Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Alternativantrags in Drucksache 6/ 5341? CDU, Koalitionsfraktionen, AfD. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Alternativantrags und gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zum Antrag in Drucksache 6/5311 sowie zu den Nummern II und III des Alternativantrags in Drucksache 6/5341.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja gut und schön, was Sie alles gesagt haben. Ich finde es auch in größten Teilen richtig. Gerade zum letzten Satz zu den Werkstätten reizt es mich natürlich zu sagen: Es ist ja schön, wenn die Werkstätten das machen, wenn sie nicht zum Teil wegen Personalmangels geschlossen sind. Aber das war jetzt nur zu Ihrem letzten Satz.
Wir haben einen Antrag eingebracht, das in der letzten Legislaturperiode beschlossene Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch zu evaluieren, einen Bericht über die wissenschaftliche Begleitung des Vollzugs vorzulegen und für die Ergebnisse der Evaluierung dann gegebenenfalls ein Maßnahmenkonzept vorzulegen. Der vormalige Justizminister, den Sie gerade eben erwähnt haben, Herr Poppenhäger, hatte im Jahr 2013 dieses Gesetz dem Landtag vorgelegt. Ich hatte damals für die CDUFraktion in der Landtagssitzung vom 17.10.2013 bereits gefragt, wie dieses anspruchsvolle Programm ohne erhebliche Personalverstärkung durchgeführt werden soll, denn im Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch sind zum Beispiel im Diagnoseverfahren weitgehende Dokumentationspflichten vorgesehen. Ob diese Bürokratie tatsächlich notwendig ist, stellen wir infrage.
Deshalb zum Beispiel unser Evaluationsantrag. Wir gehen nämlich davon aus, dass es zur Einhaltung der vorgesehenen Verfahrensweisen notwendig ist, das Personal erheblich zu verstärken oder – wenn das nicht geht – zu prüfen, ob die vorgeschriebene Bürokratie wirklich notwendig ist. Ich will Ihnen als Beispiel die §§ 12, 13 und 14 nennen. Das sind die Aufnahmeverfahren, Diagnoseverfahren und die Vollzugsplanung. § 15 schreibt für die Vollzugsplanung 22 zu berücksichtigende Einzelpunkte vor.
Wenn ich mal die bundesgesetzliche Regelung nehme, da sind acht definierte Einzelpunkte vorgesehen gewesen – die gilt ja nicht mehr –, die im Vollzugsplan zu behandeln sind. Unser § 13 „Diagnoseverfahren“ füllt eine ganze Seite, im Bundesrecht sind es gerade mal sechs Sätze, die dafür ausreichend waren, um zu definieren, was man da alles feststellen und machen sollte.
Ich will auf der anderen Seite noch mal ausdrücklich klarstellen: Die CDU-Fraktion steht hinter dem in § 2 des Strafvollzugsgesetzbuchs definierten Ziel – das steht so drin –, „zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“. Aber – und das habe ich an anderer Stelle auch schon mal betont – neben der Resozialisierung steht in diesem § 2 noch der Satz 2: Aufgabe des Vollzuges ist es, „die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen“. Es gibt also zwei Ziele. Wir wollen, dass untersucht wird, inwieweit sich die Einzelpunkte, die insbesondere in diesen §§ 13, 14, 15 stehen, als sinnvoll herausstellen. Das hat überhaupt nichts mit der Behauptung der Regierungskoalition zu tun, wir hätten eine Abkehr vom Resozialisierungsvollzug gefordert. Das ist ein ganz bewusstes Missverstehen unserer Forderung.
Ihr Kultusminister hat gestern von Fake News gesprochen. Das sind hier, milde ausgedrückt, sogenannte Fake News von Ihnen. Es gibt bei Ihnen einen Redner, in dessen jedem zweiten Satz das Wort „redlich“ oder „unredlich“, neuerdings auch noch „infam“ vorkommt. Ja, er weiß, wer gemeint ist.
