Da weiß jeder, dass dieser nachgeordnete Verkehr nicht zu leisten gewesen wäre. Diese Trassen, die haben wir in die Landschaft gebracht, wohl wissend, dass wir da ein Stück weit vielleicht im nachgeordneten Bereich etwas zurücknehmen. Jetzt sind wir dabei, dass wir mit dem letzten Teilstück auf der A 71 und auf der A 9 diesen Lückenschluss auch wirklich vorgenommen haben. Jetzt kümmern sich der Verkehrsminister und alle anderen Beteiligten um den nachgeordneten Bereich. Da, habe ich vorhin gesagt, muss man auch einmal darüber re
den, dass man in dem nachgeordneten Bereich die eine oder andere untergeordnete Straße dann wieder zurücknimmt oder dass man sie auch entwidmet, schlicht und ergreifend.
Es gibt eine Wortmeldung des Abgeordneten Kummer von der Fraktion DIE LINKE. 11 Minuten, Herr Kummer.
Die werde ich brauchen, danke schön. Herr Staatssekretär, ich wollte noch einmal auf zwei Dinge eingehen. Die eine Geschichte Straßenbahn, da hatte ich Sie vorhin übrigens gelobt. Nicht, dass das falsch verstanden wurde. Die andere Geschichte, herrenlose Speicher, Brauchwasserspeicher im Bereich der TFW. Für einen Landwirtschaftsbetrieb, der eine solche Anlage im Moment übernehmen soll, ist es aus meiner Sicht ein unkalkulierbares finanzielles Risiko. Ich glaube, das ist die große Hürde, vor der wir stehen. Die Betriebe haben durchaus ein Interesse, obwohl sie dieses Interesse nur unterschwellig haben, nur auf die Zukunft gerichtet haben, weil die meisten Betriebe keine Bewässerungstechnik mehr haben. Die aus DDR-Zeiten war ineffizient, die könnte man heute nicht mehr nehmen, weil sie einen zu hohen Energieverbrauch beinhaltet, sie müssten sich also eine neue zulegen.
Was die Speicher angeht, da haben wir das Problem, dass das Grundeigentum der Speicher nicht geordnet ist. Hier bräuchte man eigentlich in den weitesten Teilen Flurneuordnungsverfahren, um das Grundeigentum zu ordnen, damit der Speicher überhaupt übertragbar ist und nicht bloß die Staumauer, wo in den meisten Teilen noch eine Ordnung stattgefunden hat.
Das zweite Problem, was besteht, und das wissen Sie doch auch, wenn eine neue Berechnung zum Hochwasserschutz kommt und dann plötzlich die Hochwasserentlastung dieses Speichers angepasst werden muss, stehen im Regelfall Investitionssummen von 400.000, 500.000 € ins Haus. Ich darf das im Moment bei uns im Kreis mitverfolgen bei den herrenlosen Speichern, die den Gemeinden übertragen werden sollen. Wir haben im Wassergesetz gesagt, wenn eine Gemeinde einen solchen Speicher nimmt, trägt das Land die Investitionskosten bis zu der Höhe, die sonst der Abriss kosten würde. Das haben wir bei den Brauchwasserspeichern für die Landwirtschaft nicht gesagt.
Von der Warte her müsste das Wassergesetz geändert werden, um diese Möglichkeit auch für die Landwirtschaftsbetriebe zu schaffen, damit das Risiko weg ist. Ich glaube, dann wäre auch eine ganz andere Ausgangssituation. Ich lade dazu noch einmal herzlich ein, dass wir uns das Wassergesetz in der Richtung anschauen. Ich glaube, hier braucht es eine Klarstellung, damit das Risiko für die Betriebe überschaubar wird, dann würde in der Richtung auch mehr möglich sein. Danke.
Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr vor.
Nun frage ich: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen für Nummer I des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Widerspruch sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Frage der Ausschussüberweisung. Zurückgezogen? Gut.
Dann stimmen wir direkt über die Nummer II des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4921 ab. Wer dieser genannten Nummer in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Punkt in der Nummer II abgelehnt und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Uneingeschränkte Grundrechte und Diskriminierungsfreiheit auch für Asylsuchende, Geduldete und Bleibeberechtigte Für eine Thüringer Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4928
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben eine Bundesratsinitiative beantragt zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und das ist in der Tat an der Zeit. Schon seit vielen Jahren machen wir uns für die Abschaffung dieses Gesetzes stark. Es gibt jedoch auch einen aktuellen Anlass, nämlich aus der sogenannten Sommerpause. Am 18. Juli hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Sätze, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden, verfassungswidrig sind und nicht menschenwürdig.
