(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein! In den letzten zwei Jahren 20 Todesopfer rechter Gewalt!)
Der zweite wesentliche Punkt, der sich geändert hat seit 2014 ist natürlich die Migration. Da komme ich – weil es Herr Dittes eben, wie gesagt, angesprochen hat – doch nicht ganz drum herum. Es ist natürlich so, man muss sich anschauen, wo die Migration herkommt. Die Migration kommt aus Tunesien, sie kommt aus Algerien, sie kommt aus Marokko, sie kommt aus dem Nahen Osten. Das sind alles Länder, die die Staatsgewalt – beispielsweise eine Polizistin, wenn sie zu einem Störer der öffentlichen Ordnung geht und sagt, pass mal auf, das darfst du hier so nicht machen, ich möchte jetzt mal deine Personalien haben –, die das nicht akzeptieren. Dort akzeptiert man Staatsgewalt ausschließlich deshalb, weil sie äußerst rücksichtslos mit einer entsprechenden Gewaltandrohung durchgesetzt wird
das ist der Grund –, und zwar in einem Maße, wie wir es hier nie wollen. Nun haben Sie aber diese Migration zugelassen. Logischerweise müssen Sie der Polizei auch Gelegenheit geben, mit solchen Spezialphänomen fertig werden zu können.
Das wollen Sie aber offensichtlich nicht. Sie sollten sich aber dann nicht hinstellen als die großen Beschützer von Polizisten und Polizistinnen. Polizistinnen sind nämlich ganz besonders betroffen. Sie können sich mal mit denen unterhalten, was die für Erfahrungen gemacht haben, wenn sie sich mit Störern aus dem arabischstämmigen oder afrikanischen Kulturkreis auseinandersetzen müssen, wie weit da die Autorität einer Polizistin reicht, wenn da nicht im Hintergrund auch noch ein paar starke Jungs stehen. Die reicht nämlich nicht von hier bis zum Pult. Das sage ich Ihnen auch.
Das heißt, Ihre Dankesreden an die Polizei, die Sie immer schön einflechten, können Sie sich schenken. Sie zeigen nämlich mit Ihrem Verhalten, mit Ihren Aussagen, dass Sie im Grunde genommen diese Worte Lügen strafen.
Ich gehe mal noch auf Ihre ganzen Hinweise, Herr Dittes, auf Testprojekte ein. Sie haben gesagt, in Berlin ist das nur sechsmal angedroht und nicht einmal eingesetzt worden. Das kann an den Einsatzregeln liegen, die man diesen Leuten, die man vielleicht beispielsweise auch Polizisten auferlegt hat. Natürlich halten sich Polizisten an Einsatzregeln. Wenn die derart restriktiv sind, dass es faktisch zu keiner Einsatzmöglichkeit kommt, dann hat man natürlich das gewünschte Ergebnis. Bei einem rot-rot-grünen Senat wundert es mich auch gar nicht, wie die Einsatzregeln festgelegt werden, das kann man sich wirklich leicht ausdenken. Es gibt andere Beispiele, wo der Einsatz von Tasern getestet und ausgewertet worden ist, zum Beispiel in England. Da hat sich herausgestellt, dass in 81 Prozent aller Fälle bereits die Androhung des Einsatzes eines Tasers dazu geführt hat, dass ein Rechtsbrecher Widerstandshandlungen gegen die Polizei beendet hat. Und das, würde ich sagen, ist eine sehr erfolgreiche Geschichte.
Schon vor dem Hintergrund dieser Untersuchung lohnt sich auch die Überlegung, den Taser hier in Thüringen einzuführen. Denn die Ruhigstellung von Störern – das hat Frau Kollegin Marx angesprochen – ist auch hier immer wieder notwendig. Wir hatten erst am letzten Wochenende ein Vorkommnis in Zeulenroda, wo sich ein Mann äußerst aggressiv den Anweisungen der Polizei widersetzt hat und dann auch noch Angriffe aus einer Menschengruppe heraus auf die Polizei erfolgt sind. Es gibt also diese Sachverhalte auch in Thüringen. Sie sind erst letztes Wochenende geschehen. Das Ruhigstellen von Störern hilft natürlich vor allem der Polizei, den polizeilichen Einsatzkräften, die da vor Ort für Recht und Ordnung einstehen müssen. Es hilft aber auch, Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken, denn es ist für Vertrauen in den Rechtsstaat – ich habe das vorhin schon mal angesprochen – äußerst abträglich, wenn man sieht, dass großmäuliges, aggressives, pöbelndes Verhalten gegenüber Polizisten weitgehend sanktionslos bleibt. Leider ist das nach wie vor so. Da finden Sie genügend Beispiele. Das muss abgestellt werden.
