Protocol of the Session on September 26, 2018

Ein weiteres wichtiges Ergebnis des Wohngipfels ist die Stärkung des Leistungsniveaus des Wohngelds und die Verbesserung der Reichweite dieses Instruments. Dies stellt sicher, dass auch künftig einkommensschwache Haushalte mit angemessenem Wohnraum versorgt werden können. Ziel muss es sein, dass die Umsetzung der beabsichtigten Wohngeldreform dazu führen wird, dass künftig mehr Haushalte als bisher in Thüringen anspruchsberechtigt sein werden und die jeweiligen Wohngeldbezieher durch höhere Zahlungen unterstützt werden können. Insofern gehe ich davon aus, dass sich die Anzahl der Wohngeldhaushalte in Thüringen von derzeit rund 18.500 Haushalten danach auch erhöhen wird.

Als weiteres Ergebnis des Wohngipfels wird die Bundesregierung aufbauend auf den Ergebnissen der Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ weitere Verbesserungen im Bauplanungsrecht vorschlagen, um die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und bei der Sicherung bezahlbaren Wohnraums zu unterstützen. Die Gemeinden sollen in diesem Rah

men zum Beispiel bei der Erstellung von Bauleitplänen gestärkt und es sollen Genehmigungserleichterungen für Wohnungsbauvorhaben geschaffen werden. Zudem soll das serielle und modulare Bauen weiter vorangetrieben, das Bauvergaberecht vereinfacht und die Chancen der Digitalisierung genutzt werden. Damit die investiven Maßnahmen auch zu einem deutlichen Anstieg der Bautätigkeit führen, ist jedoch auch eine ausreichende Verfügbarkeit von Fachkräften und Baukapazitäten erforderlich. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Bundesregierung noch in diesem Jahr, einen Gesetzentwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorzulegen.

Auch im landessweiten „Bündnis für gutes Wohnen in Thüringen“ suchen wir nach Möglichkeiten, die Versorgung mit Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu angemessenen Bedingen zu sichern und auszubauen. Um die Expertise des „Bündnisses für gutes Wohnen in Thüringen“ auf eine breite Basis zu stellen, wurde der Teilnehmerkreis seit der Gründung des Bündnisses stetig erweitert. Zudem wurde durch die Stiftung Baukultur Thüringen das Projekt „Plattform Wohndebatte – Zukunft des Wohnens und Bauens in Thüringen 2017 bis 2037“ ins Leben gerufen, das auch Teil dieses Bündnisses ist. Dieses Projekt hat die Vernetzung aller im Wohnungsbau tätigen Akteure zum Ziel, um Ressourcen effektiv zu bündeln und parallel laufende Bemühungen und Initiativen miteinander zu verknüpfen. Ich bin davon überzeugt, dass dadurch Impulse gesetzt werden, an denen sich eine zukunftsfähige Wohnungsbaupolitik in Thüringen auch orientieren kann.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, auch vom neu eingeführten Baukindergeld des Bundes soll der Wohnungsbau in Thüringen profitieren. Um die Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende mit Kindern zu stärken, wird der Bund in dieser Legislaturperiode insgesamt 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren. Das ist, glaube ich, medial auch schon sehr kritisch betrachtet worden, was die Höhe und das Zeitfenster betrifft. Im Hinblick auf die Bestandsimmobilien möchte ich aber an dieser Stelle auch auf den in Thüringen geschaffenen Sanierungsbonus hinweisen. In diesem Programm wurden in den Jahren 2016 bis 2017 rund 4.396.000 Euro und im Jahr 2018 bis zum 31.08.2018 bereits 1.489.000 Euro bewilligt.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die im Rahmen des Wohngipfels vereinbarten Eckpunkte auch zum Erhalt und der Absicherung bezahlbaren und guten Wohnens in Thüringen beitragen werden. Die Landesregierung hat von Beginn an viel getan, damit die soziale Wohnraumförde

(Ministerin Keller)

rung in Thüringen gut aufgestellt ist. Es wird nun einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Ergebnisse dieses Gipfels praktisch auch greifen können, weil zahlreiche Gesetzesänderungen natürlich in diesem Zusammenhang angegangen werden müssen. Thüringen hat unter Rot-Rot-Grün sehr gut vorgelegt.

