Protocol of the Session on June 1, 2012

nicht. Es ist viel richtig beschrieben, was Sie gemacht haben. Die Frage ist: Ist es das, was uns weiterhilft? Wir stehen an einer Stelle und es ist unsere Aufgabe, nach vorn zu blicken. Ich glaube, dass es richtig ist, wenn wir nach vorne schauen und sagen, wir können die Dinge, die in der Vergangenheit liegen, nicht mehr alle ändern. Wir können Sie begrüßen, wir können Sie verurteilen, aber wir können zumindest dafür sorgen, dass die Dinge, wo wir uns vielleicht sogar einig sind, die in der Vergangenheit falsch gelaufen sind, zukünftig richtig oder zumindest besser organisiert oder besser gehandhabt werden, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Zumindest auf diesen Punkt, glaube ich, hoffe ich, sollte man sich doch einigen können.

Wenn ich die CDU höre, muss ich sagen, Herr Kollege Zeh, das ist schon wirklich eine bemerkenswerte Pirouette, die Sie hier drehen. Sie stellen sich hier hin und sagen, was in dem Antrag drinsteht ist vernünftig, was in dem Vertrag drinsteht, ist vernünftig, das muss gut sein, weil es ja ein CDU-Minister verhandelt hat, und trotzdem lehnen wir es ab. Die Argumentation, die müssten Sie mir noch einmal erklären, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und um Ihnen die Gelegenheit zu geben, das zu erklären,

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Weil es noch nicht so reif ist.)

finde ich, Herr Kollege Meyer und auch Herr Zeh, es ist ein Zuckerle, was Sie mir hingelegt haben und sagen, ziehen Sie den Antrag zurück, bringen Sie ihn im November noch einmal und

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Genauso.)

dann lehnen Sie ihm im November ab - weiß ich nicht. Wir können es doch genauso machen, wir einigen uns jetzt darauf, dass wir den Antrag an den Ausschuss überweisen, dann nehmen wir es bei den Debatten entsprechend mit dazu, legen ihn dort im Ausschuss, ich sage mal, so lange auf Eis, bis entsprechend im November oder im Oktober die Debatte um die zweite Beratung im Bundesrat dran ist, und beziehen ihn dann dort im Ausschuss in die Beratungen ein. Was spricht dagegen? Nach dem, was ich hier gehört habe, außer der von Herrn Pidde verordneten Totalblockade, glaube ich, nichts. Deswegen bitte ich Sie herzlich, der Ausschussüberweisung, die ich hiermit beantrage, an den Haushalts- und Finanzausschuss selbstredend zuzustimmen. Ersatzweise beantrage ich getrennte Abstimmung über die beiden Punkte des Antrags. Herzlichen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barth. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor, und zwar von dem Abgeordneten Huster von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Barth, lassen Sie mich mal kurz erwidern zu Ihrer Bemerkung, was die Steueramnestie unter anderem von Rot-Grün, die Sie erwähnt haben, im Unterschied zur jetzt vorgesehenen Regelung im Abkommen darstellte. Ein wesentlicher Unterschied war, dass die Amnestie dann in Kraft trat, wenn derjenige, der Steuern hinterzogen hatte, sich selbst bei den deutschen Behörden meldete. Das macht ja auch theoretisch Sinn, dass dann der Staat sagt, also wenn du - auf deutsch gesagt Mist gemacht hast, dann sind wir zu kulanten Regelungen bereit, aber die Voraussetzung dafür ist, dass du sagst, jawohl, ich habe einen Fehler gemacht, und durch diese Aufgabe der Anonymität der Staat mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwarten kann, dass ich in Zukunft meine Geschäfte sauber abwickle. Das, denke ich, war der Grundgedanke dieser Regelung. Herr Meyer, glaube ich, hat es erwähnt, wer bis jetzt diese - oder Herr Dr. Pidde - goldene Tür nicht genutzt hat, denke ich, hat einen besonderen Erklärungsbedarf, dass er das bisher nicht getan hat. Das ist doch die Schwierigkeit bei der Bewertung des jetzigen Verhandlungsstandes, ob nicht durch diese Heilung mit der verbleibenden Anonymisierung, mit der zunehmenden Erschwerung, dass deutsche Steuerbehörden die Leute dingfest machen können, das muss doch in die Bewertung mit einbezogen werden, ob das jetzt tatsächlich ein Fortschritt gegenüber alten Regelungen ist und ob die Altfälle wirklich sauber geheilt werden, so dass wir von Gerechtigkeit reden können.

