Und jetzt überlegen wir uns mal, was Sie mit Ihrem Beschluss heute leisten. Sie leisten, dass Sie eine Rahmenvereinbarung verlängern, die inhaltlich ab 2020 nicht mehr untersetzt ist. Der Minister hat angekündigt, im Frühjahr 2019 – obwohl die alte Rahmenvereinbarung noch komplett gelten würde – eine neue für die Jahre 2021 bis 2025 vorzulegen. Das bedeutet nichts anderes, als dass die komplette nächste Legislatur der Thüringer Landtag keinen Zugriff mehr auf die Fragestellung hat, wo die finanziellen Mittel für alle Thüringer Hochschulen hinfließen. Damit ist dem Parlament das Recht genommen, darüber zu sprechen und nachzudenken, ob diese finanziellen Mittel dort richtig eingesetzt sind oder nicht. Das muss man festhalten, das kann man auch nicht wegdiskutieren, sondern es ist die pure Faktenlage dessen, was Sie heute hier vorlegen. Das ist eins.
Dann gibt es einen zweiten Punkt und den sollten Sie auch nicht unterschätzen. Da geht es um diese Fragestellung, dass Sie Ihre selbst gesetzten Maßstäbe im Hochschulbereich schon wieder reißen. In Ihrer jetzigen Rahmenvereinbarung steht drin, dass Sie im Frühjahr 2018 hochschulentwicklungspolitische Leitlinien vorlegen wollen. Diese Leitlinien legen Sie nicht vor. Und jetzt sage ich Ihnen eines: Wenn Sie von den Hochschulen einfordern, dass die sich an Pläne und Maßstäbe halten sollen, aber Sie als Landesregierung Ihren selbst gesetzten Zielen nie gerecht werden, dann kann ich Ihnen nur sagen, dass der Empfängerkreis am Ende dann auch irgendwann sagt, warum soll ich es tun, wenn die zuständige Regierung es für mich nicht mal hinbekommt. Und das ist ganz klar: Sie legen keine hochschulpolitischen Leitlinien vor und das ist falsch.
Ich will Ihnen den dritten Punkt sagen, und das finde ich höchst verstörend, weil es systematisch null Sinn macht, was Sie gerade hier betreiben: Sie machen eine Verlängerung der bestehenden Rahmenvereinbarung, Sie haben keine hochschulentwicklungspolitische Leitlinie – also keine große Karte, die werden Sie auch nicht vorlegen – und dann wollen Sie und kündigen das auch an im Frühjahr 2019 eine Rahmenvereinbarung für die nächsten fünf Jahre abschließen, ohne dass sie überhaupt auf den hochschulpolitischen Leitlinien, die Sie ja noch schreiben müssen, basiert. Das heißt, Sie wissen gar nicht, wo Sie hinfahren wollen, aber Sie haben schon mal das Ticket gebucht.
Bund erwarten können. Das ist mein weiterer Vorwurf. Ich will ja nicht nur, dass wir stehen bleiben bei der Drei-plus-Eins-Regelung, die Sie jetzt haben, sondern ich möchte, dass wir sogar das Bundesgeld, was wahrscheinlich tendenziell mehr wird, noch besser hebeln. Und in Zeiten, wo wir so viel Steuermehreinnahmen haben, die Hochschulen quasi damit abzuspeisen, nicht nur den Status quo weiter zu finanzieren, sondern tatsächlich auch weniger Geld eigentlich zur Verfügung zu haben, weil Sie mit Ihrem neuen Hochschulgesetz natürlich dafür Sorge getragen haben, dass wir mehr Bürokratiekosten haben, dass wir mehr administrativen Overhead zu finanzieren haben und dass uns der Wissenschaftsrat sogar in das Gutachten hineinschreibt, dass wir steigende Pensionslasten haben, das führt alles am Ende dazu, wenn man es aufsummiert, dass die Hochschulen durch diese Verlängerungen der Rahmenvereinbarung das Jahr weniger Geld zur Verfügung haben werden. Das alles wollen Sie heute als Regierung beschließen? Das können Sie gerne machen, aber das führt nicht nur erstens zu einer Entmachtung des Parlaments, es führt zweitens dazu, dass Hochschulen weniger Geld zur Verfügung haben und es führt drittens dazu, dass wir keine strategische Leitkonzeption haben, wo wir das Geld perspektivisch einsetzen wollen.
