Protocol of the Session on October 17, 2012

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Aber ganz gewaltig.)

Wo schwächen wir denn die Stadt Arnstadt? Da gibt es interkommunale Zusammenarbeit, es gibt auch das Wort „Kooperation“.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wir fragen einmal Frau Mühlbauer.)

Und warum soll denn nicht die Stadt Arnstadt mit der Nachbargemeinde kooperieren?

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Wo fließt die Gewerbesteuer hin?)

(Unruhe SPD)

Ja, Sie sehen das alles anders, das mag ja sein. Fragen Sie die Bürger vor Ort

(Unruhe SPD)

und wenn die vor Ort die Entscheidung treffen, dann ist es unsere Aufgabe, sie zu begleiten. Das ist meiner Ansicht nach mehr wert, als wenn man sagt, der eine muss zulasten des anderen seine Hoheit oder seine Eigenständigkeit aufgeben, so geht es nicht. Also aus unserer Sicht wird sich an der Stelle nichts ändern. Wir legen großen Wert und Schwerpunkt auf Freiwilligkeit, weil die Strukturen sich über die letzten, ich sage einmal, 19 Jahre gefestigt haben, weil man sich vor Ort kennt und weil man weiß, welcher Weg weiterführend ist. Also aus unserer Sicht gibt es da keinen Handlungsbedarf. Es wird auch bei Weitem nicht blockiert. Wir sind hier weiter in der Diskussion. Die Fälle, die Herr Bergner angesprochen hat, sind nicht abgeschlossen; sie werden aber von uns begleitet. Nach der Anhörung werden wir auch die entsprechende Entscheidung treffen. Aus unserer Sicht hat Freiwilligkeit oberste Priorität und dann kommt erst der Rest. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Dirk Adams.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Kollege Kellner, ich habe den Eindruck, zumindest wenn ich die Reaktion hier aus dem Parlament wahrgenommen habe, dass das so ziemlich alle anders sehen als Sie.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist eigentlich immer der Punkt, wo man noch mal eine Richtungskorrektur vornehmen sollte. Sie sagen selbst, Freiwilligkeit ist das höchste Gut, das Sie haben, und natürlich muss es ein paar Regeln geben, die befolgt werden. Mit dieser Grundsatzaussage, die man vertreten kann, können Sie aber nicht erklären, was mit der Kommune Straufhain in den letzten zwei Jahren, bei den letzten beiden Gesetzentwürfen zu den Gemeindeneugliederungen gemacht wurde. Man hat sie nämlich im vollkommenen Unklaren gelassen, welches die Prämissen sind, nach denen sie sich zusammenschließen dürfen oder nicht. Das ist ihr größtes Defizit, das der koalitionstragenden Fraktionen hier im Haus. Dazu gehört auch, Herr Hey, ich glaube, das war außerordentlich erstaunlich, was Sie gemacht haben. Das war einmal erstaunlich konsistent, denn immer wenn Sie hier nach vorn gehen, sprechen Sie von Verfassungsbedenken. Normalerweise trifft das immer Regierungsentwürfe oder immer wieder die Gesetzesentwürfe der Opposition. Jetzt trifft es Sie selbst. Was ist denn Ihre Antwort? Was ist denn die Antwort der SPD-Fraktion auf die von Ihnen zu Recht hier angemerkten und zitierten Verfassungsbedenken des Städte- und Gemeindebundes?

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das habe ich doch gesagt.)

Das hätten Sie doch klären müssen innerhalb Ihrer Koalition. Da können Sie doch nicht sagen, das, was wir machen, ist verfassungsrechtlich bedenklich, aber wir ändern nichts daran. Das geht nicht, Herr Hey. Ich glaube, dass man auch keine Klarstellungen, so wie Sie es dargestellt haben, durch Blockade durchführen kann. Das ist vollkommen verworren, Sie blockieren an manchen Stellen, also partiell, sagen, weil es keine Regeln gibt, aber schaut man sich Ihre Blockadestellen an, dann sieht man, dass es natürlich an dieser Stelle auch Prinzipien gibt. Das ist genau das, was DIE LINKE hier auch ausgeführt hat, nämlich eine Konzentration auf die urbanen Zentren hin, da blockieren Sie.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Was ist denn Ihr Prinzip?)

