Protocol of the Session on January 28, 2010

natürliche Düngung, ganz wichtig. Es ist nicht unbedingt was Schlechtes. Im Gegenteil, es ist was Gutes. Diesen Vorwurf, Frau Jung, den können Sie auf gut Deutsch gesagt „stecken lassen“. Uns geht es darum, einen soliden Gesetzentwurf zu haben, und uns geht es auch darum, die Betroffenen vernünftig und ernsthaft anzuhören und mit ihnen im Gespräch zu sein und diese doch relativ umfangreichen Gesetzesänderungen so zu besprechen, dass es dann keine Skepsis mehr gibt. Deswegen, Frau Jung, wird es so sein: Wir werden eine ausführliche Anhörung vornehmen, wir werden ausführlich diskutieren. Wir haben uns als Ziel gestellt, das bis zum April zum Abschluss zu bringen. Ich hoffe, wir können das so halten. Dann ist aus unserer Sicht noch genügend Gelegenheit und Zeit, mit Beginn des nächsten Kindergartenjahres die neue Gesetzeslage einzuführen und umzusetzen.

Herr Abgeordneter Emde, gestatten Sie eine Anfrage durch Frau Abgeordnete Jung?

Ja, sicher.

Bitte schön.

Herr Abgeordneter Emde, können Sie mir noch beantworten, wie lange die Beratungen des Gesetzentwurfs im Jahr 2008 in dem Ausschuss durch Gutachten, durch Anhörungen gedauert haben, bis man dann zu der glorreichen Erkenntnis gekommen ist, dass er abgelehnt werden muss? Ich kann mich erinnern, das waren fast eineinhalb Jahre.

Wenn Sie sich erinnern können, dann bleibt mir das jetzt erspart. Hier geht es um den Gesetzentwurf, den wir hier vorgelegt haben. Der wird in einer vernünftigen Zeitfolge beraten, so dass die Umsetzung sehr gut möglich ist.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Interessierte auf den Rängen, wir haben heute hier das Kita-Gesetz von CDU und SPD vorliegen. Wir haben lange darauf gewartet und insofern freuen wir uns natürlich, dass es jetzt endlich auf dem Tisch liegt.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Man sieht es Ihnen an, Frau Kollegin.)

Man sieht es mir an, ich bin begeistert. Ich wäre noch mehr begeistert, wie Sie sich vermutlich vorstellen können, wenn wir tatsächlich zu einer zügigen und selbstverständlich trotzdem genauen Beratung kommen könnten in den Ausschüssen. Sie wissen auch warum. Am 10. Februar wird das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik erneut mit der Sammlung der Unterschriften beginnen, um den eigenen Gesetzentwurf noch einmal als Volksbegehren auf den Weg zu bringen. Es ist Ihnen auch nicht neu, dass etliche von uns zu den Unterstützerinnen und selbst zu den Aktiven gehören, die wieder mit auf der Straße stehen werden und die das Volksbegehren auch weiter unterstützen. Die Vertreterinnen der SPD haben das auch zugesichert beim letzten Treffen, was erst in der letzten Woche stattfand, weil dieses Volksbegehren tatsächlich auch eine Unterstützung des

Gesetzentwurfs ist, wenn dieser, wie zugesagt, die Ziele des Volksbegehrens umsetzt. Genau das ist uns im Koalitionsvertrag versprochen worden. Genau davon gehe ich auch immer noch aus, dass das Ziel dieses Gesetzentwurfs von CDU und SPD jetzt auch ist, die Ziele des Volksbegehrens auf den Weg zu bringen. Deshalb sehen Sie es als Unterstützung, sehen Sie es als ganz nachdrückliche Unterstützung der Eltern, der Interessierten, die sich hier beteiligen, der Wohlfahrtsverbände, die jetzt sagen, wir müssen, das wissen Sie alle, am 10. Februar mit der Sammlung starten. Ich meine aber, wenn es tatsächlich so ist, dass die Ziele des Volksbegehrens in diesem Gesetzentwurf Niederschlag gefunden haben, und zwar so umfänglich, dass wir guten Gewissens sagen können, mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs hat sich das Volksbegehren dann auch erledigt, dann sollten wir schnellstmöglich auch dieses Signal senden, um die Eltern und die Engagierten nicht wochenlang auf die Straße zu schicken und sammeln zu lassen, und zwar vier Wochen länger gegebenenfalls als nötig, wenn man es schneller verabschieden könnte.

Denn, da gebe ich Margit Jung völlig recht, ganz neu sind der Gesetzentwurf und die Diskussion darüber nun wahrlich nicht. Ich erinnere zum einen an die fünfjährige Geschichte der Entstehung des Gesetzentwurfs, an das Volksbegehren, das wir alle miterlebt haben, an die Versprechungen, die wir alle im Wahlkampf gehört und gegeben haben, an den Gesetzentwurf von DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit dem wir bereits einmal die Ziele des Volksbegehrens in den Landtag eingebracht haben, an unsere Zusage im Bildungsausschuss auf die Beratung jetzt auch zu warten, bis der Gesetzentwurf von CDU und SPD ebenfalls im Ausschuss vorliegt. Genau deshalb möchte ich dringlich für den von Frau Jung vorgeschlagenen Zeitplan werben. Dieser ist auch nicht übers Knie gebrochen. Der Gesetzentwurf ist ja auch nicht über Nacht gekommen, auch der von CDU und SPD nicht. Eigentlich hatten wir mit diesem schon im Dezember gerechnet. Wir hatten auf diesen gehofft, da sind wir uns sogar mal mit der FDP einig. Nun ist er da und ich glaube, wir dürfen tatsächlich keine Zeit verstreichen lassen. Jetzt zu sagen, in drei Wochen machen wir die Anhörung - darauf sind im Übrigen auch alle Träger und alle Anzuhörenden eingestellt, dass sie jetzt endlich eingeladen werden, weil ja eine Anhörung schon mal angedacht war für die Beratung unseres Gesetzentwurfs und dann vier Wochen später diese Anhörung umfänglich auszuwerten, zu beraten, ist aus meiner Sicht überhaupt kein Schnellschuss, sondern gebietet und kommt natürlich auch der Sorgfaltspflicht nach und macht einen ganz großen Vorteil aus, nämlich dass wir sehr schnell den Trägern des Volksbegehrens signalisieren können, ja, die Beratung findet statt, eure zusätzlichen Anre

gungen, Wünsche, Bedenken etc. werden ernst genommen, werden aufgenommen. Wir gemeinsam - das ist meine Hoffnung, die ich nicht aufgeben möchte und werde - wollen hier im Landtag das bestmögliche Gesetz für Thüringen verabschieden. Ich glaube, da sollten wir auch tatsächlich mal gewisse Gräben verlassen, weil es tatsächlich um alle Kinder geht. Es ist völlig unbestritten, dass wir in Thüringen gute Voraussetzungen haben, Herr Emde. Das stellt auch niemand infrage. Es ist auch völlig unbestritten, dass wir mit Thüringen entscheidend vorangehen, wenn wir den Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag tatsächlich schon durchsetzen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich glaube, wenn wir gemeinsam auch noch diesen Gesetzentwurf tragen und gemeinsam dem Volksbegehren signalisieren, wir meinen es ernst, die Umsetzung kommt jetzt, dann haben wir tatsächlich die andere politische Kultur, von der gern gesprochen wurde, auch wenn es lange gedauert hat, dann können wir zusammenstehen und gemeinsam stolz darauf sein. Aber dafür braucht es jetzt auch tatsächlich keine Verzögerungstaktik mehr, denn die haben wir lange genug erlebt.

Lassen Sie mich noch eine paar Sätze sagen zu der angeblich geforderten Streichung des Landeserziehungsgeldes; Margit Jung hat es schon angeführt. Ich bitte dringend darum, redlich zu sein. Die vorgeschlagene Streichung des Landeserziehungsgeldes war einzig und allein den Vorgaben an Volksbegehren geschuldet. Das wissen Sie alle, niemand will den Eltern, niemand will ein Leben mit Kindern irgendwie benachteiligen oder den Eltern etwas wegnehmen. Ich sage aber auch, ich habe meine Kritik an der derzeitigen Vorgabe, was das Landeserziehungsgeld anbelangt, auch im neuen Gesetzentwurf, weil eine echte Wahlfreiheit nicht gegeben ist. Ich will es kurz ausführen. Echte Wahlfreiheit bedeutet aus meiner Sicht, dass sich alle unabhängig von ihrem Geldbeutel tatsächlich frei entscheiden können, ob und wie sie zusätzliche Bildung, Erziehung und Betreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Denn ich kann dieses Märchen langsam nicht mehr hören von den Eltern, die auf der einen Seite sich entscheiden, die Kinder selbst zu betreuen oder halbtags selbst zu betreuen, und von den Eltern, die auf der anderen Seite sich dafür entscheiden, ihre Kinder allein zu erziehen. Kinder sind 24 Stunden am Tag da, habe ich hier schon mehrfach gesagt, das sei Ihnen versichert. Diese Aufteilung, die völlig willkürlich ist, halte ich für falsch, halte ich nicht für redlich. Und ich sage es noch mal, selbst wenn es nur wenige sind, Menschen, die auf Regelleistungen nach Hartz IV angewiesen sind, für die ist es ausgesprochen maßgeblich, ob sie über diese Summe verfügen können, die nicht angerechnet wird wie

die jetzt 20 € beim Kindergeld beispielsweise - völlig absurd, wie ich meine - und die sich eben nicht frei entscheiden können.

(Beifall DIE LINKE)

Genau deshalb will ich diesen Kritikpunkt hier noch mal deutlich machen. Wir werden aber daran ganz bestimmt nicht den Gesetzentwurf scheitern lassen.

Lieber Christoph Matschie, ich habe trotzdem auch eine ernste Frage, nämlich zu den 93 Mio. €. Das ist schon ganz schön viel Geld, das wissen wir alle. Ich glaube, wenn wir hier tatsächlich gemeinsam an einem Strang ziehen wollen, um dieses wichtige Gesetz auf den Weg zu bringen - gemeinsam, sage ich noch mal ausdrücklich, auch mit den Trägern des Volksbegehrens -, dann muss diese Frage beantwortet werden, wie es zu einem solch fatalen Fehler kommen konnte, dass sich um 93 Mio. € verrechnet wurde. Ich will nur mal sagen, wäre uns so ein Fehler passiert - uns meine ich jetzt diejenigen, die das Volksbegehren aus dem Trägerkreis hier eingebracht haben -, wäre uns das böse vorgehalten worden. Ich meine, Sie sind uns die Antwort schuldig, was hier schiefgegangen ist, damit so etwas nicht wieder passiert. Denn das macht natürlich in gewisser Weise unglaubwürdig, wenn solche Pannen passieren, weil man dann nicht weiß, gerade auch bei den Kommunen, was kommt auf sie zu, was bedeutet das. Genau da entstehen auch Unsicherheiten bei den Eltern und das finden wir bitter und das darf nicht passieren.

Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt anmerken. Es gibt natürlich auch Unterschiede in den zwei vorliegenden Gesetzentwürfen. Ich will davon nur drei ganz kurz benennen. Der Rechtsanspruch auf Betreuung von mindestens zehn Stunden war vom Trägerkreis Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik eingefordert. Es sind jetzt bei CDU und SPD zehn Stunden Rechtsanspruch und in begründeten Fällen auch die Möglichkeit von 12 Stunden. Das ist ein kleiner Unterschied, auch daran werden wir es nicht scheitern lassen, aber wir müssen die Lebensrealität - die ist vorhin benannt worden - auch von Krankenschwestern, von Menschen im Schichtdienst etc. mit berücksichtigen, die Kinder haben. Bei der Hortbetreuung war vorgesehen im Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik, die Eltern mit zu beteiligen, indem es dort hieß: Wenn 15 Eltern es verlangen, dass ihre Kinder eine Hortbetreuung bekommen, wird diese auch eingerichtet. Das kommt jetzt nicht vor. Vielleicht können wir darüber im Ausschuss noch einmal beraten, wie wir auch hier die Elternrechte stärken können.

Ein letzter Punkt, die zentrale Stellung der Jugendhilfe bei der Aufstellung des Förderplans, auch und gera

de wenn es um die Kinder mit besonderen Bedarfen geht: Auch das müssen wir in der Ausschussberatung noch einmal mit in den Fokus nehmen.

