Vielen Dank, Herr Dr. Augsten. Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Wir hören jetzt den Sofortbericht der Landesregierung. Bitte, Frau Ministerin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das ehrt mich ja sehr, dass ich ein großes Ereignis bin. Nein. Herzlichen Dank noch mal, Herr Augsten, für die freundlichen Worte. Sie wissen ja, das Thema ist ein ganz langwieriges Thema, vieles dabei auch Bewusstseinsfrage bei den Landwirten, weil ich auch merke, nicht jeder Landwirt baut dem Honigbauern zum Schure die genveränderte Pflanze an. Er hat eigene Interessen, das wird es auch geben, Sie haben eigentlich andere Interessenlagen, wer so etwas tut. Deswegen bin auch ich ausgesprochen dankbar, dass wir im Koalitionsausschuss nicht nur eben die Passage „In Thüringen werden keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut“ steht, sondern dass wir auch bei der Landwirtschaft doch zumindest ein recht gesteigertes Interesse daran haben, denn alle Bemühungen, die wir tun, die müssen wir gemeinsam tun. Die können wir nicht nur im Sozialministerium oder im Gesundheitsministerium oder im Verbraucherschutzministerium ausarbeiten, sondern die müssen wir am Ende dann auch umsetzen.
Meine Damen und Herren, ich will zu dem Berichtsersuchen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einigen Scherpunkten sprechen. Zum einen zunächst rechtsverbindliche Passagen in Verträgen: Wir haben, wo wir konnten, wie gesagt, auch unse
re Handlungsmöglichkeiten ausgeschöpft und als Folge des Landtagsbeschlusses „Thüringen aktiv gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen“ wird beim Abschluss neuer Pachtverträge von landeseigenen Flächen ein Passus aufgenommen, mit dem der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ausgeschlossen wird. Die Pächter der noch bestehenden Altverträge werden im Rahmen der Pachtverlängerung von der Thüringer Landgesellschaft auf die neuen Anforderungen hingewiesen. Hierzu wurde bereits auf eine Kleine Anfrage von Herrn Dr. Augsten mit der Nummer 1984 erschöpfend Auskunft gegeben.
Ja, vielleicht hat er so lange gewartet, bis gerade diese Nummer bei der Kleinen Anfrage kam, kann ja sein.
Zum Thema Wirksamkeit des schriftlichen Aufrufs an die kommunalen Spitzenverbände: Wir hatten das auch in der Anfrage mit zum Ausdruck gebracht. Nach unseren Recherchen in Thüringen sind es nunmehr sechs Gemeinden und Städte, die den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen untersagt haben. Es hätte mich sicher gefreut, wenn wir eine größere Resonanz gefunden hätten. Gleichzeitig müssen wir aber auch respektieren, dass die Gebietskörperschaften das Recht haben, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Ich denke, die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen das selbst, wir haben es in Eisenach erlebt, dass es nicht immer so einfach ist. Da gilt es wirklich, wie ich anfangs sagte, an vielen Stellen Überzeugungsarbeit zu leisten und gemeinsam zu sprechen, alle mit einzubeziehen und dann zu versuchen eine Regelung für die Zukunft zu bekommen.
Zu der aktuellen Diskussion zum Kommissionsvorschlag zur Renationalisierung hinsichtlich des Anbaus zugelassener GVO: Nicht nur im kommunalen Bereich, sondern auch auf EU-Ebene ist die Landesregierung hinsichtlich der Untersagung eines GVO-Anbaus aktiv geworden. Die EU-Kommission legte Ende 2010 einen sogenannten Opt-out-Vorschlag vor, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. Frühzeitig hat sich Thüringen mit seiner grundsätzlich unterstützenden Position zusammen mit dem Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen bemüht, die Diskussionen im Europaparlament entsprechend zu beeinflussen. Der Beschluss des Europäischen Parlaments spiegelt einige Anliegen Thüringens und zum Teil die des Netzwerkes wider. Dies wertet die Thüringer Landesregierung als Erfolg ihres Engagements. Im Verlauf des europäischen Abstimmungsprozesses wurde ein dänischer Kompromissvorschlag vorgelegt, der hierzu weitge
hende Änderungen vorsieht, insbesondere die Geltendmachung des regionalen Anbauverbots im Zulassungsverfahren. Eine Veränderung der Mehrheitsverhältnisse unter den Mitgliedstaaten konnte dadurch jedoch nicht erreicht werden. Auch die Bundesregierung hat die Vorschläge abgelehnt und lehnt sie weiterhin ab. Wir werden, auch wenn wir wissen, dass es begrenzt ist, versuchen, unseren Einfluss weiterhin geltend zu machen, um an der Stelle weiterzukommen.
Meine Damen und Herren, kommen wir nun zu der Vereinbarung des Koalitionsvertrags, die darauf abzielt, rechtliche Rahmenbedingungen zur Abwendung der Gefahren und Risiken, die mit der Anwendung der Gentechnik verbunden sein können, zu gewährleisten.
Zu ihren Schwerpunkten im Einzelnen: Die europäische Zulassung weiterer gentechnisch veränderter Pflanzen sollte zu dem bereits genannten Landtagsbeschluss durch die EU-Kommission auf wissenschaftlicher Bewertung bei Sicherstellung des maximalen Schutzes der Verbraucher erfolgen. Auf diese Thüringer Position wurde mit meinem Schreiben an Frau Bundesverbraucherschutzministerin Aigner mit der Bitte um Unterstützung bereits im September 2010 verwiesen. Die Landesregierung wird sich auch weiterhin in geeigneter Weise im Rahmen der Mitgliedschaft des Europäischen Netzwerkes gentechnikfreier Regionen auch auf Bundesebene dafür einsetzen.
Ich komme zu den Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 8. September 2011. Das betrifft das französische Anbauverbot zu Mais MON810.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, Sie befragen die Landesregierung nach Konsequenzen für Thüringen aus dem EuGH-Urteil, das sich auf das von Frankreich ausgesprochene Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais MON810 bezieht. Der EuGH bewertet die rechtlichen Grundlagen, auf welche die in Frankreich erlassenen Sofortmaßnahmen gestützt wurden, als nicht zulässig. Das Anbauverbot für den Mais in Deutschland stützt sich auf eine nach Aussagen des Bundes andere und zulässige Rechtsgrundlage. Eine rechtliche Überprüfung durch die EU beziehungsweise durch ein Gericht erfolgte bisher nicht. Ohne eine rechtliche Wertung dieser Vorgänge vornehmen zu wollen, begrüßt die Landesregierung, dass es in Deutschland und Thüringen vorerst dadurch weiterhin keinen kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen geben wird. Darüber hinaus setzt sich Thüringen im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen für mehr Rechtssicherheit hinsichtlich regionaler Anbauverbote von bereits zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen ein.
In Thüringen sind auch im Interesse der Landesregierung strenge Kontrollen von Saatgut auf GVOBestandteile gewährleistet. Zu den Mais- und Rapsgut-Untersuchungen in Thüringen wurde bereits auf die Kleine Anfrage 1984 umfassend Auskunft gegeben. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, es war meine erste Amtshandlung. Deswegen wird mir genveränderter Mais immer in Erinnerung bleiben, weil solche Entscheidungen natürlich nicht so einfach sind. Ja, da lächeln Sie. Entscheiden Sie einmal, wie viel genveränderte Maiskörner in 1.000 Maiskörnern sein dürfen. Am besten ist, was man nachweisen kann, da sollte man sagen, das lässt man nicht zu. Damit haben wir auch eine Null-Toleranz-Strategie bei uns. Aber Sie haben sicher auch gemerkt, die Problematik der Verunreinigung von Futtermitteln und Lebensmitteln mit Spuren von nicht zugelassenen GVO ist ebenso seit langer Zeit bekannt. Bisher gilt bei der Bewertung derartiger Fälle die sogenannte Null-Toleranz-Regelung, das bedeutet, dass bei untersuchten Erzeugnissen keine gentechnisch veränderten Organismen ohne Zulassung nachweisbar sein dürfen. Für die Bewertung entscheidend ist die Nachweisgrenze des jeweiligen Untersuchungsverfahrens. Da kann ich sagen, das wird immer genauer und deswegen gehen wir immer weiter runter.
In den Medien wird zurzeit darüber spekuliert, dass die EU-Kommission beabsichtigt, die Null-ToleranzRegelung bei Lebensmitteln aufzuweichen. Wir können hier noch nichts dazu sagen, weil wir noch keinen konkreten Vorschlag der EU-Kommission zur Verfügung haben, den wir bewerten können.
Es gibt ein weiteres Urteil, das sogenannte HonigUrteil des EuGH mit der Bewertung von Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen als Lebensmittelzutat. In der Entscheidung des EuGH vom 6. September 2011, dem sogenannten Honig-Urteil, fällt Honig mit natürlichen Polleneinträgen von gentechnisch veränderten Pflanzen nun unter die Kennzeichnungsvorschriften des Gentechnikrechts. Für die lebensmittelüberwachenden Behörden bedeutet dies de facto eine Verschärfung der Rechtsauslegung. Das Urteil hatte und hat insofern Einfluss auf den Vollzug der lebensmittelrechtlichen Vorschriften.
Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen laufen bereits Bemühungen einiger Länder, auch Thüringens. Das ist eine Konsequenz für die Gentechnikpolitik. Obwohl derzeit in Deutschland kein Anbau stattfindet, soll die Bundesregierung dazu bewegt werden, das Anliegen der Imker beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen im Gentechnikrecht mehr zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, bezüglich der Abstände zwischen Feldern mit und ohne gentechnisch veränderten Pflanzen sollten mit Blick auf das soge
nannte Honig-Urteil zunächst Vorschläge der Experten und der Bundesregierung abgewartet werden. Landwirtinnen und Landwirte sind weiterhin an die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gebunden.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Wahlfreiheit der Landwirtinnen und Landwirte zwischen GVO-haltigen und GVO-freien Produkten hat für Thüringen einen hohen Stellenwert. Wahlmöglichkeiten sind für Landwirtinnen und Landwirte bereits durch die bestehenden europarechtlichen Kennzeichnungsnormen in Form einer Positivkennzeichnung gegeben. Mit Blick auf eine Futtermittelauswahl von landwirtschaftlichen Betrieben gibt es auch die Möglichkeit für die nationale Wirtschaft, neben der europarechtlichen Positivkennzeichnung eine freiwillige „Ohne-Gentechik“-Kennzeichnung für Futtermittel zu nutzen. Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist grundsätzlich eine Kennzeichnung, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern erlaubt, zwischen Produkten zu unterscheiden, welche in ihrem Produktionsprozess nicht bzw. mit GVO in Berührung kamen, sehr zu befürworten. Das europäische Recht sieht grundsätzlich eine Positivkennzeichnung für Lebensmittel vor, die im Verlauf ihres Herstellungsprozesses mit GVO in Berührung kamen. Diese findet aber keine Anwendung auf Produkte, die von mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefütterten Tieren stammen. Die Bundesregierung hat für die Wirtschaft die Möglichkeit des Einsatzes des „Ohne-Gentechnik“-Labels auch für tierische Produkte geschaffen. Damit wird für den Verbraucher in Deutschland eine zusätzliche Orientierungshilfe gegeben, die ich ausdrücklich unterstütze.
Zur Thematik „Ohne-Gentechnik“-Label im EURaum finden auch zu besagter Tagung des Europäischen Netzwerks „Gentechnikfreie Regionen“ in Thüringen Beiträge statt. Soweit, meine Damen und Herren Abgeordneten, zum Sofortbericht und zu den im Antrag angesprochenen Punkten.
Lassen Sie mich nun auf die im Antrag der Fraktion enthaltenen Forderungen an die Landesregierung eingehen. Ich werde sie auch in der im Antrag vorgegebenen Reihenfolge beantworten.
Die Frage zur Aufnahme eines Passus: Die Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Pächter von Landesgrundstücken auf einen rechtlich verbindlichen Passus in künftigen Pachtverträgen bereits jetzt schriftlich hinzuweisen, hält die Landesregierung aufgrund des üblichen Prozederes bei Vertragsverlängerungen für entbehrlich, weil die doch eine ganze Weile dauern.
Zur Forderung, die Kontrolldichte in Thüringen zu erhöhen: Sie fordern die Landesregierung auf, die Kontrolldichte bezogen auf gentechnisch veränderte Organismen zu erhöhen. Ich hatte schon dargestellt, dass wir bereits sehr strenge Kontrollen ha
ben. Bei den Thüringer Untersuchungen fanden sich nicht mehr Proben zur Beanstandung als in den letzten Jahren. Insofern denken wir, dass wir die Erhöhung der Kontrolldichte - natürlich mit erhöhtem Aufwand verbunden - nicht umsetzen müssen.
Zur Forderung nach Verschärfung des Gentechnikrechts aufgrund des Honig-Urteils: Die EuGH-Bewertung von Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen als Lebensmittelzutat mit der Folge, dass Honig mit natürlichen Polleneinträgen von gentechnisch veränderten Pflanzen unter die Kennzeichnungsvorschriften des Genrechts fällt, bedeutet de facto diese schon erwähnte Verschärfung der bisherigen Rechtsauslegung. Die Landesregierung wird sich unabhängig von Ihrer Forderung - also wir unterstützen das - weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass wir dabei ein Stück weit weiter vorankommen.
Ja, ja, wenn Sie mal in der Regierung sind, können Sie das ja ganz spezifisch machen und uns dann vortragen.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist aber jetzt kein überzeugendes Argument, eher hilflos.)
Ja, klar. Ich mache es jetzt nicht ausführlicher. Ich bin jetzt 15 Minuten und 49 Sekunden am Werk und ich denke, ich möchte dann auch irgendwann zum Ende kommen.
