Viele Menschen bundesweit und in Thüringen meistern den Alltag, das Arbeits- und Familienleben, die Schule und die Freizeit mit Einschränkungen. Sie haben eine sogenannte Behinderung im körperlichen oder im psychischen Bereich. Diese Menschen müssen den Alltag mit viel Kraft bewältigen und oft auch mit ihren Familien bürokratische, gesellschaftliche und menschliche Hürden überwinden. Dafür gebühren ihnen Achtung und Respekt und vor allem Unterstützung
und eine Art des Brückenbauens durch den Staat. Der Staat muss dafür sorgen, dass der Alltag, das Arbeits- und Familienleben, die Bildungseinrichtungen und die Freizeitangebote möglichst barrierefrei gestaltet sind. Der Staat muss dafür sorgen, dass es in Institutionen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gibt, die eine wirkliche Teilhabepolitik umsetzen. Wir brauchen ein barrierefreies Lebensumfeld, das alle Menschen, ob jung oder alt, ob mit oder ohne Behinderung selbstbestimmt gemeinsam nutzen und mitgestalten können. Das ist eine grundlegende Voraussetzung, um soziale Teilhabe zu ermöglichen und Ausgrenzung zu unterbinden. Das Ziel muss sein, allen Menschen ein selbstbestimmtes und gemeinschaftliches Leben zu ermöglichen. Selbstbestimmt statt fremdbestimmt bedeutet, aus verschiedenen Angeboten frei wählen zu können, zum Beispiel: Wie möchte ich wohnen? Auf welche Schule möchte ich gehen? Wo möchte ich arbeiten? Oder: Welche Hilfe benötige ich? Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass das System der Hilfen, welches den Lebenswirklichkeiten längst nicht mehr gerecht wird, angepasst wird. Für uns steht die Etablierung von individuellen Unterstützungsformen, die den Menschen ein echtes Wunsch- und Wahlrecht ermöglichen, im Mittelpunkt.
In den letzten Jahren sind in Deutschland wichtige gesetzliche Grundlagen für den Weg gleichberechtigter Teilhabe von Menschen gelegt worden. Auch wenn das deutsche Recht für Menschen mit Behinderungen im internationalen Vergleich eine gute Position einnimmt, steht die deutsche Rechtsordnung durch die UN-Behindertenrechtskonvention vor großen Herausforderungen. Die seit zehn Jahren geltende UN-Behindertenrechtskonvention stellt auch an das Thüringer Gleichstellungsgesetz verbindliche Anforderungen, die noch nicht hinreichend erfüllt worden sind. Ja, es ist endlich an der Zeit, dass das Gleichstellungsgesetz im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention fortentwickelt wird. Ich bin da guter Hoffnung, denn wir haben es
Inklusion ist für uns Grüne eine wichtige Querschnittsaufgabe. Dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen kommt hier eine Schlüsselrolle zu. Aber es ist eben nicht die einzige.
Wir als Koalition haben das Blindengeld auf Bundesniveau erhöht, einen Nachteilsausgleich für Taubblinde eingeführt, und wir werden erstmals in Thüringen ein Gehörlosengeld auf den Weg bringen.
Wir haben als Koalition den Maßnahmeplan evaluiert und arbeiten gemeinsam mit Expertinnen und Experten an einer Weiterentwicklung. Für uns geht es nicht darum, Menschen mit Behinderungen in die bestehenden Strukturen für Menschen ohne Behinderung zu integrieren, sondern die gesellschaftlichen Strukturen so zu verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen gleichermaßen gerecht werden.
Wir haben Ihnen heute einen Alternativantrag zum Antrag der CDU vorgelegt, welcher nicht nur die Thüringer Kompetenzen einbindet, nein, wir wollen die Bundesebene, also auch das Bundesteilhabegesetz hier in Thüringen gut umgesetzt wissen. Das sollte auch im Interesse der CDU-Fraktion sein.
Diese Ebenen müssen zusammengedacht werden, da so viele Regelungen für Menschen mit Behinderungen auf der Bundesebene geregelt werden, aber wir in Thüringen auch noch etwas gestalten können. Wir haben heute gehört, wie sich der aktuelle Stand der Novelle des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen, das Thüringer Gleichstellungsgesetz, gestaltet, und wir haben auch gehört, welche Vorschläge die Vereine und Verbände der betroffenen Gruppen, der Menschen mit Behinderungen, zur Novelle des Gesetzes eingebracht haben. Ja, wir alle hätten es uns schon früher gewünscht, aber wir sind optimistisch, und wir als grüne Fraktion unterstützen selbstverständlich das Sozialministerium in seinen Bestrebungen, das Gesetz zeitnah auf den Weg zu bringen.
