Protocol of the Session on March 21, 2018

Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Holbe.

Sie haben jetzt die Bewertung für beide Neuzusammenschlüsse, Neugliederungen vorgenommen. Noch mal ganz konkret die Frage: Hat die Gemeinschaftsversammlung der VG „Mittleres Schwarzatal“ und der VG „Kölleda“ den Antrag der auszutretenden Kommunen behandelt und gibt es eine Beschlussfassung dazu, vielleicht sogar einen mit doppelter Mehrheit getroffenen Beschluss?

Ich habe Ihnen jetzt nur vortragen können, dass zu den Neugliederungsfällen übereinstimmende Beschlüsse der antragstellenden Gemeinden bzw. Städte vorliegen. Die von Ihnen jetzt gestellte Frage möchte ich Ihnen gern schriftlich beantworten.

Gibt es weitere Nachfragen? Herr Staatssekretär, es gibt eine weitere Nachfrage vom Abgeordneten Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, können Sie noch mal darstellen, dass die Bildung, Erweiterung und Veränderung von Verwaltungsgemeinschaften ausschließlich Angelegenheiten des Landtags sind und das von der Fragestellerin beschriebene Problem ausschließlich eine Antragstellung betrifft, aber nicht das Neugliederungsverfahren von Verwaltungsgemeinschaften, sodass diese Zustimmung im Gesetzgebungsverfahren mit Zweidrittelmehrheit, wenn sie dann noch bestehen sollte, durch den Gesetzgeber noch einholbar wäre, aber nicht Voraussetzung für eine Antragstellung ist?

Das hatte ich bereits dargestellt. Ich würde davon absehen, die Antwort zu wiederholen. Ich hatte die Nachfrage der Abgeordneten Holbe so verstanden, ob hier konkret ein Beschluss der Verwaltungsgemeinschaft vorliegt, und hatte zugesagt, dass ich diese Frage schriftlich beantworten werde.

Es liegen jetzt keine weiteren Fragen vor. Ich rufe auf die Anfrage der Abgeordneten Herold, Fraktion der AfD, in Drucksache 6/5412, vorgetragen durch den Abgeordneten Kießling.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Winterversorgung von Obdachlosen in Thüringen

Einem Artikel der „Thüringer Allgemeine“ vom 27. Februar 2018 zufolge zeigen sich Erfurter Bürger zunehmend besorgt, dass Obdachlose in Erfurt bei Eiseskälte ihr Schlafquartier unter freiem Himmel einrichten und so den Minusgraden schutzlos ausgeliefert sind. Bei den Witterungsbedingungen Ende Februar von etwa minus 10 Grad Celsius Außentemperatur in der Nacht sind Obdachlose akut gesundheitsgefährdet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Obdachlose leben nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2014 in Thüringen? Bitte nach Jahresscheiben seit dem Jahr 2014 bis heute aufschlüsseln.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Es fehlt nur noch, dass die AfD auch nach Blut- gruppen fragt!)

(Staatssekretär Götze)

2. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Landesregierung aktuell die gesundheitlich-medizinische Versorgung von Obdachlosen in Thüringen, insbesondere bei Kälteeinbruch?

3. Stehen nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringer Kommunen bei Kälteeinbruch sogenannte Kältebusse zur akuten und mobilen Versorgung von Obdachlosen bereit? Wenn ja: In welchen Kommunen stehen ab welcher Temperatur Busse bereit? Wenn nein: Plant die Landesregierung angesichts von Unterkühlung gefährdeter Obdachloser den Einsatz von Kältebussen aus ihrem Fuhrpark?

4. Inwieweit erachtet es die Landesregierung für notwendig, eine mit öffentlichen Mitteln finanzierte Obdachlosenpoliklinik nach Hamburger Vorbild einzurichten? Welche Bemühungen wurden in diese Richtung bereits unternommen?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Gestatten Sie mir zunächst eine Vormerkung. Die von Ihnen gestellten Fragen können von der Landesregierung nicht beantwortet werden, da die Landesregierung hier der falsche Ansprechpartner ist. Die Fragen sollten in den kommunalen Vertretungen gestellt werden,

(Beifall DIE LINKE)

da im Bedarfsfall nur dort die entsprechenden Angebote zur Verfügung gestellt werden können. Es handelt sich also um Maßnahmen, die in der Regel dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zuzuordnen sind. Nun zu Ihren Fragen:

Zu Frage 1: Die Zahl der in Thüringen lebenden Obdachlosen ist der Landesregierung nicht bekannt. Diese sind nicht zur Meldung in den kommunalen Gebietskörperschaften verpflichtet und nicht an einen bestimmten Ort gebunden.