Ich darf Ihnen versichern, dass wir auch in Zukunft die maßgeblichen Entwicklungen im Auge behalten und entsprechend reagieren werden, um das Wohnen zu fairen und angemessenen Bedingungen für alle Bevölkerungsschichten sicherzustellen. Wohnen muss für alle bezahlbar bleiben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Damit schließe ich diese Aktuelle Stunde und komme zum nächsten Teil

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verwendung der Mittel aus dem geplanten ‚Gute-KitaGesetz‘ des Bundes in Thüringen“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/6209

Als Erste hat Frau Abgeordnete Rosin für die CDUFraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung, darum geht es beim Gute-Kita-Gesetz, das das Bundeskabinett kürzlich auf den Weg gebracht hat. Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD stellt damit in den nächsten vier Jahren zusätzlich 5,5 Milliarden Euro bereit, um die Kindertagesbetreuung in unseren Kindergärten zu verbessern. Nach Berechnungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in Thüringen stehen unserem Freistaat damit zusätzlich 134,5 Millionen Euro zur Verfügung. Auch in den vergangenen Jahren unterstützte der Bund die Länder insbesondere beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. So konnten in den vergangenen zehn Jahren für diese Altersgruppe deutschlandweit mehr als 400.000 Betreuungsplätze geschaffen werden.

Große Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen allerdings in der Qualität der Betreuung. Aus diesem Grund legt die Bundesregierung mit dem Gute-Kita-Gesetz den Schwerpunkt nun auf

die Verbesserung der Betreuungsqualität. Dazu wurden gemeinsam mit den Ländern zehn Handlungsfelder ermittelt, in denen diese Bundesmittel eingesetzt werden können. Darunter fallen zum Beispiel die Verbesserung der Betreuungsschlüssel, die Weiterqualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher, Sprachförderung für Kinder mit Sprachdefiziten oder auch längere und flexiblere Öffnungszeiten. Diese Breite des Programms ist erst einmal richtig, da die Problemlagen in den einzelnen Ländern höchst unterschiedlich sind. Aktuellen Bildungsstudien zufolge halten sich besonders die Ost-West-Unterschiede in diesem Bereich hartnäckig. Traditionell ist in den ostdeutschen Bundesländern das Betreuungsangebot im Bereich der Kleinkindbetreuung besser ausgebaut, jedoch sind dort auch die Gruppen deutlich größer. Thüringen ist hier keine Ausnahme.

Dass die Bundesregierung angekündigt hat, mit jedem der 16 Bundesländer vertraglich individuelle und konkrete Ziele zu vereinbaren, die mit den Bundesgeldern erreicht werden sollen, befürworten wir ausdrücklich. Das verhindert hoffentlich, dass die Finanzmittel der Bundesregierung im allgemeinen Landeshaushalt versickern. Darüber hinaus wird mit dem Bundesgesetz die Pflicht eingeführt, Kindergartenbeiträge nach sozialen Kriterien zu staffeln. In zahlreichen Kommunen in Thüringen ist das bereits Standard, und das begrüßen wir ausdrücklich, denn der Zugang zu frühkindlicher Bildung sollte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, sondern er muss möglich werden. In diesem Zusammenhang setzen wir uns weiterhin auch für eine Höchstgrenze für Elternbeiträge ein. Dass es im Rahmen der Bundesförderung allerdings auch möglich sein soll, statt in die Betreuungsqualität in weitere beitragsfreie Kindergartenjahre zu investieren, sehen wir kritisch. Wir wollen, dass diese Bundesmittel auch tatsächlich zur Verbesserung der Qualität in den Kindergärten genutzt werden. Das hat für uns absoluten Vorrang. Die repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap im Auftrag des MDR im August 2018 unterstreicht unsere Position, denn 77 Prozent der Thüringer sind der Meinung, dass die Qualität der Kindergartenbetreuung viel wichtiger ist als ein beitragsfreies Kindergartenjahr.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Falsch!)