Liebe Kolleginnen, es ist schlicht unredlich – jetzt nehme ich mal das Wort „unredlich“ in den Mund –, unseren Antrag als eigenen Antrag aufzugreifen und dann zu behaupten, wir hätten eine Abkehr vom Resozialisierungsvollzug gefordert. Das ist schlicht unredlich, es ist schlicht die Unwahrheit.
Wir haben von einer Evaluierung der Sinnhaftigkeit bestimmter Regelungen gesprochen, wie wir sie in unserem Antrag unter 1.a und b auch aufgeführt haben. Diesem Antrag bitten wir zuzustimmen.
Herr Scherer, am 8. Januar 2018 haben Sie im Namen Ihrer CDU-Fraktion eine Pressemitteilung veröffentlicht und darin eine Evaluierung des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs gefordert. Die Überschrift beginnt mit den Worten: „Sinnhaftigkeit von Standards prüfen“. Weiter unten konnte man dann lesen – ich zitiere –: „Für Scherer gibt es angesichts der offensichtlichen Probleme zwei Alternativen. Entweder wird das Personal aufgestockt, oder es wird überprüft, ob die vor bald vier Jahren aufgestellten Standards tatsächlich erforderlich sind.“ Davon abgesehen, dass die angeblich offensichtlichen „Probleme“ in der Pressemitteilung nicht weiter benannt werden, ist anzumerken: Für uns als Koalitionsfraktionen gibt es keine Abkehr von den geltenden hohen Resozialisierungsstandards des Thüringer Strafvollzugs,
höchstens einen weiteren Ausbau der Standards für einen modernen Resozialisierungsvollzug. Nach der Ankündigung im Januar liegt uns nun ein kurzer, sehr verwaltungstechnisch gehaltener Antrag der CDU-Fraktion auf Evaluierung des Justizvollzugsgesetzbuchs vor.
Wenn Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, in Ihrer Pressemitteilung davon sprechen, dass Sie bei Erarbeitung und Verabschiedung des Justizvollzugsgesetzbuchs der SPD sehr weit entgegengekommen sind, dann kann man aus den Zeilen herauslesen, dass Sie keine besonderen Fans des Modells Resozialisierungsvollzug sind. Von dieser Grundmotivation ist – und das kann man auch lesen – Ihr Antrag getragen. Mit unserem Alternativantrag wollen wir das unmissverständliche Zeichen setzen: Die Evaluierung, die nach § 104 des Justizvollzugsgesetzbuchs sowieso vorgeschrieben ist, sollte mit der Grundmotivation Sicherung und Ausbau des Resozialisierungsvollzugs durchgeführt werden.
Ich betone es gern noch einmal: Für uns gibt es kein Zurück, eher muss ein umfassender und wirksamer Resozialisierungsvollzug aufgebaut werden. Es sind in unserem Antrag bestimmte Punkte bzw. Themenbereiche herausgehoben, die besonders wichtig für eine wirksame Resozialisierung sind. Außerdem legt der Alternativantrag Wert darauf, dass die Evaluierung nicht nur eine punktuelle Momentaufnahme bietet, denn – und das hat auch der Minister gesagt – um wirklich angemessene Schlussfolgerungen ziehen zu können, muss in der Evaluierung eine längere zeitliche Entwicklung in den Blick genommen werden. Daher gehen wir auf die Zeitspanne bis 2008 zurück. Schaut man sich die Sachpunkte in dieser Zeitspanne genauer an, dann zeigt sich, dass es in Zeiten der CDU-Verant
wortung für das Justizministerium kein professionelles Übergangsmanagement von der Haft in die Freiheit danach gab, auch nicht ansatzweise. Stattdessen berichteten Häftlinge immer wieder, dass sie mit der Adresse eines Obdachlosenheims und einem blauen Müllsack mit Habseligkeiten entlassen wurden. Das mag sicher einer der sehr zugespitzten Fälle sein, aber es war zur damaligen Zeit kein Einzelfall und es macht auch deutlich, wie stark die Entlassungsvorbereitung und die Unterstützung in der Entlassungsvorphase vernachlässigt wurden. Hier hat sich unter Rot-Rot-Grün eine entscheidende Verbesserung ergeben. Im Doppelhaushalt – und das hat eben auch schon der Minister erwähnt – wird die finanzielle Untersetzung für das Entlassungsmanagement noch weiter ausgebaut. Denn wie bekannt ist, ist die Übergangsphase nach der Haft die heikelste Phase für einen Rückfall in Straffälligkeit. Wird diese Klippe umschifft, bietet die langfristig gelungene Resozialisierung die besten Chancen für die Betroffenen, aber auch mehr Sicherheit in der Gesellschaft.