Zu Frage 2: Sofern, was bei längerer Zeit obdachlosen Menschen möglich ist, kein Krankenversicherungsschutz besteht, wird Hilfe zur Gesundheit nach Maßgabe der §§ 47 ff. SGB XII geleistet. Dabei ist die Hilfe unabhängig von der Jahreszeit.

Zu Frage 3: Nach Kenntnis der Landesregierung stehen den verschiedenen größeren Städten des Freistaats Thüringen Obdachlosenunterkünfte zur

Verfügung. Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob es, wie in der Fragestellung formuliert, Kältebusse gibt, die von den Kommunen bereitgestellt werden. Die Landesregierung wird derzeit hierfür keine Initiative starten, zumal die Landesregierung auch keinen Fuhrpark unterhält.

Zu Frage 4, das war die Frage nach einer Obdachlosenpoliklinik: Hier sei vorausgeschickt, dass der Landesregierung keine Defizite bei der medizinischen Versorgung Obdachloser bekannt sind. Daher wird keine Veranlassung gesehen, eine Poliklinik speziell für die Versorgung dieser Menschen zu etablieren.

Danke.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Kießling.

Nur kurze Nachfrage: Ist der Landesregierung bekannt, dass es Obdachlose generell gibt? Wenn ja – Sie sagen zwar, es ist Kommunensache –: Aber will die Landesregierung das Thema nicht irgendwie mal sich zu eigen machen?

Ich weiß gar nicht, wie ich die Frage beantworten soll, weil sie doch von Unkenntnis zeugt, wie eben die Regelungen in Thüringen sind. Insoweit verweise ich noch mal auf die Verantwortung der Kommunen, die wir natürlich auch unterstützen, wenn sie sich an uns wenden. Aber, dass wir das Thema „Obdachlosigkeit“ sozusagen von uns abwehren würden, das ist eine bösartige Unterstellung.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Deswegen rufe ich die nächste Anfrage des Abgeordneten Kießling, Fraktion der AfD, in Drucksache 6/5413 auf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich meine, das wird dann sicherlich ähnlich sein wie hier oder bei der vorhergehenden Anfrage.

Winterversorgung von Obdachlosen in Thüringen

Auch derselbe Artikel. Soll ich den noch mal vortragen, den Artikel?

Bitte.

(Abg. Kießling)

Einem Artikel der „Thüringer Allgemeine“ vom 27.02.2018 zufolge zeigen sich Erfurter Bürger zunehmend besorgt, dass Obdachlose in Erfurt bei Eiseskälte ihr Schlafquartier unter freiem Himmel einrichten und so den Minusgraden schutzlos ausgeliefert sind. Bei den Witterungsbedingungen Ende Februar von etwa minus 10 Grad Celsius Außentemperatur in der Nacht sind Obdachlose akut gesundheitsgefährdet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Besitzt die Landesregierung Kenntnis darüber, ob und wie viele Obdachlose in Thüringen Tierhalter sind?

2. In welchen Obdachlosenheimen in Thüringen ist nach Kenntnis der Landesregierung das Halten von welchen Haustieren gestattet?

3. Besitzt die Landesregierung Kenntnis darüber, wie vielen Obdachlosen aufgrund ihrer Tierhaltung die Aufnahme in einem Thüringer Obdachlosenheim verwehrt wurde? Wenn ja: Welche Obdachlosenheime haben die Aufnahme verwehrt?

4. In welcher Höhe stellen nach Kenntnis der Landesregierung Thüringer Kommunen und Landkreise Finanzmittel für die Versorgung und Unterbringung von Obdachlosen im Winter zur Verfügung?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling wie folgt:

Noch mal, damit das auch klar wird, die Vorbemerkung: Die von Ihnen gestellten Fragen können von der Landesregierung nicht beantwortet werden, da die Landesregierung der falsche Ansprechpartner ist. Die Fragen sollten den kommunalen Vertretungen gestellt werden, da im Bedarfsfall nur dort die entsprechenden Angebote zur Verfügung gestellt werden können. Ich habe gerade noch mal die Rückmeldung bekommen, dass das in den Ausschüssen auch intensiv diskutiert wird.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da muss man aber auch mal kommen!)

Es handelt sich also um organisatorische Maßnahmen, die in der Regel dem Bereich der kommuna

len Selbstverwaltung zuzuordnen sind. Nun zu Ihren Fragen.

Zu Frage 1: Nein.