Die Kritik an der Befristung des Programms, die beispielsweise seitens des Deutschen Städtetags geäußert wurde, ist zunächst nachvollziehbar, aber angesichts des klaren Bekenntnisses der deutschen Bundesregierung, diese Investitionen dauerhaft und verlässlich zu tätigen, weitestgehend unbegründet. Mit dieser Aktuellen Stunde wollen wir als CDU-Fraktion eine breite Diskussion über die Verwendung dieser Bundesmittel für die Thüringer Kindergärten anregen. Wir erwarten von dieser Landesregierung, dass schnellstmöglich Gespräche

(Ministerin Keller)

insbesondere mit den Kindergartenträgern, den Bürgermeistern und den Eltern darüber geführt werden, was konkret mit dem Gute-Kita-Gesetz in Thüringen erreicht werden soll. Nur mit einer abgestimmten Position der gesamten Thüringer Bildungslandschaft kann man in die Zielvereinbarungen mit der Bundesregierung einsteigen.

Der richtige Zeitpunkt, Herr Minister Holter, ist jetzt. Deshalb fordern wir Sie auf, diesen Diskussionsprozess zu starten. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Er diskutiert doch schon eine ganze Weile!)

Als Nächste hat Frau Abgeordnete Muhsal für die AfD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung verabschiedet und der befindet sich jetzt im Gesetzgebungsverfahren des Bundes. Dieser Gesetzentwurf sticht schon deswegen heraus, weil der Bund sich darin mit den Kindertagesstätten beschäftigt, also einem Thema, was eigentlich Sache des Landes bzw. der Kommunen ist. Außerdem muss der Freistaat Thüringen mit dem Bund einen Vertrag abschließen, wenn er in den Genuss des Geldes kommen will. Deswegen lohnt es sich also in der Tat, hier im Plenum darüber frühzeitig zu debattieren.

Der Gesetzentwurf zeigt uns vor allem eins: Die Altparteienpolitiker wollen dem Bildungsföderalismus an den Kragen. Davon, Frau Rosin, habe ich leider in Ihrer Rede nichts gehört. Sie wollen dem Bildungsföderalismus an den Kragen und erkauft wird das genau mit dem, wonach der Ministerpräsident unseres schönen Freistaats immer so laut schreit, weil er selbst lieber Geld für das rot-rot-grüne Lieblingsthema ausgibt, mit mehr Geld vom Bund.

Meine Damen und Herren, Deutschland ist nicht Frankreich, Deutschland ist nicht zentralistisch gewachsen, sondern immer schon kleinteilig gewesen. Nicht umsonst ist der Föderalismus als unabänderlich in Artikel 20 unseres Grundgesetzes festgeschrieben. Diesen Föderalismus wollen wir als AfD nicht abschaffen, sondern schützen.

(Beifall AfD)

Außerdem darf bei Ihrem Gesetzentwurf die Ideologie natürlich nicht fehlen. Dem Bürger schmackhaft gemacht wird das Gesetz mit dem klangvollen Namen Gute-Kita-Gesetz. Tatsächlich jedoch bedeutet

dieser Gesetzentwurf einen weiteren Schritt in Richtung Gesinnungsstaat. Natürlich kommt alles in wohlfeiler Rhetorik daher, der Betreuungsschlüssel soll verbessert werden, die Kita-Erzieher sollen besser qualifiziert werden, es wird von Bildung, etwa von sprachlicher Bildung, gesprochen usf. Das klingt erst einmal gut, ist aber Irreführung der Bürger.

(Beifall AfD)

Denn worum geht es eigentlich? Zum einen ist die Investitionspolitik des Bundes einseitig. Wie immer: Diejenigen, die ihre Kinder in die Kita bringen, die kriegen die besseren Leistungen, und die anderen, die ihre Kinder eben nicht bzw. nicht so früh in die Kita bringen wollen, die kriegen wie immer nichts. Zum anderen geht es um das Lieblingsprojekt der Bundesfamilienministerin Giffey, um die Verstaatlichung der Kindheit. Dieses Ziel verfolgt Giffey hartnäckig und die Länder spielen offenbar brav mit, es gibt ja schließlich mehr Geld dafür. Familienministerin Giffey hält wenig davon, wenn Eltern sich persönlich um ihre Kinder kümmern, im Gegenteil, sie ist für eine Kita-Pflicht für alle Kinder, und zwar, wie auf ihrer Internetseite lange Zeit zu lesen war – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis wörtlich –, „ab dem dritten Lebensjahr und wenn möglich, auch davor.“ Ihr geht es darum, gegen die angeblich inkompetenten Eltern vorzugehen, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren zu Hause betreuen wollen und können. Solchen unbelehrbaren Eltern legt man das Handwerk, indem man sie durch ungleiche Leistungen gefügig macht und außerdem öffentlich immer und immer wieder behauptet, dass Eltern angeblich gar nicht leisten könnten, was eine Kita macht.

