Protocol of the Session on January 26, 2018

Genau. Herr Höcke, ich weiß ja nicht, was gerade bei Ihnen los ist, aber immer schön tief in den Bauch atmen.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Jetzt geht er gleich. Jawohl! Einer weniger!)

Oh, jetzt geht er. Das war aber einfach.

(Unruhe CDU)

Herr Heym, wenn Sie jetzt gesagt haben „für jeden Scheiß gibt die da vorn einen Ordnungsruf“, dann bekommen Sie jetzt auch einen von mir.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich erkläre meine Solidarität mit dem Abgeordneten Heym!)

Das Gute ist, ich habe im Gegensatz zu gestern genug Redezeit.

Und jetzt hat die Kollegin Henfling wieder das Wort.

Um zum Thema zurückzukommen: Wir haben 2016 die Strukturanpassung vorgenommen und wir haben damals gesagt, weil es auch von den Koalitionsfraktionen das Bedürfnis gab, inhaltliche Fragen im Archivgesetz zu klären und das Archivgesetz entsprechend anzupassen, wir schieben das noch, einfach weil wir auch bewusst darauf warten wollten, was im Bundesarchivgesetz geregelt wird und dass wir dort die Anpassung gleich mitnehmen. Das war der Gedanke. Wir hatten also von vornherein – es ist also keine Überraschung oder sollte für keinen eine Überraschung sein – geplant, hier eine Zweiteilung vorzunehmen: erst über die Strukturen zu sprechen und dann über die Novellierung auch inhaltlicher Fragen des Archivgesetzes. Und das legen wir jetzt hier vor.

Und dann kann man sich natürlich jetzt aufregen, dass das so lange gedauert hat. Wenn man sich aber vielleicht mal kurz anschaut, was die Staatskanzlei in den letzten Monaten sonst noch so geleistet hat, ich sage mal, wir haben das Thema „Museumsperspektive“, dann kann man vielleicht auch einfach mal darüber hinwegsehen, dass es einen Moment länger gedauert hat. Dahinter irgendein Kalkül zu vermuten und – ach, das muss jetzt ganz

schnell noch gemacht werden – halte ich dann doch für großen Quatsch.

Im März 2017 ist dann das Bundesarchivgesetz in Kraft getreten und natürlich übernehmen wir in den jetzt vorliegenden Entwurf zum Landesarchivgesetz einige Änderungen aus dem Bundesarchivgesetz. Wir werden nicht alles übernehmen – meine Kollegin Mitteldorf hat es schon angesprochen – wir haben schon durchaus ein Problem mit einigen Änderungen im Bundesarchivgesetz, gerade was beispielsweise die Anbietungspflicht vom Verfassungsschutz angeht. Das finden wir falsch an dieser Stelle, dass dort der Verfassungsschutz keine Anbietungspflicht hat. Das wollen wir in Thüringen anders regeln und deswegen bin ich auch ganz froh, dass wir das hier schon so drinstehen haben. Ansonsten hat zu den kritischen Punkten, was beispielsweise schwammige Begriffe angeht und Auslegungsfragen, die Kollegin Mitteldorf im Prinzip alles gesagt. Ich glaube, da sind die diskussionswürdigen Gründe, aber wir müssen dieses Archivgesetz unbedingt anpassen, nicht nur was die Datenschutz-Grundverordnung angeht, sondern eben auch was die Frage der Digitalisierung angeht.

Von daher würden auch wir für die Überweisung an den Kultur-, Europa- und Medienausschuss plädieren und freuen uns dort auf die Diskussion. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen des Hauses? Herr Minister Prof. Dr. Hoff, bitte.

Sehr geehrter Herr Kellner, nur eine kleine Anmerkung: Am 10. März 2017 ist das Bundesarchivgesetz geändert und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Auf der Grundlage, auf die Sie großen Wert gelegt haben, haben wir dann auch die Änderungen des Thüringer Archivgesetzes mit aufgestellt. Wir haben dann Anhörungsverfahren durchgeführt, eine erste und zweite Kabinettsberatung durchgeführt, das Gesetz war Ende des vergangenen Jahres fertig. Und wir haben es für das Dezemberplenum anmelden wollen, als man noch davon ausging, dass das das Haushaltsplenum ist. Wir haben es dann deshalb auf das Januarplenum verschoben. Mit Blick auf die EU-DatenschutzGrundverordnung hatten wir darum gebeten, dass dieses Archivgesetz, so wie das EU-DatenschutzGrundverordnungs-Anpassungsgesetz vorab an den Innenausschuss überwiesen wird, damit die Anzuhörenden festgelegt werden können, auch vor

ab an den Kulturausschuss überwiesen werden kann, um dort die Anzuhörenden festzulegen. Es war die CDU-Fraktion, die diesem Verfahren widersprochen hat,