Man macht das natürlich logischerweise vorher mit einer Testphase. So eine Testphase gibt es in fünf anderen Bundesländern auch.
Wie gesagt, es gibt fünf andere Bundesländer, die diese Einführung des Tasers momentan auch überlegen oder wo das bereits in der Umsetzung ist. Die ganzen Argumente, die jetzt von Ihnen dagegen
vorgetragen worden sind, dass beispielsweise die Einstellung von Gewerkschaften und Polizisten hinterfragt wird – ich sage es Ihnen ganz offen, die Einstellung von Polizisten und Gewerkschaft zum Taser hängt ganz entscheidend von den Einsatzregeln ab. Die müssen untersucht werden. Wenn die Einsatzregeln praxistauglich sind, dann werden die das Hilfsmittel auch als solches wertschätzen. Wenn Sie extrem hohe Hürden für den Einsatz des Tasers ansetzen, wie beispielsweise bei einer Schusswaffe, dann fragt sich der Polizist natürlich, warum soll ich da einen Taser nehmen, wenn die Schusswaffe am Ende viel, viel effektiver ist. Das ist eine Frage der Einsatzregeln. Die gilt es zu untersuchen, deswegen macht man solche Projekte, wie wir sie hier angeregt haben.
Dann lassen Sie mich bitte noch eines zum Thema „Gesundheitsgefährdung“ sagen. Natürlich, so ein Elektroschock kann in ungünstigen Fällen zu Schädigungen führen, kann vielleicht auch – ich meine, es gibt dazu noch keine wirklich wissenschaftlich nachgewiesenen Untersuchungen – mal im Einzelfall zum Tod führen, beispielsweise bei einem Herzkranken – bei einem herzkranken Angreifer wohlgemerkt. Wir reden hier von Angreifern, von jemandem, der einen Polizisten körperlich angreift, wo der vielleicht auch in der Situation des Unterlegenen ist. Das heißt, wer so frech, wer aggressiv gegen Polizisten vorgeht, der kann natürlich auch nicht erwarten, dass er mit Samthandschuhen angefasst wird.
Dann sage ich Ihnen eines: Jedes polizeiliche Einsatzmittel, von der Pistole bis runter zu Schlagstock oder Pfefferspray, birgt irgendwo die Gefahr, in Extremsituationen auch eine Tötung des Angreifers zu verursachen. Das gilt selbst fürs Pfefferspray. Da gibt es auch Untersuchungen, dass bei bestimmten Drogensüchtigen Pfeffersprayeinsätze in Einzelfällen zum Tod führen können. Der Schlagstock auf den Kopf von einem Mann mit einem Aneurysma, der davon vielleicht gar nichts wusste, hat genau dieselbe Wirkung. Also was wollen Sie uns eigentlich sagen? Dass wir zukünftig alle polizeilichen Maßnahmen unterlassen, weil der Täter ja an irgendeiner unerkannten Krankheit leiden könnte und deshalb durch polizeiliche Einsatzmilde zu Schaden kommen könnte? Was ist denn das für eine Einstellung zu Recht und Ordnung, meine Damen und Herren?
