Protocol of the Session on June 21, 2012

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/4537 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD und vereinzelte Zustimmung aus der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das ist 1 Stimme aus der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen kommen komplett von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Nicht komplett.)

Ich frage nach den Enthaltungen. Wer enthält sich? Vereinzelte Enthaltungen aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung angenommen.

In diesem Fall machen wir eine Schlussabstimmung, indem wir uns entsprechend von den Plätzen erheben. Ich frage noch einmal: Wer ist für den Gesetzentwurf der Landesregierung, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. Das ist identisch mit der Abstimmung vorab. Danke schön. Wer ist gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung? Das ist auch identisch wie in der Abstimmung vorab. Wer enthält sich der Stimme? Auch das ist identisch. Wie bereits gesagt, damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Thüringer Ausführungsgesetz zur Anwendung der Konzessionsabgabenverordnung (ThürAFGKAV) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4458 ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat das Wort der Abgeordnete Kuschel von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Thüringer Ausführungsgesetz zur Konzessionsabgabeverordnung. Bedauerlicherweise haben die beiden Regierungskoalitionen von SPD und CDU einer Ausschussüberweisung dieses Gesetzentwurfs nicht zugestimmt und sind damit der inhaltlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen. Das ist um so erstaunlicher, weil die erste Lesung doch gezeigt hat, dass entweder insbesondere die Redner der CDU unseren Gesetzentwurf nicht voll um

fänglich erfasst hatten oder boshaft fehlinterpretiert haben. Herr Hey von der SPD sprach zumindest von einigen kreativen Ansätzen, auch das hätte eine Weiterberatung in den Ausschüssen durchaus gerechtfertigt.

Insofern, damit ich das nicht vergesse, Herr Präsident, beantrage ich gleich noch einmal die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Innenausschuss und an den Haushaltsausschuss, federführend an den Innenausschuss. Weil es ein Gesetzentwurf einer Fraktion ist, noch zur formaljuristischen Prüfung auch an den Justizausschuss.

Was wollen wir als Fraktion DIE LINKE geregelt wissen? Die Konzessionsabgabeverordnung entspricht aus unserer Sicht schon längst nicht mehr den Gegebenheiten. Es ist Bundesrecht und sie diente ursprünglich dazu, verschiedene Energiepreise im ländlichen Raum und im städtischen Verdichtungsraum zu sichern. Spätestens mit der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte ist dieser Ansatz überholt. Die Konzessionsabgabe ist für die Kommune wichtige Einnahmequelle und aufgrund unterschiedlichster Entwicklungsfaktoren, insbesondere der demographischen Entwicklung, sind einige Städte in Thüringen jetzt vor der Situation, dass sie unter die Einwohnergrenze von entweder 25.000 oder 100.000 „rutschen“ und damit erhebliche Einnahmen aus der Konzessionsabgabe verlieren. Gerade hier im Thüringer Landtag streiten wir sehr heftig immer wieder über die Finanzierung der Kommunen. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die Kommunen angehalten sind, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Das geschieht gerade hier nicht, weil sie durch diese bundesrechtliche Regelung gehemmt werden. Auswirkungen hätte unser Gesetzentwurf auf die Endpreise für Energie und Gas kaum, weil die Konzessionsabgabe gemessen an der Gesamtstruktur der Kosten sich nur im Promillebereich bewegt. Aber für die einzelne Kommune ist das schon von Bedeutung. Ich hatte ja bei der ersten Lesung bereits auf das Beispiel der Stadt Arnstadt, wo ich selbst Stadtrat bin, hingewiesen. Wir verlieren 300.000 €. Der Endverbraucher merkt davon überhaupt nichts. Das ist ein reiner Mitnahmeeffekt der Energie- und Gasversorger.

