Protocol of the Session on September 26, 2018

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Artikel 1 des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs enthält das Thüringer Gesetz zur Aufhebung der Stiftung FamilienSinn. Ihnen ist bekannt, dass im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, die Vor- und Nachteile einer Umwandlung der Stiftung FamilienSinn sowie die Rückführung der familienpolitischen Leistungen in das zuständige Ministerium zu untersuchen und abzuwägen. Auf der Grundlage der Ergebnisse sollen die Strukturen und die Zuständigkeit der familienpolitischen Leistungen neu organisiert werden. Nachdem die IMAG „Modernes Thüringen“ eine entsprechende Empfehlung abgegeben hat, beschloss das Kabinett am 26. September 2017 die Auflösung der Stiftung. Ich als zuständige Ministerin wurde gebeten, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen vorzulegen. Mit Artikel 1 wird dieser Kabinettsbeschluss umgesetzt.

In Artikel 4 erfolgt zusätzlich eine Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen. Mit der Änderung wird das Stiftungskuratorium von bis zu neun auf bis zu zwölf Sachkundige erweitert und damit als fachliche Instanz gestärkt. Darüber hinaus werden redaktionelle und gendergerechte Änderungen vorgenommen.

Mit Artikel 5 erfolgt eine Änderung des Thüringer Gesetzes über die Klassik Stiftung Weimar und damit eine redaktionelle Anpassung der Vorschrift, die es Prinzessin Leonie von Sachsen-Weimar-Eisenach ermöglicht, ihre in der gütlichen Einigung vom

21. August 2003 festgeschriebenen Rechte wahrnehmen zu können.

Artikel 6 enthält verschiedene formale Bestimmungen zum Inkrafttreten bzw. zum Außerkrafttreten von Vorschriften, die durch die oben genannten Änderungen obsolet geworden sind.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte Sie um Unterstützung unseres Gesetzentwurfs. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Zur Einbringung des Entschließungsantrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen erhält Abgeordnete Pelke von der SPD-Fraktion das Wort zur Begründung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will einige wenige Sätze nur unserem Entschließungsantrag sagen, den ich im Namen der Regierungsfraktionen hier einbringen will. Die Regierungsfraktionen stellen dem Gesetzentwurf der Landesregierung einen Entschließungsantrag zur Seite, der die Bedeutung der gesetzlichen Reform der Familienförderung in Thüringen nochmals hervorhebt. Mit dem Titel „Vielfalt der Familie in Thüringen stärken“ verdeutlichen wir die gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe von Familienfreundlichkeit und insbesondere die gemeinsame Verantwortung des Freistaats und seiner Kommunen zur Setzung von Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und letztendlich haben wir uns auch darauf geeinigt und in diesem Entschließungsantrag festgeschrieben, dass wir uns auch unter finanziellen Aspekten verantwortlich zeigen und uns dazu positionieren.

Unser Ziel ist die Modernisierung der Familienpolitik im Freistaat und mit diesem Entschließungsantrag, der gemeinsam mit dem Gesetzentwurf beraten werden soll, unterstreichen wir inhaltlich die Notwendigkeit, die Bedürfnisse von Familien in den Mittelpunkt aller politischen Entscheidungen zu rücken. Diese inhaltliche politische Debatte wollen wir parallel zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung führen. Das heißt, sowohl der Entschließungsantrag als auch der Gesetzentwurf soll in Anhörungen und auch in den unterschiedlichen Ausschüssen beraten werden. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Ich eröffne die Beratung zu diesem Antrag und erteile als erster Rednerin der Kollegin Jung von der Fraktion Die Linke das Wort.

