Protocol of the Session on May 31, 2012

Entschuldigung, wir haben jetzt die Ausschussüberweisung komplett abgelehnt und jetzt müssen wir noch in der Sache selbst abstimmen. Da war ich etwas schneller.

Wir stimmen jetzt über die Nummern II und III des Antrags in der Drucksache 5/4329 ab. Wer dafür stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Tagesordnungspunkt geschlossen und der Antrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 11

Moderne barrierefreie Informations- und Kommunikationsplattform in Thüringen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4333

Die Fraktion DIE LINKE wünscht das Wort zur Begründung und das Wort hat der Abgeordnete Kubitzki.

(Abg. Holzapfel)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, moderne barrierefreie Informations- und Kommunikationsplattform in Thüringen: Wenn wir von Barrierefreiheit reden, denken wir in erster Linie an abgesenkte Gehwege, an Fahrstühle, an Rampen, damit Rollstuhlfahrer Hindernisse überwinden können, wir denken an Signalanlagen, die mit einem Piepton ausgestattet sind und Behinderten ermöglichen, das Signal zu erkennen, wann sie die Straße überqueren können. Aber zur Barrierefreiheit gehört für Behinderte auch der barrierefreie Zugang zu Informationen und zu Medien. Die Artikel 2, 9 und 21 der UN-Behindertenrechtskonvention fordern, dass für Menschen mit Behinderungen die Freiheit zur Beschaffung, zum Empfang und zur Weitergabe von Informationen und Gedankengut gewährleistet wird. Wir als Fraktion sind der Auffassung, dass wir als Thüringer Landtag einerseits und die Landesregierung andererseits dazu erste Schritte durchaus unternehmen können, um zum Beispiel Dokumente der Landesregierung, Informationen der Landesregierung, aber auch den Zugang zu den Übertragungen und zu den Dokumenten unserer Landtagsplenen barrierefrei gestalten zu können. Deshalb dieser Antrag.

Dieser Antrag ist auch eine neue Form, wie wir ihn eingebracht haben. Wir haben diesen Antrag - ich könnte jetzt pathetisch sagen, es ist sogar ein historischer Höhepunkt, wie wir das gemacht haben nicht nur in Normalschriftform eingereicht, sondern wir haben den auch in einfacher Sprache versendet, so dass er auch für Menschen mit geistiger Behinderung lesbar ist. Wir haben ihn auch in Brailleschrift eingereicht. Das sollte unserer Auffassung nach schrittweise zum Standard in diesem Haus werden.

(Beifall DIE LINKE)

Darüber wollen wir mit Ihnen diskutieren und beraten und wollen deshalb auch unseren Antrag - und da stelle ich jetzt gleich die Anträge dazu - an Ausschüsse überweisen, federführend an den Justizund Verfassungsausschuss und Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Europaausschuss hinsichtlich seiner Verantwortlichkeit für die Medienfragen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Kubitzki. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Koppe für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegen von der Fraktion DIE

LINKE, ich will es gleich vorwegnehmen, grundsätzlich haben Sie unsere Unterstützung, was den Punkt II Ihres Antrags betrifft. Das will ich auch gleich begründen. Unserer Meinung nach ist es heutzutage ein Leichtes, Internetangebote auch barrierefrei anzubieten. Der Freistaat sollte, gerade weil sich die Seite seit Legislaturbeginn in Überarbeitung befand, Sorge dafür tragen, dass hier mit einfachen Mitteln dem Informationsbedürfnis von Menschen mit Einschränkungen Rechnung getragen wird.

(Beifall FDP)

Wenn wir uns die jetzt im Netz befindliche Seite anschauen, Herr Staatssekretär, was sehen wir denn da? Unabhängig davon, wie ich vielleicht subjektiv die Seite einschätzen würde, Aufmachung, Update, Informationsdichte, Anzahl der Fremdsprachen, geht eines unserer Meinung nach überhaupt nicht. Auf dieser Seite gibt es einfach keine Tools, damit sich Behinderte in ausreichendem Maße Zugang zu Informationen verschaffen können. Dies ist, gelinde gesagt, in der heutigen Zeit einfach nur peinlich.

(Beifall FDP)

Zu den anderen vorgenannten Punkten sage ich jetzt lieber nichts, aber wer im Jahr 2012 eine Seite startet, die lediglich in Englisch übersetzt werden kann, also noch nicht mal unsere Partnerregionen mit bedient, zum Beispiel Frankreich, Polen, Ungarn und China,

(Beifall FDP)

das verschlägt mir zumindest glatt die Sprache.

