Meine Damen und Herren, ich möchte noch mal zum Ausdruck bringen, dass wir dem Antrag heute hier zustimmen, weil wir das Anliegen der Hebammen unterstützen wollen. Ich denke auch, die Verbesserung der Datengrundlage wird auch dazu führen, dass wir das Thema in Zukunft auch im Verhältnis gerade bei Diskussionen um neue Pflegesätze sehr pragmatisch und sachlich kommentieren können und wesentlich besser Auskunft geben können als derzeitig, wo wir zurzeit noch auf einer Datenbasis gearbeitet haben bis vor Kurzem ohne das IGES-Gutachten, das doch sehr zu hinterfragen war.
Zum Entschließungsantrag der LINKEN kann ich mich meinem Vorredner Dr. Hartung anschließen, er hat die Argumente schon vorgetragen, die dazu führen, dass wir den Antrag ablehnen werden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Stange für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gumprecht, Dr. Hartung, ich habe keine Argumente gehört, die für eine Ablehnung unseres Entschließungsantrags wirklich schlüssig sind, ich habe nur Ausreden gehört.
Dr. Hartung, ich bezweifle und stelle hier die Frage an Sie, die müssen Sie mir auch nicht beantworten, ob Sie wirklich die IGES-Studie gelesen haben, denn wenn Sie diese gelesen hätten, dann hätten Sie genau die Argumente für unseren Entschließungsantrag in I., wo die Punkte aufgeführt worden sind, also die Fragestellung, gefunden. Aber wer ignorant ist, der handelt so, wie Sie das gerade angekündigt haben. Sie wollen sich nicht mit unserem Entschließungsantrag befassen. Dr. Merten, ich habe nicht gewusst, dass die Landesregierung über die Sommerpause ihre Arbeit einstellt.
In Punkt III steht nur drin, Sie mögen im September berichten. Da steht nicht drin, dass Sie schon eine Bundesratsinitiative gemacht haben sollen, sondern nur über die Aktivitäten berichten. Über Aktivitäten berichten heißt auch, wir sind dabei, wir sind auf dem Weg und bereiten eine Bundesratsinitiative vor oder man hätte uns unsere Fragen beantworten können. Soweit von meiner Seite.
Noch eine Bemerkung zu Herrn Kollegen Koppe: Ja, wir sind der Auffassung, dass man mit dieser 5-Prozent-Klausel einen neuen Schritt gehen sollte, denn eine Kappungsgrenze für die Versicherungsbeiträge in den Hebammenversicherungen ist rechtlich zulässig und begründbar, denn es geht um die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung, die zum Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge gehört. Deshalb darf die Pflicht zur Berufshaftpflicht der berufstätigen Hebammen nicht zur Existenznot oder zur Insolvenz führen. Genau das sind die Punkte, die wir hier aufgeschrieben haben und die wir einfach gern geprüft haben möchten.
Wir haben bereits gemeinsam festgestellt, wir haben in den zurückliegenden Jahren mehrfach über die Problematik der Hebammen und Entbindungspfleger hier in dem Landtag gesprochen. Die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE und eine Vielzahl von Selbstbefassungsanträgen sind bereits genannt worden. Ich will mich auf die ganze Problematik der Finanzierung und der Berufshaftpflicht zurückziehen, die eigentlich dazu geführt haben, die Diskussion um die Existenz des Berufes in den zurückliegenden Jahren immer wieder intensiver zu beleuchten. Es ist richtig, dass diesbezüglich in den letzten Tagen Bewegung in die Sache gekommen ist. Wir wissen und konnten zur Kenntnis nehmen, dass die Hebammen jetzt für eine Geburt im Geburtshaus 25,60 € und für eine Hausgeburt 78,00 €
zusätzlich erhalten, um somit die gestiegenen Prämien etwas zu minimieren, aber man muss auch sagen, mit diesen erhöhten Zahlungen bei Geburten wird nur ein Teil der erhöhten Haftpflichtversicherungen der letzten Jahre kompensiert, und zwar von 2010 auf 2012, und das macht die Sache nicht besser. Eine wirkliche Lösung der Problematik ist also nicht gegeben. Das habe ich auch aus Ihren Reden herausgehört. Darum haben wir uns auf den Weg gemacht, mit unserem Entschließungsantrag genau die Probleme aufzunehmen und noch einmal näher zu beleuchten.
