Sedlacik, sagen, sich hier Kreise bereichert haben, ich denke, das kann man so nicht über einen Kamm scheren. Die Kostenerstattung und Unterbringung von Flüchtlingen wird schon, wie ich gerade ausgeführt habe, sehr genau mit beachtet und es ist durchaus denkbar, dass in dieser Berechnung insbesondere auch die Kosten eigener Immobilien bzw. wenn Dritte als Betreiber hier in Anspruch genommen werden, dann heißt das, dass Investitionskosten auch auf den langjährigen Mietvertrag eingerechnet werden, damit sie getätigt werden können. Auch diese Kosten stehen mitunter nicht gleich zu Buche, wenn es darum geht, hier die einzelnen Kreise untereinander zu vergleichen. Es gibt mehrere unterschiedliche Trägerschaften bei der Betreibung und, ich denke mal, auch das muss man dann noch einmal genau hinterfragen.
Ich denke, wir haben dazu genügend Möglichkeiten, das im Ausschuss zu tun. Wir haben von unserem Innenminister gehört, dass auch die geforderten Standards hier kontrolliert werden, um zu schauen, wie die Einhaltung passiert und entsprechende Auflagen auch erteilt werden. Nicht umsonst ist gerade Bewegung im Bereich Zella-Mehlis, Sonneberg und Gerstungen eingetreten. Auch darüber können wir dann im Ausschuss noch einmal diskutieren. Deswegen bitte ich Sie ebenfalls, diesen Tagesordnungspunkt an den zuständigen Ausschuss, den Innenausschuss, zu überweisen. Herzlichen Dank.
Frau Holbe, ich frage nur noch einmal zurück: Das betrifft jetzt alle drei Punkte, an den Ausschuss zu überweisen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, immerhin habe ich mich über einen Satz, Frau Holbe, von Ihnen gerade sehr gefreut, nämlich dass offenkundig alle drei Anträge bzw. Gesetze, über die wir hier gerade sprechen, wenigstens den Weg in den Ausschuss finden sollen. Ich hoffe, dass dann dort auch eine in der Tat qualifizierte Debatte stattfindet und wir natürlich auch die Betroffenen anhören, sprich, auch diejenigen zu Wort kommen lassen, die sicherlich
sehr ausführlich beschreiben können, wie sich die derzeitige Flüchtlingsunterbringung in der Praxis anfühlt.
Uns liegen zwei Gesetzentwürfe vor, nämlich der der Landesregierung und der der Fraktion DIE LINKE, zu dem Herr Innenminister ja schon ausgeführt hat, dass er ähnlich schon einmal 2010 auf der Tagesordnung stand. Damals war es dem Gesetzentwurf leider nicht vergönnt, den Weg in den Ausschuss zur Beratung zu finden. Insofern tut sich hier in der Tat eine Chance auf, auch wenn wir diese schon vor zweieinhalb Jahren hätten haben können.
Ich will noch einmal daran erinnern, dass das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz bereits bei seiner Einführung im Jahr 1997 hoch umstritten gewesen ist und die Unterbringungssituation von Asylsuchenden, die ja ganz zentraler Regelungsbestand dieses Gesetzes ist, schon damals viele Menschen bewegt hat und uns auch bis heute beschäftigt. Warum das so ist, darauf werden wir sicherlich auch noch zu sprechen kommen. Dass jetzt eine Unterkunft in Sonneberg schließen musste, in der es besonders schwierig zuging, haben wir selbstverständlich auch begrüßt. Ich habe heute keine Fotos aus Gemeinschaftsunterkünften mitgebracht. Im Ausschuss können wir uns ja, wenn es tatsächlich eine intensive Debatte gibt, einmal Bilder anschauen oder auch gegebenenfalls einen Vor-OrtTermin in einer Gemeinschaftsunterkunft machen. Wer beispielsweise einmal die Küche in der Gemeinschaftsunterkunft in Gerstungen besichtigen durfte oder aber auch das sogenannte Spielzimmer für Kinder, der fragt sich selbstverständlich, worüber wir hier eigentlich reden, und darauf werde ich gleich auch noch näher eingehen. Das sind nämlich qualitative Standards, über die wir sprechen müssen, die es im Moment ja nur rudimentär gibt und die auf jeden Fall nicht immer eingehalten werden.