(Beifall SPD, FDP)

Vielleicht kann der Herr Staatssekretär uns aber aufklären, was mit dem ganzen Geld zur Entwicklung der neuen Seite eigentlich passiert ist. Das war nicht der zentrale Punkt im vorliegenden Antrag, aber blinde Menschen - also zurück zum vorliegenden Antrag der LINKEN. Den Punkt I sehe ich im Gegensatz zu Punkt II deutlich kritischer. Wir brauchen sicherlich keine Mehrfachausfertigung aller Dokumente des Landes in einfacher Sprache, Blindenschrift oder Ähnlichem. Auch die direkte Übersetzung des Live-Streams geht meiner Meinung nach wahrscheinlich auch zu weit. Blinde Menschen können sich, sobald das Protokoll vorliegt, bei einer entsprechenden Aufrüstung der Internetseite das Protokoll vorlesen lassen. Das war im Übrigen auch ein kleiner Tipp an unseren Staatssekretär. Taube Menschen können das Protokoll bereits heute schon ganz bequem im Internet nachlesen. Menschen, die einfache Sprache benötigen - auch das ist vorhin gerade schon zur Sprache gekommen -, finden sicherlich in ihrem Umfeld auch Menschen, die bei Interesse das eine oder andere Dokument auch erklären können. Generell sollten wir jedoch Ihren Vorschlag gemeinsam im

Ausschuss prüfen und vor allem kostenseitig die Landesregierung um Stellungnahme im Ausschuss dazu bitten.

Sie haben es vernommen, ich beantrage im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Koppe. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Stange für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Kollege Kubitzki hat es bereits erwähnt, mit unserem Antrag „Moderne barrierefreie Informations- und Kommunikationsplattform in Thüringen“ beschreiten wir heute im Landtag Neuland. Ein Wort an Herrn Koppe, es ist Neuland, das wir beschreiten, wenn wir die Forderung aufmachen, zukünftig zu prüfen, inwieweit Parlamentsdokumente und andere öffentliche Schriften in anderen Schriftformen, wie wir sie bisher kennen, vervielfältigt werden. Ich sage auch, es muss überlegt werden, inwieweit wir die Dokumente in Leichter Sprache, in Brailleschrift oder in Audiodeskription oder Ähnlichem zur Verfügung stellen, das sollten wir diskutieren. Es ist eine Anforderung von Menschen mit Behinderungen, sich genau auf ihre Art und Weise, wie sie es können, zu diesen Dokumenten und diesen Informationen des Thüringer Landtags Zugang zu verschaffen, der wir mit diesem neuen Schritt offen gegenüberstehen sollten.

Menschen mit Behinderungen haben es bisher nicht leicht, mitzubekommen, welche Dokumente, welche Inhalte hier im Landtag besprochen wurden, was gedacht wurde oder welche Forderungen unterschiedliche Fraktionen hier stellten. Am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag der Menschen mit Behinderungen, wurde die Devise „Jede Barriere ist eine zu viel“ in den Mittelpunkt der Proteste und der Veranstaltungen gestellt. Dass das richtig ist, zeigt uns, wie die Landesregierung in den zurückliegenden Jahren mit der Thematik der Internetpräsenz umgegangen ist. Hier hat die Landesregierung bewusst in Kauf genommen, dass ihre eigenen Gesetze, wie das seit 2005 in Kraft getretene Thüringer Gleichstellungsgesetz, nicht umgesetzt wurde.

In einer Vielzahl von Anfragen habe ich mich in dieser Legislatur genau mit dieser Thematik befasst. Ich hatte den Eindruck, man spielte sich den Ball zwischen Sozialministerium und Staatskanzlei hin und her und, ich denke, das Sozialministerium und

die Ministerin haben gut daran getan, dass sie eindeutig geklärt haben, dass es nicht ihre Aufgabe ist, die Internetpräsenz der Landesregierung zu befördern, sondern, Herr Staatssekretär, das ist Ihre ureigenste Aufgabe. Ich bin schon verwundert, wie Sie sich immer in der Beantwortung gewunden haben, wie denn nun endlich die Umsetzung Ihrer beschlossenen Gesetze realisiert werden müsse. Ich bin gespannt, was Sie uns antworten, wenn es denn nun soweit sein wird, dass Thüringen eine barrierefreie Internetplattform für Menschen mit Behinderungen freischaltet und das nicht nur in der Thüringer Landesregierung, sondern auch in den nachgeordneten Einrichtungen. Auf Ihre Anmerkungen bin ich wohl gespannt. Aber das ist nur Punkt II unseres Antrags.

Punkt I, darauf will ich noch einmal kurz zurückkommen, erwähnt, dass wir die Forderung aufmachen, zukünftig die Schriftstücke auch in Leichter Sprache und in Brailleschrift sowie auch auf Disketten zur Verfügung zu stellen. Gefordert ist auch, dass Gebärdendolmetscher hier vorne am Pult mit übersetzen. Wir haben den Antrag nicht gestellt, nur damit wir einen Antrag stellen, sondern wir haben im Vorfeld gemeinsam mit den Betroffenenverbänden intensiv darüber gesprochen, inwieweit sie für sich entscheiden wollen, dass sie eine Landtagssitzung oder eine öffentliche Ausschuss-Sitzung im Live-Stream miterleben. Es ist uns deutlich gemacht worden, ja, das möchten wir. Die technischen Voraussetzungen, diese Landtagssitzungen in der Öffentlichkeit zu übertragen, sind gegeben. Es ist die Frage zu stellen, warum es nicht möglich ist, dass wir eine Gebärdendolmetscherin, einen Gebärdendolmetscher in den Landtagssitzungen haben, welcher die Reden und die Anträge gebärdet. Warum ist das nur möglich, wenn ein neuer Bundespräsident gewählt wird? Ist das ein so herausragendes Ereignis, dass nur da die Gebärdendolmetscherin, der Gebärdendolmetscher benötigt werden oder ist es nicht auch ganz wichtig, dass die betroffenen Menschen miterleben können, wie wir im Landtag inhaltlich arbeiten? Darum ist eine Forderung, auch diese Veranstaltungen, also öffentliche Ausschuss-Sitzungen und Landtagssitzungen zu gebärden.

Eine zweite Forderung ist, die haben wir auch mit den Betroffenenverbänden beredet, Anträge in Leichter Sprache zu formulieren. Sicher, wer das erste Mal so einen Antrag in Leichter Sprache vor sich hat, hat vielleicht etwas geschmunzelt und dachte, ich verstehe das gar nicht. Ich glaube auch an der Stelle, Herr Koppe, ist es nicht richtig, wenn Sie formulieren, Menschen mit Behinderungen sollen es sich vorlesen oder erklären lassen. Nein. Die UN-Konvention sagt eindeutig, Dokumente sind in Leichter Sprache zu verfassen oder zu formulieren. Es gibt mittlerweile ein hervorragendes Büro vom CJD hier in Erfurt, die Fachfrauen und Fachmänner

(Abg. Koppe)

bei sich angestellt haben, die Dokumente in Leichte Sprache übersetzen. Die Landesregierung, vielmehr der Behindertenbeauftragte, hat von der Kompetenz genau dieses Büros bereits Gebrauch gemacht und sich einige Broschüren erstellen lassen. Warum sollten nicht auch die Landesregierung oder die Fraktionen auf dieses Büro zugehen, um ihre Anträge für Bürgerinnen und Bürger übersetzen zu können?

Übrigens: Leichte Sprache hilft nicht nur Menschen mit Lernbehinderungen, sondern es kann auch ein positiver Aspekt für ausländische Bürgerinnen und Bürger sein, damit sie besser verstehen, was in Dokumenten geschrieben ist. Leichte Sprache bedeutet für mich auch, dass man zukünftig überlegen sollte, inwieweit Bescheide, die von den Behörden erlassen werden, so geschrieben werden, dass sie jeder versteht. Bereits heute ist es so, dass Antworten auf Petitionen oder Bescheide, die vor Ort an Bürgerinnen und Bürger ergehen, kaum verständlich sind. Auch hier wäre eine Bemühung seitens der Verwaltung, egal ob auf Landesebene oder auf kommunaler Ebene, wichtig, um Bescheide so zu verfassen, dass sie auch als allgemein verständlich zählen.

Das sind zwei Punkte, die ich in unserem Antrag erwähnen wollte. Der Punkt der Brailleschrift ist auch ein wichtiger. Denn nicht alle Bürgerinnen und Bürger besitzen einen Computer und können sich die Dokumente dann anhand zusätzlicher Software so runterladen, dass sie sie auch lesen können. Also ich denke schon, die Brailleschrift ist ein Punkt, der mit ins Auge gefasst werden soll, damit zusätzlich oder zukünftig die Dokumente in vielfältiger Form erstellt werden.

