Protocol of the Session on May 24, 2018

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kollegen, liebe Besucher und Besucherinnen! – Es sind leider keine mehr da. Sie haben eben gemerkt, wir haben eine ganze Zeitlang hin und her überlegt, ob wir uns überhaupt noch zur Debatte zu diesem Gesetzentwurf äußern sollen. Ein ganz großes Dankeschön an meine Kollegin Mühlbauer, die weitestgehend auf die Punkte eingegangen ist, die ich mir auch hierfür überlegt habe. Ich möchte dennoch auf einige Einzelheiten eingehen, die mich auch im Vorfeld arg beschäftigt haben.

Herr Höcke, Sie haben im Endeffekt eine Steilvorlage gegeben. Bereits mit dem Titel des Gesetzes

(Abg. Mühlbauer)

beginnt – und so werte ich das – eine geplante Irreführung, denn dieser Entwurf beschäftigt sich nur am Rande mit einer kostenfreien Meisterausbildung. Im Hauptteil geht es eigentlich vielmehr um die Kernkompetenz der AfD, nämlich um Bevormundung, um Ausgrenzung, um Spaltung innerhalb dieser Gesellschaft.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Bedingungen, um in den Genuss einer kostenfreien Meisterausbildung im AfD-Stil zu gelangen, sind geprägt von einer völkischen Gedankenwelt. Der Grundsatz heißt hier: Wir Deutsche zuerst.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Immer gern!)

Diesen Politikansatz hatten wir schon einmal während des Dritten Reiches. Diese Welt und unser Land sind damit in eines der größten Desaster geführt worden, und hier will offensichtlich die AfD anknüpfen und zwar nahtlos.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es kommen nur Deutsche in den Genuss einer Förderung: Was für ein absurder Gedanke in einem europäischen Haus, dem wir uns alle – bis vielleicht auf Sie als Abgeordnete der AfD – zugehörig fühlen. In § 1 Abs. 2 soll geregelt werden, dass man seit mindestens drei Jahren in Thüringen wohnen muss. Die Absätze 3 und 4 bieten weitere Alternativen an, dann darf der Absolvent auch zukünftig Thüringen für die nächsten fünf Jahre nicht verlassen. Bisher ist die AfD nicht in der Lage gewesen, mir oder vielleicht auch meinen Kolleginnen und Kollegen zu erklären, wie dieses Modell mit den volatilen Beschäftigungswirklichkeiten der Menschen zusammenpassen soll – es bleibt mir einfach ein Rätsel.

Möglicherweise geht der völkische Gedanke in die Richtung, dass wir wieder eine vollständige Selbstversorgung, eine gewisse Autarkie erreichen sollen – und das in den Grenzen von wann auch immer. Damit verbunden wäre sicherlich eine spätere Verpflichtung, den heimatlichen Boden nicht mehr zu verlassen. Und in diesem Kontext ließe sich das Vorhaben vielleicht begründen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mir kaum vorstellen, dass Thüringer, die in Nachbarbundesländer pendeln, durch diese geplante Förderung für eine Rückkehr auf den thüringischen Arbeitsmarkt zu begeistern sind. Die AfD möchte keine Handwerksmeister sehen, die Migrationshintergründe aufweisen – keinen polnischen Fliesenlegermeister, keinen marokkanischen Stuckateurmeister oder gar syrischen Bäckermeister. Nein, meine Damen und Herren, es geht um das Deutsche im Meister und nicht um einen erleichterten

Zugang zu diesem Qualifizierungsweg. Um es mit drei Worten auszudrücken: Es ist ekelhaft.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Gleichbehandlung mit akademischen Ausbildungswegen erreichen Sie mit Ihrem Entwurf nicht im Ansatz. Vielleicht sollten Sie sich bei Ihren Gedanken einmal von einem wirklichen Gleichbehandlungsgedanken leiten lassen. Förderung gibt es bei Ihnen nur bei Erfolg. Das Scheitern ist in Ihrer Gedankenwelt nicht vorhanden und findet sich auch von daher nicht in Ihrem Entwurf wieder. Über die Übertragung Ihrer Vorstellungen auf unsere Hochschullandschaft – das wäre ja die konsequente Weiterführung Ihrer Gedanken – möchte ich nicht ernsthaft weiter nachdenken. Es ist schon in einer ersten Betrachtung absurd.

