Banane war auch mal, Gurke, und die Farbe der Tomaten, das können wir also relativ lange ausweiten, aber so viel Zeit habe ich nicht. Wie üblich türmt sich hier ein Bürokratiemonster auf, dessen Verkomplizierung für die Haushaltserstellung, für den Haushaltsvollzug, wie gesagt, kaum absehbar ist.
Ich bezweifele aber auch - deshalb mein Eingangsstatement -, dass wir hier im Sinne des GenderMainstreams in irgendeiner Form Vorteile ziehen können und weiterkommen, denn mit Bürokratie, Pflichten und Gesetzen werden wir hier keine Fortschritte erzielen.
So wie wir das verstehen beim Bau einer Landstraße, welche dem langfristigen Ziel aus einer geschlechtergerechten und damit auch zielgruppenoptimierten Gestaltung öffentlicher Einnahmen und Ausgaben zu erreichen, soll logischerweise erfolgt werden.
Was heißt das im Einzelnen bei dem Bau einer Straße? Es müssten die geschlechterspezifischen Ausprägungen aller beteiligten Unternehmen im Straßenbau berücksichtigt werden. Die Frage ist: Können wir noch Straßen bauen, wenn so wenig Frauen im Straßenbaubetrieb arbeiten? Weiterhin muss man herausfinden, wer nutzt die Straße, Frau oder Mann, Alt oder Jung, Familien, Kinder, Singles? Warum wird die Straße benutzt?
(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber Sie haben noch nicht mal die (Vizepräsident Gentzel)
Nein, den habe ich nicht übernommen. Das kriegen wir gerade noch mal selber hin, Herr Meyer, aber die Begründung, die Sie gemacht haben, macht die Sache nicht besser. Es bleibt ein Bürokratiemonster und wenn Sie die Straßen nach weiblichen und weniger weiblichen und männlichen und Singles ausrichten wollen oder alle anderen Haushaltsposten,
zu welchem Irrsinn wird das dann führen? Ich will Ihnen das ja auch ersparen und Sie sind ja gleich alle selber noch dran, Sie können ja alle drei nach vorn kommen und sich die 6 Minuten aufteilen, das ist alles kein Problem. Aber es macht die Sache nicht besser, dass Sie hier versuchen, mit bürokratischen Monstern den Haushalt hier zu vollziehen.
Das werden wir uns auch nicht gefallen lassen. Insofern kürzen wir die Sache ab, wir lehnen diesen Unsinn ab. Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kemmerich, Sie haben heute wieder ein tolles Beispiel dafür gegeben,
dass Sie wirklich nicht würdig sind, Gleichstellungsausschussvorsitzender zu sein, auch wenn es bei diesem Thema im Vordergrund steht, geschlechtergerechte Haushalte einfach als Modell mal zu denken und einzuführen. Ich finde es wirklich skandalös. Und ist es nicht schlimm, Herr Kemmerich, wenn man einen Antrag abschreibt, wie das die GRÜNEN getan haben, wenn damit der Weg zum Ziel gegangen wird, geschlechtergerechte Haushalte in Thüringen auf den Weg zu bringen.
Ja, ich gebe den GRÜNEN recht, dass mit den Mitteln des Gender Budgeting Einnahmen und Ausgaben darauf überprüft und gesteuert werden können, welche unterschiedlichen Auswirkungen diese auf Männer und Frauen haben.
In diesem Sinne - das haben wir bereits gehört - hat das Europäische Parlament bereits entsprechende Beschlüsse gefasst und auch zahlreiche andere Länder. Interessanterweise gehen die sogenannten
Entwicklungs- oder Schwellenländer diesen Schritt. Ich will daran erinnern, Korea, Südafrika oder Peru haben sich auch auf den Weg gemacht, die Haushalte zu gendern. Wir hatten das nette Erlebnis gemeinsam, Frau Pelke war dabei, in einer Besuchergruppe aus Korea, Nord- und Südkorea die Frage gestellt zu bekommen, ob und was wir von gegenderten Haushalten halten. Wir haben uns zumindest gemeinschaftlich positiv darüber geäußert - so weit meine Erinnerung an diese Besuchergruppe.
Alle, die mit Finanzen umgehen, wissen, dass öffentliche Haushalte in Zahlen gegossene Politik sind und es gibt keine geschlechterneutralen Haushalte, gleichgültig, ob man sie wahrnimmt oder nicht. Ein auch etwas älteres Beispiel will ich gern noch einmal nennen: Im Jahr 2003 wurden knapp 184.000 Arbeitslosenhilfeanträge abgelehnt, davon waren zu 75 Prozent Frauen betroffen. Die Erfindung der Bedarfsgemeinschaften hat eine weitere negative Auswirkung hinsichtlich der Förderung von Frauen hinzugesetzt. Weil sie sich nicht länger geschlechtsblind verhalten wollten, haben die Länder Berlin und Österreich das Gender Budgeting in die Haushaltsführung integriert. Daraus kann auch Thüringen lernen, und zwar viel lernen.
