Lassen Sie mich jetzt, werte Kolleginnen und Kollegen, zu dem Antrag der CDU-Fraktion kommen. Ich bin schon etwas irritiert, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, dass Sie noch mal alte Anträge aufwärmen, die bereits vor Monaten hier besprochen und auch anders beschlossen worden sind. Das macht es nicht besser, wenn man aufgewärmte Anträge hier noch mal zur Diskussion stellt, das will ich auch ausdrücklich formulieren.
Ich werde gleich sagen, warum sie aufgewärmt sind. Ich glaube, uns einte in den letzten Monaten immer die Thematik, und an der Thematik sollten wir uns weiter orientieren, denke ich. Oder?
Ich sage ausdrücklich, ja, uns ist bewusst, dass es eine schwierige finanzielle Problematik gibt, was die Absicherung der Beratungsstellen der Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverbands Thüringen anbelangt. Nicht nur bei Ihnen, werte Kolleginnen der CDU, waren die Vertreterinnen des Verbands und haben zur Situation vorgesprochen, sondern auch bei uns. Und ich weiß, im Ministerium wird an der Klärung dieser Situation gearbeitet.
Hören Sie sich doch erst mal die Argumente zu Ende an und dann können wir in Ruhe darüber diskutieren.
Ich weiß auch – und das sollte man einfach an der Stelle noch mal so formulieren –, die Blindenstiftung, die heute in einer schwierigen finanziellen Situation ist, ist zu einer Zeit gegründet worden, als das Blindengeld abgeschafft worden war, als kleines Zubrot für an Blindheit und hoher Sehbehinderung erkrankte Menschen, um sie einfach ruhigzustellen. Das muss man in dieser Situation und in dieser Auseinandersetzung auch noch mal sagen. Heute kann die Stiftung, weil einfach die Zinslage ist, wie sie ist, nicht mehr so viel Geld zur Verfügung stellen, wie sie das noch vor sieben oder acht Jahren gemacht hat. Hier braucht es eine ordentliche Lösung. Frau Ministerin wird, denke ich, nachher noch darauf eingehen, welche Möglichkeiten im Gespräch sind.
Lassen Sie mich auch Punkt b) Ihres Antrags ein bisschen kritisch sehen. Wie soll denn geprüft werden, wie sich Menschen mit einer Sinnesbehinderung ehrenamtlich einbringen können? Ich sage Ihnen: Ehrenamtlich sind ganz viele Menschen mit einer Sinnesbehinderung unterwegs – ganz viele. All diese Kreisverbände und Kreisorganisationen in Thüringen, wo es blinde und sehbehinderte Menschen, wo es schwerhörige Menschen, wo es Selbsthilfegruppen von taubblinden Menschen gibt, das sind alles ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger. Da muss ich nicht prüfen, wie die sich einbringen können. Die machen es, weil ihnen ihre Themen eine Herzensangelegenheit sind. Damit sie auch gewürdigt werden – das haben Sie vielleicht selber miterlebt –, hat zum Beispiel Ralf Lindemann erst am 4. Dezember 2017 aus der Hand des Ministerpräsidenten das Bundesverdienstkreuz bekommen. Ich sage mal, das sind doch alles Themen, weil ehrenamtlich gearbeitet wird.
An der Stelle würde ich den Ball gerne zu Ihnen, Kolleginnen und Kollegen der CDU, und ein Stückchen auch zur SPD zurückspielen und sage: Sie haben im Bund die Möglichkeit, in den nächsten dreieinhalb Jahren Dinge zu klären, die für ehrenamtliche Arbeit hinderlich sind. Ich nenne nur das Thema „Kfz-Hilfe-Verordnung“. Es ist mittlerweile unerträglich geworden, dass Menschen, die nicht mehr im Arbeitsprozess sind, sich aber ehrenamtlich einsetzen wollen, keinen Zuschuss für ein neues Kfz bekommen, denn das gilt nur für Menschen, die im Arbeitsprozess sind. Hier muss eine Bundesverordnung geändert werden. Das wäre Ihre Aufgabe vor Ort.
Ich nenne das Thema „Ehrenamtsassistenz“, eine alte Forderung der Behindertenverbände. Auch das muss auf Bundesebene geklärt werden. Hier haben Sie die nächsten dreieinhalb Jahre die Möglichkeit, endlich die Weichen genau so zu stellen, damit Eh
Lassen Sie mich noch einen letzten Satz sagen. Wäre in dem Bundesteilhabegesetz, welches hoch und runter diskutiert worden ist, auch ein ordentlicher Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung – egal welcher Behinderung – wenigstens stückchenweise schon mal andiskutiert und eingeführt worden, dann hätten wir heute nicht das Auseinanderdividieren, was Sie hier gerade mitmachen.
Darum – das sage ich auch ausdrücklich – ist dieser Entschließungsantrag heute von uns abzulehnen, weil wir genau an dieser Thematik dran sind.
Einen letzten Punkt sage ich hier an der Stelle auch noch: Wir haben im Dezember letzten Jahres hier einen großen breiten Antrag beschlossen. Da ging es darum, wie die UN-Behindertenrechtskonvention nach zehn Jahren in Thüringen umgesetzt wird und wie das Thema „Gleichstellung, Integration“ geklärt wird.
Da haben wir noch mal gemeinsam geklärt, wie Barrierefreiheit und die Umsetzung der Barrierefreiheit auf den Internetseiten perspektivisch noch besser dargestellt werden muss. Ja, ich gebe Ihnen recht, es ist noch nicht alles gut. Aber es ist in den letzten drei Jahren im Vergleich zu den Jahren davor besser geworden. Damals ging gar nichts, Frau Meißner.
Heute wird die Umsetzung des Themas „Barrierefreiheit“ schon begonnen und es geht immer besser. Dieser Antrag wird abgelehnt. Ich bitte, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung des Gehörlosengelds zuzustimmen. Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, der Gesetzentwurf der Landesregierung könnte unter dem Motto „Gut gemeint, aber zu kurz gesprungen“ stehen. Das Sinnesbehindertengeld ist erstmals ein finanzieller Bei
trag zum Ausgleich von Mehraufwendungen für alle schwer sinnesbehinderten Menschen. Der größte Mehraufwand für gehörlose Menschen ist zum Beispiel der Gebärdensprachdolmetscher. Deswegen freue ich mich umso mehr, dass wir heute hier die Möglichkeit haben, dass diese Beiträge übersetzt werden. Ich möchte an der Stelle einen besonderen Gruß an die Zuhörer, an unsere besonderen Gäste heute, richten. Ich möchte auch ganz besonders einen Gruß an den Landesbehindertenbeauftragten richten – Herr Leibiger, schön, dass Sie heute anwesend sind.
Die Begleitung bei Behördengängen, Arztterminen, Bildungs- oder kulturellen Veranstaltungen ist ebenfalls ein Punkt, der mitberücksichtigt werden muss, der unter diesen Aspekt des Mehraufwands fällt. Aber auch Lichtsignale für Türklingeln, Wecker oder auch Rauchmelder sind ein Mehraufwand, der den Betroffenen eine zusätzliche Last bedeutet. Die Gehörlosen sind im Gegensatz zu den blinden Menschen eben nicht von einer bundeseinheitlichen Leistung entsprechend der Blindenhilfe betroffen. Das Sinnesbehindertengeld erleichtert deswegen eine selbstbestimmte Lebensführung und es wird die Eigenverantwortung gestärkt. Das alles begrüßen wir als CDU sehr.
Allerdings – und das sollte nicht unerwähnt bleiben – sagte der Gemeinde- und Städtebund kritisch, dass aus seiner Sicht die zusätzlich angesetzte Fallkostenpauschale ein Problem ist. Der Landkreistag wiederum äußerte sich, dass der Änderungsantrag weitere Leistungsausweitungen enthält, aber ein zusätzlicher Verwaltungsmehraufwand nicht refinanziert wird. Jetzt ist die Frage: Sind die von der Landesregierung angesetzten Pauschalen tatsächlich auskömmlich? Wir werden als CDU-Fraktion ein Auge darauf haben, wie sich dies in der Praxis gestaltet.
Kommen wir aber zu dem Punkt, warum wir sagen, zu kurz gesprungen, und warum hier schon die Emotionen hochgekocht sind. Der finanzielle Ausgleich für das Sinnesbehindertengeld ist zwar gut und richtig, aber der Nachteilsausgleich muss weitergedacht werden. Es müssen Barrieren abgebaut werden, die einem selbstbestimmten Leben im Weg stehen. Gerade von links, muss ich sagen – und Frau Stange, Sie waren da auch immer eine Vorreiterin bis zum heutigen Tag –, gab es immer sehr viele und sehr lautstarke Forderungen. Wenn ich sage „bis zum heutigen Tag“, muss ich sagen, bin ich schon ein bisschen enttäuscht von Ihrem Redebeitrag, auch, mit welchen Begründungen Sie gegen unseren Antrag gesprochen haben.
Man kann ja gute Argumente finden. Ich bin da auch ganz ehrlich: Wenn man mit Betroffenen spricht, hatten Sie bis zum heutigen Tag auch einen guten Ruf bei den Betroffenen.