Auch zum Stichwort „Entlassvorbereitungen“ ein kleiner Blick zurück: Zu Ihren Zeiten, werte Kollegen der CDU-Fraktion, im Justizministerium war Thüringen das Schlusslicht im Bundesvergleich im Bereich offener Vollzug. Betroffene Häftlinge wie Fachpersonal beklagten sich, dass es wegen Arbeitsüberlastung und hohem Krankenstand sehr lange dauerte, bis für die einzelnen Gefangenen die konkrete Vollzugsplanung abgeschlossen werden konnte, dass für Ausbildungs-, Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen nicht die Nachfrage, sondern das Personal und das Geld fehlten. Wie gesagt, da waren Sie als CDU für den Justizbereich zuständig. Die von Ihnen per Medien und durch Ihren Antrag kritisierte Detailliertheit der Vollzugsplanung im konkreten Fall ist eine Stärke für die Wirksamkeit des Resozialisierungsvollzugs, denn je individueller und zielgenauer die Maßnahmen und Angebote auf den jeweiligen Gefangenen zugeschnitten sind, desto größer ist auch die Chance auf eine erfolgreiche Resozialisierung.
Hinsichtlich der Personalsituation erlauben Sie mir, werte CDU, sehr geehrter Herr Scherer, die Frage: Wer wollte denn einen ziemlich strengen Personalabbaupfad auch im Justizvollzug durchsetzen, obwohl damals absehbar war, dass für einen guten Vollzug mit einer wirksamen Resozialisierung mehr Personal gebraucht wird? Das waren Sie von der CDU mit Ihrer, wie sich nun deutlich zeigt, verfehlten Sparpolitik in Sachen Personal – Stichwort auch „mangelnde Anwärterzahlen“. Trotz damals absehbarer Pensionswelle haben Sie den problematischen Punkt gesetzt, der jetzt eben noch nachwirkt. Sie selbst haben den Problempunkt gesetzt, den Sie jetzt heuchlerisch und unfair beklagen, ohne öffentlich Ihre Mitverantwortung zu benennen. Um damit Ihre Frage aus der Pressemitteilung zu be
antworten: Ja, man muss Personal ersetzen und aufstocken, nicht nur, weil eine Pensionswelle ansteht, die schon zu Ihren Regierungszeiten im Justizministerium absehbar war. Von Vertretern aus der Praxis wurden deshalb damals schon entsprechende Konzepte zum richtigen Umgang mit der Problematik verlangt und Vorschläge gemacht. Hinzu kommt, dass Sie als CDU mit großer Geste eine Evaluierung des Justizvollzugsgesetzbuchs verlangen, obwohl klar ist, dass nach § 104 für dieses Regelwerk eine Evaluierung erfolgen muss
und die Landesregierung intern schon genau mit diesem Thema befasst ist. Geben Sie doch zu, Sie wollen doch nur einen Anschein erwecken, als seien Sie die Ersten, die auf die Thematik „Evaluierung“ kommen. Um diesen Anschein nicht zu gefährden, haben Sie offensichtlich in Ihrem Antrag auf den sonst üblichen Antrag verzichtet, von der Landesregierung gleich eine mündliche Berichterstattung zum Thema im Plenum zu verlangen.