Herr Barth, da Sie diesen Widerspruch, wie Sie ihn dargestellt haben, andererseits nicht auflösen, bleibt mein Verdacht, dass Sie im Kern die Leute schützen wollen, die diese Straftaten über Jahre begangen haben. Ich glaube, da muss ich nicht auf das Thema Steuer-CDs noch mal zu sprechen kommen, aber Sie hätten auch heute wieder eine Gelegenheit gehabt, mal zu sagen für Ihre Partei, dass Sie das eben nicht für ein Kavaliersdelikt halten, was da in den letzten Jahren gelaufen ist und wo sehr zugesehen wurde, wie das gelaufen ist, sondern dass das wirklich eine Straftat ist, die wir auch aus Aspekten der Gerechtigkeit dringend in der Zukunft abstellen müssen.

Meine Damen und Herren, weil Sie jetzt zum Verfahrensvorschlag noch mal gebeten haben um die Ausschussüberweisung, dass wir das parallelisieren mit dem Selbstbefassungsantrag im Haushaltsausschuss, dagegen spricht aus meiner Sicht

nichts, dass man so verfahren könnte. Man könnte aber auch wiederum bei Ablehnung Ihres Antrags den Inhalt Ihres Antrags natürlich immer mit zur Selbstbefassung selbst in den nächsten Monaten, insofern es einen neuen Stand gibt, natürlich mit zur Beratung heranziehen.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Huster. Es hat sich noch einmal Abgeordneter Barth zu Wort gemeldet. Sie haben noch 20 Sekunden Redezeit.

Genau so ist es. Das reicht völlig aus. Herr Huster, wenn Ihnen das hilft, dann sage ich das. Natürlich ist Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, überhaupt keine Frage. Es geht doch nicht darum, das damit heilig zu sprechen oder zu heilen, sondern nach vorne zu schauen und zu gucken, wie können wir es regeln, dass sich so was möglichst nicht wiederholt? Vielen Dank. Das waren 17 Sekunden.

Genau, da gebe ich Ihnen jetzt mal recht. Es hat sich jetzt kein weiterer Abgeordneter zu Wort gemeldet, aber der Herr Minister möchte jetzt sprechen. Herr Dr. Voß, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das deutsch-schweizerische Steuerabkommen ist ausgehandelt, es ist von der Bundesregierung in einen Gesetzentwurf gegossen worden, und zwar vom Bundeskabinett am 25. April beschlossen worden. Es soll erstmalig im Bundesrat am 15. Juni beraten werden. Es kam in der Debatte zum Ausdruck, was ist der Regelungsgehalt? Wir sollten unterscheiden zwischen der künftigen Behandlung von Kapitalerträgen der Schweiz und von der Behandlung von vergangenen Erträgen (Steuerhinterziehung) wurde deutlich genannt. Alles, was die Zukunft anbelangt, werden die Kapitalerträge von Deutschen in der Schweiz künftig so behandelt, als seien sie in Deutschland, das heißt die Abgeltungssteuer. Die Schweiz hat sich bereit erklärt, die Abgeltungssteuer auch in der Schweiz anzuwenden. Insofern ist die Zukunft bereinigt, und zwar vollends bereinigt. Mehr können wir ja schließlich von der Schweiz nicht verlangen, dass sie sozusagen eigentlich unser Steuerrecht für diese Fragen anwendet - ich finde, ein weites Entgegenkommen der Schweiz.