Wenn man jetzt noch mal einen ganz statistischen Fakt einfach für dieses Jahr zu Rate zieht, der da lautet, dass Thüringen bei dem Thema „Wachstum von Studenten“ mittlerweile Schlusslicht ist bzw. wir sind Spitzenreiter beim Absinken der Studentenzahlen, wir sind Schlusslicht bzw. Spitzenreiter beim Absinken der Studienanfängerzahlen, dann kann ich Ihnen nur sagen, Herr Minister: Sie können zwar heute hier Ihre Geburtstagskarten schreiben, aber eigentlich müssten Sie sich darüber Gedanken machen,
(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesell- schaft: Ich bin multitaskingfähig!)
Sie sind multitaskingfähig. Das ist beeindruckend, aber nichts anderes hatte ich erwartet von einem Wissenschaftsminister.
Also der Punkt, der Sie besorgen und umtreiben müsste, ist, dass unsere Studentenzahlen im bundesweiten Vergleich am stärksten sinken – der Sie besorgen muss, ist, dass unsere Studienanfängerzahlen im Bundesvergleich am stärksten sinken. Ihre Antwort müsste eigentlich sein, eine Initiative vorzulegen, wie wir diesem Trend entgegenwirken, weil unter anderem die Rahmenvereinbarung, die Sie heute hier durch das Parlament bringen wollen, darauf aufbauen, dass Sie sich eine klare Bench
mark gesetzt haben – 50.000 Studenten – und eine gewisse Studienanfängerquote. Die reißen Sie mit Stand heute schon jetzt. Ich kann Ihnen sagen, das dürfte in den nächsten Jahren nicht besser werden, wenn man sich einfach mal die Trendlinie von Ihnen in den letzten vier Jahren anschaut. Deswegen kann ich uns nur bitten, lassen Sie uns das noch mal im Ausschuss diskutieren, weil ich glaube, das, was Sie heute beschließen wollen, ist erstens strategisch absolut der falsche Weg, Sie verstoßen maßgeblich gegen Ihr eigens vorgelegtes Hochschulgesetz. Da steht nämlich eine Entwicklungsphase von vier Jahren drin, jetzt schlagen Sie hier fünf vor. Sie haben keine finanzielle Untersetzung, Sie machen die Hochschulen ärmer, nicht reicher, und Sie schaffen es nicht, perspektivisch Bundesgeld zu hebeln. All das zusammengenommen führt meiner Meinung nach zu einer Schwächung der Hochschullandschaft. Aber das scheint ja in der Wissenschaftslandschaft Thüringen mittlerweile Perspektive der Landesregierung zu sein. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörer! Die in der 38. Sitzung des Landtags am 18. Dezember 2015 zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes beschlossene Rahmenvereinbarung IV hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2019. Sie stellt eine Grundlage für die zwischen dem Freistaat und seinen Hochschulen abzuschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen dar. Der Antrag der Landesregierung hinsichtlich der Änderung der oben genannten Rahmenbedingungen steht – wie Sie wissen – in dieser Plenardebatte zur Beratung und Entscheidung an. Aus Ihrer Präambel geht hervor, dass die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu sichern sei und deren Planungssicherheit gewährleistet werden könne. Bei genauerer Betrachtung der Rahmenvereinbarung, welche ich Ihnen zunächst punktuell in Erinnerung rufen möchte, wird offensichtlich, welche Reisestrecke durch die vorgelegte Änderung der Rahmenvereinbarung verlängert werden soll. Da sollen sich im Rahmen der Profilbildung die Universitäten des Landes auf drei bis fünf Schwerpunkte konzentrieren, die Fachhochschulen zwei bis drei tragfähige Schwerpunkte ausbilden, um ihre überregionale Sichtbarkeit zu erhöhen. Hierdurch wird von der Landesregierung in Kauf genommen, dass ein und dasselbe Fach in verschiedenen Hochschulen des Landes nicht mehr
in der selben Breite bzw. Tiefe studiert werden kann. Die Wahlmöglichkeiten der potenziellen Studenten hinsichtlich eines passenden heimatnahen Thüringer Hochschulortes werden damit beschnitten.