(Ministerin Werner)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich finde es gut, dass in den drei Plenartagen das Thema „Familie“ so vielfältig auf der Tagesordnung steht – Kinderbetreuung, Wohnen, Feiertag, Senioren, Pflege, jetzt das Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung in Thüringen und natürlich auch Kultur. Meine Ausführungen beziehen sich auf die Artikel 1 bis 3 des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Thüringen sind die Ziele der Familienpolitik in der gesellschaftlichen und politischen Debatte seit der Familienoffensive von Dieter Althaus im Jahr 2005 sehr heftig umstritten. Besonders die Errichtung und Ausrichtung der Stiftung FamilienSinn wurde sehr unterschiedlich gewertet. Der Thüringer Rechnungshof hat die Stiftung mehrfach überprüft und die Wahrnehmung der Aufgaben der Familienförderung durch die Stiftung FamilienSinn als ineffizient und unwirtschaftlich gewertet und nach dem Entzug des Stiftungskapitals letztendlich bereits im Jahr 2012 empfohlen, die Stiftung aufzulösen und die Familienförderung in Thüringen neu zu organisieren. Deshalb wurde auch im Koalitionsvertrag vereinbart: „Die Koalition wird die Vor- und Nachteile einer Umwandlung der Stiftung FamilienSinn in eine Sozialstiftung sowie die Rückführung der familienpolitischen Leistungen in das zuständige Ministerium untersuchen und abwägen.“

Grundlage für das Abwägen von Vor- und Nachteilen der Stiftung, aber vor allem für die Neuausrichtung der Familienförderung in Thüringen ist der zugrunde liegende Familienbegriff, der von den koalitionstragenden Fraktionen natürlich sehr weit – moderner, die Vielfalt der Familien respektierend, generationsübergreifend – gefasst wird. Welche Ziele sich mit familienpolitischen Maßnahmen verfolgen lassen, hängt vor allem davon ab, ob Familienpolitik eng oder im weiteren Sinne definiert wird. Wie es bereits bei der Einbringung des Entschließungsantrags und auch durch die Ministerin gesagt wurde, definieren wir Familienpolitik als Querschnittsaufgabe, woraus sich natürlich sehr viele und zahlreiche Schnittmengen mit anderen Politikfeldern ergeben, also mehrere Ressorts neben dem Familienministerium familienrelevant sind.

Ein Beispiel ist die Bildungspolitik. Kindergärten und Ganztagsschulen sind für die Familienpolitik zentral, da sie sich auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auswirken. Gleichzeitig sind dies wichtige Betreuungsinstrumente, wichtige Elemente der Bildungspolitik. Wichtigstes Element der Neustrukturierung ist das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“. Familien – generationsübergreifend betrachtet – benötigen kulturelle, gesellschaftliche, ökonomische Rahmenbedingungen, damit sie Solidarität leisten und Vertrau

en geben können. Familien benötigen vor allem Zeit, sie benötigen Geld und Strukturen. Es ist eine der wichtigsten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, Familien zu fördern, zu begleiten und sie auch zu unterstützen, wo es nötig ist. Die Gesellschaft, das Land Thüringen, der Freistaat, die Kommunen müssen gerade dann Hilfe und Begleitung anbieten, wenn Familien aufgrund von Problemlagen, wie zum Beispiel Umorganisation der Familienstruktur, Trennung, Pflege, Armut oder Gewalt, besonderer Unterstützung bedürfen. Menschen müssen durch Bildung auch befähigt werden, Familie immer wieder neu herzustellen und zu leben.

Meine Damen und Herren, wo leben Familien? Sie leben in den Kommunen. Deshalb war es ein wichtiges Ziel, die Entwicklungs- und Steuerungskompetenz der Kommunen zu stärken, das heißt, eine integrierte Planung, Sozialplanung gemeinsam mit den kommunalen Akteuren und der Beteiligung der Bürger auf den Weg zu bringen. Es ist sinnvoll und wichtig, dass die im Gesetz definierten Bereiche der Förderung von Familienbildungsangeboten, der Förderung von Seniorenbeauftragten und -beiräten, der Förderung der Eltern-Kind-Zentren, der Förderung von Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen und der Förderung der Frauenzentren vor Ort geplant und vom Land finanziell unterstützt werden. Die Zuweisung der Mittel an die Landkreise und kreisfreien Städte setzt grundsätzlich im Gesetz verankert voraus, dass diese eine fachspezifische Planung für das Programm durchführen. Geregelt werden soll das in der im Gesetz verankerten Richtlinie.