Zuerst einmal ist - das habe ich bereits erwähnt das Gender Budgeting ein Analyseinstrument, mit dem Einnahmen und Ausgaben daraufhin untersucht werden, wer in welcher Weise davon profitiert oder auch benachteiligt wird. Ein paar eindrückliche Beispiele hinsichtlich der Einnahmen konnte ich in Großbritannien finden, hier wurde zum Beispiel eine Analyse des sogenannten Nothaushalts aus dem Jahr 2009 unterbreitet. Interessanterweise hat das Ergebnis der Analyse hervorgebracht, dass von den zusätzlich eingenommenen 8 Mrd. € die Frauen 5,8 Mrd. und die Männer nur 2,2 Mrd. zugesteuert haben, also ein Ungleichgewicht.
Andere Beispiele zeigen, welche Ausgaben bei Mädels und Jungen, bei Frauen und Männern ankommen - das ist nicht immer nur zum Nachteil von Frauen. Hierzu möchte ich einige Beispiele aus Berlin nennen, denn ich vermute, auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich dann noch einmal darauf berufen.
Ich will in den Bildungsbereich gehen und wir wollen uns mal die Bibliotheken, die Volkshochschulen, die Musikschulen anschauen, welche wesentlich größeren Nutzen von Frauen und Mädchen haben. Es ist nicht verwunderlich, aber die Untersuchung der unterschiedlichen Gründe hat dazu geführt, dass hier Abhilfe geschaffen werden konnte und Jungen und Männer besser auf die zukünftige Nutzung genau dieser Schulen eingestellt werden konnten. So ist einfach in die Sachausstattung, sprich in die Jungen-Literatur, mehr investiert worden, aber auch Onlinearbeitsplätze sind angeschafft oder es ist ein männlicher Bibliothekar ein
gestellt worden. All das hat dazu geführt, dass mehr Jungen in Berliner Bibliotheken gegangen sind und diese genutzt haben. Noch ein Beispiel aus einer Musikschule: Hier wurden die Angebote einfach dahin gehend umgestrickt, dass zum Beispiel Unterricht für Schlagzeug, für Trompete, E-Gitarre oder Bass aufgenommen oder eine ganze Jazzabteilung gegründet wurde und so ist auch der Anteil der Jungen, die in die Musikschule gehen, deutlich erhöht worden. An den Beispielen sieht man, dass mit Gender Budgeting etwas erreicht wird und dass zum Beispiel auch ein Umdenken in Politik, entweder im Land oder in den Kommunen, vorangegangen ist.
Nun noch ein paar Sätze zu dem Antrag der Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ja, ich denke, es ist gut, wenn wir damit anfangen, ein Modell in den Einzelplänen 7 und 8 auf den Weg zu bringen für Thüringen und einfach einmal zu erleben, wie es gehen kann. Mehr schreiben Sie ja gar nicht in dem Antrag. Ich weiß gar nicht, wie Kollege Kemmerich da über Straßen redet, denn das ist ja, glaube ich, im Einzelplan 010 verankert.
Aber nicht nur Positives, ich gebe auch ein paar negative Bemerkungen zu den von Ihnen aufgezeigten Einzelgruppen in den Haushalten. Da sage ich, wenn das Thema Blindenhilfe mit gegendert wird, wird es etwas schwer, denn es gibt keine geschlechterspezifische Steuerungsmöglichkeit. Wer Anspruch auf Blindenhilfe hat, hat sie. Und da kann man nicht schauen, ob das Mann oder Frau ist, da sind einfach andere Mechanismen möglich. Also der Bereich ist nicht so positiv. Ich will auch noch mal auf die Thematik in den Frauenbereichen eingehen. Wir wissen, es fließt viel Geld in die Frauenbereiche, in Frauenprojekte, Frauenhäuser und Frauenzentren und man kann also nicht zeitgleich die Schlussfolgerung treffen, dass damit die Männer benachteiligt werden. Das ist falsch, meine sehr geehrten Damen und Herren,
das will ich einmal eindeutig sagen. Denn solange Frauen weiterhin diskriminiert werden, solange Frauen auch geschlagen werden im häuslichen Umfeld, brauchen wir genau in diesen Bereichen noch erhöhte Mittel. Darum ist nicht gleichzusetzen, dass Männer an dieser Stelle benachteiligt werden. Wir sehen, wenn man Ihren Antrag, werte Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sehr intensiv liest, haben wir eine Chance, um uns mit geschlechtergerechten Haushalten auch in Thüringen auseinanderzusetzen. Diese Chance sollten wir nutzen und