Unser Alternativantrag sieht neben dieser Berichterstattung vor, den zuständigen Fachausschuss intensiv, kontinuierlich und zeitnah, beginnend mit April 2018, während des ganzen weiteren Evaluierungsprozesses einzubeziehen, denn es ist gut, wenn sich der Landtag als für das Gesetzbuch verantwortlicher Gesetzgeber so zeitig wie möglich am Evaluierungsprozess beteiligt. Nach Beginn der Berichterstattung der Landesregierung ab April 2018 werden die Koalitionsfraktionen die Durchführung einer Anhörung zum Thema im Justizausschuss beschließen. Betroffene und Fachleute aus Praxis und Wissenschaft sollen das vielleicht auch kritische Wort bekommen. Dann können Sie von der CDU sich konstruktiv in die Debatte einbringen, sogar vor der endgültigen Fertigstellung der Evaluierung. Sie werden also als Opposition nicht mit dem fertigen Ergebnis abgespeist, nein, Sie können dann zeigen, wie ernst es Ihnen von der CDU mit dem Justizvollzug in der Sache ist.
Wir freuen uns auf die interessante gemeinsame Arbeit mit der Landesregierung im Fachausschuss in Sachen „Evaluierung Justizvollzug“. Verglichen mit dem Jahr 2008, als die CDU noch in Alleinregierung das Justizministerium besetzte, hat sich viel Brauchbares in Sachen „Sicherung und Ausbau des Resozialisierungsvollzugs“ getan. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, eine Evaluierung des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs macht aus Sicht der AfD-Fraktion Sinn. Dies gilt umso mehr, als eine Fülle von besonderen Vorkommnissen im Thüringer Strafvollzug den begründeten Verdacht aufkommen lässt, dass das, was auf dem Papier steht, meilenweit von der Wirklichkeit entfernt ist. Ich möchte an dieser Stelle gar nicht noch mal im Detail auf all die besonderen Vorkommnisse eingehen, die so besonders eben gar nicht mehr sind. Wir haben darüber in der Vergangenheit schon ausführlich und umfassend im Ausschuss und auch hier im Plenum diskutiert.
Die Ziele des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs kann man alle unterschreiben. Sie klingen oberflächlich betrachtet auf dem Papier genauso gut wie zum Beispiel die Inklusion behinderter Kinder an Thüringens Schulen oder die Integration von Ausländern für eine bunte und vielfältige Gesellschaft. Nur – das ist das Problem bei all diesen Themenkomplexen in der Thüringer Politik –: Die Praxis straft die schönen Worte Lügen.
Die auf dem Papier stehenden Ansprüche scheitern aus diversen Gründen. Die schönen Formulierungen entpuppen sich als hohle Absichtserklärungen und damit eben am Ende doch als nicht umsetzbare Phrasen, für die weder Geld noch Personal noch der Wille zur konsequenten Umsetzung vorhanden ist. Und das ist offensichtlich, jedenfalls liegt der begründete Verdacht nahe, auch beim Thüringer Strafvollzug so. Denn wie sollen Gefangene beispielsweise darin unterstützt werden, ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten zu beheben, so wie es das Justizvollzugsgesetzbuch vorsieht, wenn in Justizvollzugsanstalten ein massives Drogenproblem besteht, oder wie soll der Vollzug der Jugendstrafe erzieherisch gestaltet werden, wenn es an der erforderlichen Konsequenz fehlt? Wie soll denn ein einziger Beamter durch ständige und unmittelbare Beaufsichtigung die Ordnung und Sicherheit in mehreren Arbeitsbereichen aufrechterhalten, wenn er auch noch regelmäßig durch Störungen dabei abgelenkt wird?