Was den Punkt Forschung anbetrifft, wird beabsichtigt, die Einwerbung von Drittmitteln auf allen Ebenen ankurbeln zu wollen. Dies hat zur Folge, dass die Freiheit der Wissenschaft eingeschränkt wird, weil der häufig aus der Wirtschaft stammende Drittmittelgeber bei der Auswahl der Forschungsgegenstände beteiligt ist. Weiterhin ist zu befürchten, dass der Zwang zur Einwerbung von Drittmitteln seitens der Wissenschaftler eine Verringerung der Qualität der angebotenen Lehrveranstaltungen zur Folge hat. In puncto Lehre wird angestrebt, eine Studentenanzahl von gar 50.000 aufrechtzuerhalten. Dieser rein mengenmäßige Anspruch besitzt das Potenzial, dass den zu seiner Erreichung gegebenen Anreizen nicht nur die begabten Studenten folgen werden. In der Wirkung ist zu befürchten, dass das Niveau der akademischen Bildung weiter abnimmt. Hierzu passt sehr gut die Forderung der Rahmenvereinbarung IV, dass kontinuierlich die Lehre zu evaluieren sei sowie die Lehrkompetenzen der Dozenten zu steigern seien. Und dies geschehe alles, um angesichts der zunehmenden Heterogenität der Studierenden deren Studienerfolgsquote zu verbessern. Das bedeutet nichts anderes, als die weitere Verschulung unserer Hochschulen voranzutreiben.
Des Weiteren ist die Einrichtung dualer Masterstudiengänge geplant. Das entspricht dem Wunsch nach einer weiteren Akademisierung der Gesellschaft. Durch die angestrebte Vereinfachung der Promotionsmöglichkeiten für Absolventen einer Fachhochschule wird der Unterschied zwischen der grundlagenorientierten Universität und der primär anwendungsorientierten Fachhochschule weiter verwischt und auf diese Weise der Weg zu einer Einheitshochschule geebnet.
Was die Situation des Hochschulpersonals anbetrifft, glaubt man aufseiten der Landesregierung offenbar, dass Selbstverpflichtungen der Hochschulen die prekären Situation großer Teile des wissenschaftlichen Personals entscheidend verbessern können, was angesichts der Wirkung derartiger Verpflichtungen in anderen Bereichen, wie zum Beispiel der Automobilindustrie, illusionär anmutet.
Beim Punkt „Nachwuchsförderung“ sieht die Rahmenvereinbarung IV vor, bei der Vergabe von Stipendien auch das Engagement der Kandidaten in der studentischen und akademischen Selbstverwaltung zu berücksichtigen. Dies stellt einen weiteren konstruktiven Beitrag zur Stärkung linkslastiger Gesinnungen an den Hochschulen dar.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Linkslastige Gesinnun- gen?! Ja, ich habe schon Angst!)
Selbstverständlich dürfen in der Rahmenvereinbarung IV die Versicherung der Internationalisierung der Hochschulen, eine damit einhergehende Etablierung einer sogenannten Willkommenskultur sowie Maßnahmen zur weiteren Gleichstellung der Studenten und Dozenten beider Geschlechter und die Umsetzung des Inklusionsgedankens in Forschung und Lehre als linksgrüne Kernbegriffe nicht fehlen. Die damit notwendigerweise verbundene weitere Bürokratisierung der Hochschulen wird dabei vonseiten der Landesregierung billigend in Kauf genommen.
Der heute in diesem Hohen Haus zu behandelnde Entwurf zur Änderung der Rahmenvereinbarung IV zwischen der Landesregierung und den Hochschulen des Freistaats Thüringen bedeutet nun im Kern, dass die Finanzierung der geschilderten Maßnahmen um ein Jahr, das heißt bis zum 31. Dezember 2020, verlängert werden soll. Herr Tiefensee hat jetzt kürzlich sogar bei der OTZ gemeint, dass die Rahmenvereinbarung für 2021 bis 2025 erarbeitet werden soll und nächstes Jahr im Frühjahr praktisch, vor der Landtagswahl, noch im Landtag abgestimmt werden soll, also praktisch schon im Voraus fünf Jahre, wohlweislich in dem Gedanken, dass er weiß, dass die nächste Landtagswahl für Rot-Rot-Grün verloren ist – ja, also jetzt schon.
