Protocol of the Session on June 21, 2012

Deswegen sagen wir als GRÜNE, genauso wie Sie stoisch an dem Schweizer-Käse-Gesetzentwurf von Ihnen festhalten, halten wir stoisch daran fest, dass wir einen ganz konsequenten Nichtraucherschutz wollen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen erspare ich Ihnen auch nicht die Argumente, die alle dafür sprechen, dabei zu bleiben.

Es gibt ja immer wieder die vier, fünf klassischen Argumente, die vorgetragen werden, die dagegen sprechen. Ich will noch mal kurz sagen, warum wir davon überzeugt sind, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Zum einen wird gesagt, ja Bayern und das Saarland, die haben vielleicht inzwischen einen konsequenten Nichtraucherschutz, aber das Kneipensterben. Wenn das in Thüringen beginnt, dann haben wir uns viel vorzuwerfen. Ja nun ist es aber so, dass in Bayern im Saldo im Jahr 2011 es nun mal mehr gastronomische Gewerbeanmeldungen als gastronomische Gewerbeabmeldungen gegeben hat und das trotz konsequentem Nichtraucherschutz in gastronomischen Einrichtungen. Ihr Argument ist Ihnen damit leider abhanden gekommen, es trägt nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das zweite Argument, was immer kommt, ob jetzt geraucht wird oder nicht, ist doch jedem und jeder Person persönliches Wohlbefinden, ob sie sich dann nun dem aussetzen möchte, ja oder nein. Der Punkt ist nur, dass zahlreiche Studien ganz klar zeigen, dass die Einführung von Nichtraucherschutzgesetzen auch ganz klar mit einem Rückgang stationärer Krankenhausaufenthalte und der Behandlung von Herzinfarktgeschichten zu verknüpfen ist.

(Vizepräsident Gentzel)

Es gibt einen ganz klaren kausalen Zusammenhang, sei auch den Medizinern hier im Hause noch mal deutlich gemacht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der dritte Punkt: Die Zahl der rauchfreien Haushalte ist gestiegen, und zwar um 30 bis 50 Prozent nach dem Inkrafttreten von Rauchverboten in Restaurants. Also dieses Scheinargument, dass dann zu Hause geraucht wird umso mehr, wenn in Restaurants das Ganze verboten ist, trägt nicht. Da gibt es genügend Studien, die das zeigen, dass das in Frankreich, Irland, den Niederlanden und übrigens auch in den zwei Bundesländern, die hier immer wieder herangezogen werden, nämlich Bayern und dem Saarland, ganz klar nachzuweisen ist. Eine Studie heißt „Impact of national smoke-free legislation on home smoking bans”, die zeigt genau, wie das in diesen Ländern, die gerade genannt wurden, auch funktioniert.

(Unruhe CDU)

Das können Sie sich also gerne mal anschauen. Und wer des Englischen nicht mächtig ist, die gibt es bestimmt auch auf Deutsch.

Der fünfte Punkt ist, dass Sie sagen: Wieso denn, was sollen wir denn machen, das bestehende Gesetz funktioniert doch, es rauchen doch eh viel weniger als vorher? Der Punkt ist nur, dass das Ganze auch einer gewissen Kontrolle bedarf und diese Kontrolle kostet Geld. Sie wissen alle, wie es um den Haushalt aussieht, und Sie wissen auch, dass, wenn Sie sich in Kneipen umtun, diese klare Abgrenzung - egal in welcher Stadt Sie da unterwegs sind - einfach praktisch nicht funktioniert.

Es gibt also viele gute Argumente, die dafür sprechen, konsequent zu sein. Wir als GRÜNE bleiben konsequent. Ich will schließen mit einem Aufruf von Dr. Uwe Prümel-Philippsen, er ist Sprecher des Aktionsbündnisses Nichtrauchen und sagt: „Eine Neufassung des Gesetzes in Thüringen ist dringend notwendig, denn das derzeitig geltende Landesgesetz lässt zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher zu.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Vielen Dank.

Danke, Frau Abgeordnete. Es gibt eine weitere Wortmeldung vom Abgeordneten Koppe von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe gedacht, es hat die erste Diskussionsrunde bei der ersten Beratung gereicht, aber es scheint nicht so. Die Argumente, die wir heute noch mal hören mussten, sind aus meiner Sicht schon so, dass es mich auch noch mal nach vorn getrieben hat.

Bevor ich noch mal auf ein paar Punkte eingehen möchte, vielleicht ein paar wenige Sachen vorweg.

Es gab im 20. Jahrhundert einen großen englischen Philosophen mit Namen Bertrand Russell. Der hat einmal gesagt

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Mein Hund ist ein Jack Russel.)

- genau, das ist der Unterschied; der hatte nur zwei Beine -, dass man im Leben niemals die gleiche Dummheit zweimal machen sollte, da schlichtweg die Auswahl für neue groß genug sei. Nun, wie wir alle sehen und wie wir auch gehört haben, ist es im Parlamentarismus manchmal formal anders, so dass wir uns heute erneut - das sage ich hier noch mal in aller Deutlichkeit - außer mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung, bei dem wir ausdrücklich die Entfristung begrüßen - das hatte ich in der letzten Plenarsitzung schon mal gesagt -, mit dem Entwurf der GRÜNEN, dem sogenannten Raucherdiskriminierungsgesetz, auseinandersetzen müssen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.)

(Beifall FDP)

Ich werde an dieser Stelle nicht noch mal dasselbe an Argumenten sagen, was ich voriges Mal schon gesagt habe, aber bevor ich kurz auf ein paar Argumente eingehe, noch ein paar Dinge, die mir sehr auf dem Herzen liegen, vorweg.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage von der Abgeordneten Siegesmund?