Meine Damen und Herren, auch ich hätte mir ein eigenständiges Familienfördergesetz vorstellen können. Aber eine Richtlinie hat auch gewisse Vorteile. Sie kann schneller evaluiert und den entsprechenden Bedarfen angepasst werden, wenn dies entsprechend den Entwicklungen erforderlich ist. Wie die Ministerin ausführte, wird die überregionale Förderung weiterhin Aufgabe des Landes bleiben. Um für die Träger überregionaler Familienförderung sowie für das Land Planungssicherheit zu gewährleisten, soll im Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz eine Bestimmung zur verpflichtenden fünfjährlichen Erarbeitung eines Landesfamilienförderplans aufgenommen werden. Das betrifft die Förderung von Familienverbänden, von Familienferienstätten, von Investitionen überregionaler Familieneinrichtungen sowie von überregionalen Projekten, die Bestandteile des Landesfamilienförderplans sind.

Meine Damen und Herren, immer wenn es um Veränderungen geht, sind natürlich Fragen vorhanden. Es stellt sich die Frage, warum die Kommune eine Sozialplanung vorlegen muss, wenn für den Landesfamilienförderplan in § 4 nur die Ausweisung des Bedarfs an Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten der Familienförderung von überregionaler

Bedeutung ausreicht. Dazu muss man einfach sagen, dass es sich um völlig unterschiedliche Sachverhalte handelt und die Sozialplanung grundsätzlich Bestandteil des LSZ ist und auch dazu dient, den Bedarf vor Ort und damit auch die Höhe der Finanzierung festzustellen. Der Landesfamilienförderplan wird in einem völlig anderen, sehr aufwendigen Verfahren anders konzipiert und abgestimmt und dient über mehrere Jahre als Planungsgrundlage.

Eine weitere Sorge, die im Prozess der Erarbeitung des Gesetzes auch bekannt geworden ist, ist, dass im Zusammenhang mit der Übergangsbestimmung eine Regelungslücke für Familienverbände besteht. Dies ist auch unbegründet, denn in den Übergangsbestimmungen in § 10 gilt, „bis zum Beschluss des Landesfamilienförderplans“, auch wenn dieser eventuell später beschlossen werden sollte. Deswegen besteht aus unserer Sicht auch keine Regelungslücke. Das waren nur zwei Beispiele für entsprechende Sorgen und Antworten, die man darauf geben kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Wirtschaft spitzt sich angesichts des starken Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und des erhöhten Fachkräftebedarfs der Wettbewerb um qualifiziertes Personal zu. Diese Entwicklung muss von den Unternehmen als Herausforderung begriffen und auch angenommen werden. Bedeutet dies doch, dass der Fachkräftesicherung eine wachsende Bedeutung zukommt. Familienfreundlichkeit wird sich infolgedessen zu einem Standort- und Wettbewerbsfaktor etablieren. Mehr als in der Vergangenheit formulieren Fachkräfte auch die Erwartung, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Unternehmen, die familienbewusste Arbeitsstrukturen und Rahmenbedingungen schaffen, werden die Gewinner im Wettbewerb um qualifizierte und vor allem motivierte Fachkräfte sein. Und ich sagte es bereits: Familien benötigen Zeit füreinander. Die Möglichkeit zur Vereinbarkeit von Familie, Ausbildung und Beruf für Menschen aller Generationen und in allen Lebensphasen ist zwingend erforderlich. Deshalb habe ich relativ wenig Verständnis für den Aufschrei der Wirtschaft gegen das Vorhaben, den Weltkindertag zum Feiertag werden zu lassen.

Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen „Vielfalt der Familie in Thüringen stärken“ bringt deutlich zum Ausdruck, dass mit diesem Gesetz in Thüringen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Familienpolitik bedarfsgerecht zu gestalten und somit das Miteinander der Generationen, aber auch durch den Beitrag zur Fachkräftegewinnung einen entscheidenden Beitrag für den Wirtschaftsstandort Thüringen zu leisten. Deshalb ist es neben der regelmäßigen Fortschreibung des Landesfamilienförderplans wichtig – das steht auch in dem Entschließungsantrag – und auch erforderlich, dass im

Gesetz die Förderung des Landesprogramms in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro pro Jahr festgeschrieben und damit über das Jahr 2019/2020 fortgesetzt wird. Gute Familienpolitik in Thüringen muss verlässliche Rahmenbedingungen für Familien schaffen. Das Gesetz bietet dafür eine Grundlage, wenn die Finanzierung durch das Land für die Kommunen im Gesetz auch festgeschrieben wird.

