Protocol of the Session on August 31, 2018

man einfach nicht anders als darauf zu reagieren. Das muss ja alles schon furchtbar weh getan haben, sonst lässt sich das irgendwie nicht erklären. Wahrscheinlich ist es die demissionierte Kultusministerin, die noch nachschmerzt oder ich weiß es jedenfalls nicht, welcher Pseudoschmerz zu dieser Verdrehung von Tatsachen und Aussagen führt, die Sie hier gebracht haben.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie dürfen nicht immer von sich auf andere schließen! Das ist ihr großes Problem!)

Nein, Frau Rothe-Beinlich, im Gegensatz zu Ihnen habe ich keinerlei Probleme und schließe nie von mir auf andere. Ich maße mir auch nicht an, die Lehrereigenschaften von Herrn Wolf zu beurteilen, aber ich erlaube mir, seine juristischen Eigenschaften als „übersichtlich“ zu bezeichnen. Wenn der Hinweis kommt, wir haben jeden Zeugen geladen, ist das putzig, da wir die Namen der Zeugen gar nicht kennen. Der Antrag von uns, im Übrigen „der Antrag von uns“ klein geschrieben, weil es von allen im Untersuchungsausschuss der Antrag war, ist gewesen, dass die Zeugen, die damit zu tun haben, benannt werden. Dann wurde uns ein Konvolut von 40 Menschen genannt. Da haben wir beantragt – ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass das eine Anregung von mir war –, dass man die Leute im großen „Pulk“ vernehmen kann. Die Entscheidung des Vorsitzenden, die ich nicht kritisieren will, war dann, zu sagen: Nein, wir müssen das in zumutbaren Abschnitten halten, wir können nicht so viele auf einmal laden, die dann da sitzen. Das ist aber doch letztlich eine Entscheidung des kompletten Ausschusses gewesen. Und das war eine Verfahrensweise der Landesregierung, die uns ungeprüft etwa die Zeugen aus der Registratur der Strafvollzugsabteilung des Justizministeriums benannt hat, wo wir nicht unterscheiden können, wer damit was zu tun hat und wer nicht.

Heute hier so zu tun, als wäre das von uns so benannt worden, ist schlichtweg falsch, denn wir haben einen Auskunftsantrag gestellt, die Zeugen zu benennen.

Die Informationen zur Registratur waren durchaus spannend und notwendig. Der Kollege der AfDFraktion hat schon darauf hingewiesen, dass sie tiefen Einblick gegeben haben, dass offensichtlich unter dem Schulamtsleiter des Schulamts Mittelthüringen eine Registratur nicht existiert und er diese Ausführungen sich am Besten noch mal komplett durchlesen würde, damit er in der Lage sein wird, seinen Laden irgendwie auch mal aktenmäßig sauber zu führen, sodass man auch vernünftig arbeiten kann.

Die mussten schlichtweg auch vernommen werden, weil ja nach und nach, Monat um Monat – wir erinnern uns doch daran, dass im Vier-Wochen-Rhyth

mus der Datenstick erneuert wurde mit Aktenkonvoluten, die dazu kamen – Akten nachgeliefert wurden. Es war zwingend erforderlich, dass das erfolgte. Wäre von Anfang an im ersten Schlag alles vorgelegt worden, dann hätten wir anderthalb Jahre Zeit gespart, was die Aufarbeitung der Aktensituation angeht.

Ich bin dankbar für das Zitat aus der Kommentierung zum UAG, aber es trifft den Sachverhalt nicht, um den es hier geht.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie ha- ben ihn nicht verstanden!)

Dass ein entsprechendes Minderheitenvotum dort die Einsetzung möglich macht und dass der Landtag selbstverständlich die Entscheidungshoheit hat, ist ja überhaupt nicht in Zweifel zu ziehen. Es geht doch hier darum, dass durch das Verfahren, was jetzt gewählt wird, gerade das Minderheitenrecht ausgehöhlt werden soll und damit die Möglichkeit, zu erforschen und zu fragen, abgeschnitten und behindert wird. Das ist genau der andere Fall, der hier nicht gemeint ist.

