Protocol of the Session on July 19, 2012

verraten, und die FDP steht für mich seit heute auch in Thüringen nicht mehr für die liberale Idee, die es ohne Zweifel nicht nur in der politischen Ideengeschichte, sondern auch darüber eigentlich braucht.

Ich mache weiter: Was glauben Sie eigentlich, wer Sie sind? Natürlich muss Kritik erlaubt sein. Die ist in jedem Falle erlaubt und Sie haben insofern recht, als dass der Murks, den die Landesregierung uns zum Teil vorgelegt hat sowohl im Gesetz als auch in der Verordnung, auf jeden Fall diskussionswürdig ist. Der Gesetzentwurf, Frau Taubert, ich begründe das, kam kurz vor Ladenschluss und genauso die Verordnung. Sie haben doch gesehen, was es hier für Debatten gab. Sie haben das schnell aufnotiert, durch den Ausschuss gepeitscht und dann hier verabschiedet. Genauso ist es gelaufen. Wir hatten keine vernünftige Debatte und da muss man sich auch der ganzen Geschichte mal selbstkritisch stellen. Im Übrigen, das geht auch an die Adresse der FDP, Sie haben ja auch an dem Punkt recht, dass übrigens nicht nur, Frau Leukefeld, das haben Sie vorhin gesagt, der Teil, der im Einzelhandel dafür verantwortlich ist, die Arbeitgeberseite zu vertreten, sondern auch die Arbeiternehmerseite, nämlich wer wie sich kritisch zu der Verordnung äußert. Eigentlich hat die FDP jedes Recht, das Thema hier kritisch zu diskutieren, aber nicht so, Herr Barth, nicht so. Das ist das Letzte, das muss ich Ihnen wirklich sagen. So kommen Sie nicht weiter, so retten Sie nicht die liberale Idee. So nehmen Sie übrigens auch jeden Respekt anderer Parteien von sich, die der Ansicht sind, mit der FDP müsste man über das eine oder andere vielleicht doch noch mal reden.

Ich will noch etwas zu dem Thema Verordnung sagen. Ver.di hat - und ich sage das an dieser Stelle ganz bewusst - ganz deutlich gesagt, mit dem vorliegenden Entwurf wird der durch das Gesetz gegebene Gestaltungsrahmen überschritten. Das muss man ernst nehmen, darüber muss man diskutieren. Wenn es diesen Widerspruch an der Stelle gibt, dann gibt es jeden Grund zu diskutieren und es ist deswegen auch völlig richtig, dass wir die Anhörung im Ausschuss beschlossen haben.

Natürlich hat der Handelsverband Thüringen des Einzelhandels gesagt, dass die Verordnung abzulehnen ist. Das überrascht uns jetzt wenig, dass er das tut. Ihm ging es vor allen Dingen aber an der Stelle nicht nur um die Einschränkung der Arbeitgeberseite, sondern auch der Arbeitnehmerinnenseite, also auch hier viele Fragezeichen. Der Thüringer Handwerkstag hat sich geäußert. Er hat generell den Eingriff in die Tarifverträge kritisiert - auch

(Abg. Barth)

das sollte man sich noch mal anhören - und die Überarbeitung der Verordnung angeregt. Es gibt von ganz vielen Seiten Kritik. Deswegen ist es auch wichtig, darüber zu reden. Aber sich in der Trotzburg zu verschanzen, so wie Sie das tun, ist nicht der richtige Weg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns immer klar dafür ausgesprochen, dass wir ein arbeitnehmerinnenfreundliches, ein familienfreundliches und ein wirtschaftsfreundliches Ladenöffnungsgesetz wollen. Das schließt sich doch nicht aus. Wenn man ein bisschen Gehirnschmalz hineinsteckt und über ideologische Scheuklappen hinweg argumentiert, findet man da auch einen Weg. Und wir haben immer an dieser Stelle auf das politisch - wenn GRÜNE das sagen - unverdächtige Bayern verwiesen, wo man ganz eindeutig sehen kann, dass es sich auch gut lebt mit vernünftig begrenzten Ladenöffnungszeiten von 6.00 bis 20.00 Uhr. Das ist unser Ziel und eigentlich hatten wir auch nicht vor, von diesem Ziel abzuweichen. An der Stelle sind wir auch klar geblieben. Die Landesregierung hat diesen Kompromiss am Ende aber vorgeschlagen und hier auch eingebracht und deswegen auch diese Samstagsregelung, die für Verunsicherung sorgt.

