Zu Frage 3: In den beiden genannten Fällen werden als Tatmotiv rechtsextremistische bzw. ausländerfeindliche Hintergründe unterstellt. Im Freistaat Thüringen wurden im Jahr 2014 insgesamt neun Straftaten festgestellt, die sich gegen Asylbewerber respektive Unterkünfte richteten. Tatverdächtige wurden in diesem Zusammenhang nicht festgenommen. Bei den begangenen Delikten handelt es sich um sechs Fälle von Sachbeschädigungen,
zwei Fälle von Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und einen Fall von Volksverhetzung.
Zu Frage 4: Im Jahr 2015 kam es mit Stand vom 25. März 2015 zu 56 Polizeieinsätzen in Thüringer Erstaufnahmeeinrichtungen, die auf das Verhalten der Bewohner zurückzuführen waren. Die polizeilichen Einsätze erfolgten aus Anlass von 15-mal ruhestörendem Lärm bzw. Streitigkeiten, 17-mal wegen Körperverletzung, siebenmal wegen Beleidigung bzw. Bedrohungen, siebenmal wegen Diebstahls, viermal aus sonstigen Gründen, einmal wegen Sachbeschädigung, einmal wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, einmal wegen eines Vermisstenfalles, einmal wegen Unterschlagung sowie zweimal wegen Notrufmissbrauchs. Polizeieinsätze aufgrund von außen kommenden Ereignissen fanden im Jahr 2015 im Zusammenhang mit Thüringer Erstaufnahmeeinrichtungen bisher nicht statt. Auch musste im Jahr 2015 noch kein Vorfall mit einem nachgewiesenen rechtsextremistischen bzw. ausländerfeindlichen Hintergrund registriert werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Frage unter Ziffer 3 bezog sich darauf, wie viele Fälle nachgewiesen einen rechtsextremen Hintergrund hatten, nicht, wie oft Sie es vermuten, sondern wie oft es nachgewiesen war.
Ja, wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, dann wird das erst einmal eine Vermutung sein.
Im Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 20.02. wurde von einem führenden Polizeibeamten als Auskunft erteilt, bis zum 20.02. sei es wegen Vorfällen, die von innen kamen, im Jahr 2015 bereits zu 80 Fällen gekommen. Jetzt wundert es mich, dass Sie 56 per 25.03. sagen. Waren die Aussagen dann im Ausschuss nicht korrekt?
Es ist eine Ausschusssitzung, an der ich selbst nicht teilgenommen habe. Auch das würde ich noch einmal prüfen lassen, zumindest das Zahlenmaterial, was wir Ihnen jetzt vorgelegt haben, und auch das wird ergänzend schriftlich beantwortet.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nun kommen wir zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Walk, CDUFraktion, in der Drucksache 6/311. Sie haben das Wort.
Allenthalben wurden in den vergangenen Wochen in Kreisen außerhalb der Landesregierung Informationen aus Protokollen von Kabinettssitzungen vorgetragen und es wurde auch behauptet, im Besitz solcher Protokolle zu sein. So erwähnte die Abgeordnete Becker (SPD) in der 7. Plenarsitzung am 26. Februar 2015 anlässlich der Debatte zu Tagesordnungspunkt 9 ein Protokoll des Kabinetts aus dem Jahre 1998 und legte Teile des Inhalts dar. Auf Nachfrage erwiderte die Abgeordnete, dass sie im Besitz dieses Protokolls sei und es auch gern zur Verfügung stellen könne.
1. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Vertraulichkeit von Protokollen des Kabinetts und der Vorkonferenz der Staatssekretäre?
3. Wie wird sichergestellt, dass Kabinetts- und Vorkonferenzprotokolle bzw. darin enthaltene Informationen den Kreis der Berechtigten nicht verlassen?
4. Welche Position vertritt die Landesregierung – datenschutz- und strafrechtlich – zu dem Umstand, dass – wie zum Beispiel oben dargestellt – Informa
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nach den §§ 12 Abs. 1 und 15 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Landesregierung sind Kabinettssachen und -niederschriften vertraulich zu behandeln.
Zu Frage 2: Ausdrucke der Protokolle werden nach dem Grundsatz der Vertraulichkeit, das heißt so viel Information wie nötig und so wenig wie möglich, verteilt. Protokolle erhalten die Ministerien. Die entscheiden in eigener Verantwortung über wie Weitergabe in ihrem Geschäftsbereich. Innerhalb der Staatskanzlei werden die Protokolle in der Regel an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vorkonferenz und der Kabinettssitzung bzw. an ihre Büros verteilt. Im Weiteren werden in der Staatskanzlei Protokolle an Abteilungsleiter und für Koordinierungstätigkeiten zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt. Soweit es der Geheimnis- oder Diskretionsschutz erfordert, zum Beispiel bei Personalangelegenheiten, werden Protokollteile nicht in die zu verteilende Fassung aufgenommen. Wie in den letzten zwei Legislaturperioden erhalten auch jetzt zudem die regierungstragenden Fraktionsführungen im Rahmen der Koordinierung von Regierungs- und Parlamentsarbeit unter Wahrung der notwendigen Vertraulichkeit Protokolle. Auch diese enthalten zum Beispiel wegen der Beachtung des gesetzlich zwingenden Datenund Diskretionsschutzes nicht die davon betroffenen Protokollteile, zum Beispiel Personalangelegenheiten.