Ich beantrage für das Gesetz die Überweisung an den Sozialausschuss sowie den Gleichstellungsausschuss und bitte darum, dem dann die Zustimmung zu geben. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Muhsal von der AfD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste – zwei sind noch da. Wir debattieren heute über den Gesetzentwurf der Landesregierung, durch den die Stiftung FamilienSinn aufgelöst werden soll. Die Koalitionsfraktionen hatten die Überprüfung der Stiftung FamilienSinn schon in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt, die CDU wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen – kein Wunder, ist die Stiftung FamilienSinn doch immer schon ein Prestigeprojekt der CDU gewesen.

Als AfD-Politiker möchte ich die Stiftung FamilienSinn im Gegensatz dazu nicht durch die parteipolitische Prestigebrille sehen, sondern anhand der bekannten Tatsachen danach bewerten, ob sich aus der Konstruktion der Stiftung Vorteile für die Thüringer Bürger und insbesondere für die Thüringer Familien ergeben oder eben nicht. 2006 wurde die Stiftung mit dem Ziel gegründet, die Familienförderung langfristig und unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage zu organisieren. Dieses Ziel kann allerdings schon deshalb als gescheitert gelten, weil schon 2011 die Rückführung des ursprünglich 34 Millionen Euro betragenden Stiftungsvermögens an den Landeshaushalt beschlossen wurde und die Stiftung seither jährliche Zuwendungen aus dem Landeshaushalt erhält. Außerdem können wir uns fragen, ob dieses Ziel, als Staat unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage agieren zu können, überhaupt erstrebenswert ist. Politik ist schließlich die Kunst des Möglichen und dazu gehört für die regierungstragenden Fraktionen eben auch die Prioritätensetzung innerhalb der Zeit, für die sie demokratisch gewählt sind.

(Beifall AfD)

(Abg. Jung)

Die einen – unter anderem die rot-rot-grüne Landesregierung – sehen die bunte Umgestaltung der Gesellschaft durch die Finanzierung von Flüchtlingen als Priorität, die anderen – und dazu gehört die AfD – sehen originäre Familienpolitik als Schwerpunkt und setzen das, so lange sie regieren dürfen oder falls sie regieren dürfen, eben auch durch. Und zu dieser originären und langfristigen Politik gehört zum Beispiel auch, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein einfaches und gerechtes Steuersystem inklusive Familiensplitting einsetzt. Dazu gehört, dass ein Ministerpräsident eine Senkung der Mehrwertsteuer nicht nur als Wahlkampfgetöse gebraucht, sondern sich – wie von der AfD ja auch gewünscht – tatsächlich auch auf Bundesebene dafür einsetzt.

(Beifall AfD)

Für Thüringen gehört dazu auch der politische Einsatz für gute Arbeitsbedingungen, zu denen der Stellenabbau bei Simens oder die wirtschaftsfeindliche Einführung eines neuen Feiertags zum Beispiel nicht gehören. Echte Familienpolitik ist keine Förderpolitik, sondern ist Politik, die Familien als Leistungsträger der Gesellschaft anerkennt und sie dementsprechend behandelt, und dafür kämpfen wir als AfD.

(Beifall AfD)

Wenn es aber um die Fördermaßnahmen der Stiftung FamilienSinn geht, fällt eines auf: Die Protagonisten schaffen es gut, sich als Wohltäter aufzuspielen. So finden sich im Stiftungsrat nicht nur politische Kaliber, wie die Gleichstellungsbeauftragte des Freistaats Thüringen als Präsidentin, sondern auch die Landrätin des Altenburger Lands und Frau Staatssekretärin Ohler. Chef der Elternakademie der Stiftung FamilienSinn ist außerdem der CDUPolitiker Michael Panse. Und es finden sich regelmäßige Veröffentlichungen, in denen es beispielsweise heißt – ich zitiere –: „Die Stiftung FamilienSinn unterstützt den in Jena ansässigen Verein Refugio Thüringen mit Fördermitteln für deren Arbeit mit traumatisierten Flüchtlingen im Freistaat.“ Darunter ist dann ein Bild mit Frau Ministerin Heike Werner, die breit lächelnd einen Förderbescheid über 25.000 Euro übergibt.

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das ist schon drei Jahre her!)

Oder aus der Zeit der heutigen Finanzministerin Frau Heike Taubert – ich zitiere –: „Am 27.08.2014 übergab die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit und Präsidentin der Stiftung FamilienSinn, Frau Heike Taubert, dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Erfurt e. V. einen Fördermittelbescheid in Höhe von 3.000 Euro“ – usw. Also, Geld verteilen ist schön, aber diese Art und Weise, sich als Person öffentlich darzustellen,

erinnert doch stark an die Vergabe von Lottomitteln und das dadurch suggerierte Bild, man müsste konkret Personen für eine Förderung dankbar sein und nicht etwa dem Staat bzw. dem steuerzahlenden Bürger als solchem. Und das lehnen wir ab.

(Beifall AfD)

Und nur nebenbei bemerkt: Der ursprüngliche Stiftungszweck der Stiftung FamilienSinn lautet – ich zitiere –: Zweck der Stiftung ist es, „Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die der Familienbildung, der Unterstützung von Ehe und Familie in sozialer, politischer und kultureller Hinsicht, der Familienhilfe, der allgemeinen Schwangerenberatung sowie der Beratung von Schwangeren, Paaren und Familien in schwieriger Situation sowie der Steigerung der Wirksamkeit bestehender familienunterstützender Maßnahmen dienen.“ Warum Frau Ministerin Heike Werner bei diesem Stiftungszweck einen Fördermittelbescheid ausgerechnet an den Verein Refugio als Teil der Flüchtlingsindustrie vergibt, ist vielleicht den rot-rot-grünen Refugees-welcome-Besessenen ersichtlich, den Thüringer Familien ist es das sicherlich nicht.

(Beifall AfD)

Zu guter Letzt sei angemerkt, dass der Thüringer Rechnungshof die Stiftung FamilienSinn schon mehrfach evaluiert hat. Die Prüfung ergab verschiedene Beanstandungen in organisatorischer Hinsicht und im Bereich des Zuwendungsverfahrens. Die Wahrnehmung der Aufgabe der Familienförderung durch die Stiftung FamilienSinn sei zudem – ich zitiere –: „ineffizient und unwirtschaftlich“. Schlimmer – so meinen wir – kann ein Urteil aus Sicht des geknechteten Thüringer Steuerzahlers nicht ausfallen. Folgerichtig empfahl der Thüringer Rechnungshof in seinem Sonderbericht im Jahr 2012, die Stiftung FamilienSinn aufzulösen. Er stellte fest – Zitat –, „dass die Beauftragung der Stiftung mit der Familienförderung nach wie vor weder mit den bundesgesetzlichen Regelungen des SGB VIII noch mit dem Thüringer Kinderund Jugendhilfeausführungsgesetz in Einklang zu bringen ist.“ Vielmehr sei – Zitat – „der Verwaltungsaufwand der Familienförderung durch die Stiftung [...] nunmehr doppelt so hoch, wie er bei Fortführung der Förderung durch das Land selbst gewesen wäre.“

Infolge seiner Prüfung kommt der Rechnungshof schließlich zu dem Schluss, dass die Stiftung FamilienSinn von Anfang an eine ungeeignete Organisationsform zu Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben war. Deutlicher lässt sich eine Bankrotterklärung kaum formulieren. Im Übrigen attestierte eine Wirtschaftlichkeitsprüfung des Arbeitsministeriums der Stiftung und vor allem der angegliederten Elternakademie unzureichende Arbeitsfähigkeit und mangelnde Rentabilität.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ist ja auch ein Elefantenfriedhof!)

Genau! So könnte man es sagen.

Zusammenfassend ist also zu sagen: Die ursprünglichen Ziele der Stiftung FamilienSinn werden nicht erreicht und könnten, sofern man sie weiter verfolgen will, durch den Freistaat Thüringen direkt deutlich effizienter verfolgt werden. Angesichts dessen, dass beispielsweise die Analyse des Rechnungshofs schon seit sechs Jahren bekannt ist, ist die Auflösung der Stiftung FamilienSinn längst überfällig. Nichtsdestotrotz, da dieser Gesetzentwurf einiger Erörterung bedarf, sind wir selbstverständlich bereit, ihn mit an den Ausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächster Rednerin erteile ich Abgeordneter Meißner von der CDU-Fraktion das Wort.