Ich will ganz kurz sagen, wie die bayerische SPDFraktion sich dazu positioniert. Man soll ja auch immer mal über die Landesgrenzen hinausschauen. Da heißt es in einem Antrag der bayerischen SPDFraktion, ich würde das gern zitieren, aus dem Jahr 2009: „Eine Aufhebung des Ladenschlusses gefährdet auch“ - das finde ich ein wirklich wichtiges Argument - „den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft. Das Engagement Ehrenamtlicher in Kirchen, Vereinen und Verbänden würde stark beeinträchtigt. Kinder- und Jugendarbeit, Vereins-, Selbsthilfeund Wohlfahrtsarbeit würde deutlich erschwert durch Schichtdienste und somit bürgerliches Engagement für viele unmöglich gemacht.“ Das ist doch der Weg, der uns deutlich sein muss. Die bayerische SPD-Landtagsfraktion hat da, finde ich, die richtigen Worte gefunden.

Wir haben lange auf die versprochene Verordnung gewartet und stellen jetzt fest - und das ist jetzt noch mal das, was unterm Strich bleibt - dass niemand, weder Gewerkschaftsseite noch Handelsverbandsseite noch die Arbeitgeberseite diese wirklich für zweckmäßig, wirksam und rechtskonform hält. Das ist eigentlich der Punkt, der nicht geht, wo sich auch die Landesregierung dann selbstkritisch fragen muss, ob sie den richtigen Weg gegangen ist. Deswegen ist auch richtig, sich im Ausschuss weiter damit zu beschäftigen. Wäre es einmal ein qualitativ gutes Gesetz gewesen mit einmal einer qualitativ guten Verordnung, wäre das 13. Mal Aufruf des Ladenöffnungsgesetzes hier im Plenarsaal gar nicht nötig geworden. Ich finde, diese Seite muss man auch an dieser Stelle noch mal hervorheben.

(Beifall Abg. Barth, FDP)

Wir GRÜNE freuen uns deswegen auf die Debatte noch mal im Ausschuss, auf eine sachliche Debatte. Vielleicht kann die FDP das ja noch. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen seitens der Abgeordneten vor. Frau Ministerin Taubert hat für die Landesregierung das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung nehme ich zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP „ Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes“ wie folgt Stellung:

Wenn Sie der Meinung sind, die Regelung ist so, wie wir jetzt die Verordnung machen, ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück. Dann hätten Sie das, was Sie wollten, ganz einfach.

Zum Zweiten: Herr Koppe von der FDP-Fraktion hat behauptet, dass wir uns nicht ausführlich mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebern im Handel auseinandergesetzt und mit ihnen gesprochen hätten. Das ist eine Falschaussage. Wir haben sehr intensiv mit denen geredet. Wir haben auch sehr genau überlegt zu allen Einwendungen in der Frage, ob es jetzt gesetzeskonform ist oder nicht. Wir haben sehr viele unterschiedliche Varianten abgewogen, deswegen hat der Prozess auch so lange gedauert. Ich denke, wenn jetzt von einigen Seiten die Kritikpunkte kommen, bedeutet das nicht, dass die Regelung schlecht ist, sondern dann bedeutet das nur, dass man von der einen Seite aus sagt, sie hätte anders sein müssen. Das ist ganz verständlich, weil wir eine Arbeitgeberseite haben, die - Herr Barth, deswegen können Sie offensichtlich Ihren Gesetzentwurf auch nicht zurückziehen, weil doch das kleine bisschen erheblich anders ist - mit zwei Stellschrauben Dinge bewegen kann. Ich will das vorsichtig und auch gar keinen ganz persönlich da benennen. Das ist zum einen die Sicherheit des Arbeitsplatzes und zum anderen das Lohngefüge. Wenn man eben nicht mit einem guten Grundlohn bezahlt wird, sondern alles nur über Leistung am Samstag erarbeiten muss, dann hat man keine Wahl, dann muss man auch der Ministerin schreiben, dass das für einen existenziell ist. Das heißt, die Beschäftigten, die an der Stelle so agieren, die haben keine andere Wahl. Das kann ich gut verstehen. Ich kann den Unternehmer gut verstehen - das ist auch nicht mein Problem -, der sagt, ich muss das alles sehr effizient in den Abläufen planen. Das ist nicht mein Problem, aber ich muss jetzt irgend

(Abg. Siegesmund)

wo eine Regelung als Landesregierung vorbringen und deswegen haben wir uns für die Verordnung in der Form entschieden und denken, dass damit Ihr Gesetz vollständig entbehrlich ist.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, die Ministerin gestattet keine Zwischenfrage.

(Beifall Abg. König, DIE LINKE)

Wir wissen auch, dass wir gerade das, was wir anfänglich mit der Verordnung - jetzt sage ich mal - in Reinform hätten sollen, nämlich auch den Beschäftigten weit entgegenzukommen, dass wir das nicht so erreichen können. Das ist unzulänglich. Trotz alledem, denke ich, ist es mittlerweile ein Kompromiss, der von vielen zumindest in Gesprächen mit uns auch so als Kompromiss anerkannt worden ist, mit dem sowohl die Beschäftigten als auch der Handel leben können. Deswegen bitte ich um Ablehnung des Gesetzentwurfs der FDP und im Ausschuss um Annahme unserer Verordnung. Danke.

(Beifall CDU, SPD)

Danke schön. Ich sehe keine weitere Wortmeldung, dann beende ich die Aussprache. Ich frage noch mal: Gibt es einen Antrag auf Ausschussüberweisung? Ja, seitens der FDP-Fraktion an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Ich hatte von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch Ausschussüberweisung gehört. Nein? Gut.

Wir stimmen ab über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer diese Überweisung möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung bei der FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? Ich sehe 1 Enthaltung aus der CDU-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit abgelehnt. Ich schließe für heute diese Debatte zum Tagesordnungspunkt 5.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4683

Wünscht jemand aus den Fraktionen das Wort zur Begründung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat der Abgeordnete Volker Emde aus der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, ich freue mich, dass wir es geschafft haben, zu diesem Thema eine Einigkeit herbeizuführen zwischen allen Fraktionen in diesem Landtag, denn wir reden hier über ein Thema, das die gesamte Gesellschaft und insbesondere natürlich alle diejenigen, die mit Schulpolitik zu tun haben, seit Langem beschäftigt und auch noch für viele Jahre beschäftigen wird. Es ist sicherlich eine große Aufgabe, das Thema der Inklusion in unserem Bildungssystem gemeinschaftlich nach vorn zu bringen. Wir hatten heiße Diskussionen hier im Parlament, auch in den Ausschüssen, in verschiedenen Arbeitskreisen, denn es gibt durchaus unterschiedliche Auffassungen über Ziele und Wege bei der Inklusion und auch über die Frage, wie man denn nun die UN-Behindertenrechtskonvention richtig umsetzt. Umso schöner ist es, dass es gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag, einen Kompromiss hier in diesem Hause zu finden. Es ist insofern auch wichtig, weil es eben nun einmal so ist, das Wesen der Demokratie besteht auch darin, dass sich Regierungsverhältnisse und Machtverhältnisse ändern. Wenn man dann einen Weg findet, dass man bei so einem wichtigen Thema Gemeinsamkeiten entdeckt und über viele Jahre gemeinsam dann auch eine bildungspolitische Linie fahren kann, dann kann das nur gut sein für die Menschen, die es betrifft.

Ich will nicht so sehr auf die Inhalte eingehen, die wir in dem ersten Punkt unter I. gemeinsam festgestellt haben, was also die Entwicklungslinien, die Grundsätze für die Inklusion im Schulwesen angeht. Ich will eher darauf hinweisen, was wir festgelegt haben, wie die nächsten Schritte gehen sollen. Wir haben uns also jetzt darauf verständigt, dass unter Einbeziehung des Inklusionsrates ein Konzept erarbeitet wird innerhalb eines Jahres unter Beteiligung der Praktiker, unter Beteiligung der Schulträger, damit auch klar ist, was verstehen wir unter den konkreten Bedingungen, unter denen sich Inklusion in Thüringen entwickeln kann. Wir waren uns einig, dass es hier auch regionale Unterschiede zu betrachten gilt. Man kann nicht einfach einen Leisten über das ganze Land spannen. Wir starten selbst in diesem kleinen Land schon mit ganz unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und man sieht, es hat immer etwas mit dem Tun und Handeln und den Einstellungen der Menschen vor Ort zu tun. Wir waren uns auch einig, dass es wichtig ist, dass man räumliche und personelle Ressourcen klar definieren muss, damit auch klar ist, unter welchen Konditionen Inklusion stattfinden