Die werden die Regierungsverantwortung abtreten dürfen und wer weiß, vielleicht ist ein Herr Höcke dann Ministerpräsident, und ich weiß nicht, ob er das so gut findet, was die da erarbeitet haben. Also diesem Unterfangen ist aus den angeführten Gründen vonseiten der AfD-Fraktion eine klare Absage zu erteilen. Unser Ideal ist demgegenüber, um es im Geiste Wilhelm von Humboldts zu formulieren, eine Hochschule, in der weder der Student dem Dozenten dient noch der Dozent dem Studenten, sondern beide ausschließlich der Wissenschaft. Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Es ist ferner eine Eigentümlichkeit der höheren wissenschaftlichen Anstalten, dass sie die Wissenschaft immer als ein noch nicht ganz aufgelöstes Problem behandeln und daher immer im Forschen bleiben, da die Schule es nur mit fertigen und abgemachten Kenntnissen zu tun hat und lernt. Das Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler wird daher durchaus ein anderes als vorher. Der erstere ist nicht für die letzteren, beide sind für die Wissenschaft da.“ Diese so verstandene Wissenschaft speist sich nämlich nicht aus didaktischen Methoden, Studierendenanzahl, Drittmitteln, Maßnahmen zur Ge
schlechterangleichung oder gar politischer Gesinnung, sondern allein aus dem Drang freier Menschen nach objektiver Erkenntnis. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich glaube, zu den Aussagen des Abgeordneten Rudy muss ich nicht viel sagen, außer vielleicht den Hinweis zu geben, dass der oder die Redenschreiberin vielleicht noch mal die Rahmenvereinbarung IV richtig lesen sollte, bevor hier bis auf den einzig richtigen Satz, dass die Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2019 verlängert werden soll,
nicht viel Inhaltliches rumkommt. Deswegen will ich mich in der inhaltlichen Auseinandersetzung auf Sie, Herr Voigt, konzentrieren, weil ich glaube, wir können inhaltlich in der Sache beide oder auch alle gemeinsam konstruktiv nach vorn diskutieren. Aber ich will mir auch schon am Anfang eine Frage stellen, die ich nicht ganz verstehe, aber die können Sie dann gern mal im HuFA vorrechnen, deswegen nehme ich Ihnen da auch schon mal so ein bisschen die Angst, dass wir das Ganze gern überweisen wollen, wenn Sie sagen, wir machen die Hochschulen ärmer, wenn doch das eigentliche Ansinnen der Verlängerung der Rahmenvereinbarung IV um ein Jahr weitere 4 Prozent auf den Landeszuschuss und damit weitere 18 Millionen Euro obendrauf für die Hochschulen ist. Das schafft nämlich Planungssicherheit und ist auch ein Signal nach Berlin, was hier vorhin so ein bisschen abgetan wurde. Wir können es nämlich auch gern so machen, dass wir sagen, dass wir jetzt mal gucken, was in Berlin passiert, da wird ja jetzt irgendwie in kleinen Runden ganz nett diskutiert, wie der Hochschulpakt aussehen kann, und da wird man sich ja schon irgendwie einigen, und man kann natürlich deswegen auch erst mal hier die Hände in den Schoß legen. Aber was passiert denn? Dann fährt der Zug ab, dann gucken wir in die Röhre und haben vorher kein Signal abgegeben, dass wir in Thüringen zur Hochschullandschaft stehen, bereit sind, mehr Geld, mehr Mittel aufzuwenden, um eben das deutliche Signal noch mal zu geben, dass Thüringen seinen finanziellen Beitrag dazu leisten wird, dass nach einer Fortführung oder nach einem neuen Vertrag oder einem neuen Hochschulpakt auch hier entsprechend auf dem Niveau von heute, plus die 4 Prozent, dann für 2020 entsprechend der