Das ist mit Sicherheit der falsche Weg. Wir als AfD sagen: Die Eltern müssen selbstverständlich frei entscheiden können, wie ihre Kinder betreut werden, und dürfen nicht vom Staat dazu verpflichtet werden, staatliche Einrichtungen zu nutzen.

(Beifall AfD)

Was die Kita in Frau Giffeys Gedankenwelt machen soll, das steckt in dem Zauberwort von der angestrebten besseren Qualität der Erzieher und hat wenig mit dem zu tun, was der normale Erzieher unter seiner Tätigkeit verstehen dürfte. Wegweisend ist da eine Schrift bzw. Hetzschrift der linksradikalen Amadeu Antonio Stiftung mit dem Namen – recht unverdächtig – „Ene, mene, muh“, die von Frau Giffeys Ministerium gefördert und von ihr selbst mit einem Grußwort versehen wurde. Hier sehen wir, was in Kitas künftig gemacht werden soll, nämlich: Gesinnungsschnüffelei, Denunziation und Indoktrination. Zum Beispiel können Erzieherinnen diesem Pamphlet entnehmen, dass Kinder, die ordentlich gekleidet, gewaschen und sauber in der Kita auftauchen und die Anweisungen befolgen, die ihnen dort gegeben werden, dass diese Kinder wohl Nazieltern haben. Ja, meine Damen und Herren, das

(Abg. Rosin)

wird manchen hier zu Recht an den Gesinnungsstaat der DDR erinnern.

(Heiterkeit AfD)

Meine Damen und Herren, ich finde es bezeichnend, dass sich die Union in ihrer Aktuellen Stunde zwar um die Mittelverteilung sorgt, aber mit den inhaltlichen und föderalismusfeindlichen Aspekten des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes wenig Probleme zu haben scheint. Wir als AfD-Fraktion lehnen dieses zentralistische Ideologieprojekt jedenfalls ab. Herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Als Nächste hat Abgeordnete Pelke für die SPDFraktion das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, lassen Sie mich nur einige wenige Sätze zur direkten Vorrednerin sagen. Ich weiß, dass ich mir damit jetzt einen Ordnungsruf einhandele, aber von diesem Schwachsinn von Verstaatlichung der Kindheit hier zu sprechen, das halte ich wirklich für widerwärtig, weil Sie damit Ängste schüren und Dinge ansprechen, die überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich muss Sie bitten, sich zu mäßigen, und den Ordnungsruf erhalten Sie selbstverständlich.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Für was denn jetzt? Für „Schwachsinn“ oder für „Verstaatlichung der Erziehung“?)

Ich nehme ihn dankend an.

Die Eltern, sehr verehrte Damen und Herren, können nach wie vor selbst entscheiden, ob sie ihr Kind zu Hause betreuen oder in den Kindergarten geben. Das haben wir schon x-mal hier diskutiert, daran hat sich überhaupt nichts geändert. Was aber positiv zu bewerten ist, ist, dass es eine gute, eine qualitätsvolle frühkindliche Kinderbetreuung gibt, und die ist wichtig für Familien, für Kinder, für Frauen und für alles, was Familie bedeutet.

(Beifall SPD)

Die Kurzfassung dessen, was das Gesetz bedeutet, was jetzt auf Bundesebene geebnet worden ist, lautet: mehr Qualität, weniger Gebühren. Das ist die Kernbotschaft dieses Gute-Kita-Gesetzes, was vor

wenigen Tagen auf den Weg gebracht worden ist. Es sieht erstmals eine generelle Beitragsbefreiung für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag vor, sodass in Deutschland künftig 1,2 Millionen Kinder Anspruch auf einen beitragsfreien Kita-Besuch haben, und das halte ich schon für eine ganz besondere Leistung. Weitere Entlastung von Eltern soll es dadurch geben, dass mit dem Gesetz die soziale Staffelung von Elternbeiträgen bundesweit verpflichtend festgeschrieben wird. Ich finde schon, dass man hier auch mal feststellen darf, dass das eine gute Nachricht für viele Eltern in Deutschland ist.