Protocol of the Session on May 4, 2012

Ausgeräumt? Danke. Also, wir kommen dann zur Abstimmung über die Nummer II des Antrags der Fraktionen CDU und SPD und natürlich dann auch anschließend zu II des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zu dieser genannten Nummer II vom Antrag der Fraktionen der CDU und SPD ist Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Ich frage: Wer stimmt diesem zu? Das sind die Stimmen von FDP, von

(Staatssekretär Richwien)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von den LINKEN. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen von CDU und SPD. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir stimmen jetzt direkt über die Nummer II des Antrags der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/4224 ab. Wer dieser Nummer II zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist diese Nummer II angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zur Nummer II des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auch hier ist zunächst Ausschussüberweisung beantragt worden an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer stimmt dagegen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der SPD und der CDU. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen zur direkten Abstimmung über die Nummer II des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4354. Wer stimmt für die Nummer II? Das ist Zustimmung von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? Das sind Gegenstimmen von der Fraktion der FDP, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD. Damit ist die Nummer II des Antrags von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt und ich kann den Tagesordnungspunkt schließen.

(Beifall CDU, SPD)

Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass nach unserer Geschäftsordnung bis 14.00 Uhr, wenn noch vorhanden, die Fragen der Fragestunde abgearbeitet werden müssen. Wir haben nach der ausführlichen Debatte zum letzten Tagesordnungspunkt so ziemlich genau eine Punktlandung hingelegt.

Deshalb rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 23

Fragestunde

Wir beginnen zunächst mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Stange von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4337.

Danke, Herr Präsident.

Verordnung zur Ausführung des Thüringer Behindertengleichstellungsgesetzes insbesondere in Sachen barrierefreie Kommunikation

Die „Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (Thür- GlGAVO)“ vom 4. Mai 2007 ist bis 31. Mai 2012 befristet. Eine Aufhebung bzw. Änderung dieser Befristung ist derzeit nicht ersichtlich. Die Verordnung befasst sich in ihrem inhaltlichen Schwerpunkt mit der Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich der Kommunikation. In der Vergangenheit gab es auch von Vertretern von Behindertenverbänden Kritik, dass der Freistaat - selbst im Internetauftritt der Landesregierung - die Vorgaben dieser Landesverordnung, aber auch Vorgaben des Bundesgesetzes zu diesem Themenbereich nicht umsetzen würde. In der Antwort der Landesregierung (Drucksa- che 5/3068) auf meine Kleine Anfrage zum Stand der Umsetzung der barrierefreien Kommunikation verwies die Landesregierung darauf, dass der Termin für die Modernisierung des Internetangebots der Landesregierung (ursprünglich 1. Juni 2011) verschoben werden musste - damit auch die Verbesserung der Barrierefreiheit. Auch durch das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen vom 18. November 2010 (GVBl. S. 340), das die Befristung des Stammgesetzes aufhob, wurde die Befristung der Verordnung nicht verändert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie will die Landesregierung mit dem Fristablauf der o.g. Ausführungsverordnung verfahren - insbesondere: Soll es erneut eine befristete Verordnung geben?

2. Welchen konkreten Änderungsbedarf - gegebenenfalls durch Weiterentwicklung von Technik und Forschung - sieht die Landesregierung hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der o.g. Verordnung?

3. Welche - gegebenenfalls der Umsetzung der in der o.g. Verordnung festgelegten Qualitäts- und Gestaltungsstandards dienenden Änderungen wurden seit den in Drucksache 5/3068 erfolgten Antworten der Landesregierung am Internetauftritt der Landesregierung, der Ministerien und von Landesbehörden in Sachen barrierefreie Kommunikation vorgenommen?

4. Inwiefern wurden aus welchen Gründen zur Erarbeitung bzw. Tauglichkeitsprüfung solcher unter Frage 3 erfragten Änderungen externe Fachleute und Interessenverbände von Menschen mit Behinderungen hinzugezogen bzw. nicht hinzugezogen?

(Vizepräsident Gentzel)

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. In diesem Fall macht das Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage, die eben vorgetragen worden ist, wie folgt:

Zu Fragen 1 und 2: Mit der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen vom 14. Mai 2007 werden die Vorgaben des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration für Menschen mit Behinderung, welches das Anliegen verfolgt, bestehende Benachteiligung für Menschen mit Behinderung abzubauen, konkretisiert. Die Verordnung schafft die Voraussetzung für die Umsetzung des Gesetzes. Da die Verordnung mit Ablauf des 31. Mai 2012 außer Kraft treten würde, soll die Verordnung entfristet werden. Die Änderungsverordnung liegt dem Kabinett am 8. Mai 2012 zur Verabschiedung vor. Eine inhaltliche Überarbeitung der Verordnung ist in der Änderungsverordnung nicht enthalten, da zunächst das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen reguliert werden soll. Danach wird zