Protocol of the Session on March 21, 2018

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Frau Ministerin Werner, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe mich natürlich auch darauf gefreut, heute vor allem unseren Gesetzentwurf mit Ihnen gemeinsam noch mal diskutieren zu können, der, das muss man sagen, ein großer Schritt für Menschen mit Sinnesbehinderung hier in Thüringen ist. Bevor ich darauf noch mal eingehen werde, möchte ich natürlich gern auch auf den Entschließungsantrag eingehen. Ich will aber auch zunächst sagen, dass man, wenn man bösartig wäre – das sind wir natürlich nicht –, wirklich den Eindruck gewinnen könnte, dass man hier einen Gesetzentwurf, der wirklich ein Meilenstein für sinnesbehinderte Menschen in Thüringen ist, schlechtreden will. Ich glaube, das ist nicht so. Genau wie ich wissen Sie natürlich, wenn man die sinnesbehinderten Menschen am Anfang der Legislatur gefragt hat, was das Problem ist, was sie am meisten bewegt, wo sie eine Lösung brauchen und wo sie

wirklich in der Teilhabe am allermeisten behindert sind, dann haben diese gesagt – zumindest haben sie mir das gesagt –, dass es darum geht, endlich wieder das Landesblindengeld anzuheben, und zwar auf den Bundesdurchschnitt, für taubblinde Menschen hier endlich eine Lösung zu finden und auch Gehörlose in das Sinnesbehindertengeld einzubeziehen. Das waren die Aufträge, die wir von den betroffenen Menschen am Anfang der Legislatur bekommen haben. Diese haben wir mit diesem Gesetzentwurf jetzt endgültig umgesetzt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aber ich kann Sie auch verstehen, es geht ja um Teilhabe. Wir reden heute über Teilhabe und Sie sehen zum einen, welche Baustellen uns die vergangenen Regierungen hinterlassen haben. Sie sehen, was wir in den letzten drei Jahren alles auf den Weg gebracht haben, um hier die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu verbessern, um hier die UN-BRK tatsächlich auch umzusetzen. Sie wollen teilhaben, deswegen haben Sie diesen Entschließungsantrag gestellt, der Dinge benennt, die wir natürlich derzeit im Ministerium auch prüfen, an denen wir arbeiten. Dazu sage ich auch gleich noch etwas. Aber insofern verstehe ich das. Man möchte gern dazugehören, Sie möchten eigentlich auch Teil dieser Regierung sein, die sich wirklich für Menschen mit Behinderung einsetzt,

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Teilhaben, einfach nur teilhaben!)

anders als Sie das leider in den letzten Jahren gemacht haben. Insofern habe ich zumindest menschlich, wie gesagt, sehr großes Verständnis.

Lassen Sie mich kurz zum Entschließungsantrag Folgendes sagen: Frau Meißner, ich habe es schon gesagt, es gibt natürlich eine ganze Menge Baustellen, die wir vorgefunden haben, wenn es um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geht. Wir arbeiten diese Baustellen kontinuierlich ab. Ich werde jetzt eine ganze Reihe von Dingen benennen, wo es eben um Teilhabe, um ehrenamtliches Engagement – um dies für Menschen mit Behinderungen umzusetzen – geht. Es kann sein, dass ich aus der Fülle der Dinge, die wir auf den Weg gebracht haben, etwas vergesse. Aber lassen Sie mich das an der einen oder anderen Stelle zumindest beispielhaft benennen.

Zum einen will ich auf den Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-BRK eingehen. Es gab schon einen Maßnahmenplan hier in Thüringen. Sie wissen auch, wir haben evaluieren lassen, wie Menschen empfunden haben, dass ihre Teilhabe an der Umsetzung des Maßnahmenplans gesichert wurde, dass gefragt wurde, sind die Ergebnisse, die jetzt vorgelegt wurden, tatsächlich die Ergebnisse, die

(Abg. Pelke)

Menschen mit Behinderungen so auch formulieren würden oder auch als richtig empfinden würden. Deswegen haben wir eine ganz neue Methode gefunden, um Menschen mit Behinderungen bei der Erarbeitung des Maßnahmenplans mit einzubeziehen. Wir haben zum Beispiel die Arbeitsgruppen, die jetzt getagt haben, natürlich mit einem Menschen aus der Verwaltung, der das koordiniert.

Es gab einen Co-Vorsitz aus den Reihen der Zivilgesellschaft, um zu verhindern, dass Vorschläge, die aus den Reihen der Zivilgesellschaft, die auch von den Menschen mit Behinderungen kommen, vielleicht herunterfallen, nicht berücksichtigt werden, um auch sicherzustellen, dass die Menschen an diesem Prozess kontinuierlich teilhaben können. Wir haben auch beschlossen – und das ist anders als beim letzten Maßnahmenplan –, dass wir die Arbeitsgruppen weiter tagen lassen, nicht, wie es beim letzten Maßnahmenplan gewesen ist, wo dann die Arbeitsgruppen nicht mehr tagten und dann nur die Verwaltung die Maßnahmen umgesetzt hat oder auch nicht.

Die Arbeitsgruppen werden weiter kontinuierlich tagen. Das gibt die Möglichkeit zu überprüfen, wie die Maßnahmen umgesetzt werden. Es gibt auch die Möglichkeit zu überprüfen, ob an der einen oder anderen Stelle nachgesteuert werden muss. Wir unterstützen das Ganze natürlich, und es ist – Frau Stange hat es schon benannt – eine hohe Summe, die dafür im Haushalt eingestellt ist. Wir unterstützen das mit der entsprechenden Assistenz, was Gebärdensprache angeht. Wir wollen zukünftig in leichter Sprache hier viel mehr Menschen unterstützen, die kognitive Einschränkungen haben. Wir werden entsprechend den Maßnahmenplan in leichter Sprache veröffentlichen, er soll auch im Audioformat veröffentlicht werden. Wir wollen so den Menschen ermöglichen, gemeinsam mit uns zu schauen, welche Maßnahmen wirken, welche Maßnahmen nicht wirken, um hier für Menschen mit Behinderungen Teilhabe in Thüringen tatsächlich umzusetzen.

Natürlich gehört zu den Maßnahmen auch, wie ehrenamtliches Engagement für Menschen mit Behinderungen, wie Partizipation sichergestellt werden kann. Da gibt es ganz viele Maßnahmen, die jetzt neu erarbeitet wurden. Wir werden uns im Herbst gemeinsam diesen Maßnahmenkatalog anschauen. Er soll, wenn ich es richtig verstanden habe, auch im Landtag beschlossen werden. Wir werden uns auf jeden Fall im Kabinett damit auseinandersetzen. Es ist auch neu, dass sich das Kabinett jährlich mit der Umsetzung des Maßnahmenplans beschäftigt, dass die Ressorts Rechenschaft ablegen müssen, wie sie die Aufgaben, die ihnen gestellt wurden, umgesetzt haben. Das ist neu und daran wollen wir uns messen lassen. Wie gesagt, es sind 140 neue Maßnahmen, die jetzt erarbeitet wurden. Ich freue mich schon auf die Fachtagung

und auf die gemeinsame Verabschiedung dieses Maßnahmenplans.

Frau Stange hat es schon gesagt, wir haben für Barrierefreiheit im neuen Haushalt 700.000 Euro eingestellt. Das ist eine hohe Summe und die darf man auch nicht kleinreden. Da geht es genau um diese Forderung, die Sie hier mit gestellt haben, zu prüfen, wie sich Menschen mit Sinnesbehinderungen – aber es geht natürlich um alle Menschen mit Behinderungen – ehrenamtlich einbringen können. Dazu gehört Kommunikation, dazu gehört, dass man sich verständigen kann, dass man sich einbringen kann. Deswegen sind diese Gelder, die für Barrierefreiheit im umfassendsten Sinne bereitgestellt werden sollen, ein großes und ein wichtiges Mittel, um hier Barrierefreiheit zu ermöglichen und die ehrenamtliche, die politische Partizipation zu eröffnen.

Wir sind zurzeit in der Ressortabstimmung, was das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen angeht. Da wird es viele Verbesserungen für diese Menschen geben. Unter anderem – und das wissen Sie – haben wir im Haushalt auch Gelder eingestellt, um hauptamtliche Behindertenbeauftragte in den Landkreisen und Kommunen zu finanzieren, weil es natürlich notwendig ist, dass sich die Menschen vor Ort informieren können, dass sie die entsprechende Beratung bekommen, aber natürlich auch, dass die Interessen, die die Menschen haben, die Barrieren, die sie immer wieder empfinden, dass sie diese vor Ort auch einbringen können, dass das Teil des politischen Prozesses in den Kommunen, in den Landkreisen und in den Städten wird. Wir freuen uns, wenn wir dann das Gesetz verabschieden können. Das ist ja leider in der letzten Legislatur aufgrund haushalterischer Unstimmigkeiten nicht gelungen. Auch das wird ein wichtiger Beitrag sein, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihre Einflussnahme zu verbessern.

Als Nächstes möchte ich ein weiteres Beispiel anführen: Sie wissen, es gibt eine Förderrichtlinie, um Arztpraxen im ländlichen Raum zu ermöglichen. Das ist eine Investitionsrichtlinie, um den Ärztinnen und Ärzten, die sich im ländlichen Raum niederlassen, entsprechend auch Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen – also ein Anreiz. Wir haben die Richtlinie so verändert, dass es jetzt auch möglich ist, Investitionsmittel für Barrierefreiheit zu beantragen, um für Arztpraxen, die noch nicht barrierefrei sind, zumindest eine Anschubfinanzierung zu haben oder einen Beitrag zu haben, um Barrierefreiheit in Arztpraxen zu ermöglichen.

Ein Nächstes, was wir angehen, ist natürlich zu schauen, wie die Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen insgesamt in Thüringen verbessert werden können. Herr Zippel hat unsere Richtlinie angesprochen. Was Sie aber überhaupt nicht

(Ministerin Werner)

gesagt haben ist, dass a) für die Richtlinie jetzt signifikant mehr Geld im Haushalt eingestellt ist und dass b) die Richtlinie geöffnet wurde, damit allen Menschen mit Behinderungen, egal welcher Behinderung, entsprechende Beratungsangebote ermöglicht werden können. Wir haben Sie also geöffnet. Bisher war das nur eine Beratungsrichtlinie für Menschen mit Sinnesbehinderungen. Jetzt können auch Menschen mit anderen Behinderungen, zum Beispiel Körperbehinderungen oder mit kognitiven Einschränkungen, entsprechende Beratungsangebote wahrnehmen. Das ist, denke ich, etwas, was unheimlich wichtig ist für Thüringen. Das ist auch etwas, was uns die Betroffenen gespiegelt haben, dass diese Richtlinie geöffnet werden muss. Das haben wir getan. Ich freue mich, wenn es dann auch mehr Beratungsstellen geben wird.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Meißner?

Ja.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Darauf möchte ich konkret noch einmal eingehen und frage: Haben Sie eine Anhörung zu dieser neuen Richtlinie oder der Neufassung der Richtlinie durchgeführt? Wenn ja: Sind Anregungen des Blinden- und Sehbehindertenverbands Thüringen in die neue Richtlinie aufgenommen worden?

Es wurde natürlich eine Anhörung durchgeführt. Ich kann jetzt nicht sagen – das habe ich jetzt wirklich nicht im Blick –, welche verschiedenen Verbände sich da zurückgemeldet haben. Ich weiß jetzt vor allem, dass es Menschen mit Behinderungen waren, die bisher von der Beratungsrichtlinie nicht berücksichtigt wurden, dass die das sehr begrüßt haben, dass das nun endlich auch möglich ist. Ich glaube, es geht darum, dass wir jetzt nicht verschiedene Behinderungsarten gegeneinander ausspielen, sondern dass wir uns für alle öffnen. Genau das leistet diese Richtlinie, sich allen Menschen mit Behinderungen zu öffnen und entsprechende Beratungsangebote zu ermöglichen.

(Beifall DIE LINKE)

Was jetzt den Blinden- und Sehbehindertenverband angeht, ist das natürlich auch für uns kein neues Problem. Es wurde sich an die Fraktionen, aber auch an das Ministerium gewandt. Wir haben jetzt

gemeinsam darauf geschaut, wie durch eine neue Finanzierung, die es vom Bund gibt, nämlich die unabhängige, ergänzende Teilhabeberatung, bestimmte Beratungsstellen des Blinden- und Sehbehindertenverbands Mittel erhalten können. Da sind verschiedene Beratungsstellen des Blinden- und Sehbehindertenverbands berücksichtigt – ich habe jetzt die genaue Zahl nicht dabei –, aber dadurch gibt es natürlich mehr Mittel für diesen Verband und auch eine Ausweitung der Beratungsstellen. Das ist eine Bundesfinanzierung, die auf mindestens 36 Monate angelegt ist und verlängert werden soll. Es ist eine hohe Summe, wo auch Sachmittel zur Verfügung stehen. Wir haben gesagt, dass wir erst, wenn wir wissen, welche Beratungsstellen des Blinden- und Sehbehindertenverbands berücksichtigt sind – wir werden erst in diesem Monat die endgültigen Rückmeldungen dazu bekommen –, schauen, wie wir die anderen Beratungsstellen sichern können. Dazu sind wir gemeinsam im Gespräch.

