl engagieren. Das ist nicht selbstverständlich, sondern eine große Leistung.

(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und an den großen Fragen – Wie gestalten wir das Zusammenleben? Wie profitieren wir voneinander? Wie gelingt uns ein gutes Miteinander in Thüringen? – müssen wir alle gemeinsam arbeiten.

(Beifall DIE LINKE)

Dabei brauchen wir weiter ihr Engagement und ihre Lebenserfahrung, denn die Jungen können zwar schneller laufen, aber die Alten kennen die Abkürzungen. Lassen Sie uns gemeinsam gehen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächste hat Abgeordnete Holzapfel für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin doch ein bisschen erstaunt und freue mich, dass dieser Antrag so viele Emotionen hervorruft.

(Beifall SPD)

Ich danke der Frau Staatssekretärin für Ihren Bericht.

Lassen Sie mich hier mal meine oder die Ansicht der CDU nennen. Als ich am 14. Oktober 2014 die Ehre hatte, die sechste Wahlperiode dieses Parlaments zu eröffnen, hatte ich mir die Bemerkung erlaubt, dass Alter allein kein Verdienst ist.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da hast du recht!)

Heute erlaube ich mir, hinzuzufügen: Älterwerden gehört nun einmal zum Leben. Es ist ein ganz natürlicher Vorgang, eben ein Reifeprozess, der Gott sei Dank nicht zu verhindern ist. Der Soziologe Leopold Rosenmayr bringt diesen Vorgang aus seiner Sicht auf das Alter mit dem Hinweis auf die „Späte Freiheit“ zum Ausdruck. Da dieser Hinweis auch meiner Lebensphilosophie entspricht, möchte ich auf zwei seniorenpolitische Vorbemerkungen nicht verzichten.

Jetzt kommt es sicher dazu, dass ich Zahlen wiederhole, aber man kann sie gar nicht genug hören. Aktuell gibt es in Deutschland rund 17,5 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter sind. Damit bildet diese Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren einen Anteil von rund 21 Prozent der Gesamtbevölkerung unseres Landes. Dieser Anteil wird sich, der Prognose folgend, in den nächsten zwei Jahrzehnten auf über 30 Prozent erhöhen. Sie alle werden hoffentlich dazugehören.

Obwohl wir Älteren schon heute die zahlenmäßig größte Bevölkerungsgruppe bilden, sind die Seniorinnen und Senioren keine Egoisten nach dem Motto „zuerst wir und dann die anderen“. Nein, meine Damen und Herren, die Senioren und insbesondere die, die noch auf der Schiefertafel schreiben gelernt haben und heute mit ihren Enkelkindern auf Laptops oder Tablets schreiben, wissen um den Wandel der Zeit. Ihnen ist bewusst, dass Seniorenpolitik auch Familienpolitik und damit auch Generationenpolitik ist. Deshalb erwarten sie von Gesellschaft und Politik, dass man sich mit ihren Forderungen und Wünschen argumentativ auseinandersetzt. Sie wollen nicht mit Sonntagsreden und wiederkehrenden Ankündigungen in immer neuen Berichten abgespeist werden.

Meine zweite Vorbemerkung betrifft die Feststellung, dass es in Deutschland kein eigenes Rechtsgebiet für die Rechte älterer Menschen gibt. Das Grundgesetz und auch die Thüringer Verfassung kennen keine spezifische Regelung für das Alter bzw. für ältere Menschen. Eine klare, verbindliche gesetzliche Regelung auf das Grundrecht der älteren Menschen, ein würdiges und unabhängiges Leben zu führen und auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, ist derzeit nicht verbrieft. Zwar gibt es Vorschläge, die Sozialgesetzgebung um ein dreizehntes Buch zu erweitern, in dem das gesamte Recht der älteren Menschen zusammengefasst werden soll. Jedoch fehlt es seit Jahren an der konkreten Umsetzung. Deshalb dürfen wir in

(Abg. Pfefferlein)

Thüringen stolz darauf sein, dass wir als kleines Flächenland von insgesamt nur 4 der 16 Bundesländer zumindest einen Teil dieser Thematik aufgegriffen haben. Seit dem 16. Mai 2012 gibt es das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz, das dazumal unsere Kollegin Johanna Arenhövel mit auf den Weg gebracht hat. Dafür sind wir ihr sehr dankbar.

(Beifall CDU)

Das Ziel dieses Gesetzes ist die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Senioren, die Förderung der aktiven Teilhabe an der Willensbildung bei wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entscheidungen sowie die Verbesserung und Unterstützung des Zusammenlebens der Generationen. Das Gesetz enthält in § 8 eine Berichtspflicht über die Lage der Senioren in Thüringen durch die Landesregierung an den Landtag. Dieser Bericht dient dem Ziel, die Mitgestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten weiter zu fördern und nachhaltig zu stärken. Von dem Bericht über die Ergebnisse der externen Wirksamkeitsprüfungen des Thüringer Seniorengesetzes erwarten wir entscheidende Impulse für die Weiterentwicklung des Gesetzes – mehr nicht.

Es gilt, den Anspruch und die Wirklichkeit aneinander anzupassen, denn das „Alter“ gibt es ebenso wenig wie die „Alten“. Dem einen versagen schon mit Mitte 60 die geistigen und körperlichen Kräfte und andere können mit 90 völlig klar denken und sich selbst versorgen. Dann gibt es tatsächlich die wohlsituierten Rentner, die man selten zu Hause antrifft, weil sie zwischen der letzten Kreuzfahrt und dem nächsten Kurzurlaub ihr Theater- oder KinoAbo ausnutzen. Aber es gibt auch die – und das sind nicht wenige –, die jeden Cent umdrehen müssen und die darüber verbittert sind, dass sie trotz lebenslanger Arbeit kein würdiges Auskommen haben. Es gibt aber auch jene, die bei einer der vielen Lebensmitteltafeln in unserem Land mithelfen, oder auch solche, die selbst auf diese Tafeln angewiesen sind. Und es gibt die fitten und sportlichen Senioren, die morgens beim Schwimmen und nachmittags beim Nordic Walking sind, und es gibt andere, die auf eine Rundumpflege angewiesen sind, die keinen Schritt mehr gehen können und sich in ihrer Verlassenheit über noch so kurze Besuche unendlich freuen.

Der Austausch zwischen den Generationen geschieht zuallererst in der Familie. Für ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben spielen Wohnung und Lebensumfeld eine zentrale Rolle. Wenn wir diesen Austausch fördern und sicherstellen wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass es ausreichend bezahlbare und altersgerechte Wohnungen gibt. Wenn wir wollen, dass sich die Alten nicht an den Rand unserer Gesellschaft gedrängt fühlen, dann müssen wir sicherstellen, dass gesellschaftliche Treffpunkte und die soziale Infrastruktur in unseren Städten und vor allem auf dem Land nicht

wegbrechen. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es so wichtig und höchste Zeit, dass wir das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz aktiver gestalten und weiter ausbauen.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Das hat nichts mit Gedanken zu tun, sich hier hervorzutun, sondern es hat einfach etwas damit zu tun, den Finger immer wieder in die Wunde zu halten. Wir werden das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ begleiten. Im Moment ist aus unserer Sicht völlig offen, inwieweit dieses Programm tatsächlich dem steigenden Anteil der Senioren innerhalb der Thüringer Bevölkerung gerecht wird. Für ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben ist das engere Lebensumfeld von besonderer Bedeutung. Hier muss der Schwerpunkt im Fokus der Kommunalpolitik liegen. Da haben meine Vorredner recht: Kommunalpolitik ist hier der Hebel zum Handeln. Dort, wo für Senioren das Wohnen zu teuer ist, ist es auch für normalverdienende Familien mit Kindern nicht mehr bezahlbar. Die Entscheidungsspielräume der Thüringer Kommunen und damit auch die Verwaltungshemmnisse und die finanziellen Möglichkeiten müssen stark verbessert werden.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Blick auf die Stellungnahme des Landesseniorenrats zum Evaluationsbericht zum Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz mit Erarbeitungsstand vom 08.10.2017 werfen. Das Ergebnis der Wirkungsanalyse wird von den Autoren in ihrer Zusammenfassung als „schwach“ bezeichnet. Dies kann uns in keiner Weise zufriedenstellen. Darüber, meine Damen und Herren, werden wir nicht einfach hinweggehen. Die heutige Seniorengeneration bringt sich ein, in allen Bereichen unserer Gesellschaft wirkt sie aktiv mit. Da liegt auch ein großer Teil des Mitwirkens bei uns – in unseren Kommunen, in unseren Stadträten, in unseren Kreistagen. Es liegt auch an uns, mitzuwirken; ich mache das zum Beispiel in der Volkssolidarität oder auch in unseren Kirchengemeinden. Die Seniorengeneration bildet das Rückgrat der Ehrenamtlichen. Nicht nur dafür gebührt ihr unser aller Dank. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

