Flüchtlinge unterliegen für ein Jahr einem kategorischen Arbeitsverbot. Für mindestens drei weitere Jahre sind sie aufgrund des geltenden Nachrangigkeitsprinzips vom Arbeitsmarkt faktisch ausgeschlossen. Berufliche Qualifizierungen sind ihnen meist ebenso verwehrt. Wenn überhaupt eine Arbeitsmöglichkeit bestand nach der Nachrangigkeitsprüfung, dann war diese meist im Niedriglohnsektor angesiedelt. Unter diesen Prämissen aber dann zu verlangen, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie dauerhaft eigenständig sichern - und da muss ich dasselbe Wort gebrauchen wie Astrid Rothe-Beinlich -, ist zynisch, wenn nämlich gleichzeitig genau eben der Zugang zum Arbeitsmarkt über viele Jahre verwehrt wurde.
Es ist einfach aus humanitären Gründen nicht zu akzeptieren, wenn alte und kranke Menschen vom Bleiberecht und damit von einer Lebensperspektive einfach so ausgeschlossen werden.
Ebenso verhält es sich mit den geforderten Sprachkenntnissen. Natürlich ist Sprache ein wichtiges Werkzeug, aber keinesfalls alleinige und zwingende Voraussetzung für eine tatsächliche Inklusion. Geduldeten Flüchtlingen wird bis heute systematisch Integration verwehrt. Eine öffentliche Förderung für Deutschkurse oder die Teilnahme an Integrations
kursen gibt es für geduldete Flüchtlinge nicht. Dies wäre aber natürlich notwendig, weil unter Flüchtlingen viele nicht alphabetisierte und noch sehr viel mehr nicht lateinisch alphabetisierte Menschen sind und die deutsche Sprache nicht einfach mal so unter den Bedingungen einer Lagerunterbringung in Gerstungen beispielsweise gelernt werden kann.
Sie fordern eine nachgewiesene soziale Integration, die Flüchtlingen durch Lagerunterbringung, Residenzpflicht und Gutscheinpraxis aber bis heute verweigert wird, eben auch geduldeten Flüchtlingen. Sie sind bereit, Familien auseinanderzureißen, wenn es deutschen ökonomischen Interessen dient. Da will ich nur das Stichwort § 25 a Aufenthaltsgesetz nennen und das Stichwort volljährige Familienangehörige, die dann gut integriert sind und deren Familien vielleicht nicht, und die dann auseinandergerissen werden. Das alles, meine Damen und Herren, kann meine Fraktion nicht mittragen.
Jedoch der Antrag der FDP ebenso wie die Anträge, die jetzt im Bundesrat vorliegen, bieten insgesamt trotz aller notwendigen und grundsätzlichen Kritik eine Gelegenheit, endlich über eine stichtagsfreie Bleiberechtsregelung als humanitäre Lösung für langjährig geduldete Flüchtlinge zu diskutieren. Dazu gehört dann unseres Erachtens aber auch eine Lösung für Tausende illegalisierte Flüchtlinge, die ganz ohne Rechte in der Bundesrepublik leben.
Voraussetzung für diese Diskussion aber ist es, einen humanitären Anspruch in den Mittelpunkt zu stellen und nicht eigene ökonomische Motive zum Ausgangspunkt zu machen. Im Ergebnis könnte und müsste man dann dazu kommen, dass nur eine großzügige humanitäre Bleiberechtslösung ohne festen Stichtag, ohne inhumane Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung für alte, kranke oder behinderte Menschen, für Menschen, die nicht arbeiten können, weil sie Angehörige pflegen oder Kinder erziehen, oder für Geringverdienende eine Bleiberechtsregelung, die auf restriktive Ausschlussgründe verzichtet und Familien nicht auseinanderreißt, infrage kommen kann. Wenn es in diese Richtung geht, diskutieren wir sehr gern mit Ihnen im Ausschuss darüber.
Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Berninger. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dirk Bergner für die FDP-Fraktion.
Debatte, auch wenn dabei natürlich einige Positionen vorgebracht worden sind, die es zu diskutieren gilt.
Es gibt viele Lösungsansätze und einige haben wir bei dem Tagesordnungspunkt 8 schon debattiert. Einige Lösungen sind besser, andere auch schlechter. Im Bundesrat liegen derzeit auch mehrere Lösungsansätze vor, wie man es ermöglichen kann, integrierten Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis zu geben. Wir sind der Auffassung, dass es am sinnvollsten ist, allen Ausländerinnen und Ausländern zu ermöglichen, eine Aufenthaltserlaubnis in Thüringen bzw. Deutschland erhalten zu können. Ein pauschaler Abschiebestopp für Menschen aus dem Kosovo, wie es LINKE und GRÜNE heute auch wieder gefordert haben, ist hauptsächlich eines, nämlich nicht zielführend für das ganze Problem. Tatsächlich bietet die Forderung aber keine nachhaltige Lösung für alle in Deutschland lebenden Menschen, die keine Aufenthaltserlaubnis haben. Um den betroffenen Menschen zu helfen, egal welcher Herkunft und welcher Abstammung, ist eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes erforderlich. Da genügt es aus unserer Sicht eben nicht, eindimensionale Forderungen aufzumachen, die nur einer kleinen Gruppe helfen.
Für eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes ist die Landesregierung gefragt. Hierzu, meine Damen und Herren, muss sie im Bundesrat aktiv werden. Mit einer Änderung im Aufenthaltsgesetz würden wir auch in Thüringen bestehende Herausforderungen besser vor Ort lösen können. Deswegen muss es nach unserer Auffassung den Ausländerbehörden als den entscheidenden Stellen ermöglicht werden, Ausländerinnen und Ausländern bei einer nachhaltigen Integration eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Wir würden damit erstmalig ermöglichen, dass im Einzelfall in schicksalhaften Konstellationen gesetzliche Bestimmungen eingreifen, und den Ausländerbehörden ermöglichen können, eine Entscheidung zu treffen, die das heute vom Kollegen Schröter angesprochene Fingerspitzengefühl besser fördert als die derzeitige Rechtslage. Ausländerinnen und Ausländer, die bisher nach einem erfolglosen langjährigen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren vor einer Abschiebung stehen, könnten durch die Einführung des § 25 b eine Aufenthaltserlaubnis lediglich durch eigene Integrationsbemühungen erhalten und da sehen wir schon einen deutlichen Fortschritt.
Deswegen fordern wir die Landesregierung in unserem Antrag auf, die Debatte, die derzeit im Bundesrat erfolgt, weiter voranzutreiben. Die Menschen, die von einer Abschiebung betroffen sind, brauchen unsere Unterstützung. Keiner kann verstehen, wenn nach sieben oder mehr Jahren Nachbarn, Freunde oder Arbeitskollegen plötzlich das Land verlassen müssen. Genau dagegen, meine Damen und Herren, müssen wir etwas tun.
Wir sind der Auffassung, dass die Bundesratsinitiativen die richtigen Ansätze dazu bieten. Natürlich dürfen wir uns im Land darauf nicht ausruhen, denn wenn wir Integration fordern, müssen wir sie auch fördern.
Dies fängt an bei einem besseren Zugang zu den Sprachkursen, bei der Einbindung in das soziale Leben, bei der Verbesserung der Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme usw. Frau Kollegin Rothe-Beinlich sprach von einer Willkommenskultur. Ich kann Ihnen sagen, ich habe in unserem kleinen Städtchen Hohenleuben einen US-amerikanischen Staatsbürger, der aber in Deutschland geboren ist - nämlich in Hohenleuben - und wieder zurückgekommen ist. Er hat mir geschildert, dass noch am ersten Abend, als er in den 50er-Jahren in die Vereinigten Staaten kam, jemand an der Wohnungstür gestanden hat, geklingelt hat und ihm einen Sprachkurs angeboten hat, kostenfrei. Auch das ist eine interessante Sache.