sollten natürlich im Haushalts- und Finanzausschuss dieses gemeinsam beraten. Allerdings müssen wir, bevor wir uns heute zu diesem Antrag und zu der Beratung in den Ausschüssen und später zur Verabschiedung entschließen, auch die Frage an die Landesregierung und an die Verwaltung stellen: Sind Sie denn wirklich bereit, dieses neue Denken auch in die Haushaltsberatungen für 2013 mit aufzunehmen? Denn in den Ländern, wo das nur pro forma abgearbeitet worden ist, ist mit großen Bürokratien und mit großem Desinteresse gearbeitet worden. Das hilft dem Anliegen natürlich nicht und dieses wollen wir nicht. Ich möchte darum auch noch mal mit anregen und der Finanzminister wird es vielleicht mit aufnotieren, dass, wenn wir uns um geschlechtergerechte Haushalte zukünftig intensiver kümmern wollen, wir Weiterbildung brauchen, Weiterbildung für die Beamtinnen und Beamten in den Ministerien, damit auch der Blick für diese Thematik geöffnet wird. Ich danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kollegin Stange, also gerade was die Finanzierung von Frauenhäusern betrifft, halte ich ja Ihre Begründung mehr als weit hergeholt, aber, ich glaube, man muss nicht auf alles, was Sie hier gesagt haben, wirklich eingehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die klassische Funktion des Haushalts ist die Bedarfsdeckung. Sie ist Ausdruck der Gemeinwohlorientierung des Staates. Man versucht damit auch immer, den berechtigten Interessen der Frauen Rechnung zu tragen. Die Thüringer Landesregierung hat sich bereits mit dem Thema geschlechtergerechte Verwendung von Haushaltsmitteln befasst,
und weil es zum anderen immer stärker mit zu den normalen Vorgängen gehört, dass die Frage der Geschlechtergerechtigkeit geprüft und entsprechend angewendet wird. So wissen wir zum Beispiel seit vielen Jahren, dass in der Arbeitslosenstatistik die Gruppen der Berufsrückkehrerinnen und der Alleinerziehenden fast ausschließlich weiblich sind. Entsprechend dieser Tatsachen hat das
Land reagiert und die Beschäftigtenprogramme darauf abgestimmt. Das Wirtschaftsministerium, der Landesbeirat für Arbeitsmarktpolitik, die Chancengleichheitsbeauftragten der Agentur für Arbeit und der Jobcenter und die GFAW tragen ebenfalls mit dem Einbringen der Geschlechterperspektive dazu bei, dass entsprechend zielgenaue Programme aufgelegt werden. TIZIAN, CORA und andere Initiativen sind namentliche Beispiele dafür, dass die Belange in diesem Bereich geschlechtergerecht aufgearbeitet werden. Auch mit den messbaren Erfolgen dieser Politik kann sich der Freistaat sehen lassen. Bis vor einigen Jahren lag die Arbeitslosigkeit der Frauen deutlich über denen der Männer. Inzwischen hat sich das Bild deutlich verändert. Die Arbeitslosenquote hat sich halbiert. Auch wenn nicht alles befriedigend ist, die höhere Frauenarbeitslosigkeit ist zurückgegangen. Natürlich sind wir uns einig, Minijobs, ungewollte Teilzeitarbeit, Leiharbeit, das sind alles noch Probleme, die es zu berücksichtigen gilt.
Derzeit steht der Haushalt unter der Priorität, dass Thüringen keine neuen Schulden macht. Die Umsetzung dieses Ziels ist wichtig und benötigt alle Kraftanstrengungen, so dass die Vorbereitung der im Antrag geforderten durchgängigen Strategie einer geschlechtergerechten Haushaltsführung derzeit aus unserer Sicht nicht gewährleistet werden kann. Bevor wir dies tun, müsste eine inhaltliche und konzeptionelle Vorbereitung erfolgen, damit ein solcher Prozess auch den erwarteten Nutzen bringen kann und der Aufwand sich letztendlich auch lohnt. Außer den Erfahrungen in Berlin gibt es in Deutschland dafür nur wenige Beispiele und wir müssen darauf achten, dass die Bürokratie zurückgefahren wird und sich nicht immer weiter verselbstständigt. Ein gutes Beispiel wäre die Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Bei der Vergabe von Drittmitteln ist die Frage der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern u.a. ein Kriterium, das mit berücksichtigt wird. Auch die Fragen nach der Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit können in den nächsten Jahren sicher immer besser beantwortet werden. Ein anderer wichtiger Aspekt bei der Haushaltsaufstellung ist da aber beispielsweise auch die Generationengerechtigkeit, denn sie ist der Schlüssel für nachhaltiges Wirtschaften und die solide Haushaltspolitik, was letztendlich Frauen und Männern gleichermaßen wieder zugute kommt. Die CDU-Fraktion bekennt sich selbstverständlich zu einer vorausschauenden Haushaltspolitik, zu einem effizienten Mitteleinsatz, der die unterschiedlichen Lebensbedürfnisse von Frauen und Männern aufgreift und sich mit einem modernen Controlling verbindet. Den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen wir aus den genannten Gründen ab. Vielen Dank.