Zu Frage 3: Der Rechtsrahmen ist Dienstrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht, Abgeordnetengesetz, Geschäftsordnung, Anweisungen usw. Die darin vorgesehenen Sanktionen bieten nach Auffassung der Landesregierung einen ausreichenden Schutz.
Zu Frage 4: Die datenschutz- und strafrechtliche Relevanz kann immer nur im Einzelfall geprüft werden. Für die Beurteilung der Relevanz ist unter anderem entscheidend, ob und welchen Personen die Informationen bereits zugänglich gemacht worden sind oder ob sie gegebenenfalls öffentlich sind oder ob eine Gefährdung eines Rechtsguts eintritt.
Zunächst danke für die Beantwortung. Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe in der schnellen Zusammenschrift, kommt es auf die Einzelfallprüfung an. Gab es in dem von mir angesprochenen Fall diese Einzelfallprüfung?
Die Einzelfallprüfung gab es nicht. Wenn Sie in das Protokoll des letzten Plenums sehen, hat die Abgeordnete Becker nicht aus einem Kabinettsprotokoll zitiert. Sie hat noch nicht mal genannt, welches Kabinettsprotokoll es ist, sie hat nur von einem Jahr gesprochen. In dem Jahr 1998 gab es mehrere, ich meine, fünf, sechs, sieben Kabinettsprotokolle, in denen das dort behandelte Thema vom letzten Plenum Gegenstand war.
Die halten wir für ausreichend. So, wie zum Beispiel jeder Beamte bei Vereidigung auf seine Verschwiegenheitspflichten hingewiesen wird, gelten auch für Mitglieder der Landesregierung Regelungen, Geschäftsordnungsregelungen, für Abgeordnete das Abgeordnetengesetz und die Geschäftsordnung des Landtags. Zum Beispiel steht in § 9 einiges dazu, wie Verschlusssachen zu behandeln sind. Das, denke ich, hält die Landesregierung für ausreichend.
Weitere Zusatzfragen aus der Mitte des Hauses sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage, eine der Abgeordneten Herold von der AfDFraktion in der Drucksache 6/339. Und Herr Brandner ist jetzt Frau Herold – nein, Sie tragen vor.
Ich hoffe, Sie merken, dass ich nicht Frau Herold bin. Wobei, gendermäßig ist ja alles möglich heute. Also, ich bin nicht Frau Herold, aber in Vertretung für diese lese ich die Mündliche …
In Thüringen gibt es eine konkrete Bedrohung durch Salafisten. Laut Verfassungsschutzbericht 2013 sind in Thüringen etwa 50 Islamisten dem politischen Salafismus zuzurechnen. Bei den jüngsten Attentaten in Paris und Kopenhagen sind Waffen zum Einsatz gekommen, die normalerweise nur in Armeen benutzt werden. Rückkehrern aus Kriegsgebieten ist zuzutrauen, dass sie an Waffen geschult sind und ihre Waffen und Munition aus Kriegsgebieten nach Deutschland bringen. Sollte es in Thüringen zu einem terroristischen Akt kommen, muss man vorsorglich davon ausgehen, dass auch hier die Täter mit großkalibrigen Armeewaffen ausgerüstet sind. Es stellt sich somit die Frage, ob die Thüringer Polizeikräfte für derartige Einsätze entsprechend ausgerüstet und ausgebildet sind.
1. Welche Einsatzfahrzeuge in welcher Anzahl der Thüringer Polizei bieten Schutz vor den oben genannten Schuss- und Schützenwaffen?
2. Wo werden diese Einsatzfahrzeuge vorgehalten bzw. mit welchen Vorlaufzeiten werden diese Fahrzeuge und Beamten eingesetzt?
3. Erfolgt bei der Thüringer Polizei eine spezielle Einweisung und Ausbildung von Einsatzkräften und die Ausrichtung ihrer Ausrüstung, um auf eventuelle Terroranschläge vorbereitet zu sein, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herold beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2: Terroristische Bedrohungslagen stellen für die Polizei besondere Einsatzlagen dar. Die Anschläge in Paris und Kopenhagen zeigen, dass es zur Bewältigung derartiger Gefahrenlagen besonderer polizeitaktischer Maßnahmen und auch des Einsatzes spezieller Ausrüstung bedarf. Hierfür verfügt die Thüringer Polizei über panzergeschützte