Lassen Sie mich damit abschließen: Familien mit Kindern brauchen Unterstützung. Wir sind in Thüringen auf einem sehr guten Weg - das erkennt jeder und jede an. Lassen Sie uns den Gesetzentwurf schnellstmöglich und trotzdem mit der größten Sorgfalt endlich beraten, die Anhörung stattfinden lassen und vor allen Dingen den Gesetzentwurf verabschieden. Denn dann können wir vielleicht auch - wenn auch einen Monat verspätet - ein schönes Geburtstagsgeschenk machen an einen Verein, der sich in Thüringen wirklich verdient gemacht hat. Der Thüringer Landeselternverband Kindertagesstätten wird am Samstag bei seiner Mitgliederversammlung auch den zehnten Geburtstag begehen. Sie sind die Initiatoren des Volksbegehrens gewesen. Ich glaube, für sie wäre es das schönste Geschenk, wenn sie erfahren, dass der gesamte Landtag jetzt tatsächlich die Ziele des Volksbegehrens umsetzen wird. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Pelke zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube schon, liebe Kollegin Rothe-Beinlich, dass es eine andere Kultur in diesem Landtag gibt, denn ich bin sehr dankbar für die Debatte jetzt bei der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs und ich habe wirklich das gute Gefühl, dass wir jetzt schon ein Signal senden können, dass eigentlich alle Fraktionen dasselbe wollen im Interesse unserer Kinder, im Interesse von qualitätsvollen Kindertagesstätten, Kindereinrichtungen und wir selbstverständlich noch das eine oder andere Detail ausdiskutieren müssen, das steht nicht infrage. Aber ich bin sehr dankbar für diese erste Beratung hier.

(Beifall SPD)

Ich möchte anschließen an das, was auch die Kollegin eben gesagt hat. Ich möchte ein herzliches Dankeschön sagen an die Landeselternvertreter, an den Landeselternverband und an den Trägerkreis Volksbegehren. Ich habe für meine Partei und für meine Fraktion in diesem Trägerkreis über Jahre hinweg mitgearbeitet und war auch an der Gestaltung der Gesetzgebung beteiligt, und das mit ganzem Herzen. Aber das Dankeschön will ich an dieser Stelle

mal sagen allen, die ihr beteiligt wart, und auch allen anderen, ob Gewerkschaften, ob Vereine, Verbände, andere Parteien. Ich glaube schon, dass ohne diese außerparlamentarische Arbeit des Trägerkreises wir möglicherweise nicht so weit gekommen wären. Insofern ein ganz herzliches Dankeschön an die Initiatoren und an den langen Atem - das muss man einfach mal sagen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen finde ich es auch ganz wichtig, dass wir hier im Rahmen des parlamentarischen Arbeitens auch beide Gesetzentwürfe haben; von DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde ja der Gesetzentwurf des Trägerkreises eingebracht und wir in den Koalitionsfraktionen haben uns auf einen Gesetzentwurf einigen können. Da hat es sich keiner leicht gemacht. Da muss man hier auch nicht unehrlich sein. Jeder weiß, wie weit entfernt wir in den Diskussionen - damit meine ich jetzt CDU und SPD - im Vorfeld gewesen sind. Da halte ich es schon für eine gute Leistung, dass wir gemeinsam diesen Gesetzentwurf einbringen konnten und uns gemeinsam an den Zielen des Volksbegehrens orientiert haben, so wie es im Koalitionsvertrag steht.

(Beifall SPD)

Deswegen glaube ich - und da unterscheide ich mich jetzt ein Stück von den Kolleginnen RotheBeinlich und Jung - schon, dass der terminliche Verfahrensvorschlag ausreichend ist, wenn man eine sehr umfassende Anhörung und Debatte haben will. Ich glaube nicht, dass nach einer so langen Zeit jetzt die Frage um vier Wochen zu diskutieren ist.