Zunächst aber zu den zentralen Inhalten des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Es beauftragt die Landkreise und kreisfreien Städte zur Aufnahme von Asylsuchenden, Geduldeten sowie vollziehbar Ausreisepflichtigen und deren Familien. Zudem sieht der § 2 vor, dass die Unterbringung der betroffenen Menschen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften zu organisieren sei und dass der Betrieb dieser Gemeinschaftsunterkünfte auch durch die Dienste von freien Trägern zu leisten sei. Außerdem heißt es im Gesetz, dass Personen, die länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind, auch in Einzelunterkunft untergebracht werden können.
Wenn wir uns jetzt den Gesetzentwurf der Landesregierung anschauen, dann kommt der doch relativ unscheinbar daher, wenn ich das so sagen darf, weil er lediglich einige formal erscheinende Ände
rungen enthält, die notwendig werden, weil auf Bundesebene im Rahmen der Umsetzung von aufenthaltsrechtlichen Richtlinien der EU das Aufenthaltsgesetz und das Asylbewerberleistungsgesetz erweitert worden ist. So soll nun aufgenommen werden, dass Personen, die sich zum Zwecke der Zeugenaussage - Herr Minister hat ja darauf verwiesen -, beispielsweise in einem Strafverfahren zur Schwarzarbeitsbekämpfung, ein befristetes Aufenthaltsrecht bekommen sollen und dass ihnen während dieser Zeit Leistungen entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen. Das ist übrigens eine sehr spannende Thematik. Wir wissen ja alle, dass das Bundesverfassungsgericht das Asylbewerberleistungsgesetz und die darin festgeschriebenen Sätze für nicht würdig und auch nicht ausreichend eingestuft hat. Wir werden demnächst sicherlich eine Grundsatzdebatte führen um die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes auch im Landtag, allerdings zu entscheiden ist dies auf Bundesebene, das ist uns natürlich bewusst.
Außerdem soll, so die Landesregierung, das Flüchtlingsaufnahmegesetz entfristet werden, indem die bisher geltende Frist bis zum 31. Dezember dieses Jahres aufgehoben werden soll. Wir lehnen die einfache Entfristung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes ab, weil es unserer Auffassung nach richtig ist, in zeitlich angemessenen Abständen über die Angemessenheit und mögliche Änderungsbedarfe zu diskutieren, ansonsten schreibt man nämlich einen Status quo fest, der mitnichten als gut bezeichnet werden kann. Dies betrifft auch und gerade den Umgang mit Flüchtlingen und Asylsuchenden und da hat Thüringen noch eine ganze Menge zu tun, um zu einem guten Miteinander zu finden.
Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE war ja bereits im März 2010 schon einmal auf der Tagesordnung. Dieser Gesetzentwurf zur Thüringer Flüchtlingsaufnahme enthält in seinen einzelnen Vorschlägen durchaus grundsätzliche neue Regelungen und auch eine Umorientierung in der Thüringer Flüchtlings- und Asylpolitik, so wie wir sie übrigens seit vielen Jahren gemeinsam mit Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl, dem Thüringer Flüchtlingsrat, den Kirchen, aber auch anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen einfordern.
