Aufgrund der gesamten Mehrbelastungen, die auf die Gemeinden übertragen wurden, pfeifen diese mittlerweile aus dem letzten Loch.
Nunmehr steht eine Vielzahl der Gemeinden aufgrund ihrer miserablen Finanzsituation mit dem Rücken zur Wand. Man hat keine andere Wahl mehr, als zu fusionieren, um in den Genuss der Prämie zu kommen. Somit hat die Landesregierung die Gemeinden nahezu systematisch in eine finanzielle Notsituation getrieben und nutzt diese Zwangslage nun gezielt dazu aus, um die Gemeinden hin zu einem angeblich freiwilligen Zusammenschluss zu nötigen. Das hat nach meinem Dafürhalten jedoch mit Freiwilligkeit nichts zu tun.
So langsam zeigt sich aber, dass auch diese Erpressungsversuche nicht überall in Thüringen von Erfolg gekrönt sind, denn immer mehr Gemeinden sind nicht mehr bereit, dieses Spiel der Landesregierung mitzumachen. So musste zum Beispiel aufgrund der Aktivitäten der Bürgerinitiative in Katzhütte die umstrittene Fusion dieser Gemeinde im Kreis Saalfeld-Rudolstadt mit Großbreitenbach und weiteren Gemeinden im Ilm-Kreis wieder aus dem Gesetzentwurf entfernt werden. Eine vergleichbare Ablehnung der geplanten Fusionsvorhaben erleben wir nunmehr auch in Kaltennordheim, wo die Bürgerinnen und Bürger mithilfe von Unterschriftenlisten die Neugliederung ihrer Stadt sowie der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ zu verhindern versuchen,
da sie den Wartburgkreis nicht verlassen wollen. Wie man also an diesen Beispielen erkennen kann, lassen sich nicht alle Gemeinden so einfach kaufen. Wenn die rot-rot-grüne Landesregierung bei ihren geplanten Fusionsvorhaben die Belange der kleineren Gemeinden und ihrer Bewohner nicht wieder stärker berücksichtigt, garantiere ich Ihnen, dass sich noch weitere Gemeinden einer Neugliederung widersetzen werden.
Wir als AfD-Fraktion fordern daher, dass keine Politik mehr über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden, die von Fusionsvorhaben betroffen sind, hinweg stattfindet und diese künftig stärker in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Aus diesem Grund ist der hier vorliegende Gesetzentwurf nach unserem Dafürhalten im Innenund Kommunalausschuss noch einmal grundlegend zu diskutieren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst begrüße ich die anwesenden Bürgermeister, VG-Vorsitzenden und Vertreter der Kommunen, die heute hier der Debatte live folgen.
Vielleicht sollte der AfD-Vertreter die Möglichkeit nutzen, mit den Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen, um zu recherchieren, ob sie sich wirklich so billig von einer Fusionsprämie einkaufen lassen oder ob sie nicht vielmehr die Chancen verstanden haben, die sich aus dieser Reform insgesamt ergeben.
Meine Damen und Herren, jede Reform hat Chancen und Risiken – diese miteinander abzuwägen ist die große Herausforderung, sowohl für die kommunale Seite als auch für uns als Parlament. Wir haben jetzt schon etwas Übung, weil wir das erste Gesetz schon hinter uns haben. Der Innenminister hatte darauf verwiesen, dass es jetzt mehr Fälle sind. Das heißt, insbesondere vor dem Innen- und Kommunalausschuss steht ein straffes Arbeitsprogramm, um das Verfahren so zu organisieren, dass das Plenum im Dezember hier abschließend über einen Beschlussantrag entscheiden kann und diese beantragten Neugliederungen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten können.