Für die Mädels und Jungs hier oben auf der Tribüne möchte ich die Thematik noch einmal etwas plastischer darlegen, um was es denn geht: Vor 20 Jahren mussten freiberufliche Hebammen für eine Jahresprämie umgerechnet 179 € bezahlen. Bis zum Jahr 2009 stieg die Prämie um das 13-Fache, ich wiederhole, um das 13-Fache auf 2.370 €. In der Zeit konnte man leider auch feststellen - das sind Zahlen vom Bundesverband -, dass sich der Anteil der Hebammen, die neben der Schwangerschaftsversorgung und der Betreuung im Wochenbett auch Geburtshilfe angeboten haben, in den letzten Jahren um 23 Prozent verringert hat. Das hat auch etwas mit der gestiegenen Haftpflichtprämie zu tun und davor sollten wir die Augen nicht verschließen.
Es ist schon ein Skandal, wenn sich die Haftpflichtprämie zum 01.07. dieses Jahres auf 4.242 € erhöht hat.
Das ist im Vergleich zu 1992, und das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, das Dreiundzwanzigfache. Wer hat das in anderen Berufsgruppen so erlebt, welche Berufsgruppe frage ich Sie an der Stelle? Darum ist es notwendig, dass Politik eingreift! Auch hier noch einmal meine Forderung, auf Bundesebene hier zukünftig mehr finanzielle Möglichkeiten für die Finanzierung der Hebammen auf den Weg zu bringen. Ich muss noch einmal sagen, die Erhöhung, die jetzt ausgehandelt worden ist für die Hausgeburten und Geburtshausgeburten von 25 bzw. 78 €, ist lächerlich. Nun gut.
Wir wollen als LINKE nicht, dass dieser unakzeptable Zustand, dass eine Berufsgruppe im Prinzip über eine Berufshaftpflicht erpressbar wird, dass dieser untragbare Zustand sich weiter zementiert. Hier müssen Änderungen einhergehen. Darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen, haben wir auch unseren Entschließungsantrag formuliert und eingebracht. Dieser Entschließungsantrag in der Drucksache 5/4751 ist auf vier Säulen gebettet. Erstens ein Prüfauftrag, zweitens eine Aufforderung, dass die Landesregierung Maßnahmen einleiten soll, drittens eine Bun
desratsinitiative und viertens natürlich eine Berichterstattung. Ich sage auch noch einmal, unseren Entschließungsantrag haben wir nicht so im dunklen Kämmerlein aus den Fingern gesaugt, sondern er ist abgesprochen mit der Vorsitzenden des Landesverbands der Hebammen, Frau Pirrhs. Wir haben ihn also gemeinsam beredet und da sind die Grundideen des Landesverbandes wiederzufinden.
Wir hätten uns gefreut, werte Kolleginnen der GRÜNEN, Sie hätten Ihren Antrag nicht geändert, weil wir der Auffassung sind, dass genau das, was Sie aus ihrem ursprünglichen Antrag rausgestrichen haben, noch nicht geklärt ist und dass Politik sich doch einsetzen muss, damit höhere Beiträge gezahlt werden. Wir sind auch der Auffassung, da bin ich ja bei Ihnen, Frau Siegesmund, dass wir eine Bewertung brauchen, dass wir informiert werden müssen und dass die Statistiken so geschrieben werden müssen und dass wir die Zahlen vorgelegt bekommen, aber das ist eben nicht alles. Aus dem Grunde, wie bereits erwähnt, unser Entschließungsantrag mit den unterschiedlichen Punkten.