(Abg. Kellner)

Deshalb ist das Argument, das Sie einführen, dass es diese Regeln gar nicht geben würde, wobei ich Ihnen recht gebe, dass sie nicht verschriftlicht, nicht öffentlich sind, gar nicht tragfähig, weil Sie die Regeln in der SPD-Fraktion mindestens für sich beschlossen haben. Sie handeln danach, aber Sie haben sie nicht transparent gemacht für die Bürgermeisterinnen und für die Gemeinden, damit die sich darauf einstellen können. Das ist ein ziemliches Problem. Das ist das Problem dieser Regierungskoalition bei der Frage von Gemeindezusammenschlüssen, auch bei der Frage der Gebietsreform, dass sie vielleicht an einem Strang ziehen, aber nicht in die gleiche Richtung. Sie sind planlos. Sie sagen Freiwilligkeit Ja, aber wir haben keinen Plan, wohin die Freiwilligkeit gehen kann. Deshalb ist es immer ein Roulettespiel für eine Gemeinde, eine Kommune, die sich auf einen weiten Weg begibt, viele Diskussionen mit Nachbargemeinden auf sich nimmt, viele Konflikte in ihrer Bevölkerung auch austrägt, um dann aus dem Innenministerium durch einen Referentenentwurf gesagt zu bekommen, das machen wir aber nicht, ihr dürft das nicht. In den seltensten Fällen gibt es dazu eine Begründung.

Wir konnten das bei der Debatte um das letzte Gemeindeneugliederungsgesetz genau ausführen und auch im Innenausschuss einmal dokumentieren und festhalten, dass es keinerlei Kommunikation zwischen dem Innenministerium und den begehrenden Gemeinden gab. Hätte man da vorher gesagt, ihr müsst euch in eine andere Richtung entwickeln, sonst können wir euch in den Gesetzentwurf nicht aufnehmen, aufgrund dieser, jener und solcher Kriterien, hätten die Kommunen doch ganz anders reagieren können. Das werfe ich Ihnen vor, dass Sie Ihre Entscheidungskriterien nicht transparent machen, dass Sie die Kommunen nicht mitnehmen auf einen Weg der Freiwilligkeit, der im Augenblick gesetzlich, ob einem das gefällt oder nicht, gesichert ist. Solange es die Freiwilligkeit gibt, muss es auch dazu führen, dass die Kommunen, die das auf einem formal ordentlichen Weg vorantreiben, auch dann so ausführen dürfen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch ein Wort in Richtung CDU: Es hilft auch nicht, vermeintliche Transparenz über das Bloggen im Netz herzustellen, wenn man sich beim effektiven Umsetzen der Freiwilligkeit so schwer tut und dann immer wieder einknickt, weil man nicht in der Lage ist, auszudiskutieren, was die Kriterien sind, unter denen wir die freiwilligen Zusammenschlüsse zulassen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich sehe keine Wortmeldungen der Fraktionen mehr. Der Innenminister hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fraktion der FDP im Thüringer Landtag hat eine Aktuelle Stunde zum Thema „Freiwillige Gemeindeneugliederungen nicht blockieren!“ beantragt. Hierzu nehme ich für die Landesregierung wie folgt Stellung:

Die Landesregierung hat sich in dieser Legislaturperiode bereits mehrfach im Rahmen der Beantwortung von Kleinen Anfragen oder der Stellungnahme zu Anträgen zur Aktuellen Stunde zum Thema Funktional- und Gebietsreform geäußert. Ich verweise hierzu auf die verschiedenen Landtagsdrucksachen, so zum Beispiel auch auf die Stellungnahme der Landesregierung zum Antrag der Fraktion der FDP „Freiwillige Gemeindezusammenschlüsse“ in Vorlage 5/1064 vom März des vergangenen Jahres. Die Landesregierung hat ihre Haltung zwischenzeitlich nicht geändert und sie sieht auch keinen Grund, das umfassende Thema „Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform“ im Rahmen Aktueller Stunden ständig neu oder gar anders zu beleuchten. Es handelt sich hier um ein sehr komplexes Thema, das einer konzeptionellen Entwicklung bedarf. Es gilt, die erforderlichen Maßnahmen mit der gebotenen Gründlichkeit zu ermitteln und sorgsam abzuwägen.

Die Thüringer Landesregierung hat am 30. August 2011 eine Expertenkommission „Funktional- und Gebietsreform“ eingesetzt und einen Beirat unter Vorsitz der Ministerpräsidentin einberufen, in dem unter anderem die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind. Aufgabe der Expertenkommission ist es, Vorschläge für eine Optimierung der Landesverwaltung zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch die Ebene der Kommunen betrachtet werden. Das Ergebnis ihrer Arbeit wird die Expertenkommission, wie angekündigt, in absehbarer Zeit vorstellen. Unabhängig davon nutzten und nutzen die Städte und Gemeinden seit vielen Jahren die Möglichkeit, die durch das Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetz vom 23. Dezember 1996 vom Gesetzgeber geschaffenen bzw. bestätigten Gemeindestrukturen fortzuentwickeln und auf der Grundlage freiwilliger und übereinstimmender Beschlüsse noch wirtschaftlicher zu gestalten. Diese Bemühungen der Städte und Gemeinden werden von der Landesregierung nachhaltig unterstützt. So leistet das Innenministerium gemeinsam mit den örtlich zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden eine intensive Beratungstätigkeit, moderiert Fusionsprozesse und erarbeitet die vorgeschriebenen rechtlichen Regelungen, sobald die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Insoweit, Herr Abge

(Abg. Adams)

ordneter Adams, ist es nicht zutreffend, dass keine Begleitung stattfindet. Allein am heutigen Plenartag habe ich drei verschiedene Gruppen von Kommunen da, die über ihre kommunale Veränderung mit mir reden wollen. Zudem hat das Land freiwillige Gemeindefusionen bislang finanziell gefördert - im Zeitraum von 2006 bis 2011 mit fast 29 Mio. €. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung tragen allerdings in erster Linie die Kommunen die Verantwortung dafür, die Möglichkeiten der Schaffung zukunftsfähiger Verwaltungsstrukturen zum Wohle der örtlichen Gemeinschaft zu nutzen. Die Landesregierung räumt dem eigenverantwortlichen Handeln der gewählten Entscheidungsträger einen hohen Stellenwert bei der Stärkung der Kommunalstrukturen Thüringens ein. Gemeindefusionen und Strukturänderungen von Verwaltungsgemeinschaften auf freiwilliger Grundlage bieten den Kommunen die Chance, die Weiterentwicklung der kommunalen Strukturen aus eigener Kenntnis der Verhältnisse vor Ort zu planen und zu gestalten. Die so entstehenden neuen oder erweiterten Gemeinden und die strukturellen Änderungen von Verwaltungsgemeinschaften gewährleisten eine gleichermaßen leistungsfähige, effiziente und effektive sowie bürgernahe Verwaltung.

Noch ein Wort zu den Verhältnissen in der VG Leubatal: Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Leubatal haben sich überwiegend mit hohem Engagement um eine Aufnahme in den Gesetzentwurf für ein Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 bemüht. Hierzu gab es eine langjährige, umfassende und eingehende Beratung sowohl von der Kommunalaufsicht des Landkreises Greiz als auch durch mein Haus. In dem von der Landesregierung am 12. Juli 2012 beschlossenen und am 20. Juli in die parlamentarische Beratung eingebrachten Gesetzentwurf konnte jedoch die beantragte Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Leubatal und die Neugliederung ihrer Mitgliedsgemeinden nicht berücksichtigt werden. Die Antragsunterlagen waren nicht vollständig im Thüringer Innenministerium eingegangen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das stimmt nicht.)