Der zweite Inhalt ist die Frage der Erbschaftssteuer. Wenn sich niemand offenbart gegenüber den Schweizer Behörden und den Banken, dann wer

den anfallende Erbschaften zu 50 Prozent besteuert. Das ist der höchste Steuersatz der Erbschaftssteuer, den unser Recht kennt. Von daher ist es ein klarer Anreiz, wenn ich ein näheres Verwandtschaftsverhältnis zum Erben habe, habe ich einen Anreiz, mich zu offenbaren, weil ich dann eine geringere Steuer zahle. Das einzige, was im Grunde genommen umstritten sein kann - und das hat ja die Debatte auch gezeigt -, wie gehen wir mit den Vermögen um, die in der Vergangenheit hinterzogen worden sind und wie werden die behandelt? Da haben die Nachverhandlungen zweifellos zu einer Verbesserung geführt. Sie sollen mit einem Steuersatz, der Vermögensbestand, nicht der Ertrag … Der vorfindbare Vermögensbestand wird mit 21 Prozent respektive 41 Prozent besteuert, und zwar mit zunehmendem Abstand in die Vergangenheit von jetzt an gesehen. Insofern ist hier wirklich die Frage zu stellen, ob weitere Verhandlungen zu einem besseren Ergebnis führen würden. Ich sage Ihnen, das wird nicht der Fall sein. Die Bundesrepublik hat jetzt mehrmals nachverhandelt und Sie wissen, dass die Schweiz natürlich dem Bankgeheimnis einen hohen Wert einräumt. Wir werden wohl nichts Besseres bekommen. Jetzt ist die einzige Frage, die beantwortet werden muss, ob wir sagen, die Frage der Gerechtigkeit bewerten wir anders. Wir haben höhere Ansprüche und höhere Ziele, was die Gerechtigkeit anbelangt. Dann werden wir der Gerechtigkeit überhaupt nicht näherkommen, weil wir dann kein Abkommen kriegen. Es bleibt dann bei dem desaströsen Ergebnis vom Status quo oder entscheiden wir, wir haben zwar höhere Ansprüche, aber das Abkommen bringt uns auf ein gutes Stück des Weges in diese Gerechtigkeit hinein? Die Frage müssen Sie beantworten. Da dieses Abkommen auch im Finanzausschuss des Bundesrats behandelt wird, werde ich auch zustimmen.

(Beifall FDP)

Wie die Landesregierung insgesamt sich dann verhält, werden wir sehen, wenn die Dinge im Plenum sind. Sie wissen, es gibt hier unterschiedliche Auffassungen, aber die Abstimmung muss auch unter dem Aspekt gesehen werden, wie stark Thüringen betroffen ist, das heißt wir hier mit unserem Haushalt. Wie stark sind wir betroffen? Herr Barth hatte schon einige Zahlen genannt, die ich bestätigen kann, aber die Beteiligung an der Vorabzahlung von etwa 1,6 Mrd. €, das ist die erste Abschlagszahlung, meine Damen und Herren. Man geht von 10 Mrd. € aus. Der Wert, den ich auch auf der Basis unserer Rechnung mal überschlagen habe, etwa 100/120 Mio. € bis 2019, ging nur von der Abschlagszahlung von 1,6 Mrd. € aus. Das heißt, wenn das Abkommen besteht, reden wir über ein Vielfaches dieses Geldes und das wird ja schließlich den Leuten abgenommen, die - Herr Huster, da gehe ich vollkommen mit - sich strafbar gemacht haben, die hinterzogen haben und die in der Regel