Ich möchte noch einmal auf einen Punkt eingehen, der vonseiten der FDP kritisiert worden ist, den ich bereits in der Diskussion erwähnt habe, und zwar die Regelung der 5-Prozent-Klausel. Ich denke schon, dass es bei einem Jahresverdienst von 14.000 oder 15.000 €, den Hebammen haben, auch machbar wäre, wenn 5 Prozent als Versicherungsobergrenze gezahlt würden. Das würde ungefähr 775 € ausmachen, bei einem doppelten Verdienst, sprich von 24.000 € im Jahr, wären das natürlich 1.200 €. Natürlich werden Sie jetzt aufschreien und werden uns erklären, das ist viel zu gering. Aber die freiberuflich tätige Hebamme muss auch von ihrem Geld, das sie schwer erarbeitet, leben können.
Das kann sie im Moment mit den Zahlen, die die Krankenkassen rüberreichen, nicht. An dem Punkt noch einmal: Lassen Sie es sich noch einmal durch den Kopf gehen und unseren Entschließungsantrag im Ausschuss diskutieren. Dann holen wir auch gerne noch einmal eine rechtsförmliche Prüfung von Ihnen mit ein, denn wir haben es rechtsförmlich geprüft. Dann wissen wir, wir sind auf der sicheren Seite mit unseren Forderungen.
An der Stelle sage ich auch Danke an die Hebammen, dass sie nicht dem Vorschlag beigetreten sind, einfach nur eine 5- bis 10-prozentige Erhöhung ihrer Gehälter hinzunehmen. Bei einem Durchschnittsverdienst von 7,50 € in der Stunde würden 10 Prozent ja 75 Cent ausmachen und das ist ein Skandal. Hier sehe ich auch die Landesregierung an unserer Seite, an unserem Antrag. Denn wenn ich heute die Zeitung aufschlage und ihren Kampf für Mindestlohn lese - und da ist Mindestlohn bei mir nicht 8,50 €, sondern 10 € -, sage ich,
mindestens 10 € bei den Hebammen gezahlt werden. In dem Sinne danke ich Ihnen und fordere die Überweisung an den Ausschuss. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich zunächst feststellen, dass wir ja nicht nur heute, sondern auch in den vergangenen Wochen, Monaten, Jahren gemeinsam fraktionsübergreifend uns für eine bessere Entlohnung der Hebammen und Entbindungspfleger eingesetzt haben, und ich denke, das wird auch heute wieder zum Ausdruck kommen. Dass es keine leeren Worthülsen sind, das will ich Ihnen nochmals aufzeigen an all dem, was auch ich in den zweieinhalb Jahren mit vielen anderen Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern, parteiübergreifend auch wieder - ein guter Wegbegleiter war in dem Fall ein Kollege von der FDP auch, es sind alle dabei gewesen und haben versucht, Verbesserungen für den Berufsstand der Hebammen und Entbindungshelfer zu bekommen. Das tun wir als Frauen ohnehin, weil wir sagen, wir brauchen für die Entbindung jemanden, der uns beisteht, und wir sagen es auch männer- und frauenübergreifend, wir benötigen die Hebammen auch an vielen anderen Stellen, also nicht nur bei der Entbindung selbst, sondern wenn wir in den Bereich der Jugendhilfe schauen, bei den frühen Hilfen, dann sind sie uns nicht nur im verbalen Sinn viel wert, sondern da versuchen wir ja über die Jugendpauschale mit dem Freistaat finanziell vielleicht auch Alternativen zu schaffen da, wo das in der Hausentbindung oder in der Entbindung im Geburtshaus eben nicht mehr so ist. Ich will daran erinnern, dass wir bereits zur GMK, zur 83. im Juni 2010, die Bundesregierung aufgefordert haben, Lösungsmöglichkeiten zur Sicherung des Versorgungsangebots durch Hebammen, insbesondere auch im Hinblick auf die erhöhten Berufshaftpflichtprämien, zu prüfen. Auch das Zustandekommen des Gutachtens ist damals schon befördert worden. Ich kann mich sehr gut daran erinnern, weil wir uns ganz konkret mit den Hebammen dort getroffen haben, die waren mit vor Ort gewesen und haben uns noch mal sehr intensiv ihre Beweggründe mitgeteilt. Auch damals war schon die Frage: Kommen die endlich aus der Reichsversicherungsordnung raus, kommen sie ins SGB V? Das ist also schon eine ganze Weile Weg, der jetzt auch zum Teil erfolg