(Beifall DIE LINKE)

sich aber hier im Plenum dann hinstellt und sagt, sie möchte mal darauf hinweisen, dass das Gesetz aber ganz schön spät ins Parlament kommt. Ein kleines bisschen Doppelzüngigkeit, wenn mir diese Formulierung hier vom Rednerpult gestattet ist, kann ich in Ihren Aussagen erkennen und ich fände es gut, wenn wir im Ausschuss dann über die tatsächlich fachlichen Fragen und nicht das Hin- und Herschieben von Verantwortung, bei denen auch Sie Ihren Anteil haben, warum dieses Gesetz heute hier behandelt wird, diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das Wort hat Abgeordneter Emde von der CDUFraktion.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin. Herr Minister, da müssen wir schon noch mal ein Wort reden. Sie haben gerade hier eine Zeitschiene aufgemalt. Und jetzt sage ich Ihnen mal klipp und klar: Wenn Sie nicht in der Lage sind, von März bis Dezember das Gesetz hier vorzulegen, obwohl Sie vorher schon genau wussten, was Sie inhaltlich vorhaben und nur das Bundesgesetz abgewartet haben, da tut es mir wirklich leid, muss ich mal klipp und klar sagen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das hat er überhaupt nicht gesagt, Herr Emde!)

Ich habe selbst nicht zugestimmt, dass dieses Gesetz vorab an den Ausschuss überwiesen wird. Sie haben es eben gerade selbst gesagt, Sie wären in der Lage gewesen, das im Dezember schon vorzulegen. Hätten Sie es getan! Und ich sehe überhaupt nicht mehr ein, für dieses Gesetz und für andere, dass wir die Dinge im Schweinsgalopp behandeln müssen und Sie sich ohne Ende Zeit lassen.

(Beifall CDU, AfD)

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das ist wahr!)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Mitteldorf, Fraktion Die Linke.

(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Wir machen im- mer dann den Schweinsgalopp, wenn es Ih- nen passt! – Entschuldigung an das Präsidi- um!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wenn alle mal sich angucken würden, was in dem Entschließungsantrag aus dem Jahr 2016 stand, da haben wir als Koalitionsfraktionen die Landesregierung gebeten, bis zum Juni 2017 vorzulegen. Nun ist es so, dass es später geworden ist als Juni – ja –, und es ist, glaube ich, auch völlig in Ordnung, sich im Rund hier zu sagen, wer alles daran schuld ist. Aber ich würde einfach nur alle mal darum bitten, darüber nachzudenken, dass auch in einer Staatskanzlei Menschen arbeiten. Die Kollegin Henfling hat das im Übrigen schon angedeutet: Die Projekte, die in der Kulturabteilung in den letzten Monaten gestemmt worden sind, die übrigens thüringenweite Bedeutung haben, sind nicht wenige. Deswegen gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatskanzlei in den Fachabteilungen mein großer Dank und Respekt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ganz ernsthaft, auch wenn jetzt hier Panik verbreitet wird, dass wir jetzt irgendwie angeblich irgendetwas im Schweinsgalopp machen müssten. Wir sollten uns im Ausschuss dazu verständigen, was es bedeutet, wenn die EU-Grundschutzverordnung in Kraft tritt und wir das Gesetz noch nicht beschlossen haben, und sollten, glaube ich, grundsätzlich alle wieder ein bisschen runterfahren. Wir haben das Gesetz jetzt. Ich freue mich auf die Beratung und hoffe, dass alle gern mitmachen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen mehr und deswegen schließe ich die Beratung. Es war die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt worden. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Damit ist diese Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen.

Im Hinblick darauf, dass wir uns geeinigt hatten, dass das Plenum heute um 16.00 Uhr beendet sein soll, wird jetzt – im Einverständnis mit den Parlamentarischen Geschäftsführern, die mir dieses signalisiert haben – kein weiterer Tagesordnungspunkt aufgerufen. Damit endet hier nicht nur dieser letzte Tagesordnungspunkt 8 für heute, sondern auch die

(Minister Prof. Dr. Hoff)

heutige Plenarsitzung. Ich wünsche Ihnen ein wunderschönes Wochenende.

Ende: 15.36 Uhr