Protocol of the Session on July 18, 2012

Und ich sage Ihnen auch, warum ich das absurd finde:

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Dass die SPD da nicht mitklatscht, das ist doch ab- surd.)

Ich will auch sagen, warum ich das absurd finde. Nicht nur, dass ich es empörend finde, überhaupt dem VS eine Wirkung zuzuordnen, die im Steuerrecht an einer ganz anderen Stelle liegt. Aber die Frage, wie man im VS-Bericht erwähnt werden kann, das will ich hier im Hohen Hause dann doch von dieser Stelle aus noch einmal sagen. Sie konnten das die letzten Tage lesen. Da war es der Herr Dienel, der das jetzt noch einmal ausgesprochen hat. Da reichte es, dass man die HBV, deren Vorsitzender ich damals war, die Flugblätter vom VS hat gegenlesen und redigieren lassen. So produziert man dann Verfassungsfeinde, die dann im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Deswegen möchte ich nicht, dass so ein Geheimdienst darüber entscheidet, wer in diesem Land demokratietauglich ist und wer nicht. Deswegen sage ich, wir treten dafür ein, das Geheime in diesem Geheimdienst generell und nachhaltig abzuschalten.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Landesregierung hat Innenminister Geibert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, da es bei den beiden Gesetzesvorhaben in erster Linie um die Rechtsstellung der Legislative gegenüber der

Exekutive geht, hat die Exekutive selbstverständlich Zurückhaltung zu üben.

(Beifall CDU, SPD)

Mit Blick auf die Regelungen zu den Informationspflichten des Landesamts und die aktuellen Diskussionen über die Rolle des Verfassungsschutzes möchte ich daher auch nur einige ganz wenige Anmerkungen machen.

Beide Gesetzentwürfe, die heute erneut zur Beratung anstehen, verfolgen das gleiche Ziel, nämlich Befugnisse und Tätigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission an die Regelungen des Bundes anzupassen. Die Landesregierung, die Adressat dieser parlamentarischen Kontrolle ist, begrüßt es, dass die Kontrollbefugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission weiterentwickelt werden. Das ist richtig und notwendig. Durch die verbindlichen Regelungen wird für beide - auf der einen Seite für die Parlamentarische Kontrollkommission und auf der anderen Seite für die Landesregierung - ein höheres Maß an Rechtssicherheit geschaffen. Der Landesregierung ist an einem guten und vertrauensvollen Verhältnis zur Parlamentarischen Kontrollkommission gelegen. Das möchte ich hier nochmals deutlich betonen. Das erweiterte Instrumentarium bietet der Parlamentarischen Kontrollkommission die Möglichkeit, konkrete und erweiterte Kontrollfunktionen gegenüber der Landesregierung zu formulieren und auszuüben. Andererseits werden die vorgeschlagenen Neuregelungen auch für die Landesregierung eine präzisere Vorgabe für die Zusammenarbeit mit der Parlamentarischen Kontrollkommission sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD ist eine deutliche Zäsur. Mit ihm wird die schon in der Koalitionsvereinbarung getroffene Festlegung umgesetzt, um die parlamentarische Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes auf eine neue Basis zu stellen. Aufgrund der noch längst nicht vollständigen Erkenntnisse zu den Zusammenhängen des NSU-Komplexes hat die Neuregelung aber heute noch eine viel weiter gehende Dimension. Sie ist ein Baustein des Umbauprozesses, dessen Planung eingeleitet wurde. Der auf allen Ebenen geführte Diskussionsprozess, wie dieser Umbau auszusehen hat, ist in vollem Gange. Bereits im letzten Plenum habe ich gesagt, das Ziel ist dabei klar. Es muss sichergestellt werden, dass Informationen professionell und in hoher Qualität ausgewertet werden, damit der Verfassungsschutz in effektiver und rechtsstaatlicher Weise seinen verfassungsrechtlichen Auftrag zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erfüllen kann.

Dabei dürfte eines gerade in den vergangenen Tagen deutlich geworden sein: Es gibt derzeit auf Bundesebene und in den Ländern die unterschiedlichsten Struktur- und Verfahrensvorschläge zur

(Abg. Ramelow)

Verbesserung der Sicherheitsarchitektur. Dass im bundesstaatlichen Gefüge noch manche Variante durchzusprechen ist, liegt dabei auf der Hand. Deshalb ist man aus meiner Sicht auch gut beraten, das Thema mit unbedingter Verve anzugehen, aber auch nicht so zu tun, als sei es heute schon möglich, eine gemeinsame und mit allen Beteiligten abgestimmte Lösung zu präsentieren. Es ist daher wichtig und auch gut, das bereits heute als sinnvoll Erkannte zügig umzusetzen. Man sollte im weiteren Verlauf, aber auch ohne Vorbehalte und Scheuklappen, Vor- und Nachteile aller Lösungsansätze diskutieren.

Ich entnehme allen Beiträgen den Willen zur besten Lösung und biete Ihnen ausdrücklich den Dialog dazu an. Die Parameter, die für den radikalen Umbau des Verfassungsschutzes im Land, aber auch in den anderen Ländern und im Bund zu beachten sind, sind schon heute erkennbar. Der erhebliche Vertrauensverlust in die Institution Verfassungsschutz erfordert sichtbare vertrauensbildende Maßnahmen. Mit dem kleinteiligen Verschieben von Zuständigkeiten und Aufgaben innerhalb eines Amts ist es also nicht getan. Als gravierendes Problem haben sich das Kompetenzgerangel und die fehlende Abstimmung bei der Anwerbung und Führung von V-Leuten erwiesen. Statt 18 verschiedener Behörden, also 16 Landesämtern, MAD und BfV, sollte aus meiner Sicht zukünftig nur noch das Bundesamt für Verfassungsschutz diese Aufgabe übernehmen. Dann muss es freilich zu einer veränderten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern kommen. Es müssen dann Informationspflichten für den Bund an die Länder definiert werden.

Notwendig ist aus meiner Sicht auch eine Festlegung von Qualitätskriterien für Anwerbung und Führung von V-Leuten. Ich denke hier etwa an ein Ausschlusskriterium bei Verurteilung zu schweren Taten, an die Höhe der Entlohnung oder die Pflicht zur Gegenprüfung von Informationen. Eine zentrale Führung von V-Leuten würde auch eingedenk der Erfahrungen aus dem NPD-Verbotsverfahren erhebliche Vorteile in einem künftigen Parteiverbotsverfahren bieten. Auch in weiteren Bereichen muss es zumindest zu Verbesserungen kommen. Ich nenne hier nur die veränderten Anforderungen an Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter. Wie auch immer diese Bausteine in den kommenden Monaten im Detail geformt werden, eine Philosophie muss für den Verfassungsschutz in jedem Fall gelten: Er darf nicht Geheimdienst sein, sondern muss sich als aktiver Bestandteil des Schutzes der verfassungsmäßigen Ordnung verstehen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache zu beiden Gesetzentwürfen. Wir stimmen zunächst ab zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und zwar direkt. Er hat die Drucksachennummer 5/3896 und wir sind in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt worden.

Wir stimmen nun ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD. Als Erstes liegt dort der Änderungsantrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/4748 vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dieser Änderungsantrag ist abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/4744 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Diese Beschlussempfehlung ist damit angenommen worden.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD in Drucksache 5/4496 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung dessen, dass wir jetzt die Beschlussempfehlung angenommen haben, ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen, Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Könnte mal bitte auf den Regierungsbänken das Gemurmel eingestellt werden? Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE.

(Unruhe CDU)

Das hat damit zu tun, dass das hier oben lauter war als manches im Raum.

Ich frage nach Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion. Dieser Gesetzentwurf ist angenommen worden.

(Minister Geibert)

Das bitte ich in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Mitglieder der Fraktionen CDU und SPD. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Mitglieder aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Vielen Dank. Dieser Gesetzentwurf ist damit angenommen worden.

(Beifall CDU, SPD)

Wir stimmen jetzt noch über den Entschließungsantrag ab. Wir haben keine Ausschussüberweisungsanträge zu dem Entschließungsantrag gehört, demzufolge direkte Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/4747. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDUFraktion und der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.

Jetzt kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen und rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften im Vermessungs- und Geoinformationswesen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/4033 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/4690

ZWEITE BERATUNG

Frau Abgeordnete Schubert aus dem Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr erhält das Wort zur Berichterstattung.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, wir befassen uns heute in zweiter Lesung mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften im Vermessungs- und Geoinformationswesen. Diese Änderung betrifft tatsächlich insgesamt drei Gesetze und zwei Verordnungen und ich erspare Ihnen jetzt, die Titel noch einmal einzeln vorzulesen. Wichtig ist, dass es, trotz dass wir diese fünf Texte anfassen, um einen Punkt geht, nämlich laut Vorschlag der Landesregierung

soll die Einmessungspflicht für Gebäudebesitzer und -besitzerinnen wegfallen und stattdessen die regelmäßig durchgeführte Überfliegung dazu genutzt werden, die entsprechenden Daten zu erheben.

Wir haben im Ausschuss eine Anhörung durchgeführt mit mehreren Ingenieurverbänden, der Architektenkammer, der Ingenieurkammer, Handwerkskammer, den IHKs usw. Insbesondere haben sich die Ingenieurverbände zu fünft zusammengeschlossen, um uns ein Positionspapier vorzustellen, in dem sie diese Änderung ablehnen. Sie führen als Argumente an, dass diese Befliegung nicht genau genug sei, dass sie fälschlicherweise Gebäude aufnehmen würde, die gar keine sind, also zum Beispiel, wenn irgendwo ein Holzstapel steht, dass es kein Bezug zu den Grundstücksgrenzen gäbe und dass diese Änderung zu Rechtsstreitigkeiten, zu Klagen führen würde. Noch ein Kritikpunkt: Es steht eine Änderung zur Grundsteuer an und durch den Wegfall würden diese Grundsteuerbescheide nicht mehr rechtssicher sein. Demgegenüber hat die Landesregierung ausgeführt, die Befliegung sei genau genug. Man habe dadurch einen Fehlbestand von insgesamt 1 Mio. Gebäude in den letzten Jahren korrigieren können, Verwaltungsaufwand würde reduziert, die Grundstücksbesitzer finanziell entlastet werden und im Bedarfsfall sei eine Einmessung natürlich selbstverständlich weiterhin möglich. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich, dem Parlament zu empfehlen, dieses Gesetz anzunehmen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache und als Erste hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Sedlacik.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will mich nicht lange bei der Vorrede aufhalten. Der Gesetzentwurf ist unserer Meinung nach nur am Interesse der Landesregierung auf schnelle Feststellung des Bestands ausgerichtet. Durch Befliegung kommt man zu einem schnellen Nachweis einer Liegenschaft. Jawohl, diesen Zweck erfüllt dieser neue Gesetzentwurf. Wir haben aber im Interesse der Eigentümer den Anspruch auf ein mangelfreies Kataster und das ist mit dem neuem Gesetzentwurf unserer Meinung nach - das ist tatsächlich so nicht gegeben.

Ich kann somit für meine Fraktion nur empfehlen, diesem Gesetzentwurf zum Vermessungsgesetz nicht zuzustimmen. Wir sind der Meinung, es ist eine politisch motivierte Entscheidung und - wie wir in der Anhörung auch oft hörten - eine fachlich falsche

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

Entscheidung. Denn ohne Not sollen nun alle Steuerzahler die Kosten übernehmen, auch die, die gar nicht Verursacher sind, also die Steuerzahler, die nicht verursacht haben, dass die Einmessung versäumt wurde. Alle müssen jetzt bezahlen. Das heißt, die öffentliche Hand übernimmt jetzt die Kosten und das in der laufenden Haushaltsdiskussion, bei der wir immer sagen, der öffentliche Haushalt muss sparen. Versäumnisse der Durchsetzung der Vermessungspflicht sind bereits nachgeholt worden bis 2008. Viel Geld schenken wir jetzt den Säumigen, welche sich nicht daran gehalten haben, frei nach dem Motto, wer sich an Gesetze hält, ist selber schuld. Denn wer seit 1991 der Gebäudeeinmessungspflicht nicht nachgekommen ist, hat Glück gehabt, hat Geld gespart. Denn die Nichtdurchführung einer Einmessung ist bisher nicht geahndet worden und es ist auch nicht beabsichtigt dies zu ahnden, weil nun Gras über die Sache wachsen soll. Fehlendes Durchsetzungsvermögen der Landesregierung wird somit kaschiert. Das neue Gesetz soll es ändern.

Das Thüringer Land, also die Thüringer, werden als einziges Land auf den bisherigen Standard verzichten, denn das Gesetz wird heute, denke ich, mehrheitlich beschlossen werden und obendrein soll die Absenkung der bisherigen Standards mit Steuermitteln bezahlt werden.

Nun steht für uns die Frage: Warum die Änderung, wenn es jetzt doch möglich wäre, mit der Regelung des bestehenden Gesetzes in § 23 nunmehr die Vermessungspflicht durchzusetzen? Was uns stört, ist, dass die Bedenken der Anzuhörenden in der öffentlichen Anhörung keinen Niederschlag in der Erörterung zum Gesetz fanden. Wir konnten sogar hören, dass Ämter sich nicht frei äußern konnten. Wir sollten beachten, dass die Rechtssicherheit der Bürger für die von der Lufteinmessung betroffenen Bauten nach unserer Meinung nach wie vor offen ist. Es gibt Bedenken über die Verbindung von Katasterkarten und Grundbuch als Eigentumssicherung. Die sind nicht gegeben, beide zusammen gelten als amtlicher Eigentumsnachweis.

Ich weiß jetzt schon, es gibt laufend Petitionen, es gibt Gerichtsverfahren, wo es ständig Streit um Abstandsflächen gibt, die werden auf jeden Fall zunehmen. Das bezahlen die Betroffenen, das ist ja ihr Problem. Es ist in der Anhörung auch mehrfach gesagt worden, dass es Ungenauigkeiten geben wird von 40 bis 70 cm, andere haben sogar bis zu 1 m eingeräumt, dass Ungenauigkeiten bestehen. Diese können natürlich nur durch örtliche Begehungen der Grundstücke ausgeräumt werden. Es gibt viele Faktoren, die aus der Luft nicht erkannt werden - das sagte Frau Schubert bereits -, die zu Ungenauigkeiten führen. Diese führen zu Nachbesserungen beim Bürger, die Kosten bleiben dann also auch wieder beim Bürger. Enorme Kostensteigungen erwarten wir bei nachbarschaftlichen Rechts

streitigkeiten. Aber das ist dann halt das Problem des Bürgers, er zahlt zweimal, einmal als Steuerzahler und dann als Eigentümer. Ob dieses Gesetz richtig ist, wird sich beweisen müssen. Ich sage, spätestens wenn die Städte und Gemeinden Mehrkosten beklagen, das Liegenschaftskataster unter den geplanten Rahmenbedingungen nicht mehr den Anforderungen an die Aktualität und Genauigkeit entspricht, spätestens dann werden wir sehen, dass dieses Gesetz eine Nachbesserung braucht. Wir sind uns sicher, das wird gar nicht so lange dauern. Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Tasch für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung von Rechtsvorschriften im Vermessungs- und Geoinformationswesen. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Anlass dieser Gesetzesnovelle war, dass die Grundstückseigentümer der Vermessungspflicht ihrer Gebäude und nicht ihrer Grundstücke, Frau Sedlacik, nicht oder nur zu einem Teil nachkamen. Daraufhin wurde das Liegenschaftskataster in Thüringen nur unvollständig abgebildet, was dem Anliegen einer Liegenschaftskarte natürlich nur unzureichend Rechnung trägt. Inhalt des uns vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Änderung der Erfassungsmethode von einer terrestrischen Einmessung hin zu einer Gebäudeerfassung mittels Luftbildauswertung. Tenor dieses Gesetzes ist es, die Gebäudeeinmessung zukünftig so genau wie nötig und nicht so genau wie möglich zu regeln.

Wir haben von Frau Schubert als Berichterstatterin eben schon gehört, wie oft sich der Ausschuss mit diesem Gesetz beschäftigt hat, insgesamt fünfmal. Wir haben uns im Ausschuss mehrheitlich dafür ausgesprochen, dem Gesetzantrag der Landesregierung so zuzustimmen und ich fand Ihren Redebeitrag jetzt schon merkwürdig, Frau Sedlacik. Es gab keinen Änderungsantrag der LINKEN, es gab auch keine großen Diskussion nach der Auswertung der Anhörung. All das, was Sie hier vorgetragen haben, habe ich im Ausschuss nicht vernommen. Sie hätten ja auch einen Änderungsantrag stellen können, das haben Sie nicht getan.

Sie haben es gerade gesagt, wir haben ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. In diesem Anhörungsverfahren kamen Bedenken von den Verbänden BDVI, DVW, VDV, der Ingenieurkam

(Abg. Sedlacik)