(Ministerin Taubert)

kann. Ich bin mir ganz sicher, dass es ein längerer Weg sein wird, auch diese personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zu schaffen, denn nicht überall sind gleichermaßen die Ressourcen vorhanden. Das Land kann sicherlich viel dafür tun, diese Ressourcen zu schaffen, aber wir werden es nicht schaffen, wenn nicht der Einsatz der kommunalpolitisch Verantwortlichen mithilft.

Wir waren uns auch einig, dass es ganz wichtig ist, die nötigen Kompetenzen bei den Pädagogen weiterzuentwickeln. Hier muss sicherlich ein Schwerpunkt liegen, sowohl in der Lehrerbildung, das heißt in der Lehrerausbildung an unseren Hochschulen, aber natürlich infolge auch in der Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer, Erzieher usw., also aller Pädagogen, die im Prozess beteiligt sind. Insofern können wir jetzt in den nächsten Jahren die richtigen Schritte gehen. Ich freue mich auf die Arbeit, die ansteht bei der Erarbeitung des Konzepts, das für das ganze Land gelten soll. Ich freue mich auch, dass wir in harten Diskussionen zu diesem Kompromiss gekommen sind. Es war nicht ganz einfach, über diesen Bock zu springen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall CDU; Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Abgeordnete Susanne Hennig das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, seit März 2009 ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für die Bundesrepublik verbindlich. Mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP sowie einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU und SPD wurde im Mai 2011 die Landesregierung aufgefordert, mit besonderer Berücksichtigung der Artikel 7 - Kinder mit Behinderungen und Artikel 24 - Bildung - über den Stand der Umsetzung zu berichten sowie einen Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen dem Parlament vorzulegen.

2011 ist eine ganze Weile her. Ich freue mich heute auch, dass wir in einem gemeinsamen Antrag einen Schritt weiterkommen. Inklusion bedeutet, die Vielfalt als Normalität anzuerkennen und nicht die bessere Integration. DIE LINKE vertritt das Prinzip des Dazugehörens. Entscheidungen, die eine Sonderlösung für bestimmte Bevölkerungsgruppen betreffen, müssen zwingend vermieden werden. Auch wenn es zum Schutz oder zur Fürsorge gedacht ist, sondern sie aus. Dies bedeutet für DIE LINKE, dass sie gegen eine gesonderte Beschulung von Menschen mit Beeinträchtigungen und für eine

Schule für alle Kinder eintritt. Die vorhandenen Förderschulen in Thüringen müssen im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention und im Sinne eines inklusiven Schul- und Bildungswesens weiterentwickelt werden, damit sie in Zukunft eine allgemeinbildende Schule für jedes Kind werden können. Das bedeutet eben nicht die Abschaffung der Förderschulen, was unserer Fraktion gern nachgesagt wird. Stichwort „Förderzentren“ - auch das haben wir gemeinsam diskutiert zu dem Antrag.

Werte Abgeordnete, wir fordern einen Entwicklungsplan von der Landesregierung, der umfassend Stellung nimmt zu den Anforderungen und Voraussetzungen eines inklusiven Bildungssystems einschließlich des Kita-Bereichs. Es sind große Hürden zu nehmen, um eine Schule für alle aufzubauen. Hierfür bedarf es vor allem, Schulen barrierefrei zu gestalten,