Inzwischen haben sich die Bundesländer dahin gehend geeinigt, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerbern die Leistungssätze ausgezahlt werden, wie allen anderen auch, die im Leistungsbezug sind, mit einer Einschränkung, es wurden in Bayern teilweise Kosten für Gesundheitsversorgung abgezogen. Aber die Erhöhung und Angleichung war ein richtiger und überfälliger Schritt. Zu dem Gerichtsurteil gab es sehr unterschiedliche Meldungen in der Öffentlichkeit. So konnte man von der Landesregierung Rheinland-Pfalz folgende Überschrift der Pressemitteilung lesen: „Minister Alt und Kühl: ‚Asylbewerberleistungsgesetz ist überflüssig’“. Das war die Pressemitteilung von der Landesregierung aus Rheinland-Pfalz.
Auch in Nordrhein-Westfalen hat der dortige Innenminister Jäger erklärt, dass es das Asylbewerberleistungsgesetz nun abzuschaffen gilt, wie auch in der Koalitionsvereinbarung in Nordrhein-Westfalen festgehalten. In Brandenburg steht nächste Woche ebenfalls der Antrag im Plenum auf der Tagesordnung, eine Bundesratsinitiative zu starten, um das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. Doch wir in Thüringen sind die Ersten, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einem Landtag über eine solche Bundesratsinitiative tatsächlich beraten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind überzeugt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz nun endlich aufgehoben werden muss. Eigentlich hätten wir uns natürlich erhofft, dass die Bundesregierung von selbst tätig wird.
Auch hier hat sie aber nicht gehandelt. Die Länder mussten sich verständigen, damit die Betroffenen in Thüringen sind es 3.000 - jetzt tatsächlich auch höhere Leistungen erhalten und nicht länger derart
diskriminiert werden. Jeder Flüchtling hat das Recht auf Sicherung des Existenzminimums. Die seit 1993 gezahlten Leistungen haben einem würdigen Leben mitnichten entsprochen und konnten dieses auch nicht gewährleisten. Deutschland hat übrigens mit dem Asylbewerberleistungsgesetz auch gegen die Selbstverpflichtungen verstoßen, die sich aus dem Sozialpakt der Vereinten Nationen ergeben und die die Regierung selbst mit unterzeichnet hatte.
Darüber hinaus verletzt das Asylbewerberleistungsgesetz auch die Kinderrechtskonvention. Um das deutlich zu machen, mehr als 24.000 Kinder in Deutschland sind davon betroffen. Insofern ist es in der Tat höchste Zeit, eine Bundesratsinitiative zu starten, um das Asylbewerberleistungsgesetz zu kippen. Wir hoffen da auf breite Unterstützung, nicht nur hier aus dem gesamten Haus, sondern auch von vielen anderen Ländern, denn ich sagte es gerade, mindestens fünf Bundesländer haben bereits angekündigt, derartige Initiativen auf den Weg zu bringen.
Warum dieses Signal gerade aus Thüringen? Ich glaube, dass nicht zuletzt der Protestmarsch der Flüchtlinge hier auch vor dem Thüringer Landtag deutlich gemacht hat, dass es eine Willkommenskultur in Thüringen braucht. Ich denke, es wäre ein sehr schönes Signal, wenn von Thüringen als erstem Bundesland genau diese Initiative ausgeht,
die diskriminierende Gesetzgebung endlich aufzuheben. Und - das werden wir nachher in der Debatte sicherlich noch umfangreicher darlegen - mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es auch überhaupt keinen einzigen Grund mehr, diese Menschen aus dem normalen Sozialgesetzbuch herauszuhalten und von diesen Leistungen fernzuhalten. Es gibt auch keine finanziellen Gründe beispielsweise der Kommunen mehr, denn diese Menschen müssen gleichgestellt werden, das ist überfällig, sie haben den gleichen Anspruch. Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt zudem nach wie vor Härten dar, die wir so nicht mittragen können, Einschränkungen, Diskriminierung wie die Residenzpflicht oder die Unterversorgung im medizinischen Bereich. In diesem Sinne hoffe ich hier auf eine fruchtbare Debatte und auf breite Unterstützung unserer Initiative. Vielen herzlichen Dank.