nicht besser davonkommen dürfen als ehrliche Steuerbürger. Aber all dieses ist mit zu berücksichtigen und es wird eine Entlastung für uns bedeuten. Wir werden zusätzliches Geld bekommen und insofern muss man auch überlegen, was man damit macht. Ich meine auch, wir sollten uns einig sein darüber, dass wir dieses Geld, wenn es denn so kommt und die Dinge den Bundesrat durchlaufen, auch zur Haushaltskonsolidierung einsetzen. Das Thema war ja heute schon mehrmals dran. Wir sollten aber - das ist jetzt die zweite Debatte, wo wir über Mehreinnahen reden - bei diesen Debatten nicht vergessen, dass unsere Haushaltskonsolidierung eben, so erfreulich Mehreinnahmen sind, vor allen Dingen über die Ausgabenseite zu erfolgen hat, und hier reden wir, ich möchte es nur noch einmal in Erinnerung rufen, über Personalabbau, wir reden über Verwaltungsreformen und wir reden über sonstige Konsolidierungsmaßnahmen. Das ist das Programm, was wir uns vorgenommen haben. Nur auf dem Weg werden wir stabil in das Jahr 2020 gehen können. Recht herzlichen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Finanzminister. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Ausschussüberweisung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen von CDU- und SPD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? 1 Enthaltung. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/4434, hier war Einzelabstimmung über die beiden Punkte beantragt. Dann stimmen wir zunächst ab über Punkt 1. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist Punkt 1 dieses Antrags abgelehnt.

Wir stimmen ab über Punkt 2 dieses Antrags. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch dieser Punkt abgelehnt und somit der gesamte Antrag. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 18

(Minister Dr. Voß)

Auswirkungen des jüngsten Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf die Thüringer Kommunen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4459

Ich frage, wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Ja, das wird gewünscht. Abgeordneter Kummer hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, seit dem 1. März 2012 gilt für die Beschäftigten in den Thüringer Kommunen ein neuer Tarifvertrag. Dieser enthält eine Tariferhöhung für 2012 um 3,5 Prozent und für Januar und August 2013 Tariferhöhungen um je 1,4 Prozent. Dass der neue Tarifvertrag kommt, war allen Kommunen klar, was ihnen jedoch nicht klar war, war die Höhe des Abschlusses und deswegen werden die wenigsten Kommunen in ihrer Vorsorge diese Höhe berücksichtigt haben. Ich will hier ausdrücklich für unsere Fraktion sagen, dass wir den Tarifvertrag begrüßen

(Beifall DIE LINKE)

und dass er für uns sehr, sehr wichtig ist, da er das Recht der Beschäftigten auf eine angemessene Bezahlung berücksichtigt. Jedoch können wir die Thüringer Kommunen mit der sich daraus ergebenden Belastung nicht allein lassen. Bisher sind diese Erhöhungen im Thüringer Finanzausgleichgesetz bzw. in den Schlüsselzuweisungen nicht vollständig berücksichtigt. Der Deutsche Städtetag spricht in seiner Pressemitteilung vom 31. März von der Grenze des Vertretbaren und der Deutsche Städteund Gemeindebund sagt, die Erhöhung überschreitet bei einigen Gemeinden und Städten die Schmerzgrenze.

Meine Damen und Herren, auf die Situation der Thüringer Kommunen in Sachen Finanzen haben wir mit unserer Kampagne „Kommunen in Not“ in der letzen Zeit mehrfach hingewiesen. Der Antrag, der hier vorliegt, reiht sich in diese Kampagne ein und wir wollen damit deutlich machen, dass die Feststellung des Deutschen Gemeinde- und Städtebundes vom 02.04., dass Mehrkosten über höhere Gebühren, Beiträge und Steuern finanziert oder gar durch Personalabbau ausgeglichen werden müssen, für uns aus unserer Sicht nicht der einzige Weg sein kann.

