Die Vorgänge der letzten Wochen, insbesondere die Aktenvernichtungen in Köln und Dresden, sprechen für uns eine eindeutige Sprache. Wenn selbst eine Order des Generalbundesanwalts Missachtung findet, wie soll dann Kontrolle funktionieren? Wenn Vorschriften, Verordnungen, Leitlinien und Gesetze vom Landesamt missachtet werden, so, wie wir es jetzt im Untersuchungsausschuss erfahren mussten, wie soll dann Kontrolle funktionieren? Die Täuscher, Trickser und Tarner im Landesamt werden alles unternehmen, um ihr Handeln zu verschleiern. Das ist der Kern eines Geheimdienstes, man teilt keine Informationen, sondern sammelt diese exklusiv für sich ganz allein und möglichst unkontrolliert. Nicht nur bei der V-Mann-Führung wurde jedes Stoppschild überfahren, auch die Mittelverwendung erfolgte willkürlich und ohne wirksame Aufsicht und Kontrolle seitens des Ministeriums oder des Parlaments. Alles war in Thüringen offenbar möglich. Dies alles hatte mit dem Schutz der Verfassung rein gar nichts mehr zu tun. Das Gegenteil ist der Fall, Demokratie, Verfassung und Grundrechte wurden gefährdet. Eine Zusammenarbeit mit Polizei und den Staatsanwaltschaften gab
So fragen wir zu den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwürfen: Was nützen dann die von Ihnen vorgeschlagenen Erweiterungen der Informationsrechte und Informationspflichten, wenn diese in der Praxis nicht wirklich durchsetzbar sind und wenn Verstöße gegen diese Rechte bzw. Pflichten auch nicht sanktioniert werden können, mal abgesehen von den verfassungsrechtlichen Fragen? Für uns bleibt es dabei, etwas, das gefährlich, unkontrollierbar und rechtswidrig agiert, muss nicht besser kontrolliert werden, sondern es braucht eine demokratische, überwachbare und nachvollziehbare Alternative.
Um es zu veranschaulichen: Mit Ihren Gesetzentwürfen versuchen Sie wie mit einer Kerze in einen verdunkelten Raum Licht zu bringen. Wir wollen die Vorhänge zurückziehen, die Fenster öffnen und den Mief herauslassen.
Zugegeben, die Vorschläge in Ihren Gesetzentwürfen stellen Verbesserungen dar. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte weist in seiner Stellungnahme in der schriftlichen Anhörung darauf hin, dass es durchaus Fortschritte zur derzeitigen Situation gibt, aber wir bleiben dabei, der Systemfehler Geheimdienst in einer Demokratie wird nicht behoben. Wir sagen, wenn man eine offene Debatte führen will - und so verstehen wir heute auch den Entschließungsantrag der GRÜNEN und wir begrüßen es ausdrücklich, dass hier auch in die Debatte mit weitergehenden Vorschlägen eingegriffen wird -, muss man als ersten Schritt, um eine vorbehaltlose Debatte führen zu können, jetzt gemeinsam hier ein Memorandum, was den Einsatz von VLeuten des Landesamts angeht, beschließen. Das wäre für uns ein glaubwürdiger erster Schritt, der deutlich macht, dass wir tatsächlich hier eine ergebnisoffene Debatte in den nächsten Monaten gemeinsam organisieren wollen. Ich vermisse tatsächlich so einen Vorschlag auch in dem von Ihnen vorgelegten Entschließungsantrag. Wir glauben, das ist die zentrale Frage, an der sich die Glaubwürdigkeit des Parlaments bemisst, wie offen, wie transparent und wie vorbehaltlos es die Auseinandersetzung um dieses Landesamt in Zukunft führen will.
Ich will noch kurz erwähnen, es gibt durchaus hier auch Kritik an den in den beiden Gesetzentwürfen gemachten Vorschlägen. Wir hatten dazu eine schriftliche Anhörung beschlossen. Ich möchte kurz auf das hinweisen, was der VDJ dort vorbringt. Er zitiert den Staatsrechtler Christoph Gusy, ja nicht gerade jemand, den man im linken Spektrum verortet, und er moniert, dass das geltende Mehrheitsprinzip bei Entscheidungen des Kontrollgremiums
diese parlamentarische Kontrollinstanz ungefähr so ausstattet wie ein Blindenwächter ohne Schwert. Wir sagen, darüber hätte man nachdenken müssen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte weist in seiner Stellungnahme auch darauf hin, dass neben der parlamentarischen Kontrolle eigentlich, wenn wir es ernst meinen, auch die exekutive Kontrolle verschärft, verstärkt und effektiviert werden müsste. Das ist, denke ich, eine sehr wichtige und auch nachvollziehbare Forderung. Die Ereignisse gerade in den letzten Wochen in Thüringen zeigen, dass hier doch einiges noch im aktuellen Praxistest nicht so läuft, dass man tatsächlich von effektiver exekutiver Kontrolle sprechen kann. Viele Anzuhörende werfen die Frage auf, warum unser Gesetzentwurf der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Thüringer Gesetz zur Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Neuordnung der Aufgaben zum Schutz verfassungsrechtlicher Grundwerte“ keine Rolle gespielt hat, warum keine Überweisung an den Innenausschuss erfolgte. Sie verweisen in ihren Stellungnahmen auf das Problem, dass damit die Chancengleichheit für die Opposition unterlaufen würde.
Noch ein, zwei Sätze zum Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist auf jeden Fall mehr - ich denke an Themenbereiche, die im Zusammenhang mit dem Landesamt aufgemacht werden - als sie bisher in Ihrem Gesetzentwurf widergespiegelt waren. In der Begründung heißt es, ich zitiere einen Satz: „Wir stehen dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel... kritisch gegenüber.“ Wenn das Ausgangspunkt ist für diesen Entschließungsantrag, dann erneuere ich hier noch mal meine Forderung aus den Eingangsworten, dann lassen Sie uns gemeinsam hier ein Memorandum nachrichtendienstlicher Mittel auf den Weg bringen. Dann können wir vorbehaltlos und offen diskutieren. In die Diskussion würden wir auch die Frage einbringen, ob wir nicht mit Ihren Vorschlägen der Eingliederung des Verfassungsschutzes als Abteilung ins Innenministerium ein verfassungsrechtliches Problem haben werden, weil die Thüringer Landesverfassung eine oberste Landesbehörde vorsieht, wie wir sie auch durch unser Dokumentations- und Informationszentrum beschreiben. Es wäre eine Frage, die, glaube ich, sehr wichtig wäre zu klären, ob hier nicht den Vorschriften auch aus der Verfassung möglicherweise durch eine reine Eingliederung nicht gerecht wird.
Bei den Stellungnahmen ist darauf zurückzukommen, dass einige sich auch mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt haben. Es wird an vielen Stellen darauf hingewiesen, dass das Modell einer zivilgesellschaftlichen Dokumentations- und Informationseinrichtung ohne geheimdienstliche Befugnisse - auch nach Aussagen vieler, die keinesfalls im Bereich der LINKEN zu verorten sind
rechtlich möglich ist und unser Vorschlag auch den Rahmenvorschriften und Vorgaben aus Bund und Land gerecht wird. Ob und wie eine offen und transparent arbeitende Informations- und Dokumentationsstelle mit zivilgesellschaftlichem Ansatz Wirkung erzielt, das wäre tatsächlich zu erproben.
Das Landesamt hat für uns - und da bleiben wir dabei - als Frühwarnsystem auf jeden Fall versagt. In Thüringen ist es in der Vergangenheit in nicht wenigen Fällen vorgekommen, dass zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen viel genauere und zutreffendere Informationen über rechte Aktivitäten und Strukturen hatten und geben konnten als jemals der Verfassungsschutz. Mit Blick auf den jetzt gerade vorgelegten VS-Bericht für das Jahr 2010 muss ich sagen, da ist diese Einschätzung bestätigt. Insbesondere im Kapitelabsatz zur braunen Immobilie in Guthmannshausen ist uns schon aufgefallen, dass die Informationen, die hier vom Landesamt aufgeschrieben sind, von anderen erarbeitet wurden und dann, ich sage mal, copy and paste stattgefunden hat.
Zum Abschluss ein Zitat aus der Stellungnahme des DGB Thüringen zu den vorgelegten Gesetzentwürfen: „Der Thüringer Verfassungsschutz hat handwerklich und strukturell versagt, er ist umfassend gescheitert. Öffentlich ist er völlig diskreditiert. In Gesellschaft und in weiten Teilen der Politik gibt es keine Vertrauensbasis mehr. Der VS hat als Staat im Staate agiert. Viele fragen sich, wie konnte einer solchen Behörde der Schutz unserer demokratischen Grundrechte der FDGO übertragen werden? Aber es ergeben sich weitere Fragen: Wie kann eine wie auch immer gestärkte parlamentarische Kontrollkommission, die selbst zur Geheimhaltung gegenüber der Öffentlichkeit, aber auch dem Parlament verpflichtet ist, eine Kontrollfunktion wahrnehmen? Sind die Prinzipien des demokratischen Rechtstaats noch mit Geheimdienstprinzipien vereinbar? Muss ein Verfassungsschutz als Geheimdienst agieren? Ist es nicht die aktive Zivilgesellschaft, die gestärkt ihre eigene Verfassung schützen muss?“ So weit aus der Stellungnahme des DGB Thüringen. Dem ist von unserer Seite nur noch hinzuzufügen: Die Probleme der unkontrollierbaren Verselbstständigung der Behördenapparate Landesamt und Bundesamt hat mittlerweile drei Verfassungsschutzpräsidenten ihren Chefsessel gekostet - richtig war das. Wir wissen aber alle gemeinsam hier, das war maximal der Abschluss von Kapitel 1. Die Bürger wollen, dass das ganze Buch zu NSU-Terror, Behördenversagen, aber auch Schuld von Politik aufgeschlagen wird, und das öffentlich. Daran werden sich alle hier vorgelegten parlamentarischen Vorschläge messen lassen. Aus diesem Grunde lehnen wir die vorgelegten Gesetzentwürfe ab, werden uns aber bei dem Änderungsantrag von FDP und dem Entschließungsan
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Wie Sie alle wissen, ist das ein Werk, das nicht über Nacht entstanden ist, sondern ein Werk, das über viele Monate diskutiert wurde, beraten wurde, und bei dem es auch unterschiedliche Vorschläge gab. Frau Renner hat das ja gerade geschildert, dass DIE LINKE schon immer für die Abschaffung des Amtes war. Das ist nichts Neues, das ist jetzt noch mal verstärkt dokumentiert worden, daran hat sich aber im Grundsatz nichts geändert. DIE GRÜNEN haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der durchaus in vielen Punkten mit unserem übereinstimmt. Also wenige Dinge, die dort anders gesehen werden. Ich habe mir extra mal das alles nebeneinandergelegt. Ich finde überall plus, plus, plus, plus, plus, plus, plus und so weiter, kann ich das durchdeklinieren. Herr Adams, aber wir haben nicht von Ihnen abgeschrieben. Ich weiß, der Vorwurf ist auch schon mal mehr oder weniger gekommen. Sie wissen, dass wir in der Koalition lang und hart gerungen haben, wie wir mit dem Thema umgehen. Sie wissen, dass wir es uns nicht leicht gemacht haben, was wir in den Gesetzentwurf hineinschreiben. Eines sollten wir alle nicht vergessen, und das ist und bleibt, dass dieser mörderische NSU und alles was damit im Zusammenhang steht, uns alle nicht kalt lässt. Ich kenne nicht einen Einzigen in diesem Raum, den das kalt lässt; ich jedenfalls kenne niemanden. Deswegen bin ich schon der Meinung, dass wir bei allen Dingen, die wir jetzt anpacken und die wir anpacken müssen, ich will das ausdrücklich noch mal sagen, das ist ja nicht nur Thüringen, das ist der Bund, das ist Sachsen, das sind andere Länder, und dass eben leider Gottes immer wieder noch Akten da und dort auftauchen und neu bewertet werden müssen, ist schlimm genug. Aber wir dürfen bei aller Betroffenheit nicht vergessen, dass wir auch einen Grundgesetzauftrag haben, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen.
Ich komme dann auf den Antrag, den die Bündnisgrünen hier gebracht haben, ob man vielleicht diesen Begriff neu definieren muss. Den wird sicher Thüringen für sich allein definieren, da bin ich mir ganz sicher, und der wird dann für die Bundesrepublik Deutschland angewandt, da bin ich mir auch „ganz sicher“. Deswegen, meine Damen und Her
ren, bei allem Verständnis für die Betroffenheit und was uns alle umtreibt; wir sollten aber eins nicht vergessen, heute reden wir über diese Dinge NSU, Rechtsterrorismus, weil wir mittlerweile viele Erkenntnisse dazu haben, aber es gibt neben Rechtsterrorismus auch noch andere Formen. Deswegen darf man das nicht vergessen. Es gibt Salafisten, es gibt bestimmte muslimische Richtungen, die sicherlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten, und es gibt nach wie vor organisierte Kriminalität, aber auch wenn Sie es immer anders verorten wollen. Und es gibt nach wie vor viele Dinge, auch fortwirkende Strukturen, wie doch der eine oder andere meint, die sollten nun abgeschafft werden. Wir sehen das anders, sonst hätten wir das auch nicht in das Gesetz hineingeschrieben damals, und wann der Zeitpunkt gekommen ist, das einzustellen, das muss man dann zum Zeitpunkt bereden. Ich denke aber, dass man jetzt nicht den Eindruck erwecken darf, jetzt wird über Nacht alles besser. Erst einmal kann das keiner von uns sagen. Frau Renner, Sie haben gesagt Täuscher, Trickser und - ich habe das dritte Wort gar nicht mehr mitbekommen.
Gut, tarnen sollen sie sich ja, täuschen sollen sie nicht und tricksen sollen sie eigentlich auch nicht. Ich will nur sagen, ich habe Ihnen gestern schon einmal in einem Interview hineingeredet, was unhöflich war von mir, das gebe ich zu, aber dort haben Sie auch u.a. - und dort in den Ämtern sitzen auch viele Beamte und Mitarbeiter, die Sie alle in einen Sack reingehauen haben und haben draufgehauen. Ich denke, auch dort gibt es genauso anständige Beamte wie in der restlichen Landesverwaltung und da kann man nicht alle unter Generalverdacht stellen.
Das muss man einfach akzeptieren, denn ansonsten stellen wir alles infrage. Dann müssten wir genauso infrage stellen, wie ist es denn bei der Polizei? Wir wissen nach heutigem Stand, dass in Größenordnungen auch die Polizei Fehler gemacht hat - in Größenordnungen - und da sagt auch niemand, wir stellen jetzt die Polizei ein, wir schaffen sie ab.
Auch Polizei arbeitet mit entsprechenden Mitteln. Kollege Ramelow, das wissen wir. Das gehört auch dazu, dass Polizei nicht nur alles auf dem offenen Markt austrägt, sondern dass sie sich auch bestimmter Mittel bedient, um an Informationen heranzukommen. Ich will nur sagen, es stellt auch keiner die Forderung, dass wir jetzt die Polizei abschaffen und lassen uns etwas Neues einfallen, die Zivilge
Deswegen, denke ich, sollten wir es uns nicht so ganz leicht machen. Sie haben auf der einen Seite gesagt, dass wir - da haben Sie recht, in der Verfassung steht geschrieben, dass eine oberste Landesbehörde das Ganze entsprechend wahrnimmt, da haben die GRÜNEN in dem Falle mal nicht genau hingeschaut, dass man das also eingliedert in das Innenministerium. Da hätten Sie doch einmal nachschauen sollen, Herr Adams, das geht natürlich nicht.
Herr Abgeordneter Fiedler, Sie haben jetzt das Rederecht, alles andere kann dann durch Einzelmeldungen noch vorgetragen werden.
Danke, Frau Präsidentin. Ich bin für den Schutz der Präsidentin unheimlich dankbar. Also, dass wir uns hier wirklich mal darüber …
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe Sie nur symbo- lisch gestreichelt.)
Also, meine Damen und Herren, ich will jetzt nicht, dass wir uns hier einen Spaß machen. Mir und meiner Fraktion ist die ganze Geschichte ernst. Wir können und wollen es uns nicht leicht machen. Wir werden also hier - und das wissen Sie -, es muss umfassend aufgeklärt werden, da gibt es überhaupt keine Frage. Keiner ist hier in irgendeiner Form geschützt, das hat die Ministerpräsidentin klar gesagt. Sie sagen, Frau Renner, Verstöße und keine Sanktionen. Sie haben aber in den Folgesätzen dann gesagt, mittlerweile hat es drei Präsidenten, einen Bundesamtspräsidenten und die in Sachsen und Thüringen gekostet. Ja, das sind Sanktionen. Das sind Sanktionen, die da sind, und die politische Ver
antwortung für den entsprechenden Verfassungsschutz trägt der zuständige Minister, niemand anderes. Das ist eine politische Verantwortlichkeit, die dort getragen wird. Ich glaube, jeder Minister, ob Bundesminister oder Landesminister, ist sich mittlerweile der ganzen Dinge bewusst, dass es hier nicht mehr darum geht, irgendwelche Dinge hinund herzuschieben, irgendetwas, da und dort eine Kleinigkeit zu ändern.
Es muss neu geordnet werden. Sie sollten wissen, Frau Renner, dass es eine Initiative des Bundes und der Länder gibt, wie man den Verfassungsschutz neu ordnen kann, weil ja unbestritten ist, hier haben fast durchgehend alle versagt, es gibt große Probleme, die Koordination untereinander hat nicht gestimmt und so weiter und so fort. Ich denke, wir werden dieses wohl abwarten können und das ist für mich das Entscheidende, wir werden es abwarten können und müssen. Ich bin dafür, nicht jeden Tag auf dem Markt etwas Neues zu nennen. Der eine ist dafür, wir siedeln ihn beim Parlament an, der Nächste sagt, wir machen Mitteldeutschland, der Übernächste sagt, die brauchen wir überhaupt nicht. Ich frage mich, wie da die Kontrollen vonstatten gehen sollen. Es sind alles unausgegorene Dinge. Wir sollten uns hier wirklich hüten, Schnellschüsse zu machen. Denn so müssten wir das LKA abschaffen, müssten sagen, LKA hat in Größenordungen versagt, schaffen wir ab, stampfen wir ein, bilden wir eine neue Behörde. So einfach geht die Welt nicht und so einfach sollten wir es uns auch nicht machen.
Deswegen, meine Damen und Herren, wir haben auch die Stellungnahmen der unterschiedlichen Anzuhörenden gehört und gelesen. Dass der DGB dieses hier so in seinem Rundumschlag gesagt hat, das ist auch eine Meinung, aber es ist nicht auf bestimmte Dinge eingegangen worden. Denn was das Entscheidende ist in unserem Gesetz, und wir haben unseren Gesetzentwurf von CDU und SPD zu demjenigen gemacht, dem wir empfehlen zuzustimmen. Wir haben gesagt, wir wollen die Rechte des Parlaments stärken und das war das Entscheidende. Dass es kurzzeitig vor wenigen Tagen ein paar Friktionen gab mit dem Koalitionspartner, will ich nur am Rande erwähnen. Wir haben uns aber geeinigt. Das zeichnet eine Koalition aus, dass man sich auch einigen kann bei unterschiedlichen Meinungen. Da haben wir uns geeinigt, wir wollen die Rechte stärken. Sie können das nachlesen. Ich kann Ihnen das alles vorlesen, dass wir mit zwei Dritteln der Mitglieder bestimmte Dinge öffentlich machen können. Abweichende Voten können gemacht werden. Erweiterte Auskunftspflicht der Landesregierung, § 21, umfassende und vor allem selbstständige Unterrichtungspflicht der Landesregierung usw. Hier sind viele Dinge, erweiterte Rechte. Der Kreis der zur Auskunft verpflichteten Personen wurde erweitert, § 23. Zuzugsrecht der
Parlamentarischen Kontrollkommission zu Dienststellen des Landesamtes für Verfassungsschutz, Beauftragung von Sachverständigen. Wir ersticken mittlerweile auch in Akten, weil wir meistens Einzelkämpfer sind, wenn wir Glück haben, haben wir noch ein, zwei Referenten, die vom Landtag usw. dort mitmachen. Wir brauchen genauso dieselbe Waffengleichheit, wie sie die Landesregierung hat, dass wir eigene Beauftragte einsetzen können, dass Mitarbeiter, die entsprechend überprüft sind, auch mitmachen können. Das sind doch Dinge, die jetzt da sind: Rechts- und Amtshilfebestimmungen der Parlamentarischen Kontrollkommission gegenüber Gerichten und Behörden. Normalerweise ist an der Schwelle des Innenministeriums und an bestimmten anderen Behörden für uns Schluss. Wir haben dort die Möglichkeit, dass wir uns umfassend Dinge entsprechend auch ansehen. Wir können selbstverständlich in das Landesamt für Verfassungsschutz einrücken. Wir können uns dort Akten vorlegen lassen. Auch was wir das letzte Mal schon gesagt haben, dass insbesondere zu Staatsschutzdelikten Staatsanwaltschaft und Polizeibehörden zu übermitteln haben, nicht dass diese überlegen, sagen wir denen was oder behalten wir es lieber für uns, sondern sie müssen übermitteln. Das sind solche Dinge, die dort hineingeschrieben wurden. Was ganz wichtig ist, § 31, bei Streitigkeiten soll der Thüringer Verfassungsgerichtshof zuständig sein. Höher kann man es nicht ansiedeln. Die Landesregierung, die hier in Clinch geht, wie vielleicht noch vor einigen Monaten, dürfen wir Klarnamen sehen oder nicht, die wird sich überlegen, ob sie vor das Gericht zieht.
Ohne parlamentarische Kontrolle gibt es andere Institutionen nicht. Das müssen wir einfach klar auf den Tisch legen, nun haben wir die Dinge aufzuarbeiten, die alle schon 13, 14 Jahre oder Ähnliches zurückliegen. Deswegen ist es notwendig, jetzt die Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission zu stärken, da bitte ich herzlich um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Gesetzentwurf. Aber das entbindet uns nicht - das sage ich ausdrücklich weiter darüber nachzudenken, wie wird der Verfassungsschutz im Lande, in der Bundesrepublik weiter durchgeführt. Das entbindet uns überhaupt nicht. Wir sollten daran denken, dass wir jetzt nicht irgendeine Geschichte vornewegziehen, und am Ende sehen wir uns an und wissen noch gar nicht, wie es weitergeht. Der Bund kann in seiner Gesetzgebung bestimmte Dinge festlegen, wo wir als Länder gar nichts dagegen unternehmen können. Bundesrecht bricht Landesrecht. Wir wissen noch gar nicht, was dort kommt und deswegen denke ich, sollte man versuchen, sachlich zu bleiben, um hier diese Dinge gemeinsam abzuarbeiten.
Nun gibt es den Antrag der FDP, Sie möchten gerne Sitz und Stimme. Ich würde den ja gern der FDP geben, aber da bleibt nun mal die Grundvorausset