Das ist doch lächerlich. Das ist doch kein Argument. Bezogen auf die Gefährlichkeit einer Schusswaffe: Mein Gott, es ist doch wohl offenkundig, dass ein Schuss mit einer Pistole, beispielsweise in den Brustbereich eines Menschen, mit einer
relativ hohen Wahrscheinlichkeit zum Tod führt, während ein Schuss mit einem Taser auf die Brust eines Menschen mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit gar keine bleibenden Verletzungen herbeiführt. Allein dieser Unterschied rechtfertigt doch die Untersuchung, ob man mit dem Taser ein Einsatzmittel für die Polizei gewinnen kann, was eine Einsatzlücke schließen kann, die momentan vorhanden ist,
weil man eben auf bestimmte aggressive Verhaltensweisen keine ausreichende und andererseits nicht allzu stark gefährdende Antwort hat. Genau das ist das Ziel unseres Antrags. Dass Sie sich dem hier so verweigern, meine Damen und Herren von der rot-rot-grünen Koalition, das passt allerdings in Ihr Verhalten. Ich erinnere da nur an das Bild Ihrer drei Fraktionsvorsitzenden und den kleinen Spruch, der da im Hintergrund hineinformuliert war, „All Cops Are Bastards“. Das zeigt im Grunde genommen, was Sie von der Polizei halten.
Genauso verhalten Sie sich auch hier. Sie verweigern der Polizei Thüringens den Schutz und die Einsatzmittel, die sie braucht, um ihren Dienst ohne Eigengefährdung ordnungsgemäß erfüllen zu können, auch im Interesse der Bürger Thüringens. Das ist eine Schande, aber das spricht eben für Ihre Landesregierung und für Sie.
Herr Präsident, was ich nie verstehe, ist: Wenn ein Abgeordneter „Lüge“ dazwischenruft, kriegt er einen Ordnungsruf. Aber wenn ein Abgeordneter in einer Rede von hier vorne Lüge an Lüge reiht, wird er dafür nicht sanktioniert. Das ist der Grund, weswegen ich mich noch mal gemeldet habe.
Wenn er jemanden als Lügner bezeichnet, bekommt er einen Ordnungsruf. Wenn er „Lüge“ sagt, würde ich ihn immer mäßigen.
Aber wenn jemand geht, ist er ein Geher. Wenn jemand steht, ist er ein Steher. Wenn jemand lügt, ist er ein Lügner, meine Damen und Herren. Entschuldigung, so verstehe ich zumindest die deutsche Sprache. Aber, Herr Präsident, wir wollen nicht dieses Podium benutzen, um uns zu streiten. Ich habe mich eben aus dem Grund noch mal gemeldet, weil es, glaube ich, notwendig ist, für die öffentliche Debatte noch mal einige Sachen richtigzustellen.
Ich will eines an den Anfang stellen, weil ich es wirklich nicht mehr hören kann. Wie die Koalition von Rot-Rot-Grün zur Thüringer Polizei steht, hat sie, glaube ich, mit ihren Beschlüssen und Entscheidungen im Haushalts- und Finanzausschuss, aber auch in diesem Land, wo sie die Rechte der Polizeibediensteten stärkt, wo sie dafür sorgt, dass die Arbeitsbedingungen besser werden, doch nun deutlich zum Ausdruck gebracht, meine Damen und Herren. Sie werden überrascht sein, was da noch alles die nächsten Wochen hinzukommt. Da können Sie noch so viel schreien, Sie von der AfD. Da werden Sie auch die Polizei nicht verunsichern. Ich bin froh, auch darauf noch mal verweisen zu können, dass die Gewerkschaft der Polizei, die 4.000 Polizeibedienstete in ihren Reihen hat, einen Unvereinbarkeitsbeschluss zu Ihrer Fraktion gefasst hat. Ich denke, das sollten Sie sich auch mal zu Herzen nehmen
Das, was Sie hier zur Situation vom Landtag geschildert haben, ist ja ungeheuerlich. Dabei meine ich nicht, was Sie den Abgeordneten von Grünen und der Linken vorgeworfen haben, sondern was Sie damit der Polizei vorwerfen, wenn Sie das hier darstellen. Sie werfen den Polizeibeamten, die sie vorgeben, zu verteidigen, vor, dass sie einen Rechtsbruch begehen. Das ist eben nicht so. Wenn Sie das tatsächlich vor Ort beobachtet hätten, dass Polizeibeamte in Thüringen Recht und Gesetz brechen, dann hätten Sie das doch hier schon oftmals thematisiert. Nein, es ist eine Lüge, die Sie benutzen, um hier Abgeordnete dieses Landes politisch zu diskreditieren. Was Sie dabei auch gleich tun – aber das merken Sie offensichtlich nicht –, Sie diskreditieren auch die Thüringer Polizei.
