Die Frage ist jetzt: Ende gut, alles gut? Das kann ich außerhalb des Rettungsdienstes jetzt zumindest nur halb bestätigen, denn es fehlen doch noch einige Dinge und einige Sachen, die geklärt werden müssen. So muss ich an dieser Stelle nicht zum ersten Mal auf das Thema der Fortbildungsverordnung für Praxisanleiter zu sprechen kommen, die immer noch fehlt. Das ist ein unhaltbarer Zustand, wenn den Betroffenen einfach nicht die Planungssicherheit ermöglicht wird, die sie eben brauchen. Ich habe regelmäßig im Sozialministerium nachgefragt, es wurde immer wieder kommuniziert, es ist die Abstimmung mit dem Justizministerium notwendig; im Justizministerium lag die Prüfung gefühlt ein ganzes halbes Jahr. Das ist mir vollkommen unbegreiflich, wie so etwas verschleppt werden kann. Jetzt wurde mir gesagt, es soll im Juli kommen, aber ich habe schon so viele Daten gehört – es sollte mal Ende letzten Jahres kommen. Wir brauchen diese Fortbildungsverordnung für Praxisanleiter. Ich bitte all diejenigen, die da beteiligt sind, dieses nun zu forcieren. Ich hoffe dieses Mal auf Juli, aber, wie gesagt, ich bin nicht zum ersten Mal enttäuscht worden.
Ein Thema, das ich noch ansprechen möchte, sind die Durchführungsbestimmungen für Notfallsanitäter, die in Thüringen ebenfalls noch fehlen. Es ist immer noch nicht geklärt, was Notfallsanitäter eigentlich dürfen und was eben nicht. Das heißt, wir haben zwar eine tolle Ausbildung, wir haben die Notfallsanitäter im Einsatz, aber wir haben immer noch die Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen, welche Tätigkeiten sie eigentlich ausüben können. Wir haben spitzenmäßig ausgebildetes Personal, aber das Personal ist eben nicht in der Lage, alles, was es kann, entsprechend einzusetzen, weil auch hier wiederum die Rechtssicherheit fehlt. Ein weiteres Beispiel, was da aufgezählt werden muss, ist der ganze Komplex der Betäubungsmittel. Also wie können wir das regeln, dass wir hier nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, dass Notfallsanitäter, die berechtigt sind, entsprechende Me
dikamente zu geben, hier nicht gegen das Bundesgesetz verstoßen? Da muss es noch zur Abstimmung kommen, da muss auch der Bundesgesetzgeber noch nachjustieren und da hätte ich mir auch mehr Initiativen von der Landesregierung gewünscht.
Das Parlament hat nur die gröbsten Schnitzer am Entwurf der Landesregierung ausgebessert, aber es ist weiter viel zu tun für die Landesregierung. Wir sollten nicht vergessen: Mit diesen Regelungen müssen die Menschen arbeiten, die tagtäglich unterwegs sind und Leben retten. Dafür gebührt ihnen erstens unser Dank. Das wurde schon von allen Seiten gesagt und betont und dem möchte ich mich natürlich anschließen. Aber zweitens ist es auch unsere Pflicht und es gebührt ihnen unsere Anstrengung, für klare, gerechte und vor allen Dingen auch praxistaugliche Regelungen zu sorgen. Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf – wie schon gesagt wurde – zustimmen. Wir werden die Entwicklung weiter mit einem wachen Auge begleiten.
Herr Zippel, Sie haben gerade wieder vom Berufsverbot gesprochen. Geben Sie mir recht, dass in § 16 Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes geregelt ist, dass der Rettungswagen mit zwei fachlich dafür qualifizierten Personen ausgestattet sein muss, besetzt sein muss, von denen einer ab dem Jahr 2023 Notfallsanitäter sein muss, und damit der Einsatz von Menschen, aus welchen Gründen auch immer – wir können ja, deswegen die Evaluationsklausel, bislang nur spekulieren –, praktisch der Einsatz von Rettungsassistenten auf der dann zweiten Stelle auch darüber hinaus noch möglich sein wird?
Die Regelung ist das eine, ich sage Ihnen aber auch: Wissen Sie auch, wie die Verhandlungen mit den Kassen laufen, was die Kassen bereit sind zu zahlen für die Kostenübernahme? Da liegt eigentlich der Hase im Pfeffer und dort müssen wir ran. Die gesetzlichen Regelungen sind das eine. Wenn Sie bitte mit den Leuten vor Ort sprechen, dann wissen Sie auch, dass es sich de facto um ein Berufsverbot handelt,
was auch vollkommen in Ordnung ist, dass es eben die Konsequenz daraus ist. Ich habe ja schon gesagt, es ist die Konsequenz daraus, weil wir gesagt haben: Wir wollen diesen Stand einführen. Die Kas
sen haben mit der Bereitschaft, eben diese Kosten zu übernehmen, auch signalisiert, dass sie bereit sind, diesen Schritt mit zu gehen. Aber de facto haben wir dieses Problem, wenn die Hilfsorganisationen unisono das so wahrnehmen und in der Praxis sagen: Wir kriegen es nicht anders umgesetzt. Und in der Praxis heißt das, dass unsere Rettungsassistenten, die wir haben, eben nicht mehr auf dem Wagen sitzen können. Dann können Sie natürlich das Gegenteil behaupten, dann können Sie sich auf den Paragrafen stützen, der tatsächlich so existiert, aber in der Praxis – sage ich Ihnen – existiert das Problem, in der Praxis werden wir dieses Problem haben. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Herr Minister Maier hat nun das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vorredner haben die wesentlichen Punkte alle schon genannt, teilweise mehrfach, deswegen möchte ich mich auf die aus meiner Sicht drei wesentlichen Aspekte dieses Gesetzes konzentrieren.
