Protocol of the Session on June 21, 2012

Das andere, was seltsam anmutet, ist, so schön wie Sie, Kollege Hellmann, auch immer wieder die Energiewende mit diskutieren, wir auf Effizienzkriterien gehen und Sie hier auf eine Abgabe gehen, die rein den Verbrauch bemisst, danach die Abgabe qualifiziert und insofern überhaupt keine Anreize bietet, den Verbrauch zu drosseln und wir dann nur einen gegenläufigen Effekt haben, wenn wir denn Effizienzsteigerungen innerhalb der Energiewende realisieren können, wovon wir alle ausgehen, was richtig und wichtig wäre, dann haben Sie dann wieder das Problem, dass die Gemeinden wiederum weniger bekommen, und das würden Sie dann ach so beklagen und vielleicht die Konzessionsabgabe dann noch erhöhen und dann noch den sparsamen Verbraucher noch einmal bestrafen. Also es gibt kein Argument dafür, mehr als genug dagegen. Wir lehnen Ihre Vorhaben ab. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kemmerich. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, die Sache kann ich ganz kurz machen. Es ist natürlich richtig und wichtig, jede Gelegenheit zu nutzen, um auf den demographischen Wandel in Thüringen hinzuweisen und darauf hinzuweisen, dass wir hier agieren und reagieren müssen, also von der Reaktion zu einem tatkräftigen Agieren kommen müssen. Dennoch werden wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, und zwar aus verfassungsrechtlichen Bedenken.

Sie haben selbst gesagt, es gibt eine konkurrierende Gesetzgebung und wir könnten das als Land ausfüllen. In dem Augenblick, wo die Bundesebene ihre Möglichkeit zur Gestaltung ausgeschöpft hat, kann man eben da nichts mehr verändern. Und auch, wenn man ein Gesetz benennt als Ausführungsgesetz, wenn es im Kern ansetzt, ist es in dieser konkurrierenden Gesetzgebung und das darf man nicht tun. Deshalb sind wir der Meinung, dass das nicht richtig ist.

Herr Abgeordneter Adams, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage. Sie lassen das zu?

Vielen Dank. Bitte, Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Kollege Adams, wie erklären Sie jetzt in Ihren verfassungsrechtlichen Darlegungen, die Sie getroffen haben, die Tatsache, dass der Freistaat Thüringen in Umsetzung des SGB XII, was unstrittig Bundesrecht ist, ein Thüringer Ausführungsgesetz dazu beschlossen hat? Halten Sie das dann auch für verfassungswidrig?

Das wäre einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Wir haben jetzt erst einmal nur die andere Frage untersucht. Ich schlage Ihnen vor, dass wir bei einem Kaffee nachher zusammen mit dem Grundrechtskommentar da einmal drübergehen. Ich glaube, wir werden uns zwar nicht einigen, aber genießen können. Vielen Dank.

Danke, Herr Abgeordneter Adams. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Kellner für die CDUFraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte es jetzt ganz kurz machen und sagen, ich schließe mich meinen Vorrednern, außer Herrn Kuschel, an. Damit wäre das Thema erledigt, aber das wäre nicht in Ordnung.

(Beifall SPD)

Sie haben sich viel Mühe gemacht damit, viel Herzblut reingelegt, wenn ich Sie hier vorn so höre. Sie versuchen ja, auf die abenteuerlichsten Weisen immer wieder zu dem Punkt zurückzukommen, demographischer Wandel, Gebietsreform.

(Beifall DIE LINKE)

Egal was wir ansprechen, das geht nicht ohne Sie.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Richtig, gut, dass Sie das gemerkt haben.)

Also die Häufigkeit, das kann man nicht mehr überhören. Aber deswegen wird es nicht besser. Und wenn man das jeden Tag dreimal vorbetet, es wird nicht besser. Ich habe nun gedacht, nachdem die letzte oder die erste Diskussion hier im Landtag, die

(Abg. Kemmerich)

erste Lesung erfolgt ist - da gab es die gleichen Argumente, die wir jetzt alle schon gehört haben -, vielleicht geht der Kollege Kuschel noch einmal in sich und überprüft, ob seine Richtung doch die richtige ist, wenn alle Fraktionen dagegen sind. Aber mitnichten, Sie bringen das nach wie vor weiter hier ein und fordern jetzt sogar noch, es noch einmal an den Ausschuss zurückzuüberweisen, obwohl Sie inhaltlich nichts geändert haben. Für uns hat sich an der Stelle auch nichts geändert, wir können auch nichts anderes sagen.

