Protocol of the Session on May 24, 2018

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte zum Abwasserpakt aber auch noch sagen, dass ich der Überzeugung bin, dass wir die damit verbundene Zusage an die Kommunen, dass, wenn sie ihre Abwasserbeseitigungskonzepte ändern und wieder mehr zentrale Kläranlagen im ländlichen Raum planen, sie dafür ein Geld kriegen bis 2030, dass wir das nicht bloß mit den Haushaltsraten, die Rot-Rot-Grün jetzt im Haushalt 2018/2019 sichergestellt hat, klären können. Aus meiner Sicht braucht es die Finanzierung im Gesetz, denn im Abwasserpakt steht: Die sechs Punkte, zu denen man sich gegenseitig verabredet hat, gelten kumulativ. Da müssen sie sich auch entsprechend im Gesetz wiederfinden. Deshalb, denke ich, ist es anspruchsvoll, aber wir haben hier Klärungsbedarf, wie wir dieses Geld entsprechend sichern, damit es auch die finanzielle Verlässlichkeit für den zentralen Anschluss im ländlichen Raum gibt.

Meine Damen und Herren, wir müssen auch darüber reden: Wie gehen wir mit denjenigen um, die schon eine Kleinkläranlage errichtet haben? Die Menschen sind gewohnt, dass eine Kläranlage nicht bloß 15 Jahre hält. Wenn man sich das anguckt, die Kläranlagen, die jetzt ersetzt werden, sind in der Regel 40 Jahre, zum Teil auch älter. Die Abschreibungsfristen für eine Kläranlage sind auch schon relativ hoch. Aus meiner Sicht sollte man denjenigen, die durch dieses Gesetz perspektivisch ihre Kleinkläranlage wieder abgeben müssen, weil dann der zentrale Anschluss erfolgt für Orte über 200 Einwohner, eine etwas längere Frist geben als die 15 Jahre, um ihre Kläranlagen zu behalten.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sehr gut! Das ist mal ein guter Ansatz!)

Ich will im Zusammenhang mit der Abwasserfrage auch noch deutlich machen, dass ich gern noch mal darüber nachdenken möchte, wie die Abwas

serentsorgung von Landwirtschaftsbetrieben erfolgen soll. Wir hatten bisher eine Ausnahmeregelung, dass Landwirtschaftsbetriebe dann nicht andienungspflichtig sind, wenn sie ihr Abwasser selbst verwerten. Ich fand das folgerichtig. Das ist mit der Änderung des Gesetzes weggefallen. Da wird es sicherlich gute Gründe geben. Aber, ich glaube, wir sollten da zumindest auch mal mit der Landwirtschaft ins Gespräch gehen, welche Regelung man hier braucht. Für einen Landwirtschaftsbetrieb ist es sicherlich wenig verständlich, wenn man eine Güllegrube hat und das Material auf die Felder zum Düngen ausfährt, warum man dort seine eigenen Fäkalien nicht mit reinbringen kann.

Zum Punkt „Gewässerunterhaltung“: Hier wird ja eine wirklich umfangreiche Neuorganisation durchgeführt. Ich finde es sehr wichtig, dass hier gehandelt wird, weil man mit dem Zustand der Gewässerunterhaltung in Thüringen nicht zufrieden sein kann. Diese Neuausrichtung mit Pflichtverbänden ist sicherlich ein gangbarer Weg.

Die Frage der Finanzierung hat ja im Vorfeld für große Aufregung gesorgt. Auch das ist ein Punkt, wo man im Vorfeld schon viele Differenzen beseitigt hat, indem das Land gesagt hat, es wird keine verpflichtenden Beiträge für Grundeigentümer mehr geben.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Die werden jetzt möglich!)

Die standen bisher schon im Gesetz – richtig, darauf hat Frau Becker zu Recht hingewiesen. Jetzt wird eine Vollfinanzierung sichergestellt. Ich glaube, man muss in dem Zusammenhang noch mal über ein paar Details in der Gesetzgebung reden, damit auch klar ist – also Abrechnungen brauchen wir dann aus meiner Sicht nicht mehr, wenn ich Aufgaben zur Gewässerunterhaltung erster Ordnung auf die Zweckverbände übertrage. Wenn ich den Zweckverband schon vollständig aus Landesmitteln finanziere, weiß ich nicht, warum ich dann noch verrechnen muss, wenn er Aufgaben für das Land mit übernimmt. Ich denke, da gibt es noch ein paar Dinge, worüber man reden kann, wie die Struktur hier neu organisiert wird. De facto schafft die Landesregierung die Unterschiede zwischen der Behandlung Gewässer erster und zweiter Ordnung mit der neuen Finanzierung ab. Das finde ich richtig.