Vorneweg: Eins ist mir wichtig, es handelt sich um ein Gesetz, was tatsächlich sehr stark aus der Praxis heraus getrieben ist.
Wir haben umfassende Anhörungen gemacht, wir haben im Ausschuss umfassend darüber beraten. Dadurch ist eine sehr praxisnahe Regelung entstanden, denn auch im Rettungsdienst und beim Brandschutz entwickeln sich die Dinge sehr dynamisch weiter und darauf müssen wir reagieren.
Wie gesagt, drei Dinge möchte ich herausgreifen – das eine Thema, was eben zuletzt noch diskutiert wurde: Notfallsanitäter. Ich habe jüngst in Bad Langensalza mit einem Notfallsanitäter gesprochen, der vorher Assistent war, der sich weitergebildet hat. Der hat mir deutlich gesagt, dass das eine große Hürde ist, sich weiterzuentwickeln. Aber es ist so, man kann das gut finden oder auch bedauern, aber die Regelungen jetzt auch auf Bundesebene zwingen uns dazu, das umzusetzen, und das haben wir jetzt geschaffen. Letztendlich ist es ja eine Verbesserung – sage ich mal – des Rettungswesens. Die Qualität steigt. Und Sie wissen alle, dass bei Notfällen wir alle jederzeit sofort zum Patienten werden können. Die Qualität wird besser und deswegen ist es auch richtig und gut, dass wir das jetzt umsetzen.
Der zweite Punkt, der mir persönlich auch ganz wichtig ist, ist, dass wir auch die ehrenamtlich Tätigen, die Freiwilligen der privaten Hilfsorganisationen – und die gibt es ja Gott sei Dank zahlreich – jetzt eben so stellen wie zum Beispiel die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr. Auch das ist ein wesentlicher Fortschritt, in dem auch eine Wertschätzung liegt für die Arbeit der privaten Hilfsorganisationen.
Drittens, was mir auch persönlich am Herzen liegt: Thüringen ist ein Land mit Bergen. Wir sind glücklich, dass wir Berge haben.
Ich würde sagen, Herr Höcke, ich spreche von Bergen. Es sind Mittelgebirge, die wir haben, gleich mehrere,
also wenn Sie jetzt von „Hügeln“ sprechen, werden Sie im Thüringer Wald aber richtig Probleme bekommen,
Bergrettung und Wasserrettung: Wir haben ja auch ein kleines Meer, das wir schätzen, und nicht nur dort, sondern auch an den vielen anderen Gewässern im Land ist die Wasserrettung von großer Bedeutung. Ich habe jüngst festgestellt, als ich auf dem Rennsteig den Rennsteiglauf bestritten habe, dass auch die Bergwacht sofort eingegriffen hat, als im unwegsamen Gelände ein Läufer gestürzt ist und sich verletzt hat. Sofort war die Bergwacht da und hat geholfen. Deswegen ist es wichtig, dass auch die Bergwacht und die Wasserrettung, wenn sie gegenüber den Versicherungsträgern verhandeln müssen, um ihre Kosten zu decken, jetzt mit diesem Gesetz gestärkt werden. Deswegen ist auch das ein wesentlicher Vorteil.
Auch an dieser Stelle vielen Dank insbesondere an die CDU für die konstruktive Beratung. Ich glaube, es ist gut und richtig, dass wir hier gemeinsam vorgehen, gemeinsam den Rettungsdienst und den Brand- und Katastrophenschutz stärken. Das war auch das richtige Signal an die vielen Organisationen. Natürlich möchte ich auch abschließend ganz persönlich meine Wertschätzung und meinen Dank ausdrücken an die Notärzte, an die Notfallsanitäter,
die oft sehr schwere Entscheidungen treffen müssen und eine hohe Verantwortung tragen. Ihnen allen mein besonderer Dank und meine Wertschätzung! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen dann zunächst zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 6/5844. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion.
Dann kommen wir als Nächstes zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/4794 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer diesem geänderten Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind erneut die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Enthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Ich bitte die Abgeordneten, die abstimmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.
Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Wir treten in die Mittagspause ein. Ich darf daran erinnern, dass sich 5 Minuten nach Beginn dieser Pause der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu einer außerplanmäßigen Sitzung im Raum F 202 trifft.
Wir setzen hier die Sitzung um 13.40 Uhr mit der Fragestunde fort. Auch noch mal die Erinnerung, dass nach der Fragestunde der Punkt „Wahlen“ auf der Tagesordnung steht. Damit ist die Sitzung für