Natürlich ist es so, wenn Sie sagen, die Polizeibeamten lassen sich von Links in ihrer Berufsausübung beeinflussen und wenden die Befugnisse, zu denen sie berechtigt und im Einzelfall auch verpflichtet sind, nicht an. Das ist doch das, was Sie im Kern der Polizei vorwerfen und das ist eine Diskre
Dann muss ich natürlich auch sagen: Das ist ja nett von Ihnen, dass Sie sagen, ich hätte eingestanden, es gibt einen dramatischen Anstieg 2016. Nein,
Sie behaupten in Ihrem Antrag: „Seit Jahren nimmt die Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte bundesweit deutlich zu.“ Das ist einfach falsch, das ist gelogen und das bringen Sie auf ein Papier, das wird hier in diesem Landtag gedruckt und verteilt. Was richtig ist: 2016 gab es einen Anstieg gegenüber 2015. Was ich aber gesagt habe, ist, dass man aus dieser Zahl, wenn man sie denn wirklich lesen will, nicht herauslesen kann, dass die tätlichen Angriffe gegen Polizeibeamte zugenommen haben. Aber der Realität verweigern Sie sich ja immer dann, wenn es nicht in Ihr politisches Konzept passt und das ist in der Regel der Fall.
Da kann ich für Sie nur sagen: Sie machen sich da offensichtlich mit dem Altkanzler Kohl gemein, der mal gesagt hat, die Realität ist in Wirklichkeit ganz anders. Ihnen kann man sagen: Die Realität ist Ihnen offensichtlich vollkommen schnurz. Es geht darum, dass Sie das, was Sie ideologisch vertreten, durch irgendwelche Zahlen, die Sie woher auch immer nehmen, belegen können. Genauso argumentiert die AfD ja auch, wenn es um die Gefährlichkeit des Tasers geht. Ein Tweed eines Journalisten, den ich gerade gelesen habe, geht in dieselbe Richtung. Es geht hier nicht darum, dass schwangere, alte, herzkranke Menschen die Polizei angreifen; darüber diskutieren wir hier gar nicht. Es geht darum, dass wir darüber diskutieren, ob die Polizei ein polizeiliches Hilfsmittel bekommt, was als nicht tödliches Hilfsmittel zukünftig die polizeiliche Arbeit – und zwar in allen Bereichen – begleiten soll. Da ist es richtig, darauf hinzuweisen, dass in Gefahrensituationen Menschen beteiligt sein können, ob als Täter, ob als Störer oder als unbeteiligter Dritte, die herzkrank sind, die unter Alkoholeinfluss stehen, die unter Drogen stehen, die schwanger sind, die sonst konditionell schwach sind. Für diese ist insbesondere der Taser keine nicht tödliche Waffe, sondern ein hochgefährliches Instrumentarium – und dagegen argumentieren wir. Es ist richtig, auch darauf hinzuweisen.
Sie widersprechen sich ja selbst in der AfD, wenn Sie einerseits sagen, die Schwangeren greifen doch die Polizei nicht an, aber gleichzeitig sagen, wir möchten, so gut wie es geht, keine Restriktion für den Taser, damit das nicht eintritt, was ich für Berlin geschildert habe, nämlich dass der Taser gar nicht zum Einsatz gekommen ist. Da machen Sie
auch deutlich, um was es Ihnen eigentlich geht. Sie möchten, dass der Taser nicht nur eingeführt wird, sie möchten auch, dass der Taser möglichst oft eingesetzt wird, dass er oft zur Anwendung kommt. Sie haben dann auch noch gesagt, wo Sie ihn am meisten eingesetzt sehen wollen, nämlich beim Einsatz gegen Linke, indem Sie sich – wiederum wahrheitswidrig – hier vorn hingestellt haben, auch bei einem Anteil von 1,2 Prozent links zuzurechnenden Straftaten gegen Polizeibeamte, indem Sie dort gesagt haben, dass die Hauptgefahr, die Hauptstraftaten, die größte Anzahl der Straftaten gegen Polizeibeamte von den Linken ausgehen. Dort möchten Sie den Taser am liebsten einsetzen. Aber den Gefallen werden wir Ihnen nicht tun. Deswegen stimmen wir Ihrem Antrag nicht zu. Vielen Dank.