(Beifall SPD)

Wenn ich daran denke, wie viele Bürgermeister uns in der Vergangenheit in den Ohren gelegen haben, dass wir Gewässer in den Status des Gewässers erster Ordnung übernehmen sollten. Wir hatten heute bei den Anfragen schon die Diskussion. Das Land hat die Gewässerunterhaltung von einem Altarm aufgegeben, anschließend ist er verschlammt. Jetzt soll das Land wieder Geld bereitstellen, um den Altarm in Ordnung zu bringen, obwohl er Ge

wässer zweiter Ordnung ist. Gewässer aus einem Guss zu betrachten, aus einem Guss zu bewirtschaften, macht die Wasserrahmenrichtlinie – das ist ein richtiger Ansatz. Dann sollten wir aber sehen, dass es so effizient wie möglich funktioniert und dass wir uns nicht noch mit Verrechnungen und ähnlichen Dingen untereinander belasten.

Ich will noch zum Punkt „Hochwasserschutz“ kommen. Es ist wichtig, dass es eine Neuregelung gibt zur Steuerung von hochwasserschutzrelevanten Talsperren. Wir haben ja private Talsperren von gewaltiger Größenordnung in Thüringen, die wesentliche Hochwasserschutzfunktionen wahrnehmen und die vom Land im Hochwasserfall gesteuert werden müssen. Es darf nicht sein, dass uns das Geld kostet. Von der Warte her ist es gut, dass hier klar geregelt wird, wie das künftig läuft. Es ist auch gut, dass der Wasserwehrdienst künftig nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzes geregelt wird. Da gab es in der Vergangenheit auch Regelungslücken. Wenn ich mir überlege, dass wir über Jahrzehnte eine Verpflichtung hatten, dass jede Gemeinde einen Wasserwehrdienst vorzuhalten hat und es eine einzige Gemeinde in Thüringen gab, die dieser Verpflichtung nachgekommen ist, dann möchte ich auch anmahnen, wenn wir jetzt ein neues Wassergesetz machen, dass wir die Einhaltung dieses Gesetzes beachten.

(Beifall DIE LINKE)

Denn das, was wir hier im Vollzug erlebt haben in der Vergangenheit, war schlicht und einfach in Teilen eine Katastrophe.

Meine Damen und Herren, noch einen Satz zum Fracking: Frau Ministerin ist vorhin darauf eingegangen, dass Thüringen hier sein Möglichstes getan hat. Ich will einen kleinen Wermutstropfen ins Wasser gießen. Es wäre schön gewesen, Fracking verbieten zu können. Dazu hatten wir die landesrechtliche Kompetenz nicht. Der Bund hat es nicht getan, trotz aller Bedenken, die es gibt. Deshalb ist die Formulierung hier so aufgeführt, wie sie aufgeführt ist. Mehr war nicht machbar. Aber trotzdem danke, dass wir es so getan haben.

Ich sehe noch zwei andere Bereiche, über die man im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens reden sollte. Das eine ist die Frage, inwieweit man in einer so reichen Gesellschaft wie Deutschland vor dem Hintergrund eines Petitionsverfahrens, was aktuell läuft, nicht darüber nachdenken sollte, doch gewisse Verpflichtungen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung für Ortsteile im Gesetz festzuhalten, wenn man feststellen muss, dass es Zweckverbänden manchmal egal ist, wenn sechs Häuser plötzlich keine Wasserversorgung mehr haben, weil die Nitratbelastung in ihrem Grundwasserkörper zu hoch ist. Das ist sicherlich ein spannendes Thema, aber ich glaube, in einem Land wie Thüringen kann man hier auch gucken, ob man was für betroffene

Bürger tun kann. Ich denke, bei der Frage der neuen Vorstellungen von Hochwasserschutz, dem Wasser mehr Raum zu geben, sollten wir nicht nur über Enteignungsmöglichkeiten reden, sondern der Wunsch der kommunalen Seite nach einem Vorkaufsrecht könnte vielleicht auch noch Eingang in das Gesetz finden.

Ich denke, es sind sehr, sehr viele Anregungen. Ich bin dankbar, dass wir den Gesetzentwurf auf dem Tisch haben. Wir sollten in dem federführend zuständigen Umweltausschuss, wenn ich mir was wünschen darf, und auch, denke ich, im Innenausschuss, im Infrastrukturausschuss uns mit den Fragen

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Der Ausschuss heißt Innen- und Kommunalaus- schuss! Das ist ganz wichtig!)

Herr Kuschel hat es richtig gesagt – mit den Fragen beschäftigen.

Herr Abgeordneter Kummer, Ihre Redezeit ist ausgeschöpft.

Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Wir kommen damit zum Nächsten, Herr Abgeordneter Kießling für die AfD-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Jetzt: Die Flüchtlinge sind nach Auffassung der AfD immer schuld!)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Und die Lügenpresse ist nach Überzeugung der AfD ebenso schuld!)