Insofern haben wir hier einen Vorschlag gemacht, dieses Problem zu lösen, indem wir gesagt haben, dass bei der Ermittlung der Einwohnerzahl auch die Einwohner mit Nebenwohnsitz mitgerechnet werden. Das ist nur sachgerecht, weil natürlich auch die Menschen mit Nebenwohnsitz Infrastruktur der Kommunen in Anspruch nehmen. Die Befürchtung, die hier der Vertreter der CDU geäußert hat, dass damit an zwei Stellen eine Konzessionsabgabe zu entrichten wäre, geht in der Praxis ins Leere, weil die Konzessionsabgabe abhängig ist vom abgenommenen Strom. Ein Mensch kann nur an einer Stelle zunächst einmal Strom und Gas verbrau

(Vizepräsident Gentzel)

chen, außer er lässt absichtlich in seiner Hauptwohnung das Licht brennen oder das warme Wasser laufen oder wie auch immer, aber dann ist er auch selbst schuld. Diese Doppelbelastung ist im normalen Leben nahezu ausgeschlossen.

Darüber hinaus haben wir vorgeschlagen, dass bei den Gemeinden, bei den Städten, die den Status einer erfüllenden Gemeinde einnehmen, auch das Territorium der zu erfüllenden Gemeinde mit einbezogen wird. Auch das ist sachgerecht, weil die Gemeinde die Verwaltungsleistungen für dieses Territorium mit erbringen muss.

Wir haben drittens vorgeschlagen, dass sich verschiedene Gemeinden auch zu einer Abrechnungseinheit zusammenschließen können. Insbesondere die CDU hält seit einiger Zeit die Instrumente der Kommunalen Gemeinschaftsarbeit wieder höher als bisher und bietet das sogar als Alternative für eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform an. Hier haben wir diesen Vorschlag der CDU aufgegriffen, aber immer wenn es konkret wird, ist natürlich auch die CDU wieder ganz schnell dabei, ihre eigenen Positionen, die sie formuliert hat, wieder über den Haufen zu schmeißen. Das ist also nichts Neues. Insofern sind unsere drei Vorschläge sehr praxisnah und wir sind davon überzeugt, sie bewegen sich in dem verfassungsrechtlichen Rahmen, der uns gegeben ist.

Wir sind uns bewusst, wir befinden uns hier in einem Spannungsfeld zwischen der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes und der Länder, aber wir haben auch in anderen Sachbereichen Ausführungsgesetze, ich erinnere insbesondere an den Bereich der Sozialgesetzgebung, in dem wir umfangreiche Thüringer Ausführungsgesetze haben, in denen die Besonderheiten von Thüringen abgebildet werden. Der Bundesgesetzgeber kann ja nicht in einer Verordnung die Besonderheiten der Verwaltungsstruktur, was beispielsweise die erfüllende Gemeinde betrifft, abstellen. Insofern bitten wir noch einmal die Vertreter von CDU und SPD, ihre Positionen zu überdenken. Wenn Sie Diskussionsbedarfe, Alternativvorschläge haben, dann stimmen Sie unserem Überweisungsantrag an die Ausschüsse zu, dann können wir das ausdiskutieren. Dann sind wir auch gern bereit, Ihre Hinweise und Anregungen nochmals zu prüfen. Bedenken Sie, wenn wir den Kommunen in dieser Hinsicht Instrumente in die Hand geben, über die Konzessionsabgabe zusätzliche Einnahmen zu erwirtschaften,

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Wer zahlt denn das?)

dann wird sich das auch letztlich auf den Landeshaushalt auswirken. Insofern müssen wir auch als Land ein Interesse haben. Herr Kemmerich, Sie können es noch so oft wiederholen, der Endverbraucher wird nicht belastet, das ist ein reiner Mitnahmeeffekt. Ihr Fraktionsvorsitzender hat das letz

te Mal den Versuch einer Berechnung vorgenommen. Er lag etwas daneben.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das habe ich auch zugegeben.)

Genau, Sie haben das korrigiert. Deswegen wiederhole ich es hier nicht mehr. Aber er hat festgestellt, dass die maximale Belastung - darauf haben wir uns dann geeinigt - für eine drei- oder vierköpfige Familie bei 2,00 € im Jahr liegt. Klar, es sind 2,00 € und da bin ich immer bereit,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: … und 12, Herr Kollege.)