Aber ich werde trotzdem noch ein, zwei Sachen anführen, damit es vielleicht bei Ihnen hängen bleibt, nicht dass wir in einem halben Jahr die ähnliche Diskussion wieder führen. Das sollte man vielleicht doch unterlassen, wenn es uns nicht weiterbringt. Der Gesetzesvorschlag, den Sie eingebracht haben, wie er hier vorliegt, dass das Landesamt für Statistik Einwohnerzahlen so berechnet, dass die Strom- und Gasanbieter den Kommunen höhere Konzessionsabgaben zahlen müssen, um insbesondere die ländliche Bevölkerung vor erhöhten Preisen zu bewahren, das fände ich auch eine abenteuerliche Argumentation, zumal wir ja nun mehrfach feststellen mussten, dass wir nicht die Kompetenz haben, sondern dass die nach wie vor beim Bund verhaftet ist und wir letztendlich an der Stelle gar nicht mitreden können. Das haben die Vorredner alle sehr deutlich gesagt. Die Gesetzgebungskompetenz liegt alleinig beim Bund und nicht in Thüringen. Die Konzessionsverordnung enthält folgerichtig auch keine Regelung, welche den Ländern gestattet, auf diesem Gebiet Gesetze und Rechtsverordnungen zu erlassen. Ungeachtet dessen greift der Gesetzentwurf rechtswidrig in die Zuständigkeit beziehungsweise die originären Aufgabenbereiche des Thüringer Landesamts für Statistik ein. Der Gesetzentwurf sieht in §§ 1 und 2 vor, dass das Thüringer Landesamt für Statistik Einwohnerzahlen verschiedener Gemeindeorganisationen zusammenführt. Auch wurde hier schon angesprochen, dass sie versuchen, über einen Trick, ich sage mal, erfüllende Gemeindegebietskörperschaften, die sich in Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen haben, als Verwaltungsgemeinschaft zusammenzufassen, um damit die Konzessionsabgabe zu erhöhen. Weiterhin wollen Sie, dass die Nebenwohnungen, die Nebenwohnsitze, mit berechnet werden. Das hat schon in anderen Bereichen keinen Eingang gefunden. Hier haben Sie zwar argumentiert, dass der Verbrauch das Entscheidende ist, nicht die Einwohnerzahl, das haben Sie gerade vorgetragen. Umso mehr verwundert es mich dann, dass Sie die Einwohner unbedingt nach oben schrauben wollen, wenn doch der Verbrauch das Entscheidende ist und nicht die Einwohnerzahl. Das ist auch für mich ein Stück weit ein Widerspruch, den ich hier erkenne. Was alle festgestellt haben: Auch wenn wir die Konzessionsabgabe erhöhen, weil wir den Kommunen was Gutes tun wol

len, vergessen wir aber letztendlich, dass die Bürger in den Kommunen dieses bezahlen müssen. Kein anderer, sondern nur die Bürger müssen das bezahlen. Wenn es auch kleine Beträge sind, aber in der Summe ist das immer eine Belastung. Aus diesem Grund haben wir nach wie vor keine Veranlassung, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss oder an die Ausschüsse zu überweisen. Wir werden auch von vornherein, das haben wir das letzte Mal gesagt, diesen Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ablehnen. Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kellner. Es liegen mir jetzt keine weiteren - doch, eine Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Kuschel. Sie haben das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Kellner, ich will noch mal den Versuch unternehmen, Sie zu überzeugen. Sie haben für Ihre Fraktion schon angekündigt, dass Sie einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen, insofern bleibt nur hier das Plenum, um Argumente auszutauschen. Bei der SPD habe ich immer noch die Hoffnung, dass sich doch der Sachverstand gegen Koalitionsdisziplin durchsetzt.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Sie selber nicht?)

Sie wissen, Hoffnung ist nur Mangel an Information, und da ich nicht alles weiß, bleibt diese Hoffnung bis zum Schluss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kellner, die Konzessionsabgabenverordnung als Bundesrecht regelt die Einwohnerbezogenheit. Was aber ein Einwohner ist, das definiert jedes Bundesland anders. Wir definieren in der Thüringer Kommunalordnung, was ein Einwohner ist. Da sagen wir nämlich, ein Einwohner ist derjenige, der mindestens drei Monate seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat. Das kann aber in Sachsen-Anhalt, Sachsen und woanders anders sein. Die Einwohnerstatistiken führt keine Bundesbehörde, sondern führen die Landesämter für Statistik, die sind zuständig. Auch deshalb, das ist unsere Überzeugung, kann der Landtag dem Landesamt für Statistik hier bestimmte Vorgaben machen, wie in Umsetzung der Konzessionsabgabenverordnung Einwohner zu ermitteln sind. Und wir haben ein Thüringer Melderecht. Das regelt nämlich, wie melderechtlich umzusetzen ist, wenn Bürgerinnen und Bürger insbesondere mehrere Wohnsitze haben. Das ist in Thüringen eine relativ liberale Regelung, was die Bestimmung des Hauptwohnsitzes anbelangt. Von daher haben wir eine Vielzahl landesrechtlicher Bestimmungen, die Auswirkungen auf die Einwohner

(Abg. Kellner)

zahl haben. Insofern gehen wir davon aus, auch wenn wir im Spannungsverhältnis zwischen Bundes- und Landesrecht stehen, dass wir eine Zuständigkeit des Landes haben.