(Beifall DIE LINKE)

Wir machen klar, dass die Landesregierung durch eine konkrete finanzielle Regelung im Finanzausgleichsgesetz hier die finanziellen Auswirkungen der Kommunen berücksichtigen muss, und dass die einfache Vorstellung, die es offensichtlich vonseiten der Landesregierung gibt, dass die Herren Minister

Geibert und Voß zusammen mit den kommunalen Spitzengremien im Finanzbeirat hinter verschlossenen Türen darüber reden, wie die ganze Geschichte geklärt werden soll, nicht ausreichend ist. Wir brauchen Öffentlichkeit, wir brauchen Transparenz in diesem Verfahren. Deshalb unser heutiger Antrag. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Kummer. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich jetzt das Wort Herrn Minister Dr. Voß.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Ergebnis der Tarifverhandlungen vom März dieses Jahres einigten sich die Gewerkschaften und Arbeitgeber darauf, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst beim Bund und bei den Kommunen über die nächsten zwei Jahre in mehreren Stufen insgesamt 6,3 Prozent mehr Geld bekommen sollten, also gehaltlich angehoben werden. Für die Tarifbeschäftigten der Thüringer Kommunen bedeutet dies zum Beispiel eine rückwirkende Gehaltssteigerung für 2012 ab 1. März um 3,5 Prozent. Die finanziellen Auswirkungen dieses Tarifabschlusses für die Thüringer Kommunen können seitens der Landesregierung nicht exakt beziffert werden. Warum ist das so? Die genauen Auswirkungen ermittelt man nicht, indem man die Anzahl der Beschäftigten nimmt und deren Gehaltssummen und hier einfach diese Tarifsteigerung, diesen Prozentsatz anwendet, sondern es geht um Eingruppierungen, es geht um Gehaltsstufungen und davon hängt das absolute Ergebnis ab. Solche Daten liegen uns nicht vor. Insofern kann ich das Gesamtergebnis nicht sagen.

Meine Damen und Herren, den Belastungen der Kommunen durch die Personalausgaben wird im Kommunalen Finanzausgleich Rechnung getragen. Sie wissen, dass wir den Kommunalen Finanzausgleich auf die Basis einer angemessenen Finanzausstattung stellen und in dieser angemessenen Finanzausstattung sind auch Steigerungen der Personalausgaben schon berücksichtigt. Im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichs, also für das Jahr 2012, wurde bereits eine Steigerung der Personalaufwendungen, so, wie wir das beim Land auch getan haben, in Höhe von 1 Prozent Personalkosten berücksichtigt. Also insgesamt 12,8 Mio. pauschal. Im Rahmen der Auftragskostenpauschale wurden weitere 4 Mio. berücksichtigt und im Rahmen der Schlüsselmasse dann eben noch mal 8 Mio. Aber auch das ist nicht alles, nämlich im Bereich der besonderen Ergänzungszuweisungen SGB II und SGB XII, aber auch

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

im Kita-Bereich werden die Personalkosten genau berechnet und da diese Pflöcke und diese Zuweisungen einen hohen Anteil bei uns im Kommunalen Finanzausgleich haben, wird weiterhin ein Stück Personalkostensteigerung berücksichtigt. Dann geht allerdings auch die Berücksichtigung der Personalkostensteigerung davon aus, ähnlich wie beim Land, wo wir pro Einzelplan ein Personalbudget haben, dass eben auch über Personaleinsparungen und eventuell verzögerte Besetzungen weiter Personalkosten gespart werden sollten und müssen. Das gilt auch für die Kommunen hier im Freistaat Thüringen. Wie Sie es wollen, dass wir eine Tarifsteigerung, die über diese Berücksichtigung hinaus geht, dass wir dieses unterjährig berücksichtigen sollen, dafür sehen wir zunächst einmal keine Notwendigkeit. Das wäre aber systematisch vollkommen falsch. Stellen Sie sich vor, wir würden alle 14 Tage das Finanzausgleichsgesetz ändern, nämlich immer dann, wenn sich Sachverhalte ergeben, die von den Planungen, von den Prognosen abweichen.

