Zu Frage 4: Die Sparkassenaufsicht ist eine Rechtsaufsichtsbehörde, das heißt, spezifische Erkenntnisse zur Kundenstruktur liegen bei uns nicht vor. Bezüglich der Kundenzuständigkeit wird zunächst auf die Beantwortung der Fragen 1 und 3 verwiesen. Im Übrigen geht die Landesregierung davon aus, dass Sparkassen, die von einer Gebietsneugliederung betroffen wären, eine kundenfreundliche Regelung zum Übergang der Kundenbeziehungen treffen würden.
Frau Ministerin, folgende Nachfrage: Wie verhält sich das mit den Bestandskunden der Sparkasse, die jetzt praktisch in Schmiedefeld ihr Konto bei der Sparkasse Arnstadt-Ilmenau haben: Müssen die übertreten zur Sparkasse Suhl oder behalten sie einfach ihr Konto bei der Sparkasse Arnstadt-Ilmenau?
Das ist auch auf den Einzelfall bezogen zu betrachten, aber sie können natürlich auch ihr Konto behalten. Ich denke, das ist im Einzelfall möglich. Das hängt unter Umständen auch mit den langjährigen Geschäftsbeziehungen zusammen.
Danke, Frau Präsidentin. Frau Ministerin, würden Sie mir zustimmen, dass alle Sparkassen von Hessen und Thüringen im Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen zusammengeschlossen sind und sich darauf verständigt haben, einheitliche Geschäftsbedingungen zu unterhalten und sich gegenseitig alle Leistungen anzuerkennen, sodass es erst mal für Sparkassenkunden völlig unerheblich ist, bei welcher konkreten Sparkasse sie sind, und sich überhaupt nichts ändert – von den Geschäftsbeziehungen und allgemein?
Nein. Ich kann Ihnen auch noch mal vorlesen, was wir in § 6 Thüringer Sparkassengesetz stehen haben, das ist die Drucksache 1/3365 – Sie sehen daran, es ist schon ein Weilchen her –: „Das Regionalprinzip, das heißt die Identität des Geschäftsgebietes mit dem Gebiet des Gewährträgers, ist eine der wesentlichen Grundlagen des Sparkassenwesens. Sie ergibt sich aus der kommunalen Zugehörigkeit. Die wirtschaftlichen Aktivitäten der Sparkassen können andererseits jedoch auch nicht absolut an Kommunalgrenzen gebunden werden, weil die Wirtschaftsbeziehungen der Kunden in Einzelfällen darüber hinausgehen und die Wirtschaftskraft des Geschäftsgebiets von weiterreichenden Geschäftsbeziehungen abhängt.
Das Sparkassenwesen in Thüringen basiert grundsätzlich auf dem Regionalprinzip. Daher sollten sich die Sparkassen auf ihr Geschäftsgebiet beschränken. Um einer notwendigen Flexibilität im Wirtschaftsleben und geschäftspolitischen Innovationen Rechnung zu tragen, werden Einzelheiten zum geschäftlichen Tätigkeitsbereich in der Sparkassenverordnung geregelt.“ – Das ist das, worauf Herr Kuschel reflektiert. – „Beim Passivgeschäft […] ist ohnehin gegen eine Freistellung von regionalen Bindungen aus Sicht des Regionalprinzips nichts einzuwenden, da die Annahme der Einlagen schließlich am Handlungsort der Sparkasse, also in
ihrem eigenen Geschäftsgebiet erfolgt. Gleiches gilt grundsätzlich für den Dienstleistungsbereich.“ So weit der Auszug.
Frau Ministerin, Vesser gehört ja seit 1994 zu Suhl, es liegt gleich neben Schmiedefeld. Können Sie bestätigen, dass die Vesserer nicht nach Suhl fahren, um Sparkassendienstleistungen zu realisieren, sondern alle die Geschäftsstelle in Schmiedefeld nutzen, obwohl sie Einwohner von Suhl sind?
Aber mit großer Wahrscheinlichkeit wird es so sein, dass man die nächstgelegene Geschäftsstelle aufsucht. Zumindest ist das mein und auch der mir bekannte Handlungsrahmen, dass man natürlich schaut. Im Einzelfall mag es sicherlich sinnvoll sein, auch mal nach Suhl zu fahren.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Es kommt damit die nächste Frage zum Aufruf. Die Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Henfling, und die Frage ist in der Drucksache 6/5315 zu finden. Bitte, Frau Henfling.