Die Betroffenen haben wirklich gesagt, Sie haben sich oftmals für die Problematiken eingesetzt. Aber mit den Begründungen, die Sie heute angebracht haben, befürchte ich, werden Sie etwas von diesem guten Ruf verloren haben. In der Regierungsverantwortung gehen Sie plötzlich ganz anders und werden beim Thema „Barrierefreiheit“ plötzlich doch sehr kleinlaut. Wir als CDU-Fraktion möchten Ihnen mit unserem Antrag etwas unter die Arme greifen.
Ich will Ihnen vielleicht noch mal etwas ausführlicher erklären, worum es dabei geht. Vielleicht verstehen Sie es dann doch und vielleicht können Sie, wenn Sie sich die Fakten anhören, dann doch noch überzeugt werden, insbesondere, weil Sie behauptet haben, es würde hier um ein „Aufwärmen“ gehen. Ich weiß nicht, wo hier Dinge aufgewärmt werden. Also wir könnten darüber sprechen, dass Punkt 3 unseres Antrags vielleicht in der Form schon mal vorlag. Aber bei aller Liebe, wenn es nicht umgesetzt wird, dann müssen wir eben die Anträge einreichen.
Aber kommen wir mal der Reihe nach zum ersten Punkt, dem Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung. Sie haben zu Recht betont, dass der Blinden- und Sehbehindertenverband um Hilfe gerufen hat. Diese wichtige Selbsthilfeorganisation im Freistaat ist Stimme und Anwalt der Betroffenen. Wenn Sie aber ebenso von diesen Betroffenen angesprochen wurden, ist mir unklar, wie Sie hier in einem gewissen Maß herzlos sagen können, na ja, wir werden uns darum kümmern usw. und wir sollen doch vertrauen, wie das alles funktioniert. Ich bin Mitglied des Landtags in der Blindenstiftung, über die Sie so frei gesprochen haben. Ich weiß, wie die Situation aussieht. Ich will Ihnen aber auch klar und deutlich sagen, dass es nicht Kernaufgabe der Blindenstiftung ist, den Blindenverband in seinem Hauptmaße zu finanzieren. Wir haben das als Blindenstiftung natürlich immer gemacht, das ist auch eine wichtige Verknüpfung, die es da gibt. Aber es kann auch in der aktuellen Situation nicht Aufgabe sein – und so ist es auch nicht angedacht –, dass die Blindenstiftung den Verband finanziert. Also müssen wir andere finanzielle Möglichkeiten
Blindenverband, der tatsächlich in einer schwierigen Situation ist, gefordert wird, und Sie hier sagen, ja, das Ministerium wird das schon machen, wir vom Ministerium aber nicht hören, dass da was gemacht wird, hier Richtlinien veröffentlicht werden, wo man dazu gar nichts mitbekommt – Sie können sich ja gern darauf berufen, dass hier alles in Arbeit ist. Aber mit Verlaub, wenn wir als Abgeordnete davon nichts mitbekommen, wir in der Öffentlichkeit davon nichts mitbekommen, ich weiß nicht, wie Sie hier so frei behaupten können, dass sich das Ministerium darum kümmern wird. Ich bin schon mal gespannt, was die Ministerin ausführen wird. Veröffentlichen Sie die entsprechenden Dokumente, wenn Sie mehr machen als das, was hier drinsteht! Ich bin gespannt, das zu hören. Aber, wie gesagt, in der schriftlichen Form haben wir es vom Ministerium nicht. Der Arbeitsnachweis fehlt an der Stelle.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, den Blindenverband mit seinen wichtigen Angeboten zu stabilisieren und zu stärken, und ich sage, wir stärken auch diejenigen, die sich für sehbehinderte Menschen starkmachen. Die Landesregierung ist, wie gesagt, in der Verantwortung.
Aber kommen wir mal zum zweiten Teil, der uns auch ganz wichtig ist: die gesellschaftliche Teilhabe. Wie Sie so etwas einfach so wegwischen können! Auch das war nichts Aufgewärmtes. Natürlich sprechen wir im Landtag regelmäßig auch über diese Thematik. Aber in der Form hatten wir das noch nicht eingereicht, dass sich Betroffene ehrenamtlich engagieren wollen und dass diese Bürger auch genauso eine Unterstützung brauchen, damit sie durch ihre Einschränkung davon nicht abgehalten werden. Es gibt auch hier unterschiedlichste Barrieren, die dieser gesellschaftlichen Teilhabe entgegenstehen. Dort ist es ebenfalls nötig, eine Assistenz zur Verfügung zu stellen und diesen besonderen Fall zu berücksichtigen. Wenn wir in unserem Antrag schreiben, es soll geprüft werden, dann kann man doch so etwas prüfen, Frau Stange. Bei aller Liebe, das hier wegzuwischen und zu fragen: Wie setzt man das in der Praxis um, wie soll das werden? Prüfen! Was ist denn das …