Hier möchte ich einen Punkt hervorheben: Im Bereich des SGB II - also diese Hartz IV, die Kosten der Unterkunft - zahlen wir seit Jahren in Größenordnungen mehr aus, als sich dann Ende des Jahres im Ist ergibt. Wir rechnen die nie im Ist ab und wir reden hier auch gut über 10 Mio. €, manchmal sogar über 20 Mio. €, die den Gemeinden belassen werden. Wenn man so will und nimmt jeden einzelnen Gesichtspunkt zum Anlass, dann müssten wir ständig verrechnen.

Ich gehe jetzt mal zu den Steuereinnahmen: Wir prognostizieren ja für die Steuereinnahmen im kommunalen Bereich für das Jahr 2012 gegenüber der Berücksichtigung, die wir dem Finanzausgleichsgesetz zugrunde legen, ein Mehr von 72 Mio. €. Soll ich jetzt auch hingehen und aktualisiere das? Sie merken, dass so ein Verhalten total systemfremd ist und gerade die Kommunen verunsichern würde. Wir würden ihnen nicht nur keine mehrjährige Sicherheit über ihre Finanzausstattung geben, nein, wir würden ihnen die Sicherheit im Laufe des Jahres sogar noch nehmen. Dass das wohl nicht gemeint sein kann, davon gehe ich einfach aus, dass Sie mit mir da einer Meinung sind. Insofern würden wir darauf verweisen, dass Personalsteigerungen im Budget des Kommunalen Finanzausgleichs 2012 berücksichtigt sind. Eine unterjährige Veränderung je nach Sachverhalt würde systematisch falsch sein. Weil der Herr Justizminister mich gerade anschaut, ich glaube, wir stoßen sogar an Verfassungsgrenzen. Es gibt nämlich auch einen Vertrauensschutz, dass, wenn Kommunen am Anfang des Jahres mit bestimmten Dingen planen können, es dann kaum möglich ist, dass ich Mitte des Jahres hingehe und mische die Karten in diesem Feld ganz neu. Es hängen doch eine Reihe der Kommunalhaushalte daran. Ich denke, da können wir kei

nen schwankenden Boden erzeugen. Wir sollten uns eher bemühen, mehr Stabilität in die kommunale Finanzausstattung zu bekommen. Recht herzlichen Dank. Das wäre mein Sofortbericht. Vielen Dank.

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister Voß. Ich frage, wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Sind das alle Fraktionen? Das ist schön. Auf Verlangen von allen Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Zu Wort gemeldet hat sich hier Abgeordneter Matthias Hey für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kuschel, ich spreche Sie jetzt mal an.

(Zuruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Es gibt ver- fassungsrechtliche Bedenken?)

Herr Kummer hat zwar den Antrag eingebracht, aber Sie haben vorhin sofort Ihr Sakko übergeworfen, ich nehme an, wir werden Sie hier also gleich noch zu diesem Thema erleben. Es ist nachvollziehbar, dass aufgrund der Tarifabschlüsse ein Mehrbedarf seitens der Kommunen formuliert wird. Um ehrlich zu sein, wir haben eigentlich nur darauf gewartet, wann so ein Antrag mal im Plenum eingebracht wird. Ich will gleich vorausschicken, dass auch ich die Entwicklung in den letzten Jahren immer sehr ambivalent gewertet habe, also es gibt immer ein lachendes und ein weinendes Auge, wenn es in die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ging. Das geht mir nicht allein so. Einerseits weiß ja jeder, der schon einmal in kommunaler Verantwortung stand oder noch steht, wie es um die öffentlichen Kassen bestellt ist und jeder Euro mehr, ganz gleich wofür, das Finanzproblem eigentlich noch vergrößert, das die meisten Kommunen haben. Andererseits ist es natürlich auch wichtig, dass die Bediensteten in diesen Kommunen auch anständig bezahlt werden und Tariferhöhungen gehören dann und wann eben zu dieser anständigen Bezahlung dazu. Aber das nur vorweg.