Wenn Sie mir vorhalten, ich würde aus den Akten schließen, es gäbe eine Affäre Ramelow, dann ist das falsch, sondern dann haben Sie eben bei der Rede nicht richtig zugehört. Ich habe schlichtweg gesagt, was man vermuten könnte, was das Motiv dafür ist, jetzt Anträge zu stellen, die das Verfahren hinausschleppen, weil man dann zu Fragenkomplexen nicht mehr kommen mag und dort ein entsprechendes Motiv dergestalt ausgemacht werden könnte. Das ist nicht aus den Gegebenheiten und aus den Fakten aus dem Untersuchungsausschuss, dort steht keinerlei Ergebnis fest. Wenn Zeugen aufgefordert werden, ehrlich zu antworten, dann ist das eine Selbstverständlichkeit. Das ist bereits der Bestandteil der Belehrung durch den Ausschussvorsitzenden ganz am Anfang, im Übrigen auch über die strafrechtlichen Folgen der Falschaussage. Wenn dann der Ausschuss insgesamt zu der Auffassung kommt, einer Zeugin zu sagen, wir raten Ihnen, das mal zu überdenken, dann ruht das gerade aus der Unsicherheit her, die es nun mal im Strafprozessrecht gibt, wann ist eine Aussage beendet und wann ist sie nicht beendet. Das ist nämlich nicht, wie Sie vorgetragen haben, eine einheitliche Auffassung, sondern es ist ein hochstreitiger Komplex, zu welchen Tatbestandsmerkmalen Aussagen beendet sind und in welchen Verfahrensschritten das der Fall ist und in welchen nicht. Der Ausschuss hat in seiner Gesamtheit – und der Vorsitzende hat dann diese Entscheidung ja auch verkündet – in der Ausschusssitzung ganz zu Recht diesen Beschluss gefasst.

Beweiswürdigung sei vorweggenommen worden. Das ist ja absoluter Unsinn. Es wird zitiert aus öffentlicher Beweiserhebung. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass Beweiswürdigung vorweg

genommen wird. Aber es ist natürlich die Konsequenz, wenn man ein Thema hier in den Landtag hineinzieht, dass im Landtagsplenum ganz selbstverständlich die Faktenlage, die sich bereits aus der Beweiserhebung ergibt

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für Sie ergibt!?)

nein, aus der Beweiserhebung dürfte sich die Faktenlage ja für alle ergeben, das sind ganz objektive Tatsachen, die mitgeteilt werden, aber die sind anschließend natürlich gegebenenfalls einer unterschiedlichen Bewertung zu unterziehen. Das werden wir dann noch sehen, wie das gemacht wird. Aber dass die Fakten vorgetragen werden, ist weder unzulässig noch verboten, sondern das ist schlichtweg das, was jeder Dritte draußen auch machen kann und damit selbstverständlich auch jeder Parlamentarier.

Herr Wolf, das, was Sie ausgeführt haben, ist nett, aber falsch und es bringt die Sache nicht voran.

(Beifall CDU)

Es liegt jetzt eine weitere Wortmeldung des Kollegen Wolf von der Fraktion Die Linke vor.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Kollege Geibert, also das, was Sie gerade eben noch mal ausgeführt haben, überzeugt vielleicht gerade mal Ihre Fraktion und geht nun wirklich an dem vorbei, was ich ausgeführt habe. Fakt ist, dass wir – das habe ich auch gesagt – bis auf einen Antrag alle Anträge gemeinsam abgestimmt haben. Wir haben uns im Untersuchungsausschuss einen Arbeitsplan gegeben, in den wir auch die entsprechenden Zeugen mit eingereiht haben. Auch da haben wir Einigkeit hergestellt, aber immer mit dem Verweis – ich hatte es Ihnen vorhin schon gesagt –, dass wir kritisch nachgefragt haben: Wollen Sie denn wirklich all diese Zeugen hören? Sie haben eben bei den Mitarbeitern der Registratur auf der Grundlage Ihres Antrags keine Einschränkungen vorgenommen, dass diese auch mit den Akten befasst gewesen sein sollten. Sondern Sie haben explizit darauf hingewiesen, dass es Ihr Minderheitenrecht ist – das haben Sie im Ausschuss gemacht –, alle, die dort mit Akten befasst sind – und nicht mit den Akten, die zur Sachverhaltsaufklärung dienlich wären –, tatsächlich zu hören. Es ist Ihr gutes Recht, dem sind wir als Ausschuss auch gefolgt, weil wir Ihr Minderheitenrecht dort auch würdigen wollten. Tatsächlich ist es eben nicht so, dass ständig Akten nachgeliefert werden mussten, sondern es wurden zweimal Akten nachgeliefert.

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Sie wurden nicht nur zweimal nachgeliefert!)