Es wurde noch nach der EU-Richtlinie zum barrierefreien Zugang zu Webseiten usw. gefragt. Das kann ich Ihnen jetzt leider nicht genau berichten, weil das in der Verantwortung der TSK liegt, die TSK koordiniert sozusagen die Umsetzung der Richtlinie. Da laufen Gespräche auf Arbeitsebene. Insofern können Sie zumindest davon ausgehen, dass das im Fluss ist und dass wir uns damit auseinandersetzen.

Ich denke, jetzt habe ich Ihren Entschließungsantrag abgearbeitet und konnte deutlich darauf hinweisen, dass es des Antrags nicht braucht. Wir arbeiten an diesen Prozessen. Die sind ja zum Teil auch schon abgearbeitet, weil sie zumindest im Haushalt finanziell untersetzt sind.

Lassen Sie mich jetzt zu dem kommen, was Betroffene, also Menschen mit Sinnesbehinderungen in Thüringen, heute am allermeisten bewegt, dass zum einen jetzt endlich auch für gehörlose Menschen ein entsprechender Nachteilsausgleich eingeführt wird, aber auch, dass wir das Landesblindengeld stufenweise erhöht haben. Für die blinden Menschen wird jetzt ab Januar dieses Jahres endlich das Blindengeld auf 400 Euro angehoben sein.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist, glaube ich, ein wichtiges Zeichen für blinde Menschen, aber natürlich auch ein Zeichen dafür, dass es Rot-Rot-Grün ernst meint damit, tatsächlich Nachteilsausgleiche zu schaffen. Wir haben auch ein Geld für taubblinde Menschen eingeführt. Diese erhalten zusätzlich 100 Euro. Das war, denke ich, dringend notwendig, weil diese natürlich einen erheblichen Mehraufwand haben und insofern Teilhabe dadurch erst ermöglicht wird.

Wir waren auch durch den Koalitionsvertrag beauftragt, zu prüfen, inwiefern ein Gehörlosengeld eingeführt werden kann. Dieses Gesetz haben wir ein

(Ministerin Werner)

gebracht. Wir wollen damit einen Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen von 100 Euro pro Monat einführen und dies rückwirkend zum 1. Juli 2017. Wir hätten uns natürlich auch gewünscht – das hat Frau Pfefferlein oder Frau Pelke schon angesprochen –, dass es einen Nachteilsausgleich für alle Menschen mit Behinderungen gibt. Das war lange Zeit, als es um die Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes ging, auch Thema, einen Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen einzuführen. Das ist leider nicht passiert, so wie einige Dinge leider nicht im Bundesteilhabegesetz gelöst wurden. Aber zumindest haben wir als Landesregierung gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf jetzt hier vorliegen. Es ist, denke ich, ein Meilenstein für Menschen mit Behinderungen. Ich bin froh, dass so aus diesem Landesblindengeldgesetz nun ein Sinnesbehindertengeldgesetz wird. Das ist angemessen, weil Menschen mit Sinnesbehinderungen einen erheblichen Mehraufwand haben zu kommunizieren. Kommunikation ist fast das Wichtigste auf der Welt, um teilhaben zu können.