(Beifall CDU, SPD)

Das Signal, was wir wollen, dass wir in den gemeinsamen Beratungen schnellstmöglich zu Potte kommen wollen, können wir aussenden. Wenn wir eine schriftliche Anhörung machen, wo der Einsendeschluss auf den 26.02. bislang festgelegt wurde und wir dann am 18. März eine mündliche Anhörung machen, die nach parlamentarischem Brauch auch ausgewertet werden muss, es muss auch eine Beschlussempfehlung geben, und wir uns dann im April endgültig verständigen, dann ist noch ausreichend Zeit für das Kita-Jahr 2010/2011, das im August beginnt. Ich bitte jetzt wirklich, die Diskussion nicht an diesen vier Wochen festzumachen. Ansonsten muss ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass diese Termindiskussion, die im Bildungsausschuss stattgefunden hat, zunächst auch unwidersprochen geblieben ist. Ich glaube, wenn wir uns darauf gemeinsam verständigen, eine ordentliche Diskussion in diesem Zeitraum hinzubekommen und eine Verab

schiedung im April für ein solches Gesetzeswerk, dann haben wir gemeinsam Gutes geleistet.

(Beifall SPD)

Nun noch einige Punkte zu dem Gesetzentwurf selber: Ich glaube schon, dass alles, was hier mit eingebunden ist und sicherlich detailmäßig noch zu besprechen wäre, die Kinderbetreuung hier in Thüringen noch verbessert über den Stand hinaus, den wir ohnehin gehabt haben - das haben wir aber auch nie bestritten -, und dass wir damit auch zu einem Vorreiter republikweit werden können. Das alles haben wir gewollt. Was ist dafür notwendig? Selbstverständlich war absolut notwendig die Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Auch da haben wir sehr lange diskutiert und dieses ist natürlich auch die Grundaussage des Volksbegehrens und aller, die beteiligt waren, gewesen. Da ist sich die Koalition einig, dass dieses mindestens 2.000 neue Personalstellen braucht. Das haben wir festgeschrieben. Ich sage jetzt ca. 2.000 Personalstellen, weil sich das natürlich am Personalschlüssel, an der Besetzung der Stellen auch festmachen wird. Es wird ohnehin auch nicht vom Tag des Inkrafttretens des Gesetzes auf den nächsten möglich sein, diesem Anspruch gerecht zu werden, auch hier wird natürlich für die Träger und auch für diejenigen, die das Gesetz beschlossen haben, noch eine längere Umsetzungsphase notwendig sein. Ganz wichtig finde ich bei der Frage des Betreuungsschlüssels - es ist hier angesprochen worden - die Umsetzung des Bildungsplanes, dass Zeit für die Umsetzung oder für die Arbeit mit Kindern unter Bildungsaspekten eingebunden ist, dass wir für die fachliche Arbeit außerhalb der Gruppen, also Leitungstätigkeit, Elterngespräche zusätzlich Zeit mit eingebunden haben und diesen unter der Personalkostenberechnung entsprechend berücksichtigt.

Es ist gesagt worden, der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag und den garantierten Anspruch auf zehn Stunden Betreuungszeit - es kann bis zu 12 Stunden vereinbart werden. Ich denke, für den Zeitraum, Herr Koppe, von Montag bis Freitag, glaube ich schon, ist das eine ganz, ganz wichtige Sache für berufstätige Eltern, für Alleinerziehende wie auch immer, einen festen Betreuungszeitraum von zehn Stunden zu wissen. Ich muss hier auch keinem erklären, dass auch die Wegezeiten von und zur Arbeit mit berücksichtigt werden. Dass Sie das jetzt auch noch auf das Wochenende mit ausbauen wollten, würde mir jetzt erschließen, warum Sie die Ladenöffnungszeiten am Wochenende brauchen, weil dann könnten nämlich die Eltern, wenn sie einkaufen gehen, die Kinder auch abgeben. Aber das haben Sie sicher nicht gemeint. Wir sollten diesen Punkt in den Ausschüssen noch diskutieren. Man kann auch mal ein bisschen fröhlich sein, Sie haben

gesagt, wir werden noch Spaß miteinander haben, dann nehmen Sie das als spaßige Bemerkung.