Lassen Sie mich jetzt ein paar Sätze zur Einzelunterbringung sagen. So sieht der Gesetzentwurf der LINKEN ja beispielsweise vor, dass spätestens ab dem 13. Aufenthaltsmonat eine Einzelunterbringung vorgesehen sein soll. Bisher hat das Gesetz lediglich eine windelweiche Kann-Regelung beinhaltet, die der interessierten Leserin suggerieren muss, dass eine Einzelunterbringung eigentlich von Landesseite nicht gewollt ist. Das finden wir hoch problematisch und
hier möchte ich im Übrigen sehr gern auf BadenWürttemberg verweisen. In Baden-Württemberg gibt es im Moment eine intensive Debatte um Neuerungen im Sinne von mehr Humanität und Flexibilität bei der Flüchtlingsunterbringung. In BadenWürttemberg wird beispielsweise jetzt die Möglichkeit geschaffen, von Anfang an auch dezentral und in Wohnungen unterzubringen. Da kann man sehr viel besser auf die Situation in den Kommunen, aber auch auf die Situation auf dem Wohnungsmarkt reagieren. Zudem aber ist damit natürlich auch eine humanitärere Unterbringung der Betroffenen gewährleistet. Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir uns für die dezentrale und menschenwürdige Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, Geduldeten und Personen mit Aufenthaltsgestattung im Freistaat einsetzen. Das ist sicherlich nicht in Kasernen möglich, lieber Herr Geibert. Im Übrigen wird die Unterbringung in Kasernen von uns auch sehr scharf in Baden-Württemberg kritisiert, genau deshalb ist aber dort eine Änderung vorgenommen worden, wie Sie sicherlich auch wissen. Wenn Sie auf die Internetseite Ihrer geschätzten Kollegin in Baden-Württemberg schauen, dann werden Sie sehen, dass da seit August dieses Jahres etliche Neuerungen vorgenommen wurden.
Uns jedenfalls geht es perspektivisch darum, sämtliche im Freistaat bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte aufzulösen und stattdessen die betroffenen Menschen dezentral in Wohnungen oder zumindest wohnungsähnlich unterzubringen. Wir meinen, jeder Mensch hat ein Recht auf Privatsphäre und auf Selbstbestimmung und dem wird die Gemeinschaftsunterbringung nicht annähernd gerecht.
Ich will hier noch einmal das doch sehr tragische Beispiel aus Gerstungen bringen. Dort gibt es ein sogenanntes Spielzimmer, was an Ärmlichkeit und Kargheit kaum zu unterbieten ist. Was daran eine menschenwürdige Unterbringung ist, erschließt sich nicht. Wir reden hier von Kindern am Weltkindertag und es sind nicht wenige Kinder, die in Gemeinschaftsunterkünften in Thüringen untergebracht sind. Man muss ernsthaft über die Frage diskutieren, welche Bedingungen wir ihnen bieten.
Unser Ziel ist ein möglichst freies Leben für alle hier lebenden Menschen, denn dieses wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv auf die Lebensqualität und auch die Integrationschancen der oftmals traumatisierten Menschen aus, die aus ganz unterschiedlichen Gründen ihre Heimat verlassen mussten und zu uns gekommen sind. Nachgewiesen ist außerdem, dass bei dezentraler Unterbringung die Menschen sehr viel weniger krank werden und auch und gerade die Teilhabe von Kindern an schulischen Angeboten, aber auch außerschulischen An
geboten der Kinder- und Jugendarbeit, kultureller Bildung und der Spracherwerb deutlich erleichtert wird in einem normalen Wohnumfeld, so will ich es einmal nennen.
Auch das oft angeführte Argument, dass Asylsuchende in den ersten Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland besonders viel Hilfe und Beratung brauchen und deswegen in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen seien, trägt keineswegs. Es gibt eine ganze Reihe von anderen Wohnformen, die eine Betreuung und Beratung sicherstellen können. Hier braucht es viel mehr ausreichend und qualifizierte Betreuungs- und Beratungsangebote und sehr viel mehr Sozialarbeit beispielsweise, das steht außer Frage. Von daher ist der Ansatz der Fraktion DIE LINKE, betreute Wohnformen zu schaffen, vollkommen richtig und findet unsere volle Unterstützung.