mit Ihnen darüber zu diskutieren, aber die Gemeinden, die dieses Geld einnehmen, verfrühstücken es ja nicht. Der Bürgermeister gibt das nicht für seinen Lebenswandel aus - davon gehe ich mal aus -, sondern damit werden kommunale Infrastruktur und das städtische Leben finanziert. Insofern fließt es wieder an die Bürgerschaft zurück. Aber wir sind uns im Klaren, im Promillebereich - das will ich gar nicht wegdiskutieren, da stimme ich auch der FDP zu - erfolgt eine Belastung. An den Beispielen, die uns vorliegen, müssen wir nur zur Kenntnis nehmen, dass es in Thüringen noch keinen einzigen Fall gab, bei dem durch eine Reduzierung der Konzessionsabgabeneinnahme, weil die Städte unter die Schwellwerte - also die Bevölkerungswerte - gefallen sind, dass sich das bei den Endverbrauchern widergespiegelt hat. Das heißt, die Energieversorger reichen die Ersparnis bei der Konzessionsabgabe nicht an den Endverbraucher weiter, sondern es ist ein reiner Mitnahmeeffekt der Energielieferanten. Von daher sind wir auch davon überzeugt, dass eine moderate Erhöhung der Konzessionsabgabe sich auch nicht auf den Endverbraucher durchschlagen wird. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hey von der SPD-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Mi- ster Verfassungsbedenken!)

So hat halt jeder seine Spitznamen, Herr Kuschel.

Vielen Dank, Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kuschel, Sie haben ja noch einmal herzerweichend versucht, uns Ihren Gesetzentwurf schmackhaft zu machen. Also mich zumindest hat es innerlich sehr berührt.

(Heiterkeit im Hause)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Herzerwei- chend.)

(Abg. Kuschel)

Herr Kuschel, tatsächlich, es ist so, es gibt schon allein verfassungsrechtliche Bedenken.

(Beifall DIE LINKE)

Ich habe bereits beim letzten Mal ausgeführt, dass Artikel 74 Grundgesetz die Rechtsbereiche der konkurrierenden Gesetzgebung regelt, wonach der Bund ja die Möglichkeit wahrnehmen kann, in die Gesetzgebungskompetenz der Länder einzugreifen, und Sie wissen es auch, in Artikel 74 Abs. 1 wird die Energiewirtschaft unter anderem aufgeführt, nicht nur, aber unter anderem auch die Energiewirtschaft. Ich bin dann immer, ich merke es ja schon, wenn ich hier vorn ans Pult schreite, in der Kritik, ich würde mich hinter so unwichtigen Dingen wie dem deutschen Grundgesetz verschanzen und so Kleinigkeiten wie die Regelungen im Grundgesetz spielen ja hin und wieder eine untergeordnete Rolle bei Ihren Gesetzentwürfen und Anträgen, das weiß ich. Aber ich verweise erneut noch einmal auf die inhaltlichen Schwachpunkte des Antrags darüber hinaus. Herr Kuschel, Sie versuchen ja in § 1 die Einwohner der erfüllten Gemeinden denen der erfüllenden Gemeinden zuzurechnen - Sie haben das eben auch noch einmal dargelegt -, was aber, auch das haben wir bereits in der Debatte vor drei Wochen hier versucht zu ergründen, den bundesrechtlichen Regelungen in § 1 der Konzessionsabgabenverordnung widerspricht. Die Regelung in § 2, auch darauf sind Sie eingegangen, würde dazu führen, dass die Personen mit Nebenwohnsitz mehrfach berücksichtigt würden. Jetzt sagen Sie, es ist vollkommen egal, es geht ja nach Abnahmestellen. Ich gehe immer davon aus, dass Personen mit Nebenwohnsitz eben dann auch ihren Nebenwohnsitz in anderen Orten haben und da auch, wie gesagt, Energie verbrauchen. Nach den Vorgaben der Konzessionsabgabenverordnung ist aber ein Einwohner immer einer bestimmten Gemeinde zuzuordnen und nach den Vorgaben dieser rechtlichen Regelung, die ich eben genannt habe und in der wir uns ja bewegen müssen, ist auf die jeweilige Gemeinde, und da komme ich auf den § 3 Ihres Gesetzentwurfs zu sprechen, als Träger der Straßenbaulast abzustellen. In § 3 bei Ihnen ist ja beabsichtigt, eine Konzessionsabgabenabrechnungseinheit - das ist auch ein wunderschönes Wort - zu bilden.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: „Kreativ“ haben Sie das letzte Mal gesagt.)