reich beschritten worden ist. Um eine solide Bewertung der Sachlage vornehmen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können, bedarf es einer verbesserten Datengrundlage - das haben alle hier im Plenum erwähnt - über Einkommens- und Arbeitssituation von Hebammen. Am 9. November 2010 fand ein Gespräch der Hebammenverbände mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister statt, in dem diese Datenerhebung dann auch vereinbart wurde. Und es ist natürlich auch schwierig das wissen die Hebammen und Hebammenverbände auch, die haben drei davon, das ist nicht immer ganz hilfreich. Selbst wir haben in Thüringen ja immer wieder mal gefragt, welche Daten können wir bekommen, auch von ihnen, was haben sie zur Verfügung. Es muss keine Hebamme in einem Hebammenverband sein, damit haben wir schon eine gewisse Unschärfe dabei, jeder geht in einen anderen Hebammenverband, der zur Verfügung steht, oder eben in keinen - das erschwert natürlich die Datenerhebung sehr deutlich und deswegen sind auch wir als Landesregierung froh, dass dieses Gutachten, das ja immerhin über 200 Seiten hat, im Mai 2012 veröffentlicht wurde. Wir wollen aber darauf hinweisen, dass das Gutachten sehr umfänglich ist und dass wir deswegen heute diesen Sofortbericht fachlich fundiert nicht geben können, aber wir werden natürlich schauen, dass wir, sobald wir mit der Aufarbeitung rum sind, auch gemeinsam mit Ihnen entweder hier oder auch im Sozialausschuss dazu weitere Gespräche führen werden.
Zu Ziffer 2 des Antrags: Wir werden uns natürlich auch weiterhin für die Hebammen einsetzen und, ich denke, das muss akzeptiert werden. Es sind alle hier dabei. Wir werden nicht nachlassen. Wir haben auch nicht nachgelassen. Die letzte Gesundheitsministerkonferenz in diesem Jahr hat auch wieder einen Beschluss verabschiedet, der so lautet, dass mit der Einbeziehung der Haftpflichtprämie in die Entgelte für die Hebammenleistungen praktisch eine Erhöhung eingefordert wird, um das Versorgungsangebot, wie ich es anfänglich auch beschrieben habe, wie wir uns das wünschen, zukunftsfester zu machen. Hier ist aber vor allen Dingen der Bundesgesetzgeber gefragt, der sich um eine grundsätzliche Konzeption für die Berufshaftpflicht im Gesundheitsbereich kümmern muss. Ich will daran erinnern, es ist nicht nur die Hebamme, die die Berufshaftpflicht braucht, weil ja auch die Frage ist, was muss die Beleghebamme für eine Berufshaftpflicht abschließen, die angestellte Hebamme, die freiberufliche Hebamme. Das sind unterschiedliche Sachen. Der Arzt muss auch eine Haftpflicht abschließen. Das heißt, der ist auch zum Teil versichert, selbst wenn er angestellt ist im Krankenhaus, aber er muss natürlich für sich selbst - und das gilt für die Hebamme gleichermaßen - eben auch eine Haftpflicht abschließen, weil er in dem Versicherungsverhältnis, das er als Arbeitnehmer hat, auch nicht hundertprozentig abgesichert ist, wie übrigens
niemand, der im Berufsleben steht. Trotz alledem will ich schon Unterschiede machen, denn gerade die Berufsgruppen, die mit Menschen arbeiten, die Menschen gerade im Gesundheitsbereich betreuen und behandeln, haben bei einem Schadensfall natürlich auch ganz hohe Schadensersatzforderungen, mit denen sie konfrontiert werden oder eben auch Schmerzensgeld und insofern sollten wir da trotz alledem ein grundsätzliches Konzept für die Berufshaftpflicht im Gesundheitsbereich einfordern.