Das Scheitern einer Reform sieht anders aus. Allein die Zahlen, die der Kommunal- und Innenminister hier belegt hat, widerlegen diese These; unstrittig
ist das Verfahren neu ausgerichtet worden. Der Reformbedarf ist seit Jahren unverkennbar. Ich darf noch mal daran erinnern: Bereits in der vierten Legislaturperiode gab es eine Enquetekommission, die zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sowohl auf Gemeindeebene, Kreisebene wie auch auf Landesebene ein Reformbedarf besteht, der möglichst zeitnah umgesetzt werden muss. Die damaligen Landesregierungen haben nicht gehandelt.
In der fünften Legislaturperiode gab es dann einen Bericht von Experten. Nachdem Herr Fiedler diesen als „Blaues Wunder“ bezeichnet hat, ist das auch der Arbeitstitel. Auch dort wurde eine Vielzahl von Vorschlägen unterbreitet, die die damalige Landesregierung nicht in Angriff genommen hat, aber RotRot-Grün. Was die Verwaltungsreform betrifft, darf ich daran erinnern, dass wir im Parlament jetzt das Verwaltungsreformgesetz haben, das die Landesverwaltung betrifft, nach dem nahezu jede zweite der 50 Mittelbehörden neu strukturiert wird und wir damit die Landesverwaltung fit machen und die Voraussetzungen für eine weitere Umsetzung schaffen.
Ich darf auch daran erinnern, dass bereits im Jahr 2016 der Landtag das Grundsätzegesetz für die Funktional- und Verwaltungsreform beschlossen hat. Das heißt, alles, was vorherige Landesregierungen nicht vermocht haben, hat Rot-Rot-Grün auf den Weg gebracht.
Dass manchmal das Tempo nicht ausreicht und manches sich auch zeitlich verzögert, musste auch ich persönlich manchmal schmerzvoll zur Kenntnis nehmen. Aber der Stillstand, den es bis 2014 gab, ist überwunden, und wir sind auf dem richtigen Weg.
Meine Damen und Herren, auf Beschluss des Landtags hat die Landesregierung bereits im Dezember 2015 ein Leitbild verabschiedet, das auch Grundlage für den jetzigen Gesetzentwurf ist. Seitdem wissen alle Beteiligten, wo es langgeht. Dann haben wir mit einem Vorschaltgesetz ein Angebot unterbreitet. Das war nicht nötig, aber wir haben gesagt: Das ist ein Angebot, damit die Gemeinden wissen, wie auch in der Freiwilligkeitsphase agiert wird, welche Anträge, welche Varianten und dergleichen sinnvoll sind. Die CDU hat dieses Gesetz beim Verfassungsgericht beklagt – das ist zulässig, es war nicht notwendig,
aber es war zulässig – und hat damit versucht, diese Reform zu stoppen. Das Verfassungsgericht aber hat alle Punkte, die die CDU angeblich als verfassungswidrig definiert hat, zurückgewiesen und
es hat einen Punkt gefunden, den die CDU gar nicht in ihrem Schriftsatz benannt hatte, nämlich ein fehlendes Protokoll. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und VG-Vorsitzenden wissen, es passiert auch manchmal auf kommunaler Ebene, dass eine Satzung verabschiedet wird und dass dann die Rechtsaufsichtsbehörde einen formalen Fehler feststellt. Das heißt aber nicht, dass damit Inhalte völlig überworfen sind.
Wir mussten uns dann hier im Parlament mit dieser Entscheidung des Verfassungsgerichts auseinandersetzen. Es gehört nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung dazu, diese Entscheidung mit Respekt zur Kenntnis zu nehmen. Ich bin mir sicher, in naher Zukunft wird dazu die Fachwelt noch mal debattieren – es ist ein interessantes Urteil. Mir als Abgeordnetem steht es nicht zu, das zu beurteilen, das sollen Wissenschaftler machen. Aber wir haben dann im Thüringer Landtag im Dezember 2017 in Umsetzung dieses Urteils noch mal die Schwerund Eckpunkte der Gebietsreform definiert. Das heißt, der Versuch der CDU, dieses Reformvorhaben zu blockieren, zu stoppen, ist wie so viele Versuche der CDU nicht aufgegangen. Dafür danke ich der Landesregierung, natürlich insbesondere dem Innen- und Kommunalminister und dem neu eingesetzten Staatssekretär, Herrn Uwe Höhn.