Ich will auch noch mal auf einen anderen Punkt eingehen: Wenn Sie sagen, die Entmachtung des Parlaments, das würde mit einem Beschluss, der hier jetzt vorliegt, und dann in einer der nächsten Plenarsitzungen geschehen, das ist doch auch bei den Haaren herbeigezogen. Wir beschließen doch hier nicht vorgreifend den Haushalt. Wenn wir hier jetzt sagen, wir wollen den Hochschulen das Signal geben, ein weiteres Jahr weitere 18 Millionen Euro obendrauf zu bekommen, weitere 4 Prozent an Landesmitteln zur Verfügung zu stellen, unter der Einbeziehung dessen, das lässt sich auch aus den Papieren entnehmen, was der Bund noch bis 2020 an Hochschulpaktmitteln zur Verfügung stellt, hat doch der Haushaltsgesetzgeber dann immer noch die Möglichkeit, auch in einer nächsten Legislatur, hier entsprechend noch andere Weichenstellungen auch über Nachtragshaushalte etc. zu stellen. Also hier so zu tun, als ob wir jetzt damit vollends die Weichen stellen und auch eine neue Landesregierung nicht mehr die Möglichkeit hätte, hier etwas zu ändern, sofern es denn eine andere gäbe, ist an den Haaren herbeigezogen und reiht sich ein in die Horrorszenarien, die jetzt gemalt werden mit der Überbürokratisierung nach dem Hochschulgesetz und jetzt der Entmachtung des Parlaments. Ich will es noch mal deutlich machen: Das, was hier mit der Rahmenvereinbarung IV vorliegt, ich sage es gern noch mal, plus 4 Prozent im Jahr, zusätzlich weitere 18 Millionen Euro, ist ein deutliches Signal in viele Richtungen, ist ein deutliches Signal auch vor dem Hintergrund, dass wir insofern ein Zeichen setzen müssen, um Planungssicherheit zu schaffen, dass wir eben nicht auf das Auslaufen der Hochschulstrategie 2020 warten können, dass wir eben nicht darauf warten können, was eine nächste Landesregierung dann im Hauruckverfahren eventuell mit den Hochschulen über weitere fünf Jahre an Entwicklungszielen definiert. Das braucht einen Planungsvorlauf, das braucht eine Diskussionszeit, die wir uns natürlich auch hier nehmen müssen, die wir uns aber auch mit den Hochschulen und allen Akteuren vor Ort nehmen müssen.
Ich will daran erinnern, ich habe es im Ausschuss auch schon gesagt: Wir haben da jetzt dank des neuen Hochschulgesetzes auch ein entsprechendes Gremium, was es kann, die Landeswissenschaftskonferenz. Das heißt, wir können das hier diskutieren, dort kann es diskutiert werden und wir können uns die Zeit ausreichend nehmen, und es ist notwendig. Was der größte Fehler wäre, wenn uns wirklich viel daran liegt, strategisch nach vorn zu diskutieren und Entwicklungsziele für diesen Standort oder für den Hochschulstandort Thüringen zu definieren, die zukunftsorientiert sind, wäre, jetzt die Hände in den Schoß zu legen, zu warten, was in Berlin passiert, zu warten, was nach der Wahl
passiert, und dann im Hauruckverfahren eine Rahmenvereinbarung, eine hochschulpolitische Strategie über die nächsten fünf Jahre und Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf den Tisch zu legen. Wenn das das Ansinnen ist, dann kann ich sagen, dann haben wir als Rot-Rot-Grün die strategische Weitsicht und dann wollen wir im Sinne der Hochschullandschaft Thüringen weiter an den Stärken des Standorts arbeiten und gemeinsam mit den Akteuren nach vorn gucken, wie wir die Hochschullandschaft in Thüringen stärker machen und ihre Stärken beibehalten können. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, 19.00 Uhr schaffe ich, glaube ich, heute nicht. Aber, Herr Schaft, ich will Ihnen erklären, warum ich sage, dass es effektiv weniger Geld ist, selbst wenn Sie erhöhen. Wenn ich das Gutachten – ich nenne nur zwei Beispiele – des Wissenschaftsrats nehme, Seite 46, da schreibt der eben, dass die Erhöhung vom Jahr 2016 auf das Jahr 2017 an Versorgungsleistungen/ Versorgungsausgaben in den jeweiligen Budgets von 4,3 auf 5,6 Prozent gestiegen ist. Das ist eine jährliche Steigerung von 1,3 Prozent. Wenn ich das jetzt mal saldiere, dann weiß ich ungefähr, wo wir hinlaufen. Das ist quasi ein Punkt.
Dann will ich auf einen zweiten Punkt hinweisen: Sie haben ja nicht ohne Grund – es heißt, die Forderung des Wissenschaftsrats – drei plus eins –, da ist ja ein Inflationsausgleich dabei, gleichzeitig – der Kollege Huster aus dem Finanzbereich guckt mich ja ganz gespannt an – wissen wir natürlich auch, dass wir in der Inflation mittlerweile eine andere Debattenlage haben. Auch diese Fragestellung gehört da mit dazu, das wäre ad zwei.
