nach unserer Auffassung die Stadt ZeulenrodaTriebes und der Landkreis nicht alleine stemmen wird können. Vielen Dank.
Nachdem Herr Dr. Augsten sich hier offenbart hat und Frau Hitzing gesagt hat, dass er ab 01.09. straffrei die Einrichtung nutzen kann - die andere Straftat ist schon verjährt -, müssen wir uns insgesamt keine Gedanken mehr machen und ich komme wieder zum Thema zurück.
Mit der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Ostthüringen haben sich der Thüringer Landtag und seine Ausschüsse in der Vergangenheit schon mehrfach befasst. Ich erlaube mir, die bisher festgehaltenen Eckpunkte zur Trinkwasserversorgung und Weiternutzung der Talsperren noch einmal darzulegen.
1. Die Trinkwasserversorgung für Ostthüringen wird künftig maßgeblich durch die Talsperre Leibis-Lichte erfolgen.
2. Nach Schaffung der technischen Voraussetzungen und der Aufnahme der Trinkwasserversorgung durch Leibis-Lichte werden die bisherigen zur Trinkwasserversorgung genutzten Talsperren Weida und Zeulenroda aus ihrer Funktion als Trinkwassertalsperren entlassen.
3. Die Landesregierung hat sich für den Erhalt der Talsperren Weida und Zeulenroda nach Aufgabe der Trinkwasserversorgung ausgesprochen.
4. An beiden Anlagen sind Instandhaltungsarbeiten zur Gewährleistung der Anlagensicherheit dringend erforderlich und in den nächsten Jahren umzusetzen.
Unter diesen Maßgaben, meine Damen und Herren, werden die weiteren Schritte am Thüringer Talsperrensystem Weida, Zeulenroda durchgeführt. Das Landesverwaltungsamt informierte mich, dass mit Wirkung zum 01.09.2012 das Wasserschutzgebiet für die Talsperren Weida und Zeulenroda aufgehoben und damit die Trinkwasserversorgung in Ostthüringen im Wesentlichen durch die Talsperre Leibis-Lichte abgedeckt wird. Der Freistaat Thüringen trägt auf der Grundlage des Thüringer Fernwassergesetzes 100 Prozent der Kosten für die Talsperren Weida und Zeulenroda. Die Steuerung des Talsperrensystems und seine Bewirtschaftung obliegen nach wie vor der Eigentümerin, der Thü
Nach Aufgabe der Trinkwasserversorgung ändert sich der Nutzungszweck der Talsperren Weida und Zeulenroda. Hier tritt nun der Hochwasserschutz mehr, meine Damen und Herren, in den Vordergrund. Um diese wie auch weitergehende Nutzungen zu gewährleisten, sind notwendige Investitionen und Baumaßnahmen am Talsperrensystem erforderlich. So sind an der Talsperre Zeulenroda Arbeiten an der Hochwasserentlastungsanlage und an der Talsperre Weida aufgrund von Standsicherheitsproblemen eine Grundsanierung durchzuführen. Beide Maßnahmen stehen in einem engen Zusammenhang und sind nacheinander umzusetzen. Der geplante Bauablauf sieht ab dem Ende 2012 eine teilweise Absenkung an der Talsperre Zeulenroda für die Instandsetzung der Hochwasserentlastung vor und Ende 2013 ist mit dem Wiederanstau der Talsperre Zeulenroda zu rechnen.
Daran sieht man, dass wir mit der Talsperre Zeulenroda anfangen werden und dass man sich in der Folge der Talsperre weiter widmen wird. Wie lange der Anstau dauert, hängt von den Niederschlagsund Abflussverhältnissen vor Ort ab und ist jetzt noch nicht exakt vorhersehbar.
Im Anschluss daran ist die Grundsanierung der Talsperre Weida erforderlich. Beginnend ab 2014 wird es zur Grundentleerung der Talsperre kommen, um die erforderlichen Standsicherheitsarbeiten durchzuführen. Ab 2017 soll mit dem Wiederanstau begonnen werden. Dabei sollte die Region die aus Sicherheitsgründen erforderlichen Anpassungsmaßnahmen wie auch die neue Hauptnutzung für den Hochwasserschutz in ihr künftiges touristisches Planungskonzept integrieren. Die Landesregierung hat sich für den Erhalt der Talsperren ausgesprochen. Damit sind die oben angeführten Instandhaltungsarbeiten zwingend erforderlich, um die Sicherheit der Bevölkerung und der Investitionsgüter gewährleisten zu können. Dabei ist die Thüringer Fernwasserversorgung bemüht, die notwendigen bauzeitlichen Absenkungen und Entleerungen der Talsperren auf ein Mindestmaß zu beschränken, was auch immer eine Forderung der Beteiligten vor Ort war.
Mit Aufhebung des Wasserschutzgebietes für die Talsperren Weida und Zeulenroda erlischt auch der Ausgleichsanspruch für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Einzugsgebiet der beiden Talsperren. Das ist noch nicht angesprochen worden, deswegen habe ich es jetzt noch mal erwähnt. Die landwirtschaftliche Erzeugung kann ab diesem Zeitpunkt nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis durchgeführt werden. Unser Haus hat bereits veranlasst, dass der Wegfall der Ausgleichszahlungen mit den landwirtschaftlichen Bewirtschaftern im Einzugsgebiet offen kommuniziert
wird. In der Region weiß man also, was auf alle zukommt und worauf man sich letzten Endes einstellen muss. Ich muss an der Stelle, meine Damen und Herren, noch einmal darauf hinweisen, dass die erforderlichen Investitionskosten, von denen schon viele hier gesprochen haben, für die Instandhaltung der Talsperren über den Haushalt 2013 und die Folgejahre aus Landesmitteln abgesichert werden müssen. Das heißt, man muss diese natürlich unter einen gewissen Finanzierungsvorbehalt stellen, denn man kann heute noch keine Entscheidung über die Folgejahre treffen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich habe keine weiteren Redeanmeldungen und kann demzufolge diesen vierten Teil der Aktuellen Stunde schließen. Es gibt auch keine weiteren Themen. Ich schließe die Aktuelle Stunde insgesamt.
Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 2 a und b auf. Wir hatten vereinbart, dass die Tagesordnungspunkte 1 a und b am Freitag als erste aufgerufen werden.
a) Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/3896 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/4719
b) Thüringer Verfassungsschutzgesetz Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/4496 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/4744
Ich nehme an, ich habe jetzt alle Drucksachen, die zu diesen beiden Tagesordnungspunkten vorhanden sind, erfasst.
Ich erinnere daran, dass wir bereits bei der Feststellung der Tagesordnung das Verfahren mit verkürzter Redezeit besprochen haben. Wir haben jetzt aber zwei Tagesordnungspunkte, so dass für jede Fraktion die normale Redezeit zur Verfügung steht. Ich erteile zunächst Frau Abgeordneter Doht aus dem Innenausschuss das Wort zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/3896 wurde am 26.01.2012 an den Innenausschuss zur Beratung überwiesen. In der 40. Sitzung am 16.03.2012 wurde der Gesetzentwurf im Innenausschuss besprochen und man einigte sich darauf, ihn gemeinsam mit einem bereits angekündigten Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD zu behandeln. Dieser wurde in der Drucksache 5/4496 am 31.05.2012 vom Landtag federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat in seiner 44. Sitzung am 15.06.2012 ein schriftliches Anhörungsverfahren zu beiden Gesetzentwürfen und einem Änderungsantrag von CDU und SPD beschlossen. In der 45. Sitzung am 13.07.2012 erfolgten die Auswertung der Anhörungen und die abschließende Beratung.
Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Annahme des Gesetzentwurfs von CDU und SPD unter Berücksichtigung der Änderungen in der Drucksache 5/4744.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat signalisiert, dass der Entschließungsantrag vom Abgeordneten Adams begründet wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, unser Entschließungsantrag zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses und zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD soll von mir kurz eingebracht werden. Wir wollen mit diesem Entschließungsantrag einen Beitrag zur Debatte leisten, welche dieses Land dringend braucht. Ich möchte einen Kollegen Innenpolitiker hier in Thüringen zitieren, der vor einigen Tagen sinngemäß gesagt hat: Jeder hat Angst, im Augenblick etwas vorzuschlagen, etwas einzufordern, was morgen schon überholt sein könnte. Ja, das mag so sein und das ist auch bedauerlich, aber so ist unserer Meinung nach kein Staat zu machen.
nicht einmal vor schlechter Presse, wenn es die Debatte wert ist und es der Debatte dient. Darum bringen wir im Einzelnen ein: Unser Entschließungsantrag hat zwei Punkte. Es ist I und II. In I geht es um das Einfordern einer Debatte, das Einfordern von Änderungen im Gesetz am Ende dann. In Punkt II geht es um Maßnahmen im Bereich anderer Ministerien, im Bereich der Zivilgesellschaft, die dringend für Thüringen nötig sind. Worauf wir in diesem Antrag nicht eingehen, ist die derzeit sehr intensiv geführte Debatte um die Möglichkeit der Schaffung eines riesengroßen Bundesamts oder eines Drei-Länder-Amts oder eines kleinen, in engen rechtsstaatlichen Grenzen agierenden Thüringer Landesamts, wie immer dies aussehen wird. Diese Debatte ist - so ist unsere feste Überzeugung - einschließlich des Vorschlags der LINKEN, sich generell von dem System Verfassungsschutz zu verabschieden, noch nicht beendet und soll weitergeführt werden. Aber egal wie diese Debatte ausgeht, sehen wir in allem, in dem, was übrig bleibt, einen dringenden Reformbedarf. Das, was am Ende der Debatte übrig bleiben wird - wir wissen noch nicht, was es sein wird -, braucht neue Regeln.
Das, was übrig bleiben wird, ist ein Amt, eine Abteilung, die wir im Thüringer Innenministerium ganz klar verankert sehen wollen; nicht mehr eigenständig im Land agierend, sondern ganz klar einer verschärften Kontrolle unterliegend im Innenministerium. Das Ziel, Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Bestandes des Bundes und eines Landes abzuwehren, ist uns zu unkonkret formuliert und hat in der Vergangenheit zu vielen Auswüchsen geführt. Deshalb muss dieses Ziel konkretisiert werden. Die organisierte Kriminalität und das MfS gehören nicht mehr in den Aufgabenbereich einer solchen Abteilung für Verfassungsschutz im Thüringer Innenministerium. Ein besserer Grundrechtsschutz und die ernsthaften, echten Informationsrechte von Betroffenen müssen her. Das kann nur realisiert werden, wenn es eine Anfangsund Schlussakte für eine zu beobachtende Struktur gibt und das auch damit transparent wird.
Der wichtigste Teil der Debatte - wahrscheinlich auch der schwierigste Teil - ist die Debatte um die nachrichtendienstlichen Mittel. Alle - ich unterstreiche zweimal - nachrichtendienstlichen Mittel gehören auf den Prüfstand.
Es kann gut sein und es wäre nicht schlimm, wenn am Ende nicht mehr alle nachrichtendienstlichen Mittel verfügbar sind.
Das entscheidet die Debatte, die noch zu führen ist. Wichtig ist aber, dass wir für besondere nachrichtendienstliche Mittel einen Richtervorbehalt einfügen. Ich werde das nachher, wenn mehr Zeit ist, genauer ausführen. Wichtig ist auch, dass die nachrichtendienstlichen Mittel nicht mehr als Werkzeugkasten auf dem Tisch liegen, sondern in einer klaren Priorisierung angewendet werden. Dabei ist eines klar, die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels V-Mann, V-Frau kann in dieser Priorisierung nur die Ultima Ratio sein oder muss gar abgeschafft werden. Diese Debatte fordern wir ein. Vielen Dank.
Ich eröffne nun die gemeinsame Aussprache und rufe als Erste für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Renner auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat zum Geheimdienst eine klare Position: Stilllegen, Abschalten, Auflösen.