Der GKV-Spitzenverband und die Hebammenbundesverbände haben sich geeinigt, es ist erwähnt worden mit den Verhandlungen. Wir halten das für einen ersten wichtigen und auch angemessenen Schritt und ich finde es auch nicht despektierlich, dass der Bundeshebammenverband gesagt hat, ich nehme das Angebot so nicht an, ich gehe vor die Schiedsstelle. Die Schiedsstellen sind extra dafür eingerichtet worden und es ist ganz normales Geschäft im Gesundheitsbereich. Fragen Sie die Krankenhäuser, wie oft die vor der Schiedsstelle stehen, einfach um sich zu einigen. Das ist nichts Besonderes. Ich will nur darauf verweisen. Wir können als Landesregierung, wir können als Freistaat Thüringen und auch keine Bundesregierung kann diese Regularien, die in der Selbstverwaltung vereinbart sind, durch Gesetz einfach abschaffen. Dann müssten wir uns kollegial auf die staatsmedizinische Versorgung einigen. Sie wissen, ich habe da jetzt nicht die Hemmschwelle dazu, aber da das momentan in Deutschland keinen Konsens geben wird, das will ich auch nüchtern sagen, wäre es Augenwischerei im Hinblick auf die Hebammen, da Sachen zu versprechen, die wir nicht halten können. Also das heißt, wir können nicht das regeln, was die Selbstverwaltung und in der Selbstverwaltung die Aushandlungsprozesse bedingen. Wir können nur an unterschiedlichen Stellen mit unserer Stimme die Sache politisch untersetzen.
Lassen Sie mich noch kurz etwas zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE sagen, nachdem Frau Stange sich hierzu gemeldet hat. Was Sie im Antrag vorschlagen, das sollten Sie den Hebammen ehrlich sagen. Es ist eine Beerdigung des Themas erster Klasse im Bundesrat. Das sage ich mit allem Ernst und mit dem Wissen, wie Bundesrat und Bundestag zusammen funktionieren. Das ist einfach nur, einmal soll die Landesregierung was machen, dann wird da was gemacht,
wir haben euch aufgefordert, erinnert Ihr euch noch und dann geht es nämlich nicht weiter. Es hilft uns in gar keiner Weise weiter, immer wieder zu sagen, da muss ein Bundesratsantrag gestellt werden. Ich mache das gern. Ich mache es auch, wenn Sie es vorschlagen. Das ist nicht die Hürde, sondern die Frage ist, welchen Erfolg haben wir im Bundesrat und wo sind die Aussichten auf Erfolg dann auch im
Bundestag, denn sonst schieben wir solche Themen auf eine so lange Bank und das, finde ich, ist den Hebammen gegenüber unredlich. Deswegen habe natürlich ich meinen beiden Fraktionen auch empfohlen, dann an der Stelle lieber abzulehnen, als eine Hängepartie weiter vorzunehmen. Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert. Mir liegt jetzt kein weiterer Wunsch auf Rede vor. Dann kommen wir zu den Abstimmungen und wir stimmen zuerst ab über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und zwar direkt, denn es gab keinen Antrag auf Ausschussüberweisung. Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Drucksachennummer 5/4550 - Neufassung - zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 5/4751. Hier wurde Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen FDP, CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Da die Überweisung abgelehnt wurde, kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wer sich dem Antrag anschließen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringen aktiv gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen - Halbzeitbilanz der Thüringer Landesregierung Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4553
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Thüringen empfängt am 5. und 6. September dieses Jahres es ist gar nicht mehr lange hin - die Mitglieder des Europäischen Netzwerks gentechnikfreier Regionen zu der 9. Konferenz dieses Netzwerks. Thüringen tut gut daran, das zu tun. Frau Ministerin Taubert, herzlichen Glückwunsch, dass Sie das hinbekommen haben und vor allen Dingen auch das Geld dafür bekommen. Ich denke, es ist ein guter Zeitpunkt, Halbzeitbilanz zu ziehen zu einer Gentechnikpolitik eines Bundeslandes, was viele so nicht erwartet haben. Das ging los mit dem Koalitionsvertrag. Ich habe an der Stelle schon mal gesagt, dass wir als GRÜNE ganz viele Glückwünsche bekommen haben nach dem Koalitionsvertrag. Toll, was Thüringen da macht, obwohl wir gar nichts dazu konnten, ich das auch richtiggestellt habe, dass, obwohl diese Landesregierung auch aus der CDU besteht, in dem Koalitionsvertrag stand, dass die landeseigenen Flächen - immerhin fast 9.000 ha - gentechnikfrei zu bewirtschaften sind. Das haben viele nicht erwartet, einmalig für Deutschland und insofern sehr bemerkenswert.