Und dann gibt es noch einen dritten Punkt, da können wir uns dann trefflich streiten, aber ich kann halt nur festhalten, dass Ihnen in der Anhörung zum Hochschulgesetz mehrere Leute, die für das Hochschulmanagement zuständig sind, gesagt haben, dass die Bürokratiekosten steigen. Ich sage es einfach mal nur. Wir können uns das jetzt momentan nicht beweisen, das werden wir erst in zwei oder drei Jahren wissen. Ich will nur darauf hinweisen und meine Vermutung ist, man kann es sogar berechnen, da wir in der bestehenden Rahmenvereinbarung EAP schon drinstehen haben und man es theoretisch sogar ausrechnen könnte, zumindest das Ministerium könnte es, weil durch die Jahresberichte ja sehr, sehr gut ersichtlich ist, was jetzt
Mehrkosten sind und was nicht. Also insofern sind das drei sehr, sehr konkrete Sachen, wo ich Ihnen sage: Effektiv wird es nicht besser.
Jetzt kommt für mich aber ein entscheidender Punkt, wo ich Sie nicht verstehe, weil es natürlich eine Nebelkerze ist, die Sie werfen und wo Sie sagen: Ja, wir wollen das mal aus den Wahlkampfzeiten raushalten und wir wollen das mit fünf Jahren nicht mehr immer in diese Wahlkampfnähe bringen. Jetzt will ich das noch mal zusammenfassen: Wir haben eine laufende Rahmenvereinbarung, die bis zum 31.12.2019 geht. Der Minister hat angekündigt, im Frühjahr 2019 eine Rahmenvereinbarung vorzulegen, die dann ab 2021 für fünf Jahre gilt. Wenn ich das mal zusammennehme, kann ich Ihnen eines sagen: Wenn Sie im Frühjahr 2019 eine Rahmenvereinbarung vorlegen für die bestehenden vier Jahre, was momentan Rechtslage ist, dann sind Sie im Jahr 2023, dann sind Sie ein Jahr vor der nächsten potenziellen Landtagswahl. Auch da sind Sie weit weg. Das heißt, das Argument funktioniert gut gegenüber der Presse, aber wir sollten doch in diesem Hohen Haus hier wenigstens ehrlich sein und sagen: Wir könnten im Frühjahr 2019 bei ganz regulärer Zeitplanung eine Rahmenvereinbarung verabreden, die würde gelten, die würden Sie auch noch als Rot-Rot-Grün mit Ihrer Mehrheit beschließen und im Jahr 2023 – abhängig davon, wer dann an der Regierung ist –, auch ein Jahr vor der potenziellen Landtagswahl, würde wieder eine Regierung eine Rahmenvereinbarung beschließen. All das zusammengenommen kann ich Ihnen nur sagen: Das macht für mich inhaltlich keinen Sinn.
Dann gucke ich in Ihr neu geschriebenes Hochschulgesetz und stelle fest, dass Sie dort sagen, dass eine Hochschulentwicklungsplanung genau vier Jahre in der Regel betragen soll, und die erstbeste Vorlage, die aus dem Wissenschaftsministerium rauskommt, sagt mir: Oh nein, wir wollen das jetzt mal verändern in fünf Jahre. Das kann man alles machen. Das ist Ihre Mehrheit, das können Sie entscheiden, aber Sinn ergibt das für jemanden, der zumindest eins und eins zusammenzählen kann, irgendwie nicht so recht.
Jetzt könnte ich sogar noch weitergehen. Sie schreiben in Ihre eigene Rahmenvereinbarung, im Frühjahr 2018 wollen Sie hochschulentwicklungspolitische Leitlinien vorlegen. Ja, keine Ahnung, ich sehe sie nicht und wir haben schon Sommer 2018. Diese Leitlinien brauchen Sie doch in der Sache, um zu begründen, welches Geld Sie in der nächsten Rahmenvereinbarung wo ausgeben wollen. Jetzt könnte ich das en détail weiter diskutieren, macht heute hier, glaube ich, um die Uhrzeit nicht den meisten Spaß, aber es ist schon wichtig, das mal im Ausschuss zu bereden, weil das, was Sie bisher begründungstechnisch vorgelegt haben, weiß zumindest denjenigen, der versucht, sich mit der Materie auseinanderzusetzen, nicht so recht zu
überzeugen. Aber das können wir gerne im Ausschuss weiterdiskutieren, dafür würde ich sehr werben. Schönen Dank.