Wenn Sie wirklich eine Idee zur kostenfreien Meisterausbildung liefern wollen, dann haben Sie dieses Ziel mit Ihrer Vorlage weit verfehlt. Ihnen geht es mit diesem Gesetzentwurf um Deutschtümelei, um Ausgrenzung von Menschen mit anderer Herkunft und nicht darum, die Meisterausbildung in Thüringen kostenfrei zu gestalten.

Um den Gesetzentwurf im Stil der AfD wirklich schlüssig zu gestalten und ihn in ihr völkisches Weltbild einzupassen, was bei einer wiederholten Einbringung des Gesetzentwurfs durch die AfD noch berücksichtigt werden müsste, habe ich mir einige Gedanken zu weiteren Bedingungen gemacht, die ich Ihnen gern noch mitteilen wollte. So sollten als weitere Bedingungen aufgenommen werden, dass die angehenden Meister oder Meisterinnen – aber vielleicht gibt es bei Ihnen auch nur Meister – zwingend verheiratet sein und mindestens vier Kinder aufweisen müssen. Außerdem dürfen sie Thüringen für nur maximal zwei Wochen verlassen – während des Urlaubs. Über die kulinarischen Genüsse möchte ich mich nicht auslassen.

Meine Damen und Herren, so absurd dieser Vorschlag klingen mag, so absurd ist dieser Gesetzentwurf. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf mit voller Überzeugung ab. Er enthält keinen Lösungsansatz, um mehr Menschen für die Meisterausbildung zu begeistern. Sie instrumentalisieren angehende Meister und das Handwerk für Ihr völkisches Weltbild. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke. Als Nächster hat Abgeordneter Wirkner für die CDU-Fraktion das Wort.

(Abg. Müller)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Kannst uns loben, es guckt keiner zu!)

Werter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, schon interessant, wie so ein Thema politisch missbraucht werden kann. Herr Höcke, mit den Nürnberger Meistersängern kann ich Ihnen natürlich nicht entgegnen – ist übrigens eine interessante Vorgabe zu Ihrem Redebeitrag gewesen. Ich werde Ihnen etwas anderes zitieren. Ich bin jetzt vier Jahre hier im Thüringer Landtag und zu den unterschiedlichsten Veranstaltungen, vor allen Dingen bei der Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer und auch hier im Hause hört man immer wieder das Wort „Handwerk hat goldenen Boden“.

Ich werde Ihnen jetzt mal den Spruch, wie er sich wirklich darstellt, vortragen, um ebenfalls einen kulturellen Einstieg in meine Rede zu garantieren: „Handwerk hat goldenen Boden, sprach der Weber. Da schien ihm die Sonne in den leeren Brotbeutel.“ Es war eigentlich sarkastisch gemeint, auf die Armut vieler kleiner Handwerksmeister, insbesondere der Weber, gemünzt. Deren Armut war im 19. Jahrhundert durch die Industrialisierung wahrhaft sprichwörtlich geworden. Heute wird nur noch der erste Teil zitiert, in der oft fälschlichen Annahme, dass Handwerker als Dienstleister besonders gut verdienen. Ich möchte das mit diesem Spruch hier mal klarstellen, dass fälschlicherweise immer davon ausgegangen wird, dass grundsätzlich Handwerk „goldenen Boden“ im übertragenen Sinne hat, dass alle reich sind, die heute in handwerklichen Tätigkeiten unterwegs sind. Ich wünschte mir manches Mal, dass dieser Spruch Beachtung findet, und zwar in Gänze, um ihn nicht zu missbrauchen, um etwas nach außen falsch darzustellen, was sich so in der Wirklichkeit nicht abspielt.

Werter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wieder einmal werden das Thema „Handwerksmeister“, deren Qualifizierung und die dafür erforderlichen Finanzen zum Thema gemacht. Seit Jahren setzen wir uns als Fraktion dafür ein, gleichfalls wie im Bundesland Bayern, einen Meisterbonus in Thüringen einzuführen. Trotz anfänglicher Hoffnungen auch aufgrund von damaligen Äußerungen des Ministerpräsidenten, der den Meisterbonus vor der Handwerkerschaft für unterstützenswert befand – ich kann mich noch genau an den handwerkspolitischen Abend vor drei Jahren erinnern – hat sich dies jedoch nicht erfüllt. Lediglich eine Meisterbestenprämie wurde eingeführt, quasi ein Tropfen auf den heißen Stein. Und heute? Heute wieder etwas völlig Neues.

