spürbare Verbesserung der Betreuungsqualität in den Kindereinrichtungen. Ich will es noch mal sagen, weil es bei manchen nicht so ankommt. Der Punkt ist mir besonders wichtig: Dieses wird vom Land komplett ausfinanziert, das nötige zusätzliche Geld
ob Sie das verstehen oder nicht, das kann ich jetzt nicht ändern! – wird den Kommunen im Doppelhaushalt 2018/2019 eins zu eins zur Verfügung gestellt.
Das kann sich auch wirklich sehen lassen. Zunächst geht es um das beitragsfreie Kita-Jahr, das Sie teilweise versuchen schlechtzureden. Es ist aus unserer Sicht eine familienpolitische Entlastung. Es geht eben nicht nur um Wohlhabende, der Kollege Wolf hat das schon sehr deutlich gesagt. Ich glaube, für eine solche Entlastung, mit der Familien Geld sparen, muss man sich nicht entschuldigen. Ich glaube, das ist eine vernünftige Regelung. Langfristig muss klar sein – dazu gehört auch Unterstützung von der Bundesebene –, dass die Gebührenfreiheit insgesamt für den frühkindlichen Bereich gilt, weil mir keiner erklären kann, dass in diesem Bereich, der so wichtig ist, Gebühren fällig werden.
Dieses Gesetz, was die Beitragsfreiheit angeht, wird zum 01.01. Realität. Deshalb – lassen Sie mich das noch mal mit den Zahlen untersetzen – kommen dadurch alljährlich Eltern von circa 18.000 Kindern in diesen Genuss. Jede von der Neuregelung umfasste Familie wird um 1.400 Euro im Jahr entlastet, monatlich also rund 120 Euro. Ich glaube, das ist ein sinnvoll angelegtes Landesgeld – zumindest sehr viel besser, als früher die sogenannte „Herdprämie“ der CDU.
Ein zweiter Schwerpunkt der Novelle liegt in der Arbeitsentlastung von Kita-Leitungen. Ab 2018 erhalten große Kindertagesstätten bis zu einer halben Personalstelle mehr für Leitungsaufgaben. Die Einrichtungsleiterinnen werden hier spürbar entlastet für weitere und wichtige Aufgabenstellungen, wie zum Beispiel konzeptionelle Weiterentwicklung in ihrer Kindereinrichtung, Elterngespräche und Familienbegleitung. Jede fünfte Kita in Thüringen hat mehr als 100 Kinder und wird daher diese Neuregelung in Anspruch nehmen können. Auf den ersten Blick erscheint das möglicherweise als eine recht geringe Zahl von Einrichtungen, die von diesem
Vorhaben profitieren. Man muss jedoch wissen, dass im Freistaat knapp die Hälfte aller Kindergärten eine große Einrichtung ist, die mehr als 100 Kinder besuchen. Mit der Neuregelung verbessern wir also den Kita-Alltag für eine sehr große Anzahl von Mädchen und Jungen und natürlich auch für deren Eltern.
Das sind die beiden zentralen Neuregelungen, die sich bereits im Gesetzentwurf der Landesregierung finden. Im parlamentarischen Beratungsverfahren und im Ergebnis von Anhörungen haben die Koalitionsfraktionen weiteren Novellierungsbedarf gesehen. Dieser verteilt sich im Wesentlichen noch mal auf zwei Schwerpunkte. Das ist zum einen die schrittweise Verbesserung des Personalschlüssels für die Altersgruppe der Drei- bis Vierjährigen – ich wiederhole das aus gegebenem Anlass – zunächst von derzeit 1 zu 16 auf 1 zu 14 und dann schließlich auf 1 zu 12. Das, Frau Muhsal, ist einfach die Grundlage dafür, dass es in den Kindereinrichtungen mehr Personal gibt. Ich weiß nicht, warum das jetzt wieder zu kritisieren ist.
Wir jedenfalls folgen damit den fachwissenschaftlichen Empfehlungen, den Stellungnahmen der Anzuhörenden, die ganz klar zum Ausdruck gebracht haben, dass gerade bei den Drei- bis Vierjährigen der reale Betreuungsbedarf alters- und entwicklungsbedingt deutlich über dem liegt, was mit dem jetzigen Betreuungsschlüssel von 1 zu 16 in den Einrichtungen abgebildet werden kann.
Und, ja, wir wissen auch, dass wir an dieser Frage weiterarbeiten werden und Sie können gewiss sein, dass wir das auch jetzt schon als Versprechen mit auf den Weg geben.
Und wir gehen an dieser Stelle in zwei Schritten, also in den Jahren 2018 und 2019, vor, um den Einrichtungsträgern die nötige Zeit zu geben, die erforderlichen zusätzlichen Erzieherinnen und Erzieher zu gewinnen. Damit dies noch reibungsloser erfolgen kann, haben wir zudem den Startzeitpunkt für den jeweiligen Verbesserungsschritt entgegen unserer ursprünglichen Planung auf den 01.08. gelegt. So erreichen wir eine Synchronisierung mit dem Ende des Ausbildungsjahres im Erzieherbereich und dem Beginn des Kita-Jahres. Das ist eine sehr gute Anregung der kommunalen Spitzenverbände gewesen, die wir gern aufgenommen und umgesetzt haben.
Auch der zweite Schwerpunkt folgt einem wichtigen Anliegen der Kommunen. Im Gesetzentwurf der Landesregierung ist das beitragsfreie Kita-Jahr so definiert gewesen, dass sich die Beitragsfreiheit jeweils bis zum 31.07. erstreckt, da schulrechtlich
das Schuljahr – und es ist von den Vorrednern schon darauf hingewiesen worden – eigentlich immer ab 01.08. beginnt. Nun liegt aber das Ende der Sommerferien selten so, dass die Einschulung exakt auf den 01.08. fällt. Oftmals ist es so, dass der erste Schultag nach den Sommerferien irgendwo zwischen Anfang und Mitte August liegt. Für die Träger der Einrichtungen hätte das wiederum bedeutet, dass für wenige Tage zwischen dem Ende des beitragsfreien Kita-Besuchsjahres und dem Einschulungstermin der bisherigen Kindergartenkinder von deren Eltern noch mal ein Beitrag hätte erhoben werden müssen. Und dieser bürokratische Aufwand wäre immens gewesen und das hätte auch sicherlich keiner verstanden. Deshalb haben wir als Koalitionsfraktionen das beitragsfreie KitaJahr nun so definiert, das es die letzten zwölf Monate vor dem ganz konkreten Einschulungstermin umfasst. Das ist eine allgemein verständliche und praxisnahe Lösung zugunsten der Familien und der Kommunen.
Im Sinne der Familien und der Kommunen ist es auch, dass das Land die von mir genannten Verbesserungen komplett ausfinanziert und den Kommunen eins zu eins zur Verfügung stellt – das hatte ich schon gesagt. Es geht kein einziger Cent in der KFA-Schlüsselmasse unter. Das gesamte Geld – wir kommen dann bei der Haushaltsberatung noch mal darauf zurück – wird entweder direkt über den Einzelplan 04 oder über Landespauschalen im Einzelplan 17 ausgereicht. Ich glaube, das ist genau diese Transparenz, die auch die Kommunen eingefordert haben, und ich denke, das ist eine richtige Entscheidung. Wir sprechen hier von rund 39 Millionen Euro für 2018 und rund 50 Millionen Euro für 2019. Und das ist Geld, das die Regierungskoalition gern in die Entlastung von Familien und in die Verbesserung der frühkindlichen Bildung investiert. Ich glaube, da brauchen wir uns nicht zu verstecken.
Nach Angaben des Gemeinde- und Städtebunds – das wurde im Haushalts- und Finanzausschuss gesagt – ist die Summe so bemessen, dass die genannte Kita-Reform auskömmlich finanziert ist. Das hat der Gemeinde- und Städtebund gesagt und ich glaube, darauf kann man sich verlassen und das war eine deutliche Aussage im Finanzausschuss, was unser Vorhaben angeht.
Und wenn – und das will ich auch noch mal sagen, es ist schon mehrfach angesprochen worden – Kommunen, die mit Verweis auf die angeblich preistreibende Gesetzesnovelle schon vor deren Inkrafttreten jetzt noch mal schnell irgendwelche Elternbeiträge anheben wollen – es ist schon gesagt worden, aber ich wiederhole es noch mal –, tricksen und täuschen sie die eigenen Bürgerinnen und
Also ich glaube schon, es ist klar geworden, wofür diese Koalition steht: für eine umfassende Reform der Kindergartengesetzgebung im Sinne der Familien, der Kinder, der Erzieherinnen und Erzieher und natürlich nicht zuletzt auch der Kommunen. Ich habe schon deutlich gesagt, und finde es eigentlich sehr schade und fand es auch enttäuschend, dass man nach einem halben Jahr dieser intensiven Diskussion und auch schon zuvor nicht weiß, wofür die Opposition steht. Nach einem halben Jahr intensiver parlamentarischer Beratung ist das nach wie vor völlig unklar –
das ist man ja von einer Partei rechts außen gewöhnt, aber dass das jetzt bei Ihnen auch so ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, finde ich dann doch irgendwo sehr enttäuschend und traurig.
Es war ja schon sehr offenkundig, dass Sie zunächst mit allen möglichen juristischen Tricks und stundenlangen Geschäftsordnungsdebatten im Bildungsausschuss versucht haben, die Beratung so lange hinauszuzögern, damit es nicht zu diesem Gesetz zum 01.01.2018 kommt. Na ja, das war ein Verfahren, das ich so bislang noch nicht erlebt habe – stundenlange Geschäftsordnungsdebatten. Dann hätte man doch einfach sagen können, wir wollen eine solche Gesetzgebung nicht, wir wollen keine Familienpolitik, wir wollen keine Entlastung von Familien und wir wollen keine Weiterentwicklung der Kita-Gesetzgebung, dann wären Sie wenigstens ehrlich gewesen.
Ich will das jetzt gar nicht mehr alles auflisten, was Sie mehr oder weniger nicht getan haben. Ich finde es traurig, man könnte sogar sagen ein bisschen beschämend. Von einer Regierung in Wartestellung hätte ich mir also ein bisschen mehr erwartet. Aber das müssen Sie selber wissen.
Ich will feststellen und komme zum Schluss, wir haben unsere Arbeit gemacht, das Ergebnis kann sich aus meiner Sicht sehen lassen. Ich freue mich heu
te auf ein gutes Ergebnis, auf eine breite Zustimmung und beantrage namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.
Werter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, herzlich begrüße ich auch die Besucher auf der Tribüne! Ich glaube, man wird es uns abnehmen, die CDU hat seit Jahren Familienpolitik als Thema Nummer 1 auf ihrer Agenda und
Nun möchte ich doch hier noch mal etwas aus Sicht der Kommunen anmerken. Herr Wolf, Sie sagten, das Gesetz ist sehr gut gemacht, handwerklich gut. Ich habe gerade einen Änderungsantrag auf den Tisch bekommen, in dem schon redaktionelle Fehler korrigiert werden. Also ich glaube,
Einen Punkt habe ich mir herausgegriffen – § 8 Abs. 1 Angebote für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Wenn ich hier zitieren darf: „[...] daher einen besonderen Förderbedarf haben, werden grundsätzlich gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung inklusiv gefördert.“ Ich muss sagen, als Bürgermeisterin eines kleinen Ortes mit einem kleinen Kindergarten – wir betreuen 33 Kinder über einen Träger – habe ich richtig Bauchschmerzen damit. Warum? Weil Sie von „grundsätzlich“ reden und jeder Jurist wird Ihnen hier bestätigen, grundsätzlich heißt „in der Regel“ heißt „generell“ und ist damit auch einklagbar.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: „Grundsätzlich“ lässt Ausnahmen zu! In be- gründeten Einzelfällen!)
Natürlich sind auch die kleineren Einrichtungen so aufgestellt, dass wir alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Das bedeutet natürlich, dass alle Kinder mit und ohne Behinderung im Rahmen ihrer Möglich
keit betreut werden. Nun sind ja die Behinderungen sehr unterschiedlich. Es gibt geistige, es gibt körperliche Einschränkungen und natürlich benötigt man unterschiedliche Voraussetzungen, einmal im Personalbereich, aber auch in den sächlichen und räumlichen Bedingungen für diese Kinder.