Lieber Herr Kuschel, das ist nicht der Fall.

Liebe Gäste auf der Zuschauertribüne! Lieben Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen zu dem Gesetzentwurf.

Den Ausführungen bezüglich der Kleinkläranlagen von Ihnen, Herr Kummer, kann ich voll und ganz zustimmen. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen; da sind wir auf einer Wellenlänge, was das Thema „Kleinkläranlagen“ und die entsprechenden Anwendungen im Gesetz betrifft.

(Abg. Kummer)

Schon seit dem Jahr 2009 ist Thüringen angehalten, ein neues Landeswassergesetz auszuarbeiten. Bereits im Jahr 2017 sollte uns ein solcher Entwurf hier vorgelegt werden. Dies kündigte Umweltministerin Siegesmund zumindest nach einem Bericht der „Thüringer Allgemeine“ Mitte 2017, im Mai, an. Ein Jahr später und ebenfalls ein Jahr vor ihrer Abwahl hat es nun die rot-rot-grüne Landesregierung endlich geschafft, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen. Nun könnte man ja meinen, dass sich das lange Warten gelohnt und sich das Umweltministerium ganz besonders viel Mühe bei diesem neuen Wassergesetz gegeben hat, getreu dem Motto „Was lange währt, wird endlich gut.“ Leider Fehlanzeige, meine Damen und Herren! Wir haben es in den Ausführungen schon gehört, es sind einige kleine Mängel drin. Wie so oft bei den Vorhaben der rot-rot-grünen Landesregierung ist es bei dem Mühen auch geblieben, aber wir wollen es mal nicht ganz so schlechtmachen. Herausgekommen ist nämlich ein dickes Druckwerk mit 83 Paragrafen. Was uns aufgefallen ist, die Thüringer Landwirte werden hier entsprechend auch gegängelt, wir haben es schon oft genug gehört, mit den 20 statt ursprünglich vorgesehenen 13 Gewässerunterhaltungsverbänden, die da geplant sind. Schön ist natürlich aber auch, dass die Gewässer zweiter Ordnung nun endlich mal in den Landesplan mit aufgenommen worden sind und einfließen sollen, denn das habe ich hier am Pult ja oft genug gefordert, dass die Gewässer zweiter Ordnung bitte auch mit in die Planung genommen werden müssen und nicht nur die Gewässer erster Ordnung, gerade in Bezug auf den Hochwasserschutz. Das will ich mal lobend erwähnen. Von der Breite der Gewässerrandstreifen mit dem vorliegenden Optionsmodell, über die schon von Rot-Rot-Grün mantraartig immer wiederholten und doch falschen Aussagen, dass es für die Bürger und die Kommunalverwaltung zu keiner nennenswerten zusätzlichen Arbeitsund Kostenbelastung kommen wird, bis zum Enteignungsrecht in § 71 des Entwurfs sehen wir als AfD-Fraktion weiteren Diskussions- und Anpassungsbedarf in den Ausschüssen. Gerade dass die Landwirte dazu bewegt werden sollen, grundsätzlich auf einen 10 Meter breiten Streifen Ackerboden ohne Ausgleich zu verzichten, finden wir bedenklich, mal abgesehen von den Regelungen des § 52 Abs. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes mit seinen schwammigen Auslegungen, vor allem bedenklich auch, weil nach dem Bundesrecht der Gewässerrandstreifen im Außenbereich in allen Gewässern einheitlich 5 Meter beträgt, zumal wir finden, dass diese bundesweite Regelung auch in Thüringen völlig ausreichend ist. Dies sind nur ein paar Punkte, die uns in dem vorliegenden Entwurf der Landesregierung aufgefallen sind. Meine Vorredner haben da noch einige Ausführungen mehr gemacht, da will ich jetzt nicht das Ganze wiederholen. Daher beantragen wir, den Gesetzentwurf der Landesre

gierung an den Umweltausschuss unter Mitberatung des Landwirtschaftsausschusses und des Justizausschusses zur Beratung zu überweisen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke schön. Als Nächste hat Abgeordnete Becker für die Fraktion der SPD das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Frau Ministerin hat es schon angedeutet, Grundlage allen Lebens ist das Wasser. Wasser ist das wichtigste Lebensmittel und ohne Wasser würde es kein Leben geben. Umso unverständlicher ist es, dass es im Landkreis Nordhausen noch Menschen gibt, die seit zwei Jahren um Trinkwasser betteln müssen und wir, also nicht wir im Landtag, sondern in der Gesellschaft, es noch nicht geschafft haben, dass sie sauberes Trinkwasser genießen können.