Wie sollen all die Aufgaben und Ziele des Justizvollzugs umgesetzt werden, wenn ein Anstaltsleiter Mitarbeitern folgende Sätze schreiben muss – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Es gibt Momente, in denen man handeln muss, um eine weitere Verschlechterung der allgemeinen Situation zu vermeiden.“ Der Anstaltsleiter spricht also von einer weiteren Verschlechterung, die Situation war also auch schon zu diesem Zeitpunkt nicht sonderlich rosig. Und er schreibt weiter: Ein solcher Moment ist nun eingetreten, ich muss ein Hafthaus schließen. Jeder konnte in der letzten Zeit feststel
len, dass die Anzahl der Bediensteten nicht mehr ausreichte, um einen geordneten Dienstablauf sicherzustellen. Wir haben zeitweise Betriebe geschlossen, Schichten in Unterbesetzung gefahren, Funktionen gestrichen bzw. verändert, Bedienstete anderen Dienstplangruppen zugeordnet, Freizeitmaßnahmen für Gefangene nicht mehr durchgeführt oder Stationen bzw. Hafthäuser unter Verschluss genommen. – Und noch mal die Frage angesichts eines solchen Zitats: Wie sollen unter solchen Umständen die Ziele des Justizvollzugsgesetzbuchs erfüllt werden? Das ist eine Frage, die gilt es zu beantworten, und da kann uns die Evaluation natürlich weiterbringen.
Eine neutrale Evaluation ist auch deshalb erforderlich, weil Sie, sehr geehrter Minister Lauinger, eben oft nur scheibchenweise mit der Wahrheit rauskommt, und das erkennt man auch an dem Beispiel, bei dem wir beide gerade eine Kontroverse haben, nämlich am Beispiel der Schließung des Hafthauses in Gräfentonna. Dort, wo es für Sie keine Konsequenzen hat, nämlich im Ausschuss, dank der rot-rot-grünen Mehrheit, lassen Ihre Äußerungen – im Detail darf ich die ja hier aus Geschäftsordnungsgründen nicht wiedergeben – durchaus erkennen, wie es um den Personalbestand im Justizvollzug steht. Aber außerhalb dieses vertraulichen Gremiums, in der Öffentlichkeit, wo ein seit Längerem unzureichender Personalbestand durchaus auch die Frage nach politischer Verantwortung aufkommen lässt, scheint Ihre Kommunikation in eine andere Richtung zu laufen. Und das zeigt beispielsweise die „Thüringer Allgemeine“ sehr deutlich. Am 27.01.2018 schrieb sie Folgendes – ich zitiere wieder mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Nach Angaben von Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) hat die sicherheitstechnische Aufrüstung bereits im Gefängnis in Gräfentonna (Kreis Gotha) begonnen. Dort ist seit Ende Oktober wegen des Umbaus“ – wegen des Umbaus! – „eines der sechs Hafthäuser geschlossen. Den Vorwurf, Personalmangel habe zur Schließung geführt, wies der Minister gestern im Landtag zurück.“
Das, sehr geehrter Herr Minister, ist Ihre Kommunikation, nicht meine. Und sie steht in einer Zeitung, die nicht gerade als AfD-nahes Blatt bekannt ist, und genau das ist der Grund, warum Sie hinsichtlich der Offenlegung der Personalsituation in der Haftanstalt Gräfentonna jetzt nicht auf irgendwelche Äußerungen im vertraulichen Justizausschuss verweisen müssen, sondern sich eben die Frage stellen sollten, ob Ihre Äußerungen in der Öffentlichkeit nicht doch eher das Ziel hatten, von einer skandalösen Personaldecke in der Haftanstalt abzulenken.
Denn eines ist doch klar: Es ist nicht Aufgabe eines Ministers, Fehlorganisation und Mängel so zu verwalten, dass die Öffentlichkeit es möglichst nicht
Und gerade vor diesem Hintergrund unterstützen wir die beantragte Evaluation des Justizvollzugsgesetzbuchs und dessen Umsetzung in den Haftanstalten vollumfänglich. Vielen Dank.