„Kreativ“ hatte ich gesagt, ja?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sa- gen Sie es noch mal; es ist so schön, das aus Ihrem Munde zu hören.)

Ja, ich fand das durchaus kreativ, Herr Kuschel, gern, ich versuche, Ihnen da jedweden Gefallen zu tun in meinen Ausführungen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die- ses Lob reiche ich auch an unsere Mitarbei- ter weiter.)

Das hatte ich mir schon gedacht, dass das eher von den Mitarbeitern kommt und nicht von Ihnen. Ich kenne den Geschäftsgang der parlamentarischen Abläufe ja so wie Sie auch, Herr Kuschel. Weil der Gesetzentwurf nicht an die Ausschüsse überwiesen wurde, ist es eben schwierig, heute völlig neue Aspekte in die Debatte einzubringen. Ihr Gesetzentwurf ist nämlich der gleiche wie vor drei Wochen. Die Argumente gegen ihn sind die gleichen wie vor drei Wochen und deswegen wird auch unsere Reaktion die gleiche wie vor drei Wochen sein. Wir werden also keiner Ausschussüberweisung zustimmen und lehnen Ihren Gesetzentwurf auch ab. Ich danke Ihnen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Es gibt ja noch die Möglichkeit des politischen Irrtums; den können Sie korrigieren innerhalb von drei Wochen.)

Aber auch Sie, Herr Kuschel, das ist ja keine Einbahnstraße. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Kemmerich von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, wir haben das schon einmal relativ breit diskutiert, Herr Kuschel, deshalb lassen Sie mich nur noch auf zwei Punkte wirklich eingehen. Es ist schon beeindruckend, wie wenig Respekt Sie trotzdem vor denjenigen haben, die es am Ende zahlen müssen.

(Beifall FDP)

Wenn Sie es, wie man es auch bezeichnet, als verschwindend gering oder Mitnahmeeffekt oder wie Sie es verharmlosen wollen, ist es trotzdem eine Einstellung gegenüber dem zahlungspflichtigen Verbraucher, mittelständischen Unternehmer und es wird ja je nachdem, wie viel Energie ich verbrauche, umso mehr, die sie hier sagen lässt, das ist doch egal, und das halte ich für die falsche Einstellung und das sehen wir ja bei vielen Vorhaben, wo man sagen kann, da greifen wir da noch einmal in das Portemonnaie der Verbraucher und Unternehmen, da greift man da noch einmal zu, da erhöhen wir die Grunderwerbsteuer, da führen wir eine Bettensteuer ein, da machen wir Umweltzone und händigen Plaketten aus etc. pp. Die Summe, das ist das, was den Verbraucher auf lange Zeit malträtiert und was wir dann - oh wundersam - mal feststellen, die Konsumneigung in diesem Lande geht zurück.

(Abg. Hey)

Ja woher denn auch, wenn die Leute immer weniger Geld und weniger Geld haben? Insofern ist das mindestens ein starkes Argument gegen Ihre Pläne. Die Gesetzgebung muss ich hier nicht mal bemühen.

Das andere, was seltsam anmutet, ist, so schön wie Sie, Kollege Hellmann, auch immer wieder die Energiewende mit diskutieren, wir auf Effizienzkriterien gehen und Sie hier auf eine Abgabe gehen, die rein den Verbrauch bemisst, danach die Abgabe qualifiziert und insofern überhaupt keine Anreize bietet, den Verbrauch zu drosseln und wir dann nur einen gegenläufigen Effekt haben, wenn wir denn Effizienzsteigerungen innerhalb der Energiewende realisieren können, wovon wir alle ausgehen, was richtig und wichtig wäre, dann haben Sie dann wieder das Problem, dass die Gemeinden wiederum weniger bekommen, und das würden Sie dann ach so beklagen und vielleicht die Konzessionsabgabe dann noch erhöhen und dann noch den sparsamen Verbraucher noch einmal bestrafen. Also es gibt kein Argument dafür, mehr als genug dagegen. Wir lehnen Ihre Vorhaben ab. Vielen Dank.