Ich will noch ganz kurz auf den Änderungsantrag eingehen, den die Koalitionsfraktionen dankenswerterweise gestellt haben. Der ist das Ergebnis einer Anhörung hier im Landtag. Wir haben, als wir unsere Anhörung mit den Verbänden durchgeführt haben, gute und positive Rückmeldungen bekommen. Das Problem mit der Definition, die wir in unserem Gesetz hatten, dass wir uns an der Versorgungsmedizin-Verordnung orientiert haben und dadurch hier in Thüringen bestimmte Menschen aus dem Nachteilsausgleich fallen würden, ist leider erst in der Anhörung im Landtag öffentlich geworden oder an uns herangetragen worden. Insofern bin ich sehr, sehr froh, dass die Koalitionsfraktionen diesen Änderungsantrag gestellt haben. Im vorliegenden Antrag sind nun alle hörbehinderten Menschen mit dem zuerkannten Merkzeichen Gl in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbezogen. Es wurde auch schon gesagt: Damit wird sich der Verwaltungsaufwand für die Kommunen erheblich verringern. Wir werden auch das umsetzen, was wir im Ausschuss versprochen haben, dass wir uns anschauen, wie der Verwaltungsaufwand dann tatsächlich ist, ob es wirklich höheren Verwaltungsaufwand gibt. Wir glauben nicht, dass es wirklich so sein wird. Das haben wir im Ausschuss sehr ausführlich dargelegt, aber wir werden das evaluieren, wie wir das versprochen haben.

Insofern herzlichen Dank vor allem an die Koalitionsfraktionen für die Einbringung dieses Änderungsantrags. Ich glaube, es ist ein großer Schritt, den wir zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Thüringen gegangen sind. Ich freue mich natürlich auch auf die gemeinsame Arbeit an den anderen Dingen, die wir jetzt noch umzusetzen haben. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Frau Abgeordnete Meißner, Fraktion der CDU.

Frau Ministerin, vielen Dank für die Ausführungen. Ich denke, ich darf mich da auch im Namen der Betroffenen bedanken, die sehr gern hören, dass die Landesregierung in diesem Bereich tätig wird. Aber ich bin jetzt noch mal hier nach vorn gegangen, weil es tatsächlich einen Bereich gibt, bei dem ich ehrlich gesagt enttäuscht bin, dass Sie so wenig Worte dazu verloren haben, nämlich zu Punkt c) unseres Antrags, die Umsetzung der EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Die Landesregierung ist verpflichtet, dies bis September dieses Jahres in Landesrecht umzusetzen. Wir haben dazu im Dezember vergangenen Jahres einen Antrag hier im Plenum eingebracht, um dieses Thema auf die Tagesordnung zu heben. Dieser Antrag ist abgelehnt worden. Jetzt habe ich gehofft, dass man seitens der Landesregierung arbeitet und uns zumindest bei diesem Entschließungsantrag Neuigkeiten mitzuteilen hat. Aber Frau Ministerin, wenn ich höre, Sie können dazu nichts sagen, weil die zuständige Stelle die Thüringer Staatskanzlei ist und dort das Verfahren umgesetzt wird, dann muss ich sagen, das ist zu wenig und das kann es auch vor dem Hintergrund, dass die Betroffenen wirklich auf Teilhabe in diesem Bereich angewiesen sind und darauf auch schon viel zu lange warten, nicht sein.

(Beifall CDU)

Deswegen, muss ich ehrlich sagen, kann ich das jetzt nicht so stehen lassen und will auch noch mal darauf verweisen, was Inhalt dieser Richtlinie ist. Inhalt ist, dass die Barrierefreiheit als Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe verpflichtend umzusetzen ist, dass dazu ein wirksames Überwachungs- und Durchsetzungsverfahren geschaffen wird und dazu letztendlich auch entsprechende Regelungen im Landesrecht zu finden sind. Da hätte ich jetzt schon gern mal gehört, wo diese unabhängige Überwachungsstelle bei der Landesregierung ist, welche Schritte sie eingeleitet hat, auf welchem Stand die Homepages der Landesregierung sind, wie man Barrierefreiheit bereits umgesetzt hat und wie die Menschen mit Behinderung Zugang zu Informationen, beispielsweise zu diesem Sinnesbehindertengeld, bekommen. Deswegen kann ich an dieser Stelle nur sagen: Liebe Frau Ministerin, sorgen Sie dafür, dass dieses Thema ernster genommen wird als bisher. Vielleicht wäre es

(Ministerin Werner)

sinnvoller gewesen, sich mit den Ministerien besser zu vernetzen, dann hätte nämlich dieses Thema auch schon Niederschlag in der Digitalisierungsstrategie der Landesregierung gefunden, wo sich dazu kein Wort findet. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit in der Drucksache 6/5439 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/4802 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beschlussempfehlung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte, sich von den Plätzen zu erheben, wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilt. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen.