Protocol of the Session on December 13, 2017

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Die kriegen Sie auch nicht mit 6.000 Einwohnern!)

Meine Damen und Herren, Sie tragen als Opposition mit eine hohe Verantwortung. Ich darf daran erinnern: Die Linke hat 2005 in der Opposition Diskussionsangebote gemacht. Das war nicht einfach, weder innerparteilich noch in der Öffentlichkeit, weil man immer gesagt hat, das ist kein Thema für die Opposition. Aber wir haben damals schon für dieses Land Verantwortung übernommen. Die lassen Sie völlig vermissen, sondern es geht Ihnen allein um Parteiinteressen und da opfern Sie die Zukunft dieses Landes, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben uns vorgeworfen, dass wir all das wieder aufgreifen. Das ist richtig. Es gibt natürlich eine Veränderung, das will ich auch sagen: Das Modell der großen Landgemeinde aktivieren wir nicht wieder. Das war im Vorschaltgesetz als Alternative angeboten. Wir mussten aber zur Kenntnis nehmen, dass es auf der kommunalen Ebene keinerlei Signale gab, dass dieses Modell tatsächlich in Anspruch genommen wird. So bleibt es für die Gemeinden dabei, dass sie vier Optionen haben. Sie können eine Einheitsgemeinde bilden, entweder

durch Eingemeindung oder durch Gemeindeneubildung, indem sich alle auflösen und neu bilden. Sie können eine Landgemeinde bilden, entweder durch Eingemeindung in eine bestehende Gemeinde oder durch Auflösung und Bildung einer neuen Gemeinde. Vier Optionen – ich bin überzeugt, das lässt viel Raum für Debatten und den muss man nutzen.

Jetzt kommen wir zur Frist 31. März. Herr Kellner, so einfach sollten Sie es sich nicht machen. Nie hat einer gesagt, dass dort die Freiwilligkeitsphase endet. Sondern es ist formuliert worden – da bitte ich Sie wirklich auch, das einfach nach außen zu tragen und nicht für weitere Verunsicherung zu sorgen –, wer zum 01.01.2019 neugeordnet werden will, der muss zum 31. März den Antrag stellen. Aber danach können Sie auch noch, kann jede Gemeinde einen Antrag stellen. Wir können dann aufgrund des Gesetzberatungsverlaufs nur nicht mehr versichern, dass es zum 01.01.2019 gemacht wird. Aber es gibt den 30.06.2019. Und nach der Landtagswahl steht ein Parlament genauso vor der Herausforderung, Anträge auf freiwillige Neugliederung zu bearbeiten und zu entscheiden. Aber keiner sagt, dass am 31. März Schluss ist. Das ist einfach nicht wahr.

Übrigens läuft diese Freiwilligkeitsphase schon seit 1994. Jetzt müssen Sie der Öffentlichkeit mal folgende Frage beantworten – Sie, nicht wir. Sie sagen: Freiwillig ja. Aber neue Strukturen müssen funktionieren, egal ob sie freiwillig zustande kommen oder per Gesetz, also gegen ihren Willen. Aber wenn Sie sagen, freiwillig geht es, dann geht es auch per Gesetz, was die Funktionsweise und die Effekte betrifft. Damit müssen Sie doch aber Ihre Kritik überdenken, dass angeblich keine Effizienz-Potenziale auftreten. Wenn Sie sagen, bei freiwilligen Strukturen sind diese Potenziale darstellbar, dann sind sie auch bei den analogen Strukturen darstellbar, wo der Gesetzgeber gegen den Willen der Beteiligten eine Entscheidung trifft. Das ist sehr widersprüchlich, Sie müssen sich besser vorbereiten und Sie müssen Ihre Inhalte besser schärfen. Denn Sie haben es hier mit Leuten zu tun, die sich intensiv damit beschäftigen. Wir machen das nicht so oberflächlich wie Sie.

(Heiterkeit CDU)

Außerdem sind wir kommunal so gut verankert, wir kennen die Details. Sie dürfen das nicht verwechseln mit irgendeiner Aktivtagung der CDU. Da können Sie mit Blablabla vielleicht etwas erreichen. Das ist hier nicht der Fall.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Jetzt bleiben Sie aber mal ernsthaft!)

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, der 31. März ist ein Angebot an die Gemeinden, die sich gern zum 01.01.2019 ordnen wollen, und dann werden wir das machen. Inzwischen liegen 25 An

träge mit rund 100 Gemeinden vor. Wie ich heute wieder in der Zeitung gelesen habe: In allen Bereichen ist eine Dynamik drin – und da sprechen Sie vom Stopp einer Gebietsreform. Das ist doch lächerlich!

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Wie viele werden mit aufgenommen?)

Da sind manche Anträge dabei, damit muss man sich intensiv beschäftigen, weil es dort doch nicht leitbildkonform ist. Aber das werden wir in Ruhe mit allen beteiligten Gemeinden beraten. Ich kann nur noch mal an alle Gemeinden appellieren: Die, die willig sind, sollen jetzt entscheiden, oder sie sollen uns sagen, welche weiteren Erkenntnisse sie brauchen. Wie gesagt: Die bisherige Debatte hat letztlich keine neuen Erkenntnisse gebracht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der CDU fehlt es auch ein wenig an Fantasie. Es gab mal Zeiten, da hatten Sie mehr Fantasie – insbesondere was die Prozesse der Umwandlung und der doppelten Mehrheit betrifft und dergleichen. Ich will noch mal versuchen, Ihre Fantasie anzuregen, will Sie also mit auf die Reise nehmen, warum wir diese Angebote und diese gesetzlichen Regelungen machen.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Ins Mär- chenland!)

Ich weiß nicht, ob wir uns einig sind, aber zumindest wir gehen davon aus: Träger von kommunaler Selbstverwaltung sind die Gemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Form der gemeinsamen Wahrnehmung von Verwaltungstätigkeiten – vorrangig im übertragenen Wirkungskreis und im eigenen Wirkungskreis als Behörde. Aber sie hat nicht die gleiche Rechtsstellung wie eine Gemeinde, auch verfassungsrechtlich nicht. Wir haben festgestellt: Das Prinzip der doppelten Mehrheit – früher war es sogar das Einstimmigkeitsprinzip, Sie haben die doppelte Mehrheit erst eingeführt, das war ein Fortschritt, das ist unbestritten, war eine kluge Entscheidung, gestehe ich zu – führt eben dazu, dass Gemeinden sich nicht mehr selbst entscheiden können. Aber Sie wollen doch, dass sich Gemeinden entscheiden. Die Gemeinden haben das Recht an einer Entscheidung. Die Verwaltungsgemeinschaft muss mit ihren Interessen zurücktreten. Es treten Rechtskonsequenzen ein. Da können Sie sich aber sicher sein, dass wir die berücksichtigen – aber doch in der dritten Stufe, bei der konkreten Neugliederung. Wir befinden uns jetzt in der zweiten Stufe. Seit 1995 beschäftigen wir uns bei der Gebietsreform mit dem 3-Stufen-Modell und Sie tun immer noch so, als wüssten Sie die Unterschiede nicht. So dumm müssen Sie sich nicht stellen. Sie wissen das.

Von daher können Sie sich sicher sein: Wir hinterlassen keine weißen Flecken. Ich will Ihnen das am

Beispiel deutlich machen. Es gibt einen Referentenentwurf – stand heute in der Zeitung, ist deshalb kein Geheimnis. Wenn wir zwei Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Langer Berg“ im IlmKreis nach Ilmenau eingemeinden – nämlich Gehren und Pennewitz –, bleiben zwei Gemeinden übrig: nämlich Herschdorf und Neustadt. Im Referentenentwurf wird stehen, dass die Stadt Ilmenau die Erfüllung dieser Gemeindeaufgaben macht und die Verwaltungsgemeinschaft aufgelöst wird. Wir werden keine weißen Flecken zurücklassen. Das können wir auch gar nicht. Verfassungsrechtlich geht das gar nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb weiß ich nicht, warum Sie hier wieder Ängste schüren, dass wir angeblich irgendjemanden zurücklassen – ungeklärt. Wir werden das regeln, manchmal für kurze Zeit, das ist klar.

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Aber wie? Das steht doch nicht drin!)

Wie? Das ist doch aber Aufgabe der dritten Stufe, des konkreten Neugliederungsgesetzes.

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Wie geht es denn?)

Sie wissen doch genau: Wir können in der zweiten Stufe nicht zum konkreten Einzelfall kommen. Ein Gesetz lebt von Abstraktionen, deshalb habe ich Ihnen gesagt: Ihnen fehlt ein wenig die Fantasie. Sie müssen doch als Gesetzgeber abstrahieren können. Da können Sie nicht den Einzelfall klären. Der Einzelfall wird in der dritten Stufe geklärt, im konkreten Neugliederungsgesetz, nicht in der zweiten Stufe. Aber ich lade Sie gerne ein: Wir können das weiter diskutieren – im Ausschuss ohnehin, aber auch außerhalb des Ausschusses bin ich gern bereit, Ihnen meine Fachkompetenz zur Verfügung zu stellen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben darauf verwiesen, dass Sie in der letzten Legislaturperiode 200 Gemeinden neu geordnet haben. Das ist richtig. Aber zur Wahrheit gehört auch: Sie haben uns raumordnerisch und landesplanerisch in Teilbereichen Dinge hinterlassen, die uns erst mal viel Geld kosten und die Region richtig schwächen. Sie haben dort neue Konflikte hervorgerufen. Hier will ich Ihnen drei Beispiele nennen: Sonneberg und das sogenannte Oberland. Das hat jetzt zu der Situation geführt, dass die drei Gemeinden im Föritztal de facto kaum Optionen haben, weil das Oberland – Sonneberg übrigens ohne Rücksicht auf die Gesamtregion – eine egoistische Entscheidung getroffen hat, mit dem Anschluss an den Rennsteig, über 30 Kilometer Ausdehnung, und seitdem auch in eine finanzielle Schieflage gekommen ist und Bedarfszuweisungen brauchte. Die

durften wir bezahlen: 4 Millionen Euro – treuhänderisch, das ist kommunales Geld. Ich rechne den Gemeinden immer vor, was sie pro Einwohner dafür bezahlen, dass andere Gemeinden Bedarfszuweisungen kriegen. Wir verwalten es nur, es ist kommunales Geld. Wir sind nur die Treuhänder. Von daher müssen wir sehr sorgsam damit umgehen. Das ist das erste Beispiel. Raumordnerisch überhaupt nicht zu begründen. Sie lassen die Enklave Steinach zurück und das Unterland dort in Sonneberg völlig ungeregelt.

Das zweite Beispiel ist nun meine Heimatstadt Arnstadt mit der Bildung des Amts Wachsenburg. Ich mache den Leuten in Ichtershausen und der Wachsenburggemeinde keine Vorwürfe. Sie haben die Chance genutzt, die Sie ihnen eröffnet haben – übrigens gegen Ihren Beschluss vom 15. Dezember 2011, da hatten Sie noch etwas anderes gesagt. Aber zwei Jahre später, im Jahr 2013, haben Sie das gemacht. Das hat die ganze Region geschwächt – die gesamte Region. Die Bürgerinnen und Bürger haben nichts davon.

Das dritte Beispiel: Bad Salzungen mit der Fusionierung von Barchfeld und Immelborn – eine klare Abwehrfusion. Da wissen Sie, Bad Salzungen hat Mehrfachherausforderungen: Es ist das flächenmäßig kleinste Mittelzentrum in Thüringen als Kreisstadt mit einer Brückenfunktion zwischen der Rhön und dem Thüringer Wald und dem Mittelzentrum mit oberzentraler Funktion in Eisenach. Diese Brückenfunktion haben Sie damit geschwächt. Und Sie reden immer von Stärkung des ländlichen Raums. Aber Sie haben Entscheidungen getroffen, die den ländlichen Raum sehr differenziert entwickeln lassen – und damit müssen wir als Land dann ausgleichen, wenn Sie neue Verwerfungen schaffen. Das, muss ich den Gemeinden sagen, die sich jetzt auf den Weg machen, ist mit Rot-RotGrün nicht mehr machbar, dass egoistische Entscheidungen getroffen werden, wo das Denken am Ortsausgangsschild aufhört, sondern wir denken regional.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Prinzip ist nicht kommunale Konkurrenz, sondern kommunale Kooperation. Da denken wir immer in Regionen. Da kann ich auch nur an Sie appellieren, das letztlich auch zu vollziehen.

Noch mal zum ländlichen Raum: Im Leitbild und in unserem Beschlussentwurf steht auch die Stärkung der Grundzentren. Grundzentren sind ländlicher Raum. Alle 76 Grundzentren, die wir zurzeit ausgewiesen haben, wollen wir stärken. Ob das in jedem Fall gelingt, kann ich nicht sagen. Ich nehme mal das Beispiel Oberweißbach. Das ist formal noch als Grundzentrum ausgewiesen – 1.700 Einwohner, mit einer Infrastruktur, die nicht mal ansatzweise mehr der eines Grundzentrums entspricht. Da müs

sen wir mal sehen. Aber im Wesentlichen wollen wir diese 76 Grundzentren erhalten. Das ist schon nominal mehr als die Städte, weil wir nur 30 Mittelund 3 Oberzentren haben. Wer also bei der Zahlenlage behauptet, wir würden den ländlichen Raum schwächen, will wieder nur Ängste schüren. Wir haben Probleme im ländlichen Raum, aber die haben doch nichts mit der Verwaltungsstruktur zu tun. Sie können in jeder kleinen Siedlung einen hauptamtlichen Bürgermeister beschäftigen. Deswegen siedelt sich trotzdem kein Supermarkt an oder die Dorfkneipe bleibt nicht erhalten oder dergleichen. Wir haben dort einfach Marktversagen und damit müssen wir uns beschäftigen. Das geht aus unserer Sicht nur mit Strukturpolitik, staatliche Strukturpolitik – aber wollen Sie das? Sie schreien bei staatlicher Strukturpolitik immer, das ist Planwirtschaft und Planwirtschaft ist Sozialismus. Das sind Ihre Argumente im ländlichen Raum. Wir werden uns damit beschäftigen. Gestern stand in der Zeitung, der Fachverband der Apotheken geht davon aus, dass in den nächsten Jahren jede zweite Apotheke aus wirtschaftlichen Gründen schließen wird. Sie werden dann wieder nicht müde sein und sagen: Das liegt an der Gebietsreform. Da schüren Sie Ängste. Zum Schluss, wenn Ihnen gar nichts mehr einfällt, sagen Sie: Die AfD wird dort gewählt, wo Gebietsreform gemacht wird. Da werten Sie die Truppen nur auf.

Herr Kollege Kuschel, ich sehe ihnen nach, wenn Sie sich an der Stirn kratzen, aber Sie sollten keinem Kollegen …

Nein, es war irgendwie, ich hatte …

Sie haben den Scheitel neu gezogen, okay.

Entschuldigen Sie, aber ich werde mich hüten. Das wollte ich nicht. Dann entschuldige ich mich, wenn das so rübergekommen ist. Ja, man muss schon ein wenig mit Emotionen rechnen, anders geht es bei mir nicht.

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir laden die CDU wieder herzlichst ein: Suchen Sie mit uns nach Lösungen. Ihr Fraktionsvorsitzender hat es übrigens angedeutet. Er hat gesagt: Wenn das Vorschaltgesetz weg ist, ist er bereit zu diskutieren. Ich habe noch keinen Vorschlag von ihm vernommen, außer: Es bleibt alles so, wie es ist.

(Zwischenruf Abg. Adams BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war eben das Angebot!)

Da sind wir uns einig, das wird nicht sein.

Ich bleibe bei meiner Prognose: Viele Gemeinden werden sich auf den Weg machen, werden das Angebot nutzen. Es wird ernsthafte Debatten geben, nicht jedes Projekt wird aufgehen, aber wir werden in der Freiwilligkeitsphase ein gutes Stück vorankommen. Es gibt jetzt das Dialogangebot an die Landkreise, ich empfinde es als wohltuend, dass die Landkreise es angenommen haben. Wir wissen, es wird keine einfache Debatte. Darüber sind wir uns im Klaren, aber vielleicht kommen wir dort weiter. Es hat nichts mit Ihren Modellen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit zu tun, die Sie mal erfolglos probiert haben. Wir streben eine ganz andere Qualität an und können damit auch einen Teil der Effekte erreichen und dann haben wir die Verwaltungsstruktur unseres Landes gut aufgestellt. Auf Landesebene haben wir vernommen, dass die Landesregierung den Beschlüssen jetzt erste Taten folgen lässt. Die Finanzministerin hat informiert, die Oberfinanzdirektion wird jetzt als Behörde aufgelöst, damit wird im Bereich der Finanzverwaltung die Zweistufigkeit auf Landesebene geschaffen. Andere Ministerien werden nachziehen. Also Sie sehen, wir sind viel weiter, als die CDU jemals in ihrem Regierungshandeln war. Insofern ärgern mich Ihre Querschüsse zwar immer, aber wir lassen uns davon gemeinsam nicht vom Weg abbringen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächstem erteile ich Abgeordneten Adams, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Der CDU ist es unglaublich wichtig, das Wort „Scheitern“ mit der Gebietsreform zu koppeln. Es vergeht eigentlich kein Parlamentstag und kein Tag, an dem die CDU das immer wieder ausdrücken möchte. Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass bei sachlicher Betrachtung nicht ganz klar wird, was sie denn eigentlich will. Was wäre denn ihr Weg gewesen, was ist der richtige und was ist der falsche Weg? Es bleibt dabei, die CDU will die Erklärung bzw. verankern: Die Gebietsreform ist gescheitert. Das ist für sie offensichtlich ganz wichtig. Die CDU setzt damit darauf, dass wir in diesem Land eine fehlende Fehlerkultur haben, dass derjenige, der keinen Fehler macht, weil er die Hände in den Schoß gelegt hat, der Bessere ist als derjenige, der zugreift, auch ein heißes Eisen anfasst und – um in dem Bild zu bleiben – sich auch mal die Finger verbrennt. Darauf setzen sie,

(Abg. Kuschel)

aber das kann für Rot-Rot-Grün nicht die Handlungsmaxime sein. Wir haben vieles in diesem Land vorgefunden, das zu reformieren ist, deshalb müssen wir anpacken und wir dürfen und wir werden und wir haben dabei keine Angst, uns auch die Finger zu verbrennen. Ich kann hier ganz offen sagen: Ich habe überhaupt kein Problem dabei zu sagen, dass wir bei der Gebietsreform Fehler gemacht haben. Wir haben zu viel an zu vielen Stellen gewollt. Das ist ein Fehler gewesen.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Ich glaube, Sie wissen immer noch nicht, worum es geht!)

Wir haben auch einen ganz großen Fehler gemacht, indem wir vertraut haben. Ich habe mit Menschen gesprochen, die als Kritiker von Rot-RotGrün reale Akteure in der Gebietsreform waren. Diese haben mir erklärt, dass man sich dann natürlich würde zusammensetzen können, wenn es ein Gesprächsangebot geben würde, so wie es der Ministerpräsident im letzten Herbst auch gemacht und gesagt hat, wir können ganz offen reden. Und als das Gesprächsangebot da war, hat Herr Fiedler für die Kolleginnen erklärt, es gibt natürlich kein Gespräch, denn daran hat man gar kein Interesse. Das sind Fehler, die wir gemacht haben. Ich habe überhaupt kein Problem, das für Bündnis 90/Die Grünen und auch für mich ganz persönlich zu bekennen: Da haben wir Fehler gemacht. Vielleicht kann die CDU dann ruhiger schlafen und sich darauf ausruhen, dass es ihr gelungen ist, einmal mehr in der Geschichte der Bremsklotz für den Freistaat Thüringen zu sein.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Sie haben es immer noch nicht verstanden!)