Die AfD fordert, die Meisterausbildung in Thüringen kostenfrei zu gestalten, aber dies ausdrücklich – und ich betone das besonders – nur für deutsche Handwerker. Und auch die FDP hat heute in der

Zeitschrift einen großen Presseartikel gehabt. Auch sie wollen neuerdings die Meisterausbildung kostenfrei gestalten.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Von der AfD lernen, heißt siegen lernen!)

Da stelle ich mir vor, beide – sowohl die AfD als auch die FDP – haben sich doch jetzt wirklich mal inhaltlich mit dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD beschäftigt, denn dort ist eigentlich all das schon geregelt. Ich kann den Medien und den Fraktionen und allen politischen Kräften nur ab und zu anraten, diesen Koalitionsvertrag speziell zu diesem Punkt noch einmal zu studieren.

Also: Meisterausbildung in Thüringen kostenfrei. Dabei sollen nach dem Gesetzentwurf die Kosten für Meistervorbereitungslehrgänge und die Prüfungen in Form eines zinslosen Darlehens übernommen werden. Die Rückzahlung des Darlehens soll nur dann erfolgen, wenn der Absolvent nicht mindestens fünf Jahre in Thüringen bei einem Handwerksunternehmen mit Hauptsitz in Thüringen beschäftigt ist oder ein Handwerksunternehmen gründet oder ein bestehendes übernimmt. Ziel des Entwurfs soll es sein, die Meisterabsolventenzahl in Thüringen signifikant zu erhöhen. Gleichfalls soll die Ungleichbehandlung zum akademischen Bildungsweg in Bezug auf die Kosten überwunden werden. Ihr Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD, ist sehr kurzsichtig und Sie vergessen doch, dass Thüringen keine Insel ist. Oder meinen Sie „Thüringen first“?

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Genau!)

Das kann ich Ihnen sagen: So funktioniert ein föderalistisches Staatssystem nicht und die Bundesrepublik Deutschland auch nicht und die Sicht auf Europa schon gar nicht.

(Beifall CDU, SPD)

Während Sie die Kosten für die Finanzierung der kostenfreien Meisterausbildung auf den Landeshaushalt umlegen wollen, vergessen Sie scheinbar, dass der Bund bereits bis zu 80 Prozent der Kosten der Meisterausbildung übernimmt.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Nicht überfordern, die AfD!)

In § 1 Ihres Gesetzentwurfs heißt es: „Auf die Förderung der Meisterausbildung nach diesem Gesetz haben Anspruch 1. Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die die Zugangsvoraussetzungen für eine Meisterausbildung erfüllen.“ Hier greift Ihr Gesetzentwurf doch wesentlich zu kurz. Wenn Sie tatsächlich den Fachkräftemangel beheben wollen, sollte sich Ihr Gesetzentwurf an § 8 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes des Bundes orientieren, welcher unter anderem eine Förderung auch für Bürger aus der Europäischen Union vorsieht, deren Hauptwohnsitz sich

im Sinne des Melderechts seit mindestens drei Jahren im Freistaat Thüringen befindet oder die seit mindestens drei Jahren in einem ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis einem Handwerksbetrieb mit Hauptsitz in Thüringen beschäftigt sind oder die von einem Handwerksbetrieb mit Hauptsitz in Thüringen für den Fall der erfolgreichen Absolvierung der Meisterausbildung ein verbindliches Angebot einer unbefristeten Einstellung als Meister vorweisen können.

Um dem Fachkräftemangel zu begegnen und mehr Personen für die Meisterausbildung zu gewinnen, ist es falsch, die Zugangsvoraussetzungen für den Erhalt der Förderung so eng zu fassen. Hier ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz besser geeignet als Ihr Gesetzentwurf zur kostenfreien Meisterausbildung, denn Förderungsvoraussetzungen sind weiter gefasst.