Das ist ein ganz normaler Prozess, wenn es darum geht festzustellen, ob die Akten tatsächlich vollständig sind, und man dann als Ausschuss feststellt, dass dort wohl noch ein oder zwei Blätter fehlen, weil ein Querverweis in einer Mail etc. darauf hindeutet. Aber das alles kann ja dann auch noch in dem Zwischenbericht diskutiert werden. Richtig schwierig ist Ihre Aussage, dass Ihr Statement gegenüber der Öffentlichkeit zum Anfang des Untersuchungsausschusses der Beweiserhebung entnommen worden ist und keine Beweiswürdigung darstellt. Es sind …

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Dazu habe ich überhaupt nicht ausgeführt!)

Doch, das haben Sie gerade gesagt. Ich kann es Ihnen gern noch mal vorlesen, was Sie dort in der Öffentlichkeit gesagt haben. Aber das steht ja dann auch alles im Protokoll.

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Nein, was ich gerade gesagt habe!)

Fakt ist, dass Sie eben von Fakten ausgegangen sind, der Untersuchungsauftrag des Untersuchungsausschusses war aber eben gerade, die in der Beweiserhebung, also im Untersuchungsauftrag selber, Benannten erst mal zu erheben und sich darüber zu verständigen bzw. das auch wirklich abzuklären, ob das, was im Untersuchungsauftrag steht, tatsächlich Gegenstand oder real so feststellbar ist. Damit haben Sie nach unserer Meinung tatsächlich in unzulässiger Weise dem Untersuchungsauftrag vorgegriffen. Und – das müssen Sie uns dann auch zugestehen – diese Feststellung kann man hier auch schon so treffen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Vom Kollegen Geibert war der Antrag gestellt worden, eine Abstimmung analog § 2 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz herbeizuführen. Bevor wir jetzt also über die eigentliche Abfassung des Zwischenberichts abstimmen, möchte die CDU-Fraktion abgestimmt haben, ob der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eine gutachterliche Äußerung über die Zulässigkeit der Untersuchung abgeben soll. Das kann der Landtag bei Zweifeln über die Zulässigkeit einer Untersuchung beschließen. § 2 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz, der hier jetzt auch auf einen Zwischenbericht analog anwendbar ist, heißt: „Bei Zweifeln über die Zulässigkeit einer Untersuchung kann der Landtag den Einsetzungsantrag“ – das wär hier der Antrag analog auf Abfassung eines Zwischenberichts – zur gutachtlichen Äußerung an den Justizausschuss

(Abg. Geibert)

überweisen; dieser hat die Äußerung unverzüglich abzugeben.“

Darüber lasse ich jetzt zuerst abstimmen. Wer der Meinung ist, dass wegen Zweifeln an der Zulässigkeit eine gutachtliche Äußerung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz erfolgen soll und deswegen dieser Antrag erst dorthin zu überweisen wäre, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion und der Abgeordnete Gentele. Wer ist anderer Auffassung? Das sind die Koalitionsfraktionen und der Kollege Krumpe. Enthaltungen? Die kommen von der AfD-Fraktion. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kämen jetzt zum eigentlichen Antrag „Vorlage eines Zwischenberichts durch den Untersuchungsausschuss 6/3“. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen von der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und vom fraktionslosen Abgeordneten Gentele. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen. Damit endet auch dieser Tagesordnungspunkt 16.

Ich hätte gern noch Tagesordnungspunkt 17 abgehandelt. Darüber gab es aber leider keine Einigung. Deswegen müssen wir jetzt in die Mittagspause eintreten. 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause setzt sich der Ältestenrat zusammen. Nach dem Ende der Sitzung des Ältestenrats gibt es auch noch einmal eine Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses im Raum F 004.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nein, nein, nein, 5 Minuten nach Ende der Mittagspau- se!)

Also erst mal in 5 Minuten der Ältestenrat, das ist also um 13.30 Uhr. Nach Ende der Sitzung des Ältestenrats tritt der Innen- und Kommunalausschuss im Raum F 004 zusammen. Wir setzen hier das Plenum um 13.55 Uhr, also 5 Minuten vor 14.00 Uhr mit dem letzten Tagesordnungspunkt des heutigen Plenartags, dem Tagesordnungspunkt 17, fort.

Es ist 13.56 Uhr und wir setzen die Tagung fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17

Impulse des Reformationsjubiläums „Luther 2017“ nachhaltig für die Entwicklung der Kulturlandschaft und des Tourismus in Thüringen nutzen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6058

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Walsmann, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein besonders herzliches Dankeschön, das sind die wirklich Interessierten, die jetzt hier noch im Plenarsaal sind – Frau Staatssekretärin, Frau Ministerin –, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Mit dem Ende des Jahres 2017 ging unbestritten mit der Lutherdekade 2008 bis 2017 und dem eigentlichen 500-jährigen Reformationsjubiläum „Luther 2017“ ein thematisches und strukturelles Großereignis mit internationaler und nationaler Strahlkraft einerseits und natürlich besonderer Bedeutung für den Freistaat Thüringen zu Ende, was aus Sicht der CDU-Fraktion durch eine Behandlung in diesem Hohen Haus eine besondere Würdigung verdient hat.