Meine Damen und Herren, es ist deshalb ein guter Zeitpunkt, um den Menschen, die dort kommen, Rede und Antwort zu stehen und zu zeigen, dass einiges von dem, was im Koalitionsvertrag festgeschrieben stand oder steht, letzten Endes auch umgesetzt wurde. Es gab durchaus auch Dinge, Frau Mühlbauer, wie der Entwicklungs-Nationalpark Vessertal, wo man sich verschrieben hatte. Aber was bei der Gentechnik stand, das hat man dann doch ernst genommen. Es gab eine ganze Reihe von Dingen, die durchgezogen wurden. Ich erinnere an den wegweisenden Beschluss des Landtags, die landeseigenen Flächen gentechnikfrei zu bewirtschaften. Ich erinnere an viele andere Dinge. Meine Fraktion hat eine ganze Reihe Kleiner Anfragen zu dem Thema gestellt, die sowohl von der Qualität als auch vom Inhalt recht unterschiedlich beantwortet wurden. Es gibt Dinge, da konnten wir einen Haken dahinter machen, aber es gab auch durchaus einige Bemerkungen bzw. Kritikpunkte. Das haben wir noch mal zum Anlass genommen, einen Antrag zu formulieren, um noch mal bei der Ministerin nachzufragen, wie es denn ausschaut, ob sie das nicht so bewertet wie wir. Darüber werden wir dann etwas hören. Es ist allemal auf jeden Fall ein guter Zeitpunkt, um zu sagen, wir sind immer eines der wenigen Bundesländer, was sich nicht nur dem Netzwerk angeschlossen hat, sondern das letzten Endes auch eine ganze Reihe von Beschlüssen gefasst hat, die wegweisend sind. Ich darf daran erin
nern, Rot-Grün in Schleswig-Holstein ist damals als erstes Bundesland in Deutschland dem Netzwerk beigetreten, dann ist man mit der CDU-Regierung wieder ausgetreten, auch so etwas gab es schon mal. Deswegen wirklich auch noch mal Dankeschön dafür, dass Sie das mit viel persönlichem Engagement durchgebracht haben, dass wir Mitglied dieses Bündnisses sind. Mittlerweile haben natürlich alle von den GRÜNEN mitregierten Länder sich dieser Initiative angeschlossen. Für uns ist das eine Selbstverständlichkeit.
Also, ich freue mich auf den Sofortbericht, weil ich denke, dass dann einige der Unklarheiten, die es bei den Antworten auf die Kleinen Anfragen gab, noch ausgeräumt werden können und soweit mir signalisiert wurde, gibt es auch große Zustimmung im Haus, was mich natürlich besonders freuen würde. Aber warten wir erst einmal ab und schauen uns die Diskussion an. Ich darf ja dann noch einmal sprechen. Vielen Dank.