(Beifall DIE LINKE)

Bei ihnen wurde ungefähr vor zwei Jahren festgestellt, dass ihre Hausbrunnen verseucht sind und nicht nur mit Nitrat hoch belastet sind und sie nicht mehr genutzt werden können. Trotz vieler Verfahren und obwohl wir uns auch wohlwollend als Landesregierung eingemischt haben, wehrt sich der Zweckverband, diese Menschen anzuschließen. Ich glaube, da liegt irgendwas schief in diesem Land, wenn wir uns das noch leisten können, dass Menschen im Jahr 2018 nicht selber ihr Trinkwasser beziehen können, da stimmt irgendwas nicht. Ich weiß, dass wir das mit diesem Gesetz schwer lösen können, aber ich wollte darauf aufmerksam machen, weil die Menschen die Hoffnung an uns immer noch nicht verloren haben. Frau Keller kennt das Problem, wohnt ja auch im Landkreis Nordhausen, sie weiß das und sie hat sich auch schon darum gekümmert. Aber das sind harte Mühlen, die wir da mahlen müssen, und das ist schwierig. Eigentlich kann man sich dafür nur schämen, dass Menschen heutzutage noch um ihr Trinkwasser betteln müssen. Ich wollte das nur mal voranstellen, weil mir das auf der Seele brennt und ich die Menschen auch persönlich kenne und sie auch öfter bei mir sind und ich ihnen eigentlich nicht helfen kann. Ich finde, das ist ein großes Problem und eigentlich unserer Zeit nicht mehr angemessen.

Nun komme ich zu unserem eigentlichen Gesetzentwurf. Natürlich hätte ich mir diesen Gesetzentwurf auch etwas früher gewünscht, das ist vollkommen klar. Alle haben wir gesehen – wir sind ja auch sehr euphorisch 2014 gestartet –, es war eine schwierige Geburt. Jetzt ist sie da und wir sind alle glücklich darüber. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, an Ihrer Stelle würde ich da nicht

(Abg. Kießling)

mit Häme oder irgendwelchen Sachen kommen, Sie haben es fünf Jahre nicht geschafft, das Wassergesetz auf den Weg zu bringen, und Sie hätten es auch in der Hand gehabt, dass die Konflikte mit den Kleinkläranlagen nicht so hochkommen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aber Sie haben überhaupt nicht reagiert, in der Zeit von 2011 bis 2014 hätte man das tun müssen. Das ist einfach so. Das macht es nicht besser.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Kann das sein, dass ihr mitregiert habt?)

Ja, natürlich Wolfgang, das war eine Koalition zwischen CDU und SPD, das ist klar. Aber ich glaube nicht, dass wir den Umweltminister gestellt haben.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das war ein Abtrünniger!)

Ja, ich weiß, dass es da Abtrünnige gibt, die gibt es bei uns auch, aber manchmal ist das auch gut so.

Nichtsdestotrotz hätte es in dieser Zeit Regelungen geben müssen, damit in Ost- und Südthüringen die Probleme im ländlichen Raum nicht so groß werden, wie sie jetzt sind. Für manche Menschen – Herr Kummer hat es schon angesprochen – kommt das Gesetz einfach zu spät. Die haben Bescheide, sie haben ihre kleinen Kläranlagen, entweder sind sie jetzt dabei oder sie müssen sie bauen, und für die wäre das natürlich jetzt eine Farce, wenn sie dann im Nachhinein durch das Gesetz dann noch angeschlossen werden müssen. Da muss man eine Regelung finden, aber da sind wir auf einem guten Weg. Die Verbände sind auch fast alle bereit, konstruktiv mit uns zusammenzuarbeiten. Sie haben sich auch schon im Vorfeld bei uns gemeldet und wir haben konstruktive Gespräche geführt. Manche Abwasserzweckverbandsvorsitzenden waren das nicht so, will ich mal vorsichtig sagen, aber manche waren sehr konstruktiv und haben sehr gut mit uns zusammengearbeitet. Dass die 200 Einwohner jetzt angeschlossen werden müssen, ist von Frau Ministerin schon gesagt worden. Das halte ich für einen guten Wert und das ist auch sehr wichtig. Bei den Kleinkläranlagen haben wir noch Bedarf, um eine Lösung zu finden, aber, ich glaube, da sind wir auch auf einem guten Weg.

Zu den Gewässerunterhaltungsverbänden: Das war auch ein schwieriges Unterfangen, in den letzten Jahren und Monaten einen Weg zu finden. Ich muss sagen, ich habe auch ein bisschen dahin gesteuert, wirklich diese Gewässerunterhaltungsverbände flächendeckend einzuführen, und habe auch zwei Verbände, die mir sehr beratend zur Seite standen und die in den letzten Jahren gute Arbeit geleistet haben. Das ist einmal der Wasserverband Harzer Vorland in Nordhausen und der Gewässerunterhaltungsverband Bode-Wipper, der auch am