Mein Kollege Kubitzki hat es bereits gesagt, wir haben in unserem Antrag Bezug genommen auf die UN-Konvention und deren Umsetzung und wir haben auch die einzelnen Artikel noch einmal aufgeführt. Die Landesregierung hat ja nun seit ca. 4 Wochen einen Aktionsplan in Umsetzung der UN-Konvention verabschiedet, ohne dass er den Thüringer Landtag noch einmal passiert hat und ohne dass wir noch einmal inhaltlich darüber reden konnten. So ist es schon verwunderlich, dass einige Passagen, von denen ich bereits in unserem Antrag gesprochen habe, nur so angedeutet worden sind. Also mit den Bemerkungen, „man bemühe sich“ oder „man hat vor“, die Barrierefreiheit herzustellen, oder man „bemühe sich“, die Leichte Sprache anzuwenden. Nein, sagen wir als LINKE hier eindeutig, es reicht nicht, sich zu bemühen, sondern es braucht einen Beschluss des Thüringer Landtags. Es muss ganz normal werden, auch in anderen Schriftformen die Dokumente, die wir erstellen, den Bürgerinnen und Bürgern von Thüringen, aber auch darüber hinaus zur Verfügung zu stellen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete Stange. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Dr. Voigt für die CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, im Antrag der Fraktion DIE LINKE wird der Landtag aufgefordert, die öffentlichen Landtagssitzungen, Ausschuss und Plenum, von Gebärdendolmetschern übersetzen zu lassen, alle parlamentarischen Dokumente barrierefrei zu verfassen und gleichzeitig die Landesregierung aufgefordert, eine barrierefreie Gestaltung ihrer Internetpräsenz vorzunehmen.

In dem Thüringer Maßnahmenplan, der am 24. April verabschiedet wurde und sich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschäftigt, genau diese Fragestellung des Informations- und Kommunikationsangebots, sind viele wesentliche Punkte enthalten, die genau diese Aspekte, die in Ihrem Antrag angesprochen werden, aufgreifen. Das beginnt bei der Fragestellung Angebote der Landesregierung zu einem allumfänglichen Kommunikations- und Informationsangebot, Dokumente zur Verfügung stellen, Übersetzungen und natürlich auch die Verbesserung des Thüringer Internetangebots thueringen.de für die einfachere Zugänglichkeit auch für Behinderte. Gerade wenn man auf das blickt, was die Landesregierung in diesen unterschiedlichen Elementen schon geleistet hat, kann man sicherlich sagen, dass sie mit der Herstellung der Barrierefreiheit für Behinderte schon in den letzten Jahren sehr bemüht ist. Das sieht man unter anderem auch daran, dass wir im Thüringer Gleichstellungsgesetz ja auch schon vermerkt haben, dass Bescheide, Allgemeinverfügungen auch in einer wahrnehmbaren Form zugänglich zu machen sind und daran auch ein Rechtsanspruch geknüpft ist.

Ziel muss es also sein, Menschen mit Behinderung für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in den zugänglichen Formaten und Technologien zur Verfügung zu stellen und dies vor allen Dingen auch für die unterschiedlichen Arten der Behinderungen zugänglich zu machen. Wenn ich auf den Landtag blicke, kann ich feststellen, dass neben Debatten, die mittlerweile schon im Ältestenrat laufen über die Fragestellung, was technisch und auch finanziell möglich ist, und das Ganze auch geprüft wird, auch unter den PGFs schon diskutiert worden ist, ja auch vieles in dieser Legislatur vorangekommen ist. Zuvorderst ist sicherlich die Homepage des Landtags zu nennen, die mittlerweile auch auf Barrierefreiheit zertifiziert ist. Damit kommt auch deutlich zum Aus

(Abg. Stange)

druck, dass wir hier für unterschiedliche Formen der Behinderung ein klares Angebot machen. Mit dem Live-Stream hat jeder auch die Möglichkeit sowohl visuell als auch akustisch der Sitzung zu folgen. Mittlerweile ist auch ein Großteil der PDFs in unterschiedlichen Größen lesbar, auch digital miteinander verknüpft. Das hat auch ein paar, ich sage mal, urheberrechtliche Fragestellungen, die es noch zu klären gilt. Aber insofern ist auch der Landtag da auf einem sehr guten Weg. Ich will einmal der Präsidentin ein Kompliment machen, weil sie als Vorsitzende der Lebenshilfe auch eine Vorreiterin für solche angesprochenen Belange ist. Ich denke, das ist ein wichtiges und gutes Zeichen, dass das in dieser Legislatur schon geklappt hat.

