Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Floßmann, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Ich werde wegen der inhaltlichen Zusammenhänge die vier Fragen gemeinsam beantworten. Wir haben in der Plenarsitzung am 28. August 2018 die Daten aus der vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft initiierten Betriebsbefragung dargestellt, und ich muss Ihnen sagen, dass es dazu keine neuerlichen Daten gibt, weil von weiteren Detailauswertungen der Betriebsbefragungen, beispielsweise auch zur Betroffenheit einzelner Landkreise, am Ende abgesehen wurde, da der Bund in der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung der Dürrehilfen andere Parameter als Antragsvoraussetzung formuliert hat. Die Dürrehilfe wird nur an existenzgefährdete Betrieb ausgereicht. Dabei wird die Finanzierungskraft der Unternehmen ins Verhältnis zum festgestellten dürrebedingten Schaden gesetzt. Ergänzend sind vor Gewährung von Hilfen die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zu betrachten. Erst nach Ablauf des Antrags- und Bewilligungsverfahrens werden der Landesregierung entsprechende Daten vorliegen, die wir selbstverständlich dann auch mitteilen.
Wenn Sie die Vermögens- und Einkommensverhältnisse ins Verhältnis setzen, von welchen Jahren gehen Sie da aus?
Soweit ich weiß, schreibt die Verwaltungsverordnung das vor. Ich glaube, zwischen drei und fünf Jahren, aber konkret teile ich Ihnen das noch mal mit.
Frau Ministerin, ist es zutreffend, dass diese Regelungen, die der Bund jetzt aufgestellt hat, um Landwirtschaftsbetrieben damit zu helfen, dazu führen, dass man sich in Agrargenossenschaften nach den Vermögensverhältnissen der Genossenschafter erkundigen muss, und dass das dann am Ende dazu führen wird, dass so gut wie kein Betrieb in Thüringen eine Chance hat, aus den Mitteln des Bundes Geld zu bekommen?
Die Befürchtungen teile ich. Wir müssen aber abwarten, bis die Verwaltungsverordnung ihre Rechtskraft erhält. Im Moment wird genau zu dieser Problematik noch gesprochen.
Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Ich rufe die nächste Anfrage der Abgeordneten König-Preuss, Fraktion Die Linke, in Drucksache 6/6204 auf.
In den vergangenen Monaten wurde mehrfach von der sogenannten „Schutzzonen“-Kampagne der NPD sowie dazu durchgeführten „Schutzpatrouillen“ berichtet. So kam es in Berlin unter anderem zu „S-Bahn-Patrouillen“ einer sogenannten NPDBürgerwehr bzw. eines NPD-Wachschutzes. Ähnliche Aktivitäten waren in weiteren Bundesländern, unter anderem Mecklenburg-Vorpommern, auch durch neonazistische Gruppen abseits der NPD öffentlich angekündigt und wurden teils durchgeführt. Nach meiner Kenntnis kam es in Eisenach in den vergangenen Wochen zu mehreren, teils unter der Begrifflichkeit „Kiezpatroullie“, im Nachgang veröffentlichten Aktivitäten durch der extrem rechten Szene zuzurechnende Personen.
1. Sind der Landesregierung im Jahr 2018 Aktivitäten, welche an die „Schutzzonen“-Kampagne der NPD andocken bzw. ähnliche Aktivitäten der rechten Szene in Thüringen bekannt geworden?
2. In welchen Städten Thüringens fanden nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2018 von Rechtsextremen organisierte „Patrouillen“ statt?
3. Wie viele „Patrouillen-Gruppen“ beziehungsweise ähnlich benannte Strukturen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2018 in Thüringen?
4. Wie viele Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zuge von „Patrouillen“ durch Rechtsextreme und extrem rechte Gruppierungen sind der Landesregierung im Jahr 2018 bekannt geworden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Gestatten Sie mir, dass ich die Fragen 1 bis 3 zusammen beantworte. Die Kampagne „Schutzzonen“ wurde bei den sogenannten Tagen der Nationalen Bewegung am 8. Juni 2018 in Themar vorgestellt. Auf der Facebook-Seite werden Aktionen im Rahmen der Kampagne präsentiert. Diese fanden unter anderem in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz statt. Entsprechende Aktivitäten oder organisierte Patrouillen in Thüringen sind der Landesregierung bisher nicht bekannt geworden. Auch zu „Kiezpatrouillen“ in Eisenach liegen bislang keine Informationen vor. In der Vergangenheit gab es jedoch Aufrufe der rechtsextremistischen Szene zur Gründung von Bürgerwehren. Die Zielrichtung dürfte hierbei grundsätzlich gleich gelagert sein. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nummer 2972 des Abgeordneten Walk von April 2018 möchte ich an dieser Stelle verweisen. Neuere Erkenntnisse liegen diesbezüglich nicht vor.
Die Antwort zu Frage 4: Der Landesregierung liegen bislang keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die letzte Mündliche Anfrage für heute auf. Das ist die Anfrage des Abgeordneten Zippel, CDU-Fraktion, in Drucksache 6/6205.