In der gegenwärtigen Freiwilligkeitsphase kommunaler Gebietsneugliederungen ist es für Strukturänderungen notwendig, dass alle von der Neugliederung betroffenen Gemeinden freiwillig die hierfür erforderlichen Beschlüsse fassen und Neugliederungsanträge stellen. Dies gilt sowohl für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Leubatal als auch für die Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, in die die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Leubatal eingegliedert oder denen sie zugeordnet werden wollen. Trotz intensiver Bemühungen einzelner Mitgliedsgemeinden der VG Leubatal liegen die erfor

derlichen Beschlüsse dem Innenministerium nach wie vor nicht vollständig vor. Insbesondere ist die Möglichkeit einer Entschuldung der Stadt Weida im Falle der Eingliederung der sehr hoch verschuldeten Gemeinden Hohenölsen und Steinsdorf nach wie vor nicht geklärt, so dass die erforderlichen bedingungslosen Eingliederungsbeschlüsse seitens der Stadt Weida noch nicht gefasst wurden. Es kam auch nicht infrage, nur einen Teil der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Leubatal neu zu strukturieren. Die Verringerung der Anzahl ihrer Mitgliedsgemeinden hätte die Verwaltungsgemeinschaft in nicht zu vertretender Weise geschwächt. Im Übrigen sind die einzelnen Mitgliedsgemeinden so klein, dass sie nach den gesetzlichen Anforderungen der Thüringer Kommunalordnung einer Verwaltungsgemeinschaft angehören bzw. einer benachbarten Gemeinde nach § 51 der Thüringer Kommunalordnung zugeordnet sein müssen. Der Verwaltungsgemeinschaft Leubatal, der Gemeinde Langenwetzendorf, der Stadt Weida und der Verwaltungsgemeinschaft Ländereck wurde vom Thüringer Innenministerium bereits schriftlich mitgeteilt, dass, sobald die erforderlichen Voraussetzungen für eine Strukturänderung gegeben sind, die entsprechenden rechtlichen Regelungen vorbereitet und ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Alles Weitere dazu bleibt derzeit abzuwarten.

In den aktuellen Gesetzentwurf zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 sind einige Anträge von Gemeinden, die auch im Innenministerium vorliegen, nicht aufgenommen worden. Die Landesregierung geht davon aus, dass der noch erforderliche Diskussionsprozess zu den Strukturänderungen, die im diesjährigen Neugliederungsgesetz trotz Beantragung nicht berücksichtigt wurden, in einem angemessenen Zeitraum abgeschlossen wird und weitere Neugliederungsfälle dem Landtag baldmöglichst vorgeschlagen werden können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Rein rechnerisch hätte die SPD-Fraktion noch 30 Sekunden, aber ich sehe, die werden nicht in Anspruch genommen. Deswegen schließe ich diesen zweiten Teil der Aktuellen Stunde.

Ich rufe den dritten Teil auf

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: "Unterrichtsausfall in Thüringen stoppen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/5103

(Minister Geibert)

Als Erste hat sich Frau Abgeordnete Susanne Hennig zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, „Lehrermangel in Thüringen, täglich fallen 2.800 Stunden aus“ war die Schlagzeile am 6. Oktober in der „Thüringer Allgemeine“. Die Zahlen stammten aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zum Thema. Danach liegt der durchschnittliche ersatzlose Unterrichtsausfall in drei Stichprobenwochen 2011 und 2012 an den staatlichen Schulen bei 3 bis 4 Prozent.