Danke schön. Damit sind wir am Ende der Aussprache angekommen. Ich frage, ob es Widerspruch gibt, dass das Berichtsersuchen erfüllt wurde. Nein, den gibt es nicht, das Berichtsersuchen ist erfüllt.

Eine Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt, sodass wir über den Punkt II abstimmen. Ich bitte um das Handzeichen, wer dem Antrag zustimmt. Das sind übereinstimmend die Koalitionsfraktionen

(Abg. Holzapfel)

und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit angenommen.

Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und wir rufen auf den Tagesordnungspunkt 10

Demokratiefreundlicheren Wahltermin im September 2019 bestimmen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6175

Frage: Wünscht jemand das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall, sodass wir direkt in die Beratung einsteigen. Es wurde angekündigt, dass kein Sofortbericht gegeben wird. Ich erteile als allererstes Frau Abgeordneter Müller für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende CDU-Antrag verlangt einen demokratiefreundlicheren Wahltermin. Davon einmal abgesehen, dass dieses Wort „demokratiefreundlich“ eine nette Wortschöpfung ist, tauchen nach der Lektüre des Antrags ziemlich viele Fragezeichen auf.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ehrlich?)

Und, ganz ehrlich, wir haben uns die Frage gestellt: Was wollen uns die Autorinnen und Autoren damit sagen? Ist das alles nur eine populistische Show

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ja!)

oder aber eine Verzweiflungstat aus Angst

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Auch das!)

vor den Wahlen, Wahlkampf, Wählerinnen und Wählern oder aber auch beides?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Bei- des!)

Dass die CDU offensichtlich eine Vorliebe für Sommertermine hat, so kurz nach den langen Sommerferien, darf ruhig zu Beginn gesagt werden. Zu CDU-Regierungszeiten fand die Landtagswahl eben auch schon mal am 30. August 2009 statt, gerade mal zwei Wochen nach Ende der Sommerferien. Das heißt wiederum ganz praktisch: Nur innerhalb der zwei Wochen vor dem Wahltermin gab es einigermaßen Chancen, möglichst viele Wählerinnen und Wähler noch einmal in einem Wahlkampf mit Inhalten anzusprechen. In den sechs Ferienwochen davor waren die meisten Thüringer im Urlaub und die Menschen, die in Thüringen geblieben waren, waren mehr auf Sommer, Sonne eingestellt, also eher, als auf Wahlkampf und Wahl.

Und, ganz ehrlich, das möchte ich den Menschen auch nicht verdenken. Doch um Inhalte in einem Wahlkampf nach sechswöchiger faktischer Unterbrechung bei den Menschen zu aktivieren, sind zwei Wochen definitiv zu kurz. Der von Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, verlangte September-Termin hat in Thüringen Vorläufer. Wenn man sich die Wahltermine für den Landtag seit 1990 anschaut, gibt es aber – und das Aber mache ich mal ganz, ganz groß – in dieser Liste auch Wahltermine im Oktober, so wie es das zuständige Innenministerium nun auch für 2019 festgelegt hat.