Es hätte im Ergebnis auch anders laufen können als das, was ich hier dargestellt habe. Aber wir haben uns nicht vom Kurs abbringen lassen und sind heute an einem Punkt, an dem ich sage: Wenn das Gesetz umgesetzt ist, haben sich fast 40 Prozent der Gemeinden neu geordnet. Es besteht jetzt auch Anlass zur Hoffnung, dass die Rückreise von Eisenach in den Wartburgkreis umgesetzt wird. Das heißt, auch auf der Ebene kommen wir langsam voran.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, manche Neugliederung, die jetzt im Gesetzentwurf enthalten ist, ist tatsächlich nur ein Zwischenschritt. Der Innen- und Kommunalminister hat darauf verwiesen, wir haben darüber lange debattiert. Neben dem, was der Innenminister gesagt hat, hat ein anderer Aspekt für uns als Linke den Ausschlag gegeben, die Vorschläge der Landesregierung mitzutragen. Wir hatten Gemeinden, die die Chancen der Reform erkannt und gesagt haben, wir wollen uns neu gliedern. Darüber hinaus gibt es noch Gemeinden, die sind noch zögerlich, die haben noch Bedenken. Jetzt bestand die Gefahr, dass die Bedenkenträger eine Art Vetorecht gegenüber den Willigen eingeräumt bekommen. Das wollten wir natürlich nicht, deswegen haben wir nach Lösungen gesucht. Das, was hier vorliegt, ist ein innovativer Ansatz für eine Zwischenlösung, damit wir dafür Sorge tragen kön
nen, dass die Willigen die Chancen dieser Freiwilligkeitsphase tatsächlich nutzen können und die noch Zögerlichen ausreichend Zeit erhalten zu überlegen, ob sie diese Chancen auch ergreifen oder ob sie weiter abwarten.
In diesem Prozess ist eine so hohe Dynamik, dass es in der Landesregierung selbst nach Abschluss der Debatten Veränderungen gibt, die wir über Änderungsanträge dann in diesen Gesetzentwurf einspielen müssen und werden, um es nicht weiter zu verzögern. Das wird dann geschehen, wenn der Innen- und Kommunalausschuss mit seiner Arbeit begonnen hat und die Anhörungen und Auslegungen beschließt. Ich beantrage im Namen der Fraktion – und sicherlich auch für die SPD und die Grünen –, diesen Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. Dass eine Mehrfachneugliederung oder dass Zwischenschritte möglich und sinnvoll sind und nicht etwas völlig Neues, beweisen übrigens Einzelbeispiele wie die Stadt Kaltennordheim, die sich 2013 aus einer Verwaltungsgemeinschaft zunächst neu gegliedert hat und jetzt den nächsten Schritt vollzieht. Also es ist nichts völlig Neues, was Rot-Rot-Grün hier auf den Weg bringt. Insofern muss man da auch keine Ängste schüren. Entscheidend ist, dass am Ende des Reformprozesses leitbildkonforme Strukturen entstehen. Keine der beantragten und jetzt im Gesetzentwurf enthaltenen Neugliederungsmaßnahmen steht am Ende einer leitbildkonformen Neugliederung entgegen. Es ist auch gut so, dass Gemeinden verschiedene Varianten der Neugliederung haben, auch das haben wir berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, es gibt natürlich auch Widerstände gegen einzelne Maßnahmen, insbesondere dort, wo kreisübergreifende Gemeindeneugliederungen anstehen. Diese Widerstände gehen dann dabei gar nicht mal in erster Linie von den Gemeinden selbst aus, sondern auch von Akteuren, die eher auf Kreisebene angesiedelt sind. Ich darf noch mal den Blick auf Artikel 91 Abs. 1 und 2 unserer Verfassung schärfen. Dort haben wir eine Abstufung. Der Urtyp kommunaler Selbstverwaltung sind die Gemeinden, und die Landkreise