Schönen Dank für die Begründung. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Als Erste hat Abgeordnete Kanis von der SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Uneingeschränkte Grundrechte und Diskriminierungsfreiheit auch für Asylsuchende, Geduldete und Bleibeberechtigte - Für eine Thüringer Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes“, Frau Astrid Rothe-Beinlich hat es jetzt schon ausführlich begründet, doch auch ich möchte einige Dinge dazu sagen. Die Landesregierung wird aufgefordert, das Asylbewerberleistungsgesetz durch eine Bundesratsinitiative aufzuheben. Diese Initiative soll im Prinzip den Bundestag dann dazu bringen, dieses Gesetz abzuschaffen. Das 1993 in Kraft gesetzte Asylbewerberleistungsgesetz legte den Mindestunterhalt für Asylbewerber und andere ausländische Staatsangehörige fest. Das Gesetz wurde damals unter dem Eindruck ständig steigender Zuwanderungszahlen beschlossen. Die deutlich abgesenkten Leistungen und der Vorrang der Sachleistungen dienten dem Ziel, die damit betroffenen Personengruppen aus den Leistungen der Sozialhilfe auszuschließen. Das Gesetz besteht jetzt seit fast 20 Jahren. Die Leistungen sind unverändert niedrig und dadurch der Anreiz des Zugangs in die sozialen Systeme deutlich beschnitten. Aber wenn wir ganz ehrlich sind, wir verzeichnen in letzter Zeit eine erneute Zunahme des Flüchtlingsstroms und somit ist der damalige Zweck, nämlich die Zuwanderung zu begrenzen, nicht erfüllt worden.
Dass die Leistungen als evident zu niedrig und verfassungswidrig bewertet wurden, wundert nicht, insbesondere, da sich die Lebenshaltungskosten stetig erhöht haben.
Zweitens war der Anwendungsbereich des Gesetzes darauf ausgelegt, die Leistungen für wenige Personengruppen, die sich kurzzeitig in Deutschland aufhalten, zu regeln. Heute wissen wir, dass sich der das Gesetz betreffende Personenkreis auf Kriegsflüchtlinge, Opfer von Menschenhandel, Geduldete, vollziehbar Ausreisepflichtige und Drittstaatenangehörige, um nur einige zu nennen, und natürlich deren Lebenspartner und Kinder bezieht. Von diesen gab es im Jahr 2009 rund 150.000 Menschen. Davon befanden sich zwei Drittel mehr als sechs Jahre in Deutschland. Hier kann man nicht von einem kurzzeitigen Aufenthalt sprechen. Das wäre wirklich nicht redlich. Davon abgesehen hat das Bundesverfassungsgericht auch deutlich gemacht, dass es unzulässig ist, auch nur für einen kurzen Aufenthalt in Deutschland die Bedarfe derart niedrig anzusetzen.
Wofür braucht man dann dieses Gesetz, wenn selbst das Argument der Entlastung der öffentlichen Haushalte und Vereinfachung von Verwaltungshandeln nicht wirklich nachweisbar ist und, wie wir fest
gestellt bekommen haben, sich als nicht verfassungskonform erweist? Im Antrag fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, alle Leistungen für Asylsuchende, Geduldete und Bleibeberechtigte in die existierenden Sozialleistungssysteme SGB II und SGB XII zu übernehmen und die medizinische Versorgung in die gesetzlichen Krankenkassen zu integrieren. Durch das Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in einer Übergangsregelung vorgegeben, dass die Ermittlung der Leistungssätze entsprechend des § 28 des Zwölften Sozialgesetzbuches zu erfolgen hat. Das bedeutet doch, dass eine Sonderregelung für die Personengruppe des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht notwendig ist und man sie so in die allgemeine Sozialgesetzgebung einbeziehen kann. Entscheidend ist immer noch, dass das Existenzminimum sich an den Gegebenheiten in Deutschland orientieren muss, und natürlich wäre es nicht nur für die Kommunen, sondern auch für die Länder eine erhebliche Entlastung. Die Kommunen könnten diese Personen wie alle anderen behandeln. Ein großer Bürokratieaufwand allein im medizinischen Bereich würde wegfallen. Die Aufnahme des Personenkreises des Asylbewerberleistungsgesetzes in die allgemeine Kostenverteilungsregelung würde den Bund in die Pflicht nehmen, sich an den Kosten zu beteiligen, und so natürlich auch die Länder entlasten.
Wir als SPD unterstützen die Initiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Aufnahme dieses Personenkreises in das SGB II oder SGB XII und hoffen, dass wir im Innenausschuss eine offene Beratung zu diesem Thema erreichen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, Frau Rothe-Beinlich hatte in ihrer Begründung das dem Antrag ein Stück weit zugrunde liegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts angesprochen und dieses Urteil bedeutet auf den Punkt gebracht, dass es eben keine Menschenwürde erster und zweiter Klasse gibt. Das heißt im Klartext, dass allen inländischen und ausländischen Staatsbürgern ein menschenwürdiges Existenzminimum in gleicher Höhe zusteht. Ich sage, man kann einerseits froh sein über so ein Urteil, andererseits ist es eigentlich traurig, dass man für so eine relativ elementare Erkenntnis ein Gerichtsurteil braucht.
Bundesregierung Verantwortung getragen hatten, das auch ein bisschen selbstkritisch mal eingestehen sollten.