Jetzt zur Verteilung der Personen auf die Kreise und kreisfreien Städte: Sie, Herr Minister, hatten ja auf den Schlüssel verwiesen, nach dem die Verteilung stattfindet. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE beschreibt sehr klar, dass zuallererst die privaten Belange der Menschen wie beispielsweise eine Familienzusammenführung oder auch die soziokulturellen Interessen der Menschen und die Inanspruchnahme von kulturellen, sozialen, politischen Bedürfnissen berücksichtigt werden muss. Das finden wir völlig richtig, denn zu einer menschenwürdigen Unterbringung gehört für uns Bündnisgrüne, dass ganz zentral auf wichtige Belange der Menschen Rücksicht zu nehmen ist.
Ich möchte hier noch ein paar mehr Punkte ansprechen. Wir als Bündnisgrüne sind sehr froh - und das teilen wir sicher mit vielen anderen, die sich seit Jahren für Flüchtlinge stark machen -, dass Sie, Herr Geibert, jetzt angekündigt haben, das Sachleistungsprinzip zu beenden. Wir wissen auch aus vielen Kommunen, dass Sie sich dem umgehend angenommen haben und endlich Bargeld an die Betroffenen auszahlen. Das wurde auch überfällig. Allerdings wird über die Höhe dieser Bargeldzahlung mit Sicherheit noch zu diskutieren sein, weil auf Bundesebene nach dem aktuellen Urteil eine entsprechende Erhöhung ansteht. Wir sind der Meinung, dass, wenn das Asylbewerberleistungsgesetz endlich abgeschafft ist, endlich alle gleiche Rechte haben
und endlich alle auch gleich betrachtet werden. Ebenso geht es um den Erwerbstätigenzugang beispielsweise. Auch da hat Baden-Württemberg, finde ich, richtige Schritte vorgenommen, um dies zu verbessern, und auch beim Zugang zur medizinischen Versorgung. Wir hatten das hier schon ein
mal thematisiert, da fand sich leider nur nicht einmal eine Mehrheit dafür, eine Initiative zu unterstützen, die sich für Menschen stark macht, die im Moment gar keinen Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Im Moment ist die Versorgung von Asylsuchenden auf akute Schmerzzustände etc. beschränkt. Das ist nicht menschenwürdig, auch hier gibt es in Thüringen noch eine ganze Menge zu tun.
Jetzt zum Antrag, der sich mit der Erstattung der Kosten für die Unterbringung von Asylsuchenden befasst: Eben ist ja auch schon dieses Beispiel benannt worden, welches im Juni - Frau Holbe hat es genannt - in der Presse doch für einiges an Furore gesorgt hat. Ich möchte aus aktuellem Anlass auch noch einmal auf die Flüchtlinge verweisen, die sich im Moment noch in Thüringen befinden, die zu Fuß unterwegs sind, um auf ihre schwierige Situation aufmerksam zu machen. Ihnen gehört unsere Solidarität und Unterstützung in ganz besonderem Maße,
insbesondere nachdem sie hier vor dem Thüringer Landtag von Neonazis angegriffen wurden. Auch das gilt es noch aufzuklären, das ist ein unhaltbarer Zustand. Darauf möchte ich an dieser Stelle noch einmal verweisen. So hat der Wartburgkreis - das ist ja das Beispiel, was hier vorhin auch schon angesprochen wurde, aber nicht ausgeführt - in den Jahren 2004 bis 2007 ca. 850.000 € Überschüsse aus der Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Unterbringung - ich nenne es mal in Anführungszeichen - „erwirtschaftet“, während gleichzeitig in der Gemeinschaftsunterkunft Gerstungen unhaltbare Zustände herrschen. Da muss man sich schon mal fragen, was hier eigentlich schiefläuft. Das ist ein Skandal, Herr Adams, da gebe ich Ihnen völlig recht und das können wir auch nicht einfach so durchgehen lassen.