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Warum nicht?)

Die paar Dinge, die ich vor dem Fachlichen noch mal hier loswerden möchte, und das ist auch ein Hauptgrund, warum es mich noch mal hier vorgetrieben hat: Im Anschluss an die letzte Diskussion hier im Plenum

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erste und zweite Lesung, Herr Koppe.)

- Frau Siegesmund, ich komme gleich auf Sie - haben Sie zumindest unserer Meinung nach gezeigt, wie ernst Sie es meinen mit Ihrem Appell für einen normalen, sachbezogenen Diskurs. Sie haben aus unserer Sicht unverschämterweise hier nach der Debatte in diesem Hohen Haus, in der sich viele Redner - und das sage ich ausdrücklich - mit Ihrem Entwurf dezidiert auseinandergesetzt haben, Ihre Argumente und Worte abgewogen haben, durchaus

(Abg. Siegesmund)

auch in unterschiedlicher Art und Weise, und die ihre Bereitschaft auch zum Diskurs deutlich gemacht haben, da haben Sie mit Ideologie aus unserer Sicht das gesamte Parlament, also die, die sich hier an der Aussprache beteiligt haben, diskreditiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben alle Redner im letzten Plenum nach Ihrer Pressemitteilung vom 31.05. bezeichnet, die Diskussion war von irrsinnigen Argumenten begleitet in einer, weil nicht die Meinung der GRÜNEN teilend, erbärmlichen Debatte. Darüber hinaus meinten Sie, dass alle Redner gefaselt haben, weil nach Ansicht der GRÜNEN alle Abgeordneten sich nicht Ihrem Weltverbesserungsregime unterwerfen wollten.

(Beifall FDP)

Frau Siegesmund, damit haben Sie wirklich mal gezeigt, dass Ihnen mitnichten daran gelegen ist, was die Grundlage einer parlamentarischen Demokratie bildet, zumindest aus unserer Sicht,

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Beifall FDP)

Respekt und Achtung vor der Person, aber auch vor dem Argument des anderen.

Aber jetzt noch mal ein paar Worte zum eigentlichen Gesetzentwurf und ich will das auch kurz machen. Wir bleiben Verfechter des relativen Rauchverbots. Weiterhin ist für uns richtig, dass Rauchverbot richtig ist in öffentlichen Gebäuden, in Ämtern, Behörden, auch in Schulgeländen, denn dort muss ich hingehen, dort habe ich keine Alternative, dort kann ich nicht ausweichen. Aber dort, wo ich mich freiwillig aufhalte, ob auf Volksfesten, in Gaststätten oder Ähnlichem, ist es meine eigene Entscheidung und das soll auch immer so bleiben.

(Beifall FDP)

Aus diesem Grund sehen wir weiterhin keinen Anlass, die bestehende Regelung zu verschärfen, weil - auch das habe ich letztens schon mal gesagt - es auch ohne Ihre Regulierungswut dort funktioniert, wo es für die Gäste gut ist und wo zum Beispiel die Hotelbetreiber das von sich aus machen. Da braucht es keine Gesetze. Es gibt überwiegend Nichtraucherzimmer, es gibt sogar Hotels mittlerweile, wo es ausschließlich Nichtraucherzimmer gibt. Aber jeder Gast kann entscheiden, er kann sich im Internet oder sonst wo über das Hotel informieren. Er trifft seine Entscheidung, gehe ich in das Hotel, übernachte ich dort oder mache ich das nicht.

(Beifall SPD)

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Wie ist das in einem Ort, wo es nur ein Hotel gibt?)

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oder nur eine Gaststätte?)

Zum Zweiten Ihre Forderung, Diskotheken sind zusätzlich in der Regelung aufzunehmen - auch das habe ich Ihnen beim letzten Mal schon gesagt, Sie haben es nicht verändert -, Diskotheken fallen schon jetzt unter das Gaststättengewerbe, von daher ist diese Regelung auch unnötig. Wenn Sie in Ihrem Gesetzentwurf eine Übergangsregelung fordern, so dass jede einzelne Gaststätte einzeln die Übergangsregelung beantragen muss, dann ist dieser immense bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zu sehen zu dem, was Sie eigentlich erreichen wollen.

(Beifall FDP)

Sie wollen aus unserer Sicht das Gaststättengewerbe bis über die Schmerzgrenze gängeln und Ihr Gesetzentwurf hätte auch für das Gaststättengewerbe eine erdrosselnde Wirkung. Die bestehende Regelung hat sich aus unserer Sicht bewährt - auch das habe ich schon mal gesagt. Gaststättenbetreiber und die meisten Menschen haben sich mit der bestehenden Gesetzesmöglichkeit arrangiert. Die Entfristung der bestehenden Gesetzgebung ist aus unserer Sicht daher folgerichtig. Wir werden - auch das sage ich eindeutig - trotz einiger kritischer Anmerkungen dem Gesetzentwurf der Landesregierung, also der Entfristung der bestehenden Gesetzgebung, zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall SPD, FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe somit die zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung.

Wir kommen zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf dieser Fraktion ab. Ich möchte deshalb fragen: Wer will dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4449 in zweiter Beratung seine Zustimmung geben, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind vereinzelte Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE, das ist Zustimmung von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, eine einzelne Stimme der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? Das sind Stimmenthaltungen von der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Jetzt eröffne ich die Aussprache zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Wortmeldungen liegen mir nicht vor - ich schaue noch mal in die Runde -, deshalb kann ich die Aussprache schließen.

(Abg. Koppe)

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/4537 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD und vereinzelte Zustimmung aus der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das ist 1 Stimme aus der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen kommen komplett von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.