müssen mit ihren Interessen dahintertreten. Das heißt, vorrangig geht es um die Interessen von Gemeinden, ohne die Interessen der Landkreise auszublenden, aber sie sind nach der Verfassung nachgelagert. Deshalb bemühen wir uns zunächst erst mal, die Interessen der Gemeinden umzusetzen und berücksichtigen aber auch die berechtigten Interessen der Landkreise. Ich bin deshalb der Landesregierung und dem Ministerium dankbar, dass jetzt im Gesetzentwurf Anpassungs- und Kompensationsleistungen auch für die Landkreise, auch für die Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden vorgesehen sind, um diesen Prozess abzufedern, sodass nicht die übrigen kreisangehörigen Gemeinden von Landkreisen möglicherweise höher belas
tet werden. Das sehe ich persönlich sowieso nicht, aber wir haben Vorsorge getroffen, dass das nicht passiert. Insofern hat die Landesregierung – das teilen wir – hier einen Interessenausgleich zwischen den Interessen der Gemeinden und denen der Landkreise vorgenommen. Aber ich sage noch einmal: Es kann nicht vorrangiges Ziel der Reform sein, hier ausschließlich die Interessen der Landkreise den Interessen der Gemeinden vorzuziehen, sondern es muss umgekehrt sein.
Meine Damen und Herren, die vom Innen- und Kommunalminister genannten Finanzleistungen – das hat er schon gesagt, ich kann es noch mal unterstreichen – sind eine gute Investition in die Kommunen, und zwar deshalb – wenn Sie es mal nachvollziehen –: Seit 2013, seitdem der neue Finanzausgleich gilt, waren wir gezwungen, neben diesem Finanzausgleich jährliche Hilfspakete auf den Weg zu bringen, meist im dreistelligen Millionenbereich. Darüber hinaus, das wissen alle Beteiligten, sind einige Gemeinden immer wieder auf Bedarfszuweisungen angewiesen, rund 50 Millionen Euro pro Jahr. Wenn es uns gelingt, leistungsfähige Gemeinden zu installieren, bei denen nicht ständig Hilfsprogramme auf der Tagesordnung stehen und nicht Bedarfszuweisungen das Überleben sichern müssen, dann werden sich die jetzigen finanziellen Hilfen im Zusammenhang mit der Neugliederung – rund 100 Millionen Euro – in kürzester Zeit amortisiert haben und alle Beteiligten profitieren davon. Im Übrigen sind nicht nur die einmaligen Zahlungen eine Folge der Reform. Wir haben hier im Hohen Haus das Finanzausgleichsgesetz neu justiert, die Hauptansatzstaffel neu geregelt, sie kommt 2020 zur vollen Wirkung. Jetzt gibt es noch Erstattungsleistungen außerhalb des Finanzausgleichs, um den Anpassungsprozess zu unterstützen, aber man muss sich im Klaren sein, auch diese Wirkung kommt und sie wird die neuen Strukturen im besonderen Maße dauerhaft befördern. Ich glaube, das ist auch ein starkes Motiv für die Gemeinden gewesen, sich auf den Weg zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen jetzt am Anfang eines intensiven Arbeitsprozesses, hierbei müssen alle Beteiligten mitwirken. Ich bin davon überzeugt, auf kommunaler Ebene haben wir viele Partner, dafür bin ich dankbar. Wenn die Chancen erkannt werden, werden sich weitere Gemeinden auf den Weg machen. Manche können wir vielleicht noch in diesen Gesetzentwurf einarbeiten, andere aber in jedem Fall in den dritten, wenn sie das wünschen. Dann wird am Ende dieser Legislaturperiode eine Gemeindestruktur in Thüringen vorzufinden sein, mit der man tatsächlich die neuen Herausforderungen, vor denen wir stehen – Fachkräftemangel, Fachlichkeit –, bewältigen kann.