(Beifall Abg. Stange, DIE LINKE)

sonderpädagogisch qualifizierte Lehrer aus-, fortund weiterzubilden, einer engen Zusammenarbeit von Lehrern, Eltern, Schülerinnen und Schülern, Sozialarbeiterinnen, Ärzten und allen anderen Beteiligten des Schulwesens und einer Anpassung der momentanen Rechtslage - damit meine ich Gesetze und Verordnungen - sowie der notwendigen finanziellen Ausstattung, um diese Umsetzung zu gewährleisten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das momentan schwerwiegendste Problem, was wir noch bewältigen müssen, um die UN-Konvention durchzusetzen, ist und bleibt die Personalsituation an Thüringer Schulen verbunden natürlich mit den finanziellen Problemen. Die GEW hat allen Fraktionen - ich glaube, außer der CDU-Fraktion ihre Befragung zum Lehrerbefinden an Schulen vorgestellt. Dabei fiel auch die Zahl, die die Bertelsmann Stiftung für Thüringen errechnet hat. Etwa 630 Lehrerinnen und Lehrer bräuchte es zusätzlich, um inklusive Bildung im Thüringer Unterricht durchzusetzen. Es ist natürlich nicht nur der reale Lehrermangel, der die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention schwierig macht, sondern es sind auch die nicht ausreichenden Stellen für Schulsozialarbeit, Schulpsychologen und die sonderpädagogischen Fachkräfte - Stichwort „Multiprofessionalität“.

Der Antrag, der uns heute von allen Fraktionen gemeinsam vorliegt, ist natürlich ein Antrag des gemeinsamen Nenners, man könnte es auch „des kleinsten gemeinsamen Nenners“ bezeichnen. Wir sind uns dessen bewusst, sind uns aber auch bewusst, dass wir mit diesem gemeinsamen Antrag und einer Erarbeitung eines Entwicklungsplans bis Juni 2013 für inklusive Bildung in Thüringen, für eine Aufnahme sonderpädagogischer Kompetenzen in Ausbildung, für die Erarbeitung von Mindestvor

(Abg. Emde)

aussetzungen zu materiellen, fachlichen und personellen Ressourcen für gemeinsamen Unterricht einen weiteren gemeinsamen und großen Schritt gehen, um inklusive Bildung in Thüringen möglich zu machen. Deswegen bitte ich für meine Fraktion um Zustimmung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Peter Metz das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei aller Bewegung, die im Thüringer Schulwesen da ist aufgrund neuer gesetzlicher Rahmen, aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, aufgrund des Engagements der Thüringer Lehrerinnen und Lehrer und der Thüringer Schulleiter und Schulleiterinnen braucht Schule auch Luft und Zeit zum Atmen und zum Entwickeln. Die UN-Behindertenrechtskonvention im schulischen Bereich sieht das Kind im Mittelpunkt und hat das Recht auf gemeinsame Beschulung festgesetzt. Wir befinden uns hier zwischen zwei Spannungsfeldern, wenn wir über den gemeinsamen Unterricht reden, wenn wir über die Frage Rahmenbedingungen und die Situation von Lehrerinnen und Lehrern auf der einen Seite sprechen, müssen wir aber im Mittelpunkt trotz dessen betrachten, dass es ein gesetzlich normiertes Recht ist, dass Kinder gemeinsam miteinander lernen. Es lohnt sich, wenn man sich noch mal die Zeit nimmt und die Entwicklung der Förderschulstruktur gerade auch in den ostdeutschen Bundesländern anschaut.

Ich will das nicht so ausführlich machen, aber ganz kurz skizzieren. Nach der friedlichen Revolution gab es zunächst einen im Vergleich zu den alten Ländern hohen Ausgangswert bei der Sonderbeschulung, bei den Förderschulquoten also, der im Thüringer Durchschnitt auch bis 2006 weiter angestiegen ist. Es lohnt sich, sich die Zahlen mal genauer anzusehen. Denn der Anstieg oder auch Abstieg von Förderschulstrukturen ist regional so stark differenziert, dass man da schon ins Schwanken und Wanken kommt bei der Frage, ob einheitliche Lösungen beim gemeinsamen Unterricht überhaupt möglich sind, wenn wir über Rahmenbedingungen sprechen. Dazu komme ich aber gleich noch, auf das, wozu wir uns im gemeinsamen Antrag verständigt haben.

Hinter jeder Zahl und hinter jedem Durchschnittswert steht aber auch ein konkretes Schicksal von Kindern und mit der Beschulung an einer Förderschule werden - so zumindest die Empirie und auch die Praxiserfahrung, ich denke, von jedem von Ih