Was ich aber persönlich immer wieder kritisiere, das habe ich auch in der ersten Lesung schon gemacht, dass immer wieder hier nur verfassungsrechtliche Aspekte als Argument herangezogen werden, außer bei der FDP, die dann auch die Endpreisdiskussion noch mal sehr stark thematisiert hat. Wir müssen aber zunächst doch die Frage beantworten: Ist es denn einfach sachgerecht, dass nur wegen einer Reduzierung der Einwohnerzahl die Gemeinden in Thüringen erhebliche Einnahmeverluste aus der Konzessionsabgabe hinnehmen müssen? Das ist doch die eigentliche Herausforderung, obwohl sie die insbesondere technische Infrastruktur unabhängig von der Einwohnerentwicklung vorhalten müssen. Bedauerlicherweise haben sich zu dieser Herausforderung, zu der wir doch Antworten formulieren müssen, weder CDU und SPD als regierungstragende Fraktionen hier geäußert. Das ist das Enttäuschende, denn Sie wollen dieses Land gestalten und haben nicht einmal bei so einer vergleichsweise einfachen Frage eine überzeugende Antwort, sondern halten an Denkstrukturen fest, die aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammen. Damals wurde zum ersten Mal diese Konzessionsabgabeverordnung gefasst. Da bleiben Sie gedanklich stehen. Deswegen habe ich erhebliche Zweifel, ob Sie mit diesen Instrumenten aus dem vergangenen Jahrhundert die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts meistern können. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter Kuschel. Ich habe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen. Dann kommen wir als Erstes zur Abstimmung über die nochmalige Überweisung an die Ausschüsse. Wir beginnen in folgender Reihenfolge. Wir stimmen ab über die Überweisung an den Innenausschuss, und zwar des Thüringer Ausführungsgesetzes zur Anwendung der Konzessionsabgabenverordnung, dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4458. Wer diesen Gesetzentwurf noch einmal an den Innenausschuss überweisen möchte

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Zum ersten Mal.)

- zum ersten Mal -, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Gegenstimmen? Kommen aus den Fraktionen FDP, CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung aus der FDP. Damit ist die Überweisung nicht erfolgt.

Wir stimmen jetzt ab über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist diese Überweisung auch abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer dafür ist, der hebt bitte jetzt die Hand. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? FDP, CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4458 in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Stärkung der Verantwortlich- keit von Regierungsmitglie- dern gegenüber dem Parla- ment) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4533 ERSTE BERATUNG

b) Gesetz zur einfachgesetzlichen Umsetzung des Artikels 69 a der Verfassung des Freistaats Thüringen (Minis- teranklage) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4534 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Blechschmidt hat das Wort.

(Abg. Kuschel)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament ist ein Kernstück der repräsentativen Demokratie. Sie stellt eine Legitimationsverbindung zwischen dem direkt von der Bevölkerung - den Bürgerinnen und Bürgern - gewählten Parlament, also uns, dar und der indirekt durch Wahl im Parlament legitimierten Regierung. Die Ministerverantwortlichkeit muss sich dabei auf alle Tätigkeitsbereiche der Regierungsmitglieder und somit natürlich damit verbundenen Sachgebieten und Sacharbeiten beziehen. Dabei ist zu klären, wie viel Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament in der Praxis tatsächlich existiert bzw. wie viel vom Parlament tatsächlich eingefordert werden kann. Bisher gibt es in Thüringen und für das Thüringer Parlament nur folgende Möglichkeiten: Da ist das konstruktive Misstrauensvotum nach Artikel 73 der Thüringer Verfassung, aber nur gegen den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin und dann auch nur, wenn ein entsprechender Nachfolger gewählt wird.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Weil sie gewählt ist.)

Richtig. Oder die Aufforderung zum Rücktritt, der das betroffene Mitglied der Landesregierung nicht Folge leisten muss oder die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Bei dem geht es aber in erster Linie nicht um eine verbindliche Feststellung von Verantwortlichkeit, sondern um die politische Aufarbeitung und Bewertung eines politischen Sach- bzw. Themenkomplexes. Und wir haben die schärfste Waffe des Parlaments, den § 34 der Geschäftsordnung, die Herbeirufung der Mitglieder der Landesregierung zur Parlamentssitzung.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Apropos, guck doch mal, wie viele da sind!)

Das spielt jetzt mal keine Rolle.

(Heiterkeit im Hause)

Wir würden ja nur das schärfste Schwert wieder in den Anschlag bringen an dieser Stelle. Es geht um die Ministeranklage, da muss man mal sehen, wie interessant die Diskussion an dieser Stelle ist.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Deswegen spielt es eine Rolle!)