Zwei Dinge, die die Kommunen gegenwärtig bewältigen müssen, machen diesen Reformbedarf noch mal überdeutlich und damit will ich abschließen. Die elektronische Akte und die Datenschutz-Grundverordnung stellen alle Verwaltungen vor hohe Herausforderungen und in der Kleingliedrigkeit, die wir zurzeit vorzufinden haben, ist das aus meiner Sicht in jedem Fall nicht sachgerecht umsetzbar. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer auf der Tribüne und auch am Livestream, mit dem heutigen Gesetzentwurf zur Neugliederung Thüringer Kommunen setzt die Koalition das um, was vor einem Jahr noch von vielen bezweifelt wurde. Waren es im ersten Gesetz 49 Gemeinden, so sind es jetzt 263 – ein Drittel aller unserer Thüringer Kommunen –, die sich zu 50 neuen Gemeinden zusammenschließen wollen, auf freiwilliger Basis.
Meine Vorredner haben es bereits gesagt: Es ist ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung unseres Freistaats und vor allem für die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen. Ich möchte an dieser Stelle deswegen ausdrücklich unserem Innenminister und Staatssekretär Uwe Höhn danken. Es hat sich gezeigt: Es war eine Sisyphusarbeit in den vergangenen Monaten, aber nur im persönlichen Gespräch mit den Kommunen vor Ort konnten Probleme, konnten Dinge ausgeräumt und Wege aufgezeigt werden, wie es in Zukunft mit den Kommunen weitergehen kann, was mögliche Lösungen sein können.
Ich denke, diesen Weg muss man auch konsequent fortsetzen, denn nur im Gespräch mit den Kommunen und mit den Bürgern vor Ort werden wir diese freiwilligen Gemeindefusionen in Zukunft auch fortsetzen können. Das Land fördert diese Gemeindefusionen mit über 100 Millionen Euro – in Fusionsprämien, Strukturbegleithilfen und auch in den besonderen Entschuldungshilfen, die ich für sehr wichtig halte. Auch ich meine, das ist wirklich gut angelegtes Geld.
Zu dem Kollegen von der AfD: Ich weiß nicht, was Sie uns hier mit Ihrer Rede sagen wollten. Ich weiß es nicht. Ich kann nur sagen – ich habe es schon mal gesagt –: Thema verfehlt.
Auch ich möchte kurz auf einige Einwände eingehen, die in den letzten Monaten immer wieder laut geworden sind, und zwar, dass dieser Gesetzentwurf das uns gegebene Leitbild ignorieren würde. Der Minister hat es hier bereits ausführlich erläutert und auch Herr Kuschel ist darauf eingegangen. Wer den Gesetzentwurf aufmerksam liest, wird feststellen, dass wir nicht einen Gemeindezusammenschluss im Gesetz haben, der einer solchen leitbildgerechten Entwicklung entgegensteht – vielleicht im Moment noch nicht ganz entspricht, aber auch nicht entgegensteht.
Wir haben keine Abwehrzusammenschlüsse gegen Zentrale Orte, wir haben auch keine Zusammenschlüsse, bei denen einzelne Gemeinden übrig bleiben, die alleine nicht lebensfähig sind. Es ist natürlich klar: Bei einer freiwilligen Gemeindegebietsreform dauert es länger, bis sich irgendwann abzeichnet, in welchen Strukturen sich die eine oder andere Gemeinde in Zukunft wiederfindet. Den Gemeinden sollte man die Zeit geben, bis sie für sich entschieden haben, was für sie der richtige Weg ist, wohin sie in Zukunft gehen wollen.