(Beifall CDU)

Gleichzeitig, wenn wir uns exemplarisch über die Fragestellung der Lebenshilfe für die Anstrengung für geistig Behinderte nähern, ist sicherlich die Initiative, die da auch weiter vorangetrieben wird, nämlich mit den Verbänden zu sprechen, um uns sinnvollen Lösungen zu nähern. Das bedeutet, dass wir quasi den Weg gegangen sind, aber auch da weiter vorankommen müssen, u.a. auch bei der Fragestellung der Gebärdensprachdolmetscher. Wobei man da sicherlich auch auf den finanziellen Aspekt abheben muss, weil das am Ende auch natürlich Geld kostet und man sich damit auseinandersetzen muss. Gleichzeitig ist die Frage zu stellen, ob eine Möglichkeit besteht, nachträglich Übersetzungen der Aufzeichnungen zu machen. Aber da ist dann auch wieder fraglich, ob das Gebot der unmittelbaren Zugänglichkeit von Informationen gewahrt ist.

Wer also Barrierefreiheit hört, denkt sicherlich zuerst an bauliche Hürden, wie hohe Bordsteine oder Treppen, aber worum wir hier hauptsächlich diskutieren, geht es natürlich auch um Menschen mit geistiger Behinderung, die sich auf der einen Seite selbstständig zurechtfinden sollen, aber auf der anderen Seite natürlich auch durch leicht verständliche Sprache am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen sollen. Das ist ja ein wesentliches Anliegen Ihres Antrags. Letztlich nutzt einfache Sprache nicht nur Menschen mit geistiger Behinderung, sondern gerade auch dem wachsenden Personenkreis mit Lese- und Rechtschreibschwäche, vielleicht auch zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund. Das sind alles Aspekte, die zu erwähnen sind. In der Tat ist es wichtig, dass Gebrauchsanleitungen, Formulare und amtliche Schreiben eben auch in verständlichem Deutsch formuliert werden sollten.

Insofern dürfen wir Menschen nicht von solchen wichtigen Informationen ausschließen, nur weil die Wortwahl sie ausklammert. Gleichzeitig, und das ist so ein bisschen die Gegenseite der Medaille, wo ich auch selbst nicht ganz sicher bin, ob es damit

getan ist, einfach alles nur in Leichter Sprache zu formulieren. Mir ist aus der Fraktion DIE LINKE berichtet worden, dass es schon eine gewisse Zeit gedauert hat, bis man diesen Antrag formuliert hat, und aus einem Blatt sind mit einem Mal 10 geworden. Bei aller Verständlichkeit für das - und ich habe mir im Internet wirklich auch mehrere Seiten angeschaut, wo so etwas auch versucht worden ist -, an einem bestimmten Punkt ist, glaube ich, Komplexitätsreduktion zwar notwendig, aber ich finde, politischer Diskurs kann auch nicht mehr reduziert werden, als bestimmte Dinge es auch ausdrücken wollen. Das ist in gewisser Weise ein Spannungsverhältnis, das kann man so ohne Weiteres nicht auflösen.

Ich glaube, den Anspruch, einfach zu formulieren, wird jeder Parlamentarier im Rund sicherlich für sich in Anspruch nehmen. Nur gleichzeitig gibt es bestimmte Termini, weil sie auch etwas ausdrücken. Das eine mit dem anderen zu verbinden, da bin ich noch einen kleinen Tick skeptisch, um das ehrlich zu sagen, ob das damit getan ist, jeden Antrag jetzt einfach nur zu übersetzen. Da tue ich mich einen kleinen Tick schwer.

In der Gesamtschau dessen, was wir hier zu diskutieren haben, und Ihr Antrag beinhaltet nämlich die Fragestellung, was die Landesregierung leistet und was das Parlament leistet, kann ich sagen, dass der Maßnahmeplan zusammen mit dem Thüringer Gleichstellungsgesetz, ein sehr allumfassender Ansatz ist und insofern keiner weiteren Aufforderung vonseiten des Parlaments an die Landesregierung bedarf. Auf der anderen Seite ist das, was schon proaktiv vonseiten des Parlaments geleistet wurde und auch in der Diskussion ist, auf einem guten Weg. Wenn wir uns jetzt alle darauf verabreden, weiterhin mit einer relativ einfachen Sprache die politischen Grundsätze zu formulieren, die uns jeweils in den Fraktionen tragen, ist uns, glaube ich, gedient. Dementsprechend empfehle ich im Namen der Koalitionsfraktionen die Ablehnung des Antrags. Danke.