Ich will nicht verhehlen, dass dies natürlich auch Vorteile für Thüringen bringt. Selbstverständlich, wir brauchen in Zukunft Menschen, die sich in Thüringen wohlfühlen, die in Thüringen arbeiten, die das Gemeinde- und Stadtleben bereichern. Genau dazu können wir beitragen, wenn wir Ausländerinnen und Ausländern die Möglichkeit geben, sich in Thüringen zu integrieren. Aber, meine Damen und Herren, ich will dazu auch eines ganz deutlich sagen: Ich halte das schon für eine bodenlose Unterstellung, das als rein ökonomische Interessen zu bezeichnen, denn wir haben in Deutschland, auch in der Geschichte, von Zuwanderung profitiert. Ich denke an die Hugenotten vor allem in Preußen, die das Land bereichert haben mit ihrem Wissen, mit ihrem Können, mit ihrer Kultur. Auch das können wir mit einer modernisierten Zuwanderung erreichen. Das jetzt zu disqualifizieren als lediglich ökonomische Interessen, halte ich für eine Frechheit.
Ich denke, dass die GRÜNEN mit ihrer Haltung, die vorhin hier vorgetragen worden ist, einer großen Zahl Betroffener - nämlich in Thüringen derzeit ca. 3.150 - die Möglichkeit verweigern, hier Hilfe zu schaffen. Das ist der falsche Weg. Ich denke auch, dass es nicht gut ist mit Blick auf den Terminkalender im Bundesrat, das jetzt an den Ausschuss zu überweisen. Wir werden uns aber da selbstverständlich nicht verweigern, wenn es der Sachdiskussion hilft, das ist ganz klar. Aber ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, die Bundesratssitzung ist am 06.07., der nächste Innenausschuss ist am 13.07., dann können wir also noch ein bisschen hoffen, dass sich möglicherweise die Tagesordnung im Bundesrat etwas verschiebt, aber wenn es der Sachdebatte in Thüringen hilft, werden wir uns da selbstverständlich nicht verweigern.
Ich möchte noch auf eines aufmerksam machen: Wenn uns mit unserem Antrag ökonomische Interessen vorgeworfen werden, wenn uns mit unserem Antrag vorgeworfen wird, dass wir etwa akzeptieren würden, dass Familien auseinandergerissen würden und all diese Dinge, dann möchte ich beispielsweise auf den Antrag aus Schleswig-Holstein hinweisen, in dem es eine Härtefallklausel gibt. Da empfehle ich dann doch, diesen Antrag richtig zu lesen und solche Vorwürfe etwas vorsichtiger auszusprechen und hier anzubringen.
Ich sage Ihnen eines, meine Damen und Herren, wer Menschen aus anderen Ländern Zuwanderung ermöglichen will, der muss Integration fördern, dafür sorgen, dass sich eine bunte, vielfältige Kultur entwickeln kann anstatt Parallelgesellschaften. Denn Parallelgesellschaften sind es, die Zuwanderung gefährden und die vor allem die Akzeptanz von Zuwanderung in unserem Land gefährden. Deswegen sagen wir, dieser Antrag und diese Initiativen, die auch im Bundesrat sind, stellen einen Schritt in die richtige Richtung dar und deswegen, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag bzw., wenn Sie sich dazu heute noch nicht durchringen können, zumindest um die Überweisung an den Innenausschuss, die ich ausdrücklich nicht beantrage, aber auch nicht blockieren werde. Jetzt stehe ich für die Frage zur Verfügung. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Bergner. Sie haben in Ihrem Beitrag jetzt dafür geworben, dass man Integrationsmöglichkeiten schaffen muss. Das finde ich ganz richtig. Das ist ein bisschen was anderes, als in Ihrem Antrag steht. Deswegen möchte ich Sie
fragen: Wäre es nicht in diesem Sinne sachdienlicher, zuerst die Integrationsmöglichkeiten zu schaffen, bevor man den Umstand, dass Integrationsmaßnahmen für geduldete Flüchtlinge nicht zugänglich sind, dazu nutzt, in Ihrem Antrag, dass eben aufgrund dessen der Aufenthalt verweigert wird?
Frau Kollegin, ich danke Ihnen für diese Frage. Ich denke, man muss das eine tun, ohne das andere zu lassen.
Moment, bitte legen Sie mir doch da jetzt keine Fehlinterpretationen in den Mund. Nur bitte beachten Sie auch eines, das ist der Terminkalender dieser Debatte. Wenn wir nur mit Hinweis darauf, dass die Integrationsmöglichkeiten, die wir im Lande haben, im Augenblick sicherlich nicht zufriedenstellend sind, nicht hinreichend sind, wenn wir nur mit Hinweis darauf sagen, jetzt diskutieren wir mal noch so lange, bis das passt, und dann schauen wir uns an, dass wir den Zug verpasst haben bei der Bundestagsdebatte, dann haben wir falsch gehandelt. Danke schön.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Regine Kanis für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der FDP-Fraktion zum stichtagsunabhängigen Bleiberecht bei nachhaltiger Integration, das Bleiberecht, welches im Aufenthaltsgesetz geregelt ist, wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert. Das betraf die Einfügung - wir haben es schon gehört - der §§ 104 a und b, die sogenannte Altfallregelung, genauso wie die Verlängerung der Regelung im Jahr 2009 und die Einführung des § 25 a. Es waren Schritte, wir haben es auch schon gehört, um Menschen mit einer langjährigen Duldung eine Perspektive in Deutschland zu geben. Wir wissen, dass dies aber immer noch nicht das Dilemma der Kettenduldung und der Perspektivlosigkeit für langjährig Geduldete löst oder in letzter Konsequenz lösen kann. Dies zeigen die Initiativen aus den Ländern Schleswig-Holstein, RheinlandPfalz und Niedersachsen und die Änderungsanträge der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, BadenWürttemberg und Bremen, die im Bundesrat eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes beantragten. Hier zeigt sich, dass eine stichtagsunabhängige Regelung von den Ländern gewünscht wird, da die
Probleme vor Ort nach wie vor nicht gelöst sind. Auf diese Initiative und den sich daraus ergebenden Änderungsantrag bezieht sich der uns hier vorgelegte und diskutierte Antrag. Sicher erinnern Sie sich noch an die Debatte im Januar 2010 - wenn nicht, kann man es nachlesen. Dort habe ich schon versichert, dass die SPD-Fraktion nicht für ein bedingungsloses Bleiberecht aller Menschen, die gern in Deutschland leben wollen, eintritt.
Mit dem Antrag der FDP und den doch eher sehr unbestimmten Kriterien für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erhalten wir die Möglichkeit, uns im Innenausschuss inhaltlich mit den verschiedenen Vorschlägen aus den anderen Bundesländern und den Vorstellungen der einzelnen Fraktionen auseinanderzusetzen. Ich gehe davon aus, dass mit dem Aufenthaltsgesetz in seiner jetzigen Form nicht der Weisheit letzter Schluss erreicht ist, was bei den sich ständig verändernden Bedingungen auch kaum möglich ist. Eine Veränderung sieht meine Fraktion als notwendig. Deshalb lassen Sie uns im Innenausschuss darüber reden, was sich hinter den sehr weit gefassten Kriterien zur Feststellung einer faktischen Integration in Deutschland in diesem FDP-Antrag verbirgt, und dann entscheiden, wie Thüringen sich zu den eingebrachten Vorschlägen, vielleicht auch nur im Nachhinein, dazu stellt.
Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Kanis. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Es hat sich aber der Herr Staatssekretär Rieder für die Landesregierung zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Einführung eines stichtagsunabhängigen Bleiberechts für langjährig in Deutschland lebende und integrierte Ausländer wird seit vielen Jahren diskutiert. Bevor ich darauf näher eingehe, will ich noch mal kurz die Bleiberechtsregelung der letzten Jahre in Erinnerung rufen - ich mache es kurz, weil es eben auch teilweise schon zur Sprache kam: der Beschluss der Innenministerkonferenz im Jahre 2006, die Altfallregelung in § 104 a und § 104 b des Aufenthaltsgesetzes mit Aufenthaltserlaubnis auf Probe und die Verlängerung dieser Regelung im Jahre 2009 für weitere zwei Jahre. Durch diese Bleiberechtsund Altfallregelungen wurde bundesweit Tausenden von geduldeten Ausländern, die vollziehbar ausreisepflichtig waren und Deutschland eigentlich hätten verlassen müssen, ein Aufenthaltsrecht gewährt. Damit wurde anerkannt, dass viele dieser
Ich denke, diese Regelungen trugen wesentlich dazu bei, die Problematik der Kettenduldungen zumindest zu entschärfen. Der Erfolg der Bleiberechtsund Altfallregelungen sowie weiterer Gewährung von Bleiberechten aus humanitären Gründen zeigt sich auch konkret hier in Thüringen. So sank die Zahl der in Thüringen lebenden geduldeten Ausländer von 2004 zum 31.12.2006 auf 1.184 zum 30. April 2012 und hat sich damit halbiert. Ich sehe natürlich auch, dass eine stichtagsabhängige Regelung, wie es die Bleiberechts- und Altfallregelungen waren, irgendwann ausläuft und dann die Zahl der Duldungsinhaber wieder ansteigt.
Zur Lösung dieser Problematik gibt es Gesetzesinitiativen von einigen Bundesländern, die der Einführung eines stichtagsunabhängigen Bleiberechts für langjährig in Deutschland lebende und integrierte Ausländer ohne gefestigtes Aufenthaltsrecht zum Gegenstand haben. So hat Schleswig-Holstein das kam eben auch schon zur Sprache - Ende 2011 einen Antrag zur Einfügung einer entsprechenden Vorschrift in den Bundesrat eingebracht. Zu diesem Antrag gab es die im FDP-Antrag erwähnten Änderungsanträge von Rheinland-Pfalz sowie einen gemeinsamen Änderungsantrag von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen und Brandenburg. Der Bundesratsinnenausschuss hat in seiner Sitzung vom 26. Januar 2012 beschlossen, die Beratung der Vorlagen bis zum Wiederaufruf durch das antragstellende Land zu vertagen, da noch Beratungs- und Änderungsbedarf besteht. Schleswig-Holstein hat nunmehr um Wiederaufnahme der Beratung zu seinem Gesetzesvorschlag gebeten; der Vorschlag wird zurzeit in den Ausschüssen des Bundesrats beraten. Im März dieses Jahres hat Niedersachsen eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines stichtagsunabhängigen Bleiberechts bei nachhaltiger Integration angekündigt. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde mittlerweile in den Bundesrat eingebracht und in der Sitzung am 15. Juni an die Ausschüsse überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht vor, unter bestimmten Voraussetzungen ein abgestuftes Bleiberecht zu gewähren. Zunächst soll bei Erfüllung bestimmter Integrationsleistungen eine Duldung für zwei Jahre erteilt werden, anschließend bei Erfüllung weiterer Integrationsleistungen eine Aufenthaltserlaubnis. Der Vertreter Thüringens wird im Innenausschuss des Bundesrats dem Antrag von Niedersachsen zustimmen.
Darüber hinaus hat die Integrationsministerkonferenz im März dieses Jahres eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ebenfalls Vorschläge zur Einführung eines stichtagsunabhängigen Bleiberechts erarbeitet hat. Der in diesem Zusammenhang erstellte Bericht wurde der Innenministerkonferenz vorgelegt, die