Extreme Rechte sind unter anderem in der Sportszene, insbesondere der Kampfsportszene, in Thüringen aktiv. Der Antwort der Landesregierung in Drucksache 6/4945 auf meine Kleine Anfrage „Extrem rechte Strukturen im Sport“ ist zu entnehmen, dass Mixed-Martial-Arts-Veranstaltungen in Thüringen durch extreme Rechte geplant sind. In Sachsen ist nach meinen Informationen eine Veranstaltung im April 2018 geplant, wo eine Kampfsportveranstaltung in ein Rechtsrockevent integriert ist.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über extrem rechte Kampfsportveranstaltungen in Thüringen im Jahr 2018 vor (Angaben erbeten über Datum, Ort, Veranstaltungsstätten, Namen der
Sponsorinnen und Sponsoren und ob die Veranstaltungen in Verbindung mit einer Rechtsrockveranstaltung stehen werden)?
2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Sportgemeinschaft „Barbaria SchmöllnGym“ (Angaben über Gründung, Mitgliederzahl, Lo- gos, Banner, extrem rechte Bezüge, Relevanz in der Kampfsportszene in Thüringen sowie bundes- weit und Sportangebote werden erbeten)?
3. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über die „Sportgruppe Volksgemeinschaft Erfurt e. V.“ (Angaben zur Gründung, Mitgliederzahl, Logos, Banner, Relevanz in der Kampfsportszene in Thüringen sowie bundesweit und zu Sportange- boten werden erbeten)?
4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Rechtsrockevent im April 2018 in Ostritz/Sachsen, was die Teilnahme von Personen des rechtsextremen Spektrums aus Thüringen betrifft, insbesondere von Personen aus dem Bereich des Kampfsports bzw. der Mixed-Material-Arts?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen derzeit keine konkreten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Jedoch ist bekannt, dass ein Rechtsextremist aus Südthüringen angekündigt hat, künftig auch Mixed-Martial-Arts-Veranstaltungen in Thüringen organisieren zu wollen. Hierbei handelt es sich um Absichtsbekundungen.
Zu Frage 2: Der nachfolgenden Beantwortung liegt die Annahme zugrunde, dass die Fragestellerin mit der Sportgemeinschaft „Barbaria Schmölln-Gym“ den „Barbaria Sportgemeinschaft e. V.“ meint. Beim „Barbaria Sportgemeinschaft e. V.“ aus Schmölln handelt es sich um einen Kampfsportverein. Er wurde im November 2013 gegründet. Die Anzahl der Mitglieder ist nicht bekannt. Bekannte Sportangebote des Vereins sind Kickboxen, Mixed-Martial-Arts und Frauen- sowie Kindersportgruppen. Zur Relevanz des Vereins innerhalb der Kampfsportszene liegen keine Erkenntnisse vor. Mindestens zwei Mitglieder des Vereins nahmen an der rechtsextremistischen Kampfsportveranstaltung „Kampf der Nibelungen“ am 14. Oktober 2017 in Kirchhunden in Nordrhein-Westfalen teil. Darüber hinaus ist bekannt, dass ein bekannter Rechtsextremist mindestens einmal an einem Training des Vereins teil
nahm. Bei der auf dem Banner des Vereins dargestellten Rune handelt es sich um die Rune „Algiz“, die als Schutz- und Abwehrrune sowie Lebensrune bezeichnet wird. Der Verein wird nach Einschätzung des Amts für Verfassungsschutz nicht von Rechtsextremisten dominiert, auch wenn dort unter anderem Rechtsextremisten trainieren.
Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu dem in der Fragestellung bezeichneten Verein „Sportgruppe Volksgemeinschaft Erfurt e. V.“ vor. Jedoch bietet der als rechtsextremistisch bewertete Verein „Volksgemeinschaft Erfurt e. V.“ auf seiner Facebook-Seite auch die Beteiligung an einer Sportgruppe für seine Mitglieder an. Nach eigenen Angaben des Vereins gibt es in den Vereinsräumlichkeiten unter anderem Dartscheiben, Billardtische, Tischkicker, einen Fitnessraum und eine große Auswahl an Sportgeräten. Am 2. März 2017 veröffentlichte der Verein bei Facebook ein Bild mit Mitgliedern der Sportgruppe. Diese scheinen auch Kampfsport zu betreiben bzw. betrieben zu haben. Es ist nicht bekannt, ob die Gruppe innerhalb der Kampfsportszene Relevanz besitzt. Hinweise auf Wettkampfteilnahmen liegen der Landesregierung nicht vor. Weitergehende Erkenntnisse liegen zu der genannten Sportgruppe nicht vor.