Der größte Knackpunkt Ihres Entwurfs ist die Finanzierung. Zur Unterstützung der potenziellen Meister sollen Landesmittel von circa 10 Millionen Euro verwendet werden, obwohl der Bund die Meisterausbildung im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes finanziell unterstützt. Lehrgangsund Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro werden mit einem Zuschussanteil von 40 Prozent bereits bedacht. Die restlichen 60 Prozent werden als Darlehen gewährt. Von dem Darlehen wiederum werden bei einem Prüfungserfolg 40 Prozent erlassen und sollte der Meisterabsolvent ein Unternehmen gründen, werden 66 Prozent des Darlehens durch den Bund bezuschusst. Im günstigsten Fall muss schon heute ein Meisterabsolvent nur 3.060 Euro von 15.000 Euro für seine Meisterausbildung selbst tragen, den Rest übernimmt bereits der Bund. Und um noch mal auf den geforderten Meisterbonus von 1.000 Euro zurückzukommen: Würde der Absolvent bei Einführung dieses Meisterbonus 1.000 Euro bekommen, müsste er gar nur noch 2.060 Euro aufbringen, um einen Meisterabschluss zu finanzieren. Man kann sich natürlich auch darüber streiten, ob es überhaupt sinnvoll ist, grundsätzlich alles kostenfrei zu gestalten. Eine solche Ausbildung hat auch ideell einen bestimmten Wert. Die Frage muss auch gestattet sein: Was wird eigentlich, wenn ein Meister, der seine Meisterausbildung macht, diese Ausbildung abbricht?

Zusätzlich fördert der Bund noch die Kosten für das Meisterprüfungsobjekt. Hier liegt der Zuschussanteil bei 40 Prozent. Zudem haben die Union und die SPD im Koalitionsvertrag auf Seite 30 vereinbart – jetzt komme ich noch mal darauf zurück –: „Wir werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG“) finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abbauen mit dem Ziel einer weiteren deutlichen Verbesserung beim Unterhaltszuschuss, Erfolgsbonus und bei der Familienfreundlichkeit.“ Damit wird ein weiterer Beitrag geleistet, „um finanzielle Hürden für angehende Tech

nikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie Fachwirtinnen und Fachwirte im Sinne der vollständigen Gebührenfreiheit zu beseitigen.“ Ziel ist die vollständige Gebührenfreiheit für Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie Fachwirtinnen und Fachwirte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD, Ihr Gesetzentwurf greift nicht nur bei den Anstrengungen gegen den Fachkräftemangel zu kurz, Sie wollen auch den Landeshaushalt mit 10 Millionen Euro zusätzlich belasten, was völlig ungerechtfertigt ist. Ich habe jetzt versucht, Ihnen klarzumachen, dass es nicht nur ungerechtfertigt ist, sondern auch bestenfalls die Absicht, durch populistische Gesetzentwürfe in den Fokus zu geraten.

(Beifall CDU)

Der Bund strebt eine gesamtstaatliche Regelung an – also nicht „Thüringen first“ – übernimmt bereits jetzt einen großen Anteil der Kosten, die bei einer Meisterausbildung entstehen. 10 Millionen Euro, wie von Ihnen vorgesehen, würden eine Doppelförderung darstellen und könnten sicherlich sinnvoller im Haushalt Verwendung finden. An dieser Stelle sind unter anderem folgende Änderungsanträge der CDU-Fraktion im Doppelhaushalt 2018/2019 noch mal erwähnt: Drucksache 6/4965, Unternehmertum in Thüringen früh im Bildungsprozess verankern, und die Drucksache 6/4968, Umfassenden Meisterbonus in Thüringen einführen – beide Anträge seinerzeit von Rot-Rot-Grün abgelehnt. Hier möchte ich noch einmal vor allem den Fokus auf die Einführung des Meisterbonus legen und appelliere an die Koalitionsfraktionen, ihre ablehnende Haltung noch einmal zu überdenken.

Und abschließend noch: Es ist ein sehr wichtiges Thema, es darf nicht populistisch missbraucht werden. Und noch einmal: Wenn wirklich nur der erste Satz gelten soll, Handwerk hat goldenen Boden, dann müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, dass wir mehr Berufsausbildung organisieren, und aus der Berufsausbildung heraus müssen wir mehr Meister organisieren und diese Meister müssen auch letzten Endes bereit sein, ein Unternehmen zu gründen, es fortzuführen, Menschen zu beschäftigen und vor allen Dingen Lehrlinge auszubilden, das ist nämlich der Sinn von Meisterausbildungen.

Der Gesetzentwurf wird von uns abgelehnt und bedarf auch keinerlei Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wirkner. Als Nächster hat Abgeordneter Hausold für die Fraktion Die Linke das Wort.

(Abg. Wirkner)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Also richtig ist ja – an die Adresse der AfDFraktion –, immer wieder und gut über das Handwerk in diesem Haus zu reden. Dazu haben Sie Anlass gegeben, das ist aber auch das einzig Positive, was ich Ihrem Antrag abgewinnen kann, das muss ich hier gleich mit aller Deutlichkeit sagen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)