Zum Bundesteilhabegesetz haben wir aufgrund unseres Antrags auch einen Bericht bekommen. Insbesondere die geplante zeitnahe Umsetzung des Budgets für Arbeit und die unabhängige ergänzende Teilhabeberatung sind gute Maßnahmen, die dafür sorgen werden, Thüringen zu einem wirklichen Teilhabeland zu machen. Weiterhin bitten wir die Landesregierung, zu gewährleisten, dass eine
Kommunikationsstrategie zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Thüringen erarbeitet wird. Diese soll sich an die anspruchsberechtigten Menschen in Thüringen richten: Unternehmen, die Träger der Eingliederungshilfe, Leistungsanbieter und Verbände von Menschen mit Behinderungen. Wir wollen gern, dass Schulungen und passende Weiterbildungsangebote für die neu zu schaffenden Frauenbeauftragten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen angeboten werden. Außerdem wollen wir, dass geprüft wird, wie – ergänzend zu den Möglichkeiten des Bundesteilhabegesetzes – Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Landesarbeitsmarktförderung für Menschen mit Behinderungen unterstützt werden können. Die Kommunen sollen dabei unterstützt werden, neben dem Budget für Arbeit sich auch weiter für die Integrierte Teilhabeplanung einzusetzen. Und natürlich möchten wir, dass dem Landtag bis Ende 2018 über den Stand der Umsetzung der Punkte berichtet wird.
Im Rahmen dieser Maßnahmen und Planungen wollen wir gemeinsam dafür kämpfen, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und eine umfassende Teilhabe ermöglicht werden können. Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Bemerkung an die CDU-Fraktion: Wenn Sie in den letzten Jahren so ein Engagement an den Tag gelegt hätten, wie Sie es jetzt tun, wären wir schon ein Riesenstück weiter. Vielen Dank.
Als Nächste hat Abgeordnete Herold das Wort, die aber nicht da ist. Frau Muhsal übernimmt die Vertretung von Frau Herold.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Wenn ich mir den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen so anschaue, kann ich mich dem Eindruck nicht entziehen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention für viel Gerede genutzt, aber wenig umgesetzt wird. Erstaunlich ist schon, welch umfangreiche Berichte – immerhin drei von fünf Punkten mit diversen Untergliederungen – die Regierungsfraktionen von der Landesregierung einfordern, obwohl der kurze Draht zwischen Regierungsfraktionen und Regierung doch eigentlich gegeben sein sollte.
Grundsätzlich illuster, aber für die Regierungsfraktionen irgendwie passend mutet die Forderung an, dass die Landesregierung eine Kommunikationsstrategie zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes umsetzen soll – nach dem Willen der Koali
tionsfraktionen. Dabei kritisiere ich natürlich nicht das Ziel, denn dass zum Beispiel Menschen mit Behinderungen über ein Gesetz und ihre möglichen Ansprüche informiert werden, ist doch selbstverständlich, sondern ich kritisiere, dass die Landesregierung offenbar eine Aufforderung der Regierungsfraktion braucht, um dies zu tun. Dass wir es weiterhin für einen Fehler halten, wieder einmal neue Frauenbeauftragte zu schaffen, wie die Regierungsfraktionen es vorhaben, habe ich in der Einbringung zu unserem Antrag schon gesagt. Und ich wiederhole es hiermit ausdrücklich: Frauenbeauftragte und Gleichstellung braucht kein Mensch. Gleichberechtigung ist dagegen ein erstrebenswertes Ziel, das grundgesetzlich gewährleistet wird, und das gilt für Männer wie für Frauen.
Außerdem fällt anlässlich dieser Anträge die Arbeitsunfähigkeit der Landesregierung besonders ins Auge, darauf ist Frau Ministerin ja auch schon eingegangen. Insbesondere beim Thema „Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ ist die Regierung alles andere als zuverlässig. Frau Ministerin Werner kündigte am 10.07.2015 von diesem Pult aus an, den Gesetzentwurf im I. Quartal 2016 ins Kabinett und im IV. Quartal in den Landtag einzubringen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage wurde etwas später angekündigt, das Gesetzgebungsverfahren nach der Sommerpause 2016 einzuleiten. In Kraft treten sollte das Gesetz übrigens bereits 2017. Inzwischen sind wir im letzten Quartal 2017 angekommen und von dem Gesetzentwurf zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen ist hier im Landtag noch nichts zu sehen. Auch dies ist mal wieder typisch für eine in weiten Teilen offenbar nicht arbeitsfähige Landesregierung.
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 07.12.2017 wurde unter anderem der aktuelle Sachstand bezüglich des Thüringer Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überblickhaft referiert – immerhin passiert nicht nichts. Der aktuelle Realisierungsstand des Thüringer Maßnahmeplans im Umfang von eindrucksvollen 285 Einzelmaßnahmen kann einen mit Sorge erfüllen. So offenbarte der von der Landesregierung vorgetragene Kurzbericht, dass bis 2016 erst ungefähr 20 Prozent dieser Einzelmaßnahmen abgeschlossen waren, 7 Prozent als nicht realisierbar gelten und 3 Prozent fachlich nicht eindeutig zuzuordnen seien. Zwar wurden die Einzelmaßnahmen in den verschiedenen Arbeitsgruppen verhandelt, die kontinuierlich voranzutreibende Umsetzung des bestehenden Maßnahmeplans erweist sich allerdings als zäh, wenig effektiv und schlecht greifbar. Wir stehen also vor 285 Einzelmaßnahmen und wohlklingenden Zielbeschreibungen, über deren eigentliche Qualität und Wirksamkeit heute in Ermanglung valider Da
ten leider noch nichts Genaueres gesagt werden kann. Aus meiner Sicht sind mit dem teuer evaluierten Aktionsplan vielmehr 285 kleine Fragezeichen beschrieben, gerade weil viele der genannten Maßnahmen vielmehr bewusstseinsbildend sein sollen oder unter Finanzierungsvorbehalten stehen. Mögen manche der von den betroffenen Gruppen geforderten Einzelmaßnahmen – das will ich ausdrücklich nicht bestreiten – sinnvoll und richtig sein, so bleiben doch viele der Maßnahmen aufgrund externer oder übergeordneter Umstände leider nicht realisierbar. Wir finden, das Geld, das wir hier in die aufwendige Evaluation stecken, ist deutlich besser in einer konkreten Maßnahme aufgehoben, zum Beispiel in der behindertengerechten Gestaltung von Bahnhöfen usw.
Ich bitte Sie sehr herzlich: Schließen Sie sich unserer Forderung nach der Umsetzung direkter, konkreter Forderungen – dem Erhalt des Thüringer Förderschulsystems, der Weiterentwicklung eines barrierefreien Personennahverkehrssystems und, auf Bundesebene, der Einführung eines individuellen Nachteilsausgleichs – an und stimmen Sie unserem Alternativantrag zu. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Besucher auf der Besuchertribüne! Zunächst einmal darf ich mich bei der Ministerin für ihre Regierungserklärung bedanken. Sie war so ausführlich, dass es wirklich eine hätte sein können! Man muss dazu sagen: Wäre es eine Regierungserklärung gewesen, hätte die Initiative von der Landesregierung ausgehen müssen. So war es die Oppositionsfraktion, die CDU, die einen Antrag ins Plenum eingebracht hat, auf dessen Grundlage so ausführlich berichtet werden konnte.
Im März 2007 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland als eine der ersten das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Seit der Ratifizierung 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Neben dem Schutz vor Benachteiligung sind die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft die zentralen Prinzipien. Thüringen entschloss sich 2009, die UN-Behindertenrechtskonvention auf Landesebene aktiv umzusetzen. Seit
dem hat sich bereits vieles verändert. Vieles ist aber noch zu tun. Daher zielt unser Antrag darauf ab, dass der Freistaat weiter darauf hinarbeitet, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat sich dabei einem Leitziel unterzuordnen, das sie selbst aufgestellt hat – nämlich: nicht alles anders, aber vieles besser zu machen. Vor diesem Hintergrund muss man tatsächlich sagen, dass sich im Rahmen der Behindertenpolitik in den letzten Jahren leider nicht viel bewegt hat, auch wenn das nicht heißen soll, dass nicht viel gesprochen wird. Deswegen möchte ich gleich zu den einzelnen Punkten kommen, die in unserem Antrag niedergeschrieben sind.
Wir wollten im ersten Punkt einen Bericht über die Erarbeitung und Fortschreibung des Thüringer Maßnahmeplans haben. Die Maßnahmen wurden ja noch unter der Großen Koalition 2012 erarbeitet, um die Ziele des Übereinkommens auch im Freistaat konkret umzusetzen – wobei in dem Beteiligungsprozess damals auch schon viele Akteure einbezogen worden sind. Wir sehen den Plan als gutes Instrument, um behindertenpolitische Themen besser forcieren zu können, auch als Argumentationshilfe bei strategischen Planungen. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat sich dazu entschlossen, diesen Maßnahmeplan noch weiter zu überarbeiten, und dazu einen umfassenden Beteiligungsprozess angestoßen. Den kritisieren wir nicht, aber wir kritisieren, dass der Eindruck entstanden ist, dass diese Arbeitsgruppen sich irgendwo im Kreis drehen bzw. die behinderten Menschen den Eindruck haben, es ist eine Art Beschäftigungstherapie und es wird eine Beruhigungspille nach der anderen verteilt. Ich freue mich, dass mittlerweile erste konkrete Maßnahmen auch uns als Abgeordneten mitgeteilt worden sind, aber ich hoffe natürlich, dass dieser Maßnahmeplan nicht nur zügig beraten wird, sondern letztendlich auch durch das Kabinett beschlossen wird,
sodass das jetzige Kabinett auch dasjenige ist, das diese Maßnahmen auch umsetzt. Ich finde, es kann nicht sein, dass man einen Maßnahmeplan beschließt, der Nachfolgeregierungen zu bestimmten Maßnahmen verpflichtet, weil man vielleicht selbst die Zeit dazu gar nicht hat. In diesem Sinne warten wir ab. Ich freue mich, dass eine Beschlussfassung für das nächste Jahr in Aussicht gestellt wurde.
Weiterhin fordert meine Fraktion in Punkt I.2, dass über den Stand der Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes in Thüringen berichtet wird. Auch das wurde ausführlich hier vorgestellt. Wir denken, dass die Bundesregelungen ein guter Ansatz sind, um auch hier in Thüringen Behindertenpolitik positiv weiterzuentwickeln. An der Stelle – das muss ich
ganz ehrlich sagen – hätte es Ihres Alternativantrags, liebe Koalitionsfraktionen, eigentlich nicht bedurft. Wir haben gehört – und so steht es auch in Ihrem Antrag geschrieben –: Das Land ist durch das Gesetz aufgefordert, Zuständigkeiten für die Ausführung des Gesetzes festzulegen und Rahmenbedingungen für die Umsetzung der neuen Regelungen vorzugeben. Es ist also eine Verpflichtung der Landesregierung, dieses Bundesgesetz umzusetzen. Warum es dann noch eines Antrags bedarf, um das noch mal aufzuschreiben, verstehe ich nicht. Genauso wenig verstehe ich, dass man so etwas formuliert, wenn man eigentlich schon weiß, dass fast alles davon schon umgesetzt wurde.
Frau Ministerin, Sie haben es in Ihrem Bericht vorgetragen: Das Ministerium ist begrüßenswerterweise in diesem Themenbereich sehr vorangeschritten und hat schon viele Dinge auf den Weg gebracht, die sich im Sinne des Antrags sozusagen schon erledigt haben.
Vielleicht noch ein Aspekt zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes: Wir werden natürlich dranbleiben, denn ein zentraler Punkt ist für uns auch die ergänzende, unabhängige Beratung. Es wurde gesagt, seitens des Bundes werden dem Freistaat jährlich 1,56 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, damit eine Beratung von Betroffenen für Betroffene erfolgen kann. Natürlich ist es nicht so einfach, diese Stellen zu finden; das ist tatsächlich eine der Herausforderungen. Daran werden wir arbeiten und das Ganze letztendlich auch begleiten.
Jetzt aber zum noch ausstehenden Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung. Ich will es gleich vornweg sagen: Ja, auch die Vorgängerlandesregierung hat sich mit diesem Gesetzentwurf schwergetan. Aber ich finde, an dieser Stelle gilt eben auch der Satz: Wir werden nicht alles anders, aber vieles besser machen. In diesem Sinne hätte ich schon erwartet, dass diese Landesregierung im Sinne des Koalitionsvertrags mehr Engagement an den Tag legt und dieses Gesetz endlich vorlegt.