Insofern braucht es hier eine klare Regelung. Die Mittel sind ganz klar zweckentfremdet worden und sind in den Gesamthaushalt eingeflossen. Wir halten diese anderweitige Mittelverwendung für eine unzulässige Bereicherung zulasten der Schwächsten, die wir auf das Schärfste verurteilen.
Im Übrigen hat das ja Ihre Antwort auf meine Kleine Anfrage, die Sie vorhin netterweise schon genannt haben, nämlich die Anfrage 2014, auch bestätigt. Da haben Sie zugegeben, dass mindestens in drei
Gemeinschaftsunterkünften die Standards nicht eingehalten werden. Warum sie nicht eingehalten werden, muss geklärt werden. Fakt ist, dass dort nicht das ankommt, was eigentlich genau für diese Menschen und ihre Unterbringung gedacht wurde.
Es kann nicht sein, dass einige Landkreise sich an der Unterbringung von Asylbewerberinnen, ich sage es jetzt so drastisch, bereichern, während diese gleichzeitig in desolaten Gemeinschaftsunterkünften oftmals unterhalb des Existenzminimums leben müssen. Grundsätzlich geht es uns darum, dass in Thüringen Weltoffenheit gelebt wird, dass wir eine Willkommenskultur und eine an Humanität ausgerichtete Flüchtlingspolitik haben. Auch davon sind wir noch meilenweit entfernt. Ich bin aber gespannt, ob die Debatte im Ausschuss und die Anhörung von Betroffenen und Experten vielleicht dazu führt, dass sich in Thüringen doch einiges tut. Neben einer menschenwürdigen Unterbringung der Betroffenen zählt für uns dazu auch die Aufhebung der sogenannten Residenzpflicht, gegen die ja gerade sehr bewusst verstoßen wird von den Flüchtlingen, die diesen Protestmarsch angetreten haben, auch deshalb, weil Bewegungsfreiheit ein Menschenrecht ist
und weil wir der festen Überzeugung sind, dass Thüringen auch hier leider hinterherhinkt. Deswegen an dieser Stelle noch mal das Plädoyer, die FDP hat es mit unserer Unterstützung und der der LINKEN ja schon mehrfach versucht, die Residenzpflicht auf das gesamte Land Thüringen auszuweiten. Wir könnten hier eine Mehrheit haben, wenn sich nicht an eine Koalitionsräson zulasten der Schwächsten gehalten würde. Wir halten das in der Tat für schäbig an dieser Stelle.
Denn Mobilität und Bewegungsfreiheit sind Menschenrechte und gegen dieses Menschenrecht verstößt die Residenzpflicht aus unserer Sicht in ganz eklatanter Weise.
Zur Abkehr vom Gutscheinsystem und vom QuasiSachleistungsprinzip habe ich schon etwas gesagt. Ich hoffe, dass sich sehr schnell alle Thüringer Kommunen dem anschließen und nur noch Geldleistungen auszahlen. Wir halten es weiterhin für einen Skandal, dass Asylsuchende für ganz alltägliche Dinge wie den Arztbesuch, die Teilnahme an Sportveranstaltungen oder die Ausübung ihrer Religion einen sogenannten Urlaubsschein benötigen, der sie zum Verlassen des Landkreises ermächtigt.
Und dass hier mitunter tatsächlich eher Willkür herrscht bei der Vergabe dieser Scheine, das können die Betroffenen ebenfalls berichten. Mehr als die Hälfte der Bundesländer, ich sagte es schon, ist da schon sehr viel weiter. In diesem Sinne bin ich sehr gespannt auf die Debatte im Ausschuss und hoffe, dass wir in Thüringen tatsächlich zu einer anderen Flüchtlings- und Asylpolitik kommen. Vielen herzlichen Dank.