Die Integration von Kindern mit Behinderung wird gestärkt. Das war ein ganz wesentlicher Punkt, dass Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedroht in Regeleinrichtungen und in integrativen Einrichtungen betreut werden können. Jetzt sage ich mal, das war ein ganz wichtiger Diskussionspunkt innerhalb der Koalitionsfraktionen und wir sind da einfach einer gewissen Lebenswirklichkeit nahegekommen und haben dieser Rechnung getragen, dass es eine ganze Reihe von Einrichtungen gibt, die sich als integrative Einrichtungen bezeichnen, die hier eine besondere Wertigkeit auf ihre Arbeit legen, demzufolge haben wir im Gesetz formuliert, Regeleinrichtungen und integrative Einrichtungen. Ich glaube, das war auch ein wichtiger Aspekt, dieses so zu formulieren. Dass die räumlichen Anforderungen zu einer Personalaufstockung natürlich auch passen müssen und einer anderen Qualität im Personal, das ist selbstverständlich - auch das ist gemacht worden -, die Stärkung der Elternmitbestimmung und die Stärkung der Qualitätsstandards. Hier will ich noch mal sagen, was die Fachberatung angeht, da wird ein Punkt sein, den wir noch diskutieren müssen, auch die Wichtigkeit Fachberatung durch freie Träger umzusetzen. Das war ein Punkt, der wird schon von vielen auch nachgefragt. Das sollten wir dann in der Anhörung noch mit einbinden.

Die Zuschüsse des Landes insgesamt sind ja auch schon genannt worden, für jedes Kind im Alter von 0 bis 1 - 170 € im Monat, was die tatsächlich belegten Plätze angeht; für das Alter 1 bis 3 - 270 € im Monat, ebenfalls nach tatsächlicher Belegung; für jedes Kind von 3 bis 6,5 Jahre 130 € an die Wohnsitzgemeinde.

Auch ein ganz wesentlicher Punkt, und darauf komme ich noch mal zurück, das hat auch keiner unterstellt, wir wissen alle ganz genau, dass der Trägerkreis Volksbegehren bei der Gesetzesformulierung das Landeserziehungsgeld zur Disposition gestellt hat, weil wir an einen finanziellen Rahmen gebunden waren. Das ist völlig klar. Deswegen will ich jetzt auch hier noch sagen, dass wir uns geeinigt haben auf die Beibehaltung der Infrastrukturpauschale, wonach dann Gemeinden weiterhin 1.000 € pro neugeborenem Kind bekommen für die Schaffung von kindgerechter Infrastruktur. Auch das wäre sicherlich dem Volksbegehren nicht unfröhlich gewesen, dieses mit einzubinden, aber wenn man sich an einen bestimmten finanziellen Rahmen halten muss, kann man nicht alles mit einbinden. Aber ich glaube, dass wir mit der Beibehaltung der Infrastrukturpauschale - immerhin eine Summe von rund 17 Mio. € - auch den Bedürfnissen der Kommunen, der Eltern und der Einrichtungen gerecht geworden sind. Das Lan

deserziehungsgeld ist schon erwähnt worden von mindestens 150 € monatlich.

Ich glaube, dass wir hier einen guten Gesetzentwurf vorgelegt haben. Zu der Verfahrensfrage habe ich mich bereits geäußert. Ich verstehe völlig - und auch das haben wir ja formal schon anerkannt -, dass das Volksbegehren aus rein formalen Gründen starten wird. Das ist eine Selbstverständlichkeit, aber ich hoffe, dass wir in diesem Zeitraum dann doch gemeinschaftlich die angesprochenen Signale senden können, dass wir hier ein gutes Gesetz vorgelegt haben, das nach Diskussion auch entsprechend im Landtag beschlossen werden kann.

Die Frage der Finanzierung - und das sage ich eindeutig - war noch der letzte Knackpunkt, den wir in einer sehr, sehr langen Koalitionsrunde diskutiert haben. Ich denke, da sind wir uns einig in den Koalitionsfraktionen und in der Landesregierung, dieses Gesetz, diese neuen Qualitätsbedingungen, diese neuen Personalstrukturen sind dem Land so viel wert, dass das Land diese insgesamt trägt und nicht die Kommunen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine interessante Diskussion in den Ausschüssen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Die Rednerliste der Abgeordneten des Landtags ist abgearbeitet. Um das Wort hat jetzt gebeten der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Christoph Matschie.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, das ist jetzt schon das zweite Gesetz an diesem Tag, welches sich mit der Verbesserung der Bildungssituation in Thüringen beschäftigt. Das zeigt, welchen Wert die Koalition in diesem Bereich gesetzt hat. Wir haben uns vorgenommen, die Bildung weiter zu verbessern und Thüringen zum Bildungsland Nummer eins zu machen in der Bundesrepublik Deutschland.