Zu Frage 4: Aufgrund der örtlichen Nähe des Veranstaltungsorts sowie der Bekanntheit des Veranstalters ist mit der Teilnahme von Rechtsextremisten aus Thüringen zu rechnen. Der Landesregierung liegen jedoch keine konkreten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Eine Prognose der Teilnehmerzahlen ist bislang noch nicht möglich.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommt zum Aufruf die nächste Frage in der Drucksache 6/5320. Fragesteller ist Kollege Bühl. Bitte, Herr Bühl.
Im zweiten Schulhalbjahr 2017/2018 werden laut Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 177 neue Lehrer eingestellt und 339 Lehramtsanwärter beginnen den praktischen Teil ihrer Ausbildung. Den Schulämtern stehen 300 weitere befristete Stellen zur Verfügung, die dem Lehrermangel entgegenwirken sollen. Weiterhin hat die Landesregierung eine Unterrichtsgarantie abgegeben, so ist es dem „Freien Wort“ vom 11. Februar 2018 zu entnehmen.
1. Wie viele der 177 Lehrer und der 339 Lehramtsanwärter werden im Ilm-Kreis an den Schulen eingesetzt (bitte nach Schule und Fächerkombination auflisten)?
2. Wie viele der 300 benannten befristeten Stellen sind für die Schulen im Ilm-Kreis vorgesehen (bitte nach Schule und Fächerkombination auflisten)?
3. Wie hat sich die Ausfallstundensituation an den Schulen im Ilm-Kreis im letzten Schulhalbjahr entwickelt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bühl, die Mündliche Anfrage, die Sie eben vorgetragen haben, beantworte ich namens der Regierung wie folgt:
Zu Ihrer ersten Frage: Die Einstellungen zum zweiten Schuljahr sind weit fortgeschritten, aber noch nicht vollständig abgeschlossen. Von den vorgesehenen 177 Einstellungen konnten 164 bereits umgesetzt werden. Das ist der Stand vom 19. Februar 2018. Die noch offenen Einstellungen sollen zeitnah realisiert werden. Dazu wurden diese auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und unter anderem auf YouTube veröffentlicht.
Zur konkreten Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern wie auch von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern zum Februar 2018, die bekanntermaßen in eigener Verantwortung der staatlichen Schulämter vorgenommen werden, liegen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport noch keine Daten vor. Das konnte auch im begrenzten Zeitraum, der zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage zur Verfügung steht, nicht erhoben werden. Eine Übersicht über die vorgenannten Einstellungen zum Februar 2018 im Ilm-Kreis kann somit erst circa Mitte März 2018 vorgelegt werden.
Zu Ihrer zweiten Frage: Den staatlichen Schulämtern wird im Umfang von 600 VZB, davon bis zu 300 VZB im Jahr 2018, der Abschluss befristeter Arbeitsverträge ermöglicht. Die Freigabe dieser Einstellungsmöglichkeiten erfolgt nach dem Haushaltsführungserlass 2018 durch das Thüringer Ministerium für Finanzen. Der Erlass liegt inzwischen vor und ich kann Ihnen mitteilen, dass ich heute entschieden habe, wie diese 300 VZB im Jahre 2018 auf die Schulamtsbezirke aufgeteilt werden. Danach entscheiden die Schulämter – diese wer
den jetzt in Kenntnis gesetzt – eigenverantwortlich, in welchen Schulen und in welcher Fächerkombination die befristeten Einstellungen erfolgen sollen. Aus diesem Grund liegt unserem Ministerium noch keine aktuelle Information über Vorhaben der Schulämter zu den Einstellungen vor: weil sie erst im Nachgang zu meiner heutigen Entscheidung über die Anzahl der Stellen informiert werden.
Die Frage 3 beantworte ich wie folgt: Im laufenden Schuljahr wurde der Stundenausfall bisher zweimal statistisch erhoben. Die erste Erhebung fand zu Beginn des Schuljahres in der Woche vom 11. bis 15. September 2017 und die zweite Erhebung in der Woche vom 27. November bis zum 1. Dezember 2017 statt. Im ersten Erhebungszeitraum wurde für die allgemeinbildenden Schulen im Ilm-Kreis ein Ausfall von 4,5 Prozent ermittelt, der sich vorwiegend grippebedingt auf 6,6 Prozent in der zweiten Erhebungswoche erhöht hat. Die genaue Aufschlüsselung nach den Schularten kann ich Ihnen gern zur Verfügung stellen. Ich habe die Tabelle dabei, diese würde ich Ihnen, Herr Bühl, faktisch sofort übergeben.