Wir alle, die hier sitzen, kennen diese Probleme aus unseren Wahlkreisen. Sie wissen, an welcher Schule Lehrerinnen und Lehrer fehlen, wo Ausfall vorprogrammiert ist und eine Lösung nicht in Sicht ist. In den drei Erfassungswochen 2011/2012 fielen insgesamt 34.600 Stunden aus und davon 28.360 nur in den allgemeinbildenden Schulen. Ganz banal statistisch betrachtet bedeutet das, dass die Zeit von 1.400 Vollzeitlehrerdeputaten nicht geleistet werden konnte, sprich, wenn man es ganz banal statistisch betrachtet, 1.400 Lehrer nicht unterrichten konnten. An diesem Punkt eine Überhangdiskussion zu führen, ist natürlich völlig lächerlich.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Unterricht fällt in erster Linie aus, weil Lehrerinnen krank sind, aus sogenannten dienstlichen Gründen, zum Beispiel Abordnungen, siehe Oberhof, man kann das heute im Pressespiegel nachlesen, und weil Fachlehrer nicht vorhanden sind. Gehäuft ist der Unterrichtsausfall in Sport, Deutsch und Englisch, aber auch in Mathematik und Naturwissenschaften, das zumindest in den drei Stichprobenwochen.

Zu allem kommt noch dazu, dass in dieser Rechnung, die ich Ihnen eben aufgemacht habe, unberücksichtigt bleibt, dass fachfremd vertretene Unterrichtsstunden auch noch einmal etwa die gleiche Summe ausmachen. Dann sind wir bei etwa 6 bis 8 Prozent an Unterricht, der ausfällt und nicht fachgerecht ersetzt wird. Wir wissen, dass Unterrichtsausfall nicht gleich Unterrichtsausfall ist. Aber wir wissen auch, Unterrichtsausfall bedeutet für Schülerinnen fehlendes Wissen und kein kontinuierliches Arbeiten, die Nichtbehandlung von ganzen Themengebieten, schlechte bis fehlende Prüfungsvorbereitungen, das Absinken der Leistungen, fehlende Bezugspersonen, schlicht keine optimale schulische Bildung, wie sie der Lehrplan vorsieht.

Über die Konsequenzen im späteren Leben müssen wir hier nicht diskutieren, die sollten allen klar sein. Selbst wenn die Schülerinnen das alles noch verkraften, bedeutet es für Lehrerinnen immer Be

lastung pur, Unzufriedenheit, Mehrarbeit und eine Zeit massiven Drucks.

Werte Abgeordnete, es gibt natürlich unterschiedliche Wege, um Unterrichtsausfall zu stoppen. Der eine Weg wäre, den Stundenplan einfach zurückzufahren und zu sagen, wir können das alles nicht leisten, sondern wir müssen den Stundenplan unserer Lehrerschaft anpassen. Der andere ist, Personal aufzustocken, denn das Erstere kann keiner wollen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

In unseren 850 staatlichen Schulen in Thüringen arbeiten etwa 20.000 Lehrerinnen und Lehrer, der Altersdurchschnitt liegt bei 52 Jahren und nach Angaben der GEW Thüringen haben wir einen altersbedingt ausscheidenden Ersatzbedarf an Lehrerinnen und Lehrern bis zum Jahr 2020 von sage und schreibe 7.200 Personen. Die Schülerzahlen werden aber gleichzeitig nicht sinken, sondern bis 2017/2018 steigen und erst im Jahr 2026 auf ein leicht niedrigeres Niveau als heute kommen. Das bedeutet, dass schon allein der Ersatzbedarf an Lehrerinnen und Lehrern bis 2020 gedeckt werden muss, um das derzeitige Niveau überhaupt zu halten; wird es aber nicht. Schon 2012/2013 hätten über 520 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden müssen, knapp zwei Drittel hat die Landesregierung realisiert. 800 Einstellungen in den nächsten zwei Jahren sind angekündigt, 1.530 plus die nicht eingestellten aus vergangenen Jahren müssten es sein, um nur den reinen altersbedingt ausscheidenden Ersatzbedarf zu decken.