Mit unserem Antrag „Impulse des Reformationsjubiläums ‚Luther 2017‘ nachhaltig für die Entwicklung der Kulturlandschaft und des Tourismus in Thüringen nutzen“ möchten wir diesem Anliegen einer Würdigung nicht nur nachkommen, sondern ebenfalls eine Bilanzierung der Durchführung des Reformationsjubiläums als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, gerade im Hinblick auf dessen Impulse für die Entwicklung unserer Kulturlandschaft und des Tourismus, vornehmen.

Von der Bilanz auf der Grundlage des in unserem Antrag unter Punkt I aufgestellten Fragenkatalogs versprechen wir uns bzw. erwarten wir vor allem, dass entsprechende Schlussfolgerungen zur Optimierung der Organisation und Veranstaltung künftiger ähnlicher Großereignisse gezogen werden können. Entsprechende Handlungsaufträge und Handlungserfordernisse, die sich aus der Auswertung des 2017 zu Ende gegangenen Ereignisses ergeben, möchten wir für die Fortentwicklung der Kulturlandschaft Thüringens und einer besseren Vermarktung Thüringens nutzen. Nach unserer Auffassung lässt sich das mit einer Umsetzung der unter Punkt II aufgeführten Forderungen erreichen.

Meine Damen und Herren, eine Debatte im Plenum des Thüringer Landtags als öffentliches Forum wird diesem Großereignis nach unserer Ansicht am besten gerecht und sollte als Einstiegsort für eine weiterbezogene Sachdebatte in den Fachausschüssen dienen. Wir hoffen und freuen uns auf diese Inspiration in der Diskussion, wenn sie heute auch mit einer geringeren Teilnehmerschaft beginnt, aber wir wollen es ja in den Fachausschüssen fortsetzen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

(Vizepräsidentin Marx)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, das wollen wir nicht! Wir wollen den Antrag abstimmen!)

Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretärin Dr. Winter das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten des Thüringer Landtags, Thüringen stand 2017 ganz im Zeichen des Reformationsjubiläums als einem Ereignis von Weltrang. Das kann man sicherlich unbestritten sagen. Unser Land wurde als Lutherland und als Kernland der Reformation in den Fokus einer breiten Weltöffentlichkeit gerückt – touristisch, durch Ausstellungen, über Events. Wir hatten zahlreiche Synergieeffekte durch unsere Investitionen in den Denkmalschutz, durch Investitionen in die Infrastruktur an den Originalstandorten, durch Wahrnehmung der historischen Verantwortung, damit Kirchen, Burgen, Schlösser nicht verfallen, sondern erhalten bleiben, durch Investitionen in die touristische Entwicklung, um Menschen anzuregen, nach Thüringen zu kommen und schließlich und endlich – und das nicht als Letztes in der Rangfolge, sondern eigentlich als mit das Wichtigste –, um viele Bürgerinnen und Bürger Thüringens auf die Geschichte ihres Landes neugierig zu machen. Denn die Wurzeln des modernen und weltoffenen Thüringens reichen zurück bis in die Zeit der Reformation.

Das Reformationsjubiläum hatte zum Ziel, die historische Dimension der reformatorischen Bewegung in inhaltlicher und geografischer Breite zu thematisieren – über historische Grundlagenforschung, museale Vermittlung und kulturelle Transformation.

Ich will vorwegschicken, bevor ich dann auf die Fragen des Antrags eingehe – ich hoffe, dass Sie das genauso unterstreichen können, die Thüringer Landesregierung jedenfalls sieht es so und ich denke auch weite Teile aller Akteure –: Das Reformationsjubiläum war ein großer Erfolg. Die Beteiligung bis weit in die Gesellschaft, unabhängig von Weltanschauung oder historischen Kenntnissen, kann wirklich als eine Art Bürgerbewegung bezeichnet werden. Die eingesetzten Fördermittel und Investitionen haben sich gelohnt und werden sich auch weiterhin auszahlen. Die authentischen Orte und die touristische Infrastruktur sind für lange Jahre ertüchtigt, sodass das Lutherland Thüringen von den Bürgerinnen und Bürgern sowie von interessierten Gästen aus dem In- und Ausland besucht werden kann.

Das Jahr 2017 war der Höhe- und Kulminationspunkt einer Dekade, die schon 2008 startete und