Ja, sehen Sie, danke für die Aufmunterung aus dem Publikum, meine Damen und Herren. Wir kommen zu dem Forderungsstopp von Maissorten. Wir hatten ja gesagt, es gibt bisher sechs Maissorten, die zugelassen sind, die sind also genehmigt. Wir sehen das auch so, wir brauchen wissenschaftliche Begründungen dafür, warum es nicht eingesetzt werden soll. Deswegen sage ich einfach zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, helfen Sie uns dabei. Das kann nur eine gemeinschaftliche Aufgabe sein. Wir sind da noch nicht auf eine Möglichkeit gestoßen, wie wir das jetzt ganz wirksam machen können. Deswegen sind wir da gern bereit, auch gute Vorschläge entgegenzunehmen.
Meine Damen und Herren, diese Auffassung der Landesregierung wird auch weitgehend durch die Ziffer II Nummer 4 des Beschlusses des Thüringer Landtags „Thüringen aktiv gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen“ vom 17.06.2010 gedeckt, den auch Ihre Fraktion mitgetragen hat. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung im Rahmen der Mitgliedschaft im Europäischen Netzwerk „Gentechnikfreie Regionen“ für
mehr Rechtssicherheit hinsichtlich regionaler Anbauverbote von bereits zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen ein.
Meine Damen und Herren, es geht um die Unterstützung auch von Frau Aigner zur Position für null Toleranz. Ich hatte erwähnt, dass wir das gern tun wollen. Insofern gibt es auch immer Gespräche zwischen der Bundes- und den Länderverbraucherschutzministerinnen und -ministern. Wir haben jetzt im Herbst dazu die nächste Sitzung und im Rahmen dessen werden wir natürlich erörtern, wie wir an der Stelle auch gemeinsam zusammenarbeiten können. Das ist nicht so ganz einfach, das sind so die Prozedere, um im Bund dann auch Stimmen mit zu bekommen. Wir wissen natürlich z.B. von unserem Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt, das im Bereich der Grün-Gentechnik auch Forschung betreibt, die werden nicht so einfach solche Wege mitgehen. Insofern sage ich, wir werden das tun, wir unterstützen Frau Aigner an der Stelle. Das finde ich gut. Wir werden sicher die Bayern auch an unserer Seite haben. Und die Länder, die Sie erwähnt haben, Herr Augsten, überall da, wo auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Regierungsverantwortung sind, in den Bundesländern - und oft ja auch die Umweltminister und Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister oder Landwirtschaftsministerinnen und -minister stellen -, da wird es auch möglich sein. Deswegen bin ich auch optimistisch, dass wir eher ins Geschäft kommen können und Sie auch mit Bundesratsmandat mit unterstützen können und dann auch auf Bundesebene. Das ist der Unterschied zu vorhin, die Unterstützung jetzt schon haben und da vielleicht weiterkommen können. Ich sage auch, wir setzen uns dafür ein, dass die Kennzeichnungspflicht EU-weit erweitert wird. Das ist ganz schwierig, auch das will ich hier benennen. Es liegt nicht an uns, dass im Bereich der Europäischen Kommission Vorschläge abgelehnt wurden, dass die Mehrheiten dort nicht zu finden sind. Auch da liegt es an uns, über unsere europäischen Kollegen - Herr Bergemann, so ist es, dann werden Sie gleich wieder in Beschlag genommen, kaum haben Sie ihr Mandat verlängert dann brauchen wir sie einfach. Die Kollegen müssen die anderen überzeugen, andere Länder überzeugen davon, dass es richtig ist, sich hier weiter einzusetzen.
Ich denke, das Thema wird uns weiter beschäftigen. Ich bin ganz froh, dass wir sicher auch Dissens haben, aber an vielen Stellen auch den Konsens haben. Nur dadurch können wir als Freistaat, kann auch ich als Ministerin sagen, bei uns stehen die Leute hinter uns. Das ist, glaube ich, schon ein
Danke, Frau Ministerin. Ich gehe mal davon aus, dass alle Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht wünschen. Das wird mir durch Nicken angezeigt. Es geht natürlich beim Sofortbericht um die Nummer I. Deshalb eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Als Erste hat das Wort Abgeordnete Hitzing von der FDPFraktion.
Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, „Thüringen aktiv gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen“ - eine Halbzeitbilanz, die Frage ist, wir haben uns vor zwei Jahren zu dem Thema unterhalten, wir unterhalten uns zu diesem Thema notwendigerweise sehr regelmäßig. Dafür vielen Dank, dass wir heute wieder die Gelegenheit haben und dieser Antrag hier im Plenum erörtert werden kann. Mithilfe des Sofortberichts gibt es natürlich genügend Potenzial eventuell auch weiterhin im Ausschuss über das Thema zu reden. Die erste Frage, die sich stellt: Ist Gentechnologie nicht einfach eine moderne Form der Züchtung? Nein, das ist sie nicht.