Im stationären Bereich eines Hospizes werden Menschen betreut, bei denen eine Krankenhausbehandlung nicht mehr indiziert ist und die weder zu Hause noch im Pflegeheim angemessen betreut werden können. Ziel ist es, die Lebensqualität des sterbenden Menschen durch palliativ-medizinische Behandlung, Pflege und Begleitung zu verbessern.
1. Wie war nach Kenntnis der Landesregierung die durchschnittliche Belegung der stationären Hospize in Thüringen in den vergangenen fünf Jahren?
2. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung regionale Besonderheiten in der Belegung der stationären Hospize in Thüringen?
3. Sieht die Landesregierung aufgrund der Belegungszahlen die Notwendigkeit für eine Ergänzung der Thüringer Hospizstruktur?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zippel wie folgt:
Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine konkreten bzw. absoluten Zahlen vor. Die durchschnittliche Belegung wurde in den vergangenen fünf Jahren von allen Erwachsenenhospizen mit 80 Prozent angegeben. Der Prozentsatz ist abhängig von der tatsächlichen Belegung und von der Verweildauer der Gäste, da bei längerem Aufenthalt die Fehltage nicht auftreten, die bei kurzem Belegungszeitraum entstehen, wenn Zeit für den Abschied eingeräumt wird. Die Auslastung kann im Jahresverlauf schwanken und ist nicht planbar. Von allen Beteiligten wird aber die Belegung von 80 Prozent als angemessen angesehen.
Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht derzeit keinen weiteren Bedarf zur Ergänzung der stationären Hospizstruktur. In der Bedarfsanalyse hatten wir vor einem Jahr vorhandene und geplante Hospizplätze definiert. Von den geplanten Häusern befinden sich zwei in der Umsetzung mit dem Ziel der Eröffnung im Frühjahr. Im Gesamtbereich gibt es dann ausreichend Angebote, die den Bewohnern in der Regel die wünschenswerte Zeit gewähren können, die wie dargestellt im Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen können.
Lassen Sie mich aber noch darauf hinweisen, dass es in diesem Bereich auf einen Mix an Versorgungsstrukturen ankommt. Hospizstruktur umfasst das ganze Zusammenspiel mit anderen Versorgern wie Palliativstationen, spezialisierter ambulanter Palliativversorgung und allgemeiner ambulanter
Palliativversorgung. Deshalb hat das Ministerium die Zuschüsse für die Hospizarbeit von 294.000 Euro im Jahr 2013 auf jeweils 500.000 Euro für die Jahre 2018 und 2019 erhöht und darüber hinaus 2018 285.200 Euro und 2019 260.000 Euro für investive Förderung bereitgestellt. Daneben liegen der Landesregierung auch Anträge zur Unterstützung aus Mitteln der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR vor, so auch vom Kinderhospiz in Thüringen – darauf bin ich ja beim letzten Mal schon eingegangen. Eine Entscheidung hierüber ist bisher noch nicht endgültig getroffen worden.
Dann versuche ich, die eine noch in die andere mit einzubauen. Mal schauen, ob wir das sprachlich hinkriegen.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ge- ben Sie doch Ihrem Nachbarn die dritte Fra- ge, der kann sie vorlesen!)
Alles gut. Ich habe jetzt also verstanden, dass die durchschnittliche Belegung bei den Hospizen bei 80 Prozent lag, ohne dass man das jetzt genau aufschlüsseln konnte. Vielen Dank. Die Frage zu Punkt 3: Sie sagten, dass Sie derzeit keine Notwendigkeit sehen. Bei anderen Nachfragen hat die Landesregierung von durchaus regionalen Lücken gesprochen, von regionalen Unterversorgungen, insbesondere in Ostthüringen. Das habe ich jetzt so nicht mehr rausgehört. Ich weiß, dass die Flächenzahlen das eine sind, ich weiß aber auch, dass die regionale etwas anderes ist.
Ich muss ja im Vorfeld sagen, dass es schon einmal andere Antworten von der Landesregierung gab. Können Sie das noch einmal zusammenführen, wie diese regionalen Versorgungslücken zu der Beantwortung passen, dass die Landesregierung keine Ergänzungsnotwendigkeit sieht? Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage wäre, ob Sie Zahlen über die Bedarfsentwicklung der letzten Jahre, auch über diese Zeitspanne, hätten. Könnten Sie so etwas auch liefern?
Also zur ersten Frage: Ich habe schon gesagt, dass zwei geplante Häuser sich derzeit in der Umsetzung mit dem Ziel der Eröffnung im Frühjahr befinden. Das sind die Häuser in Saalfeld und in Altenburg. Im Bau befindlich sind auch die Hospize in Jena und Katzhütte, sodass also die Bedarfe, die wir damals festgestellt haben, durch diese neuen Häuser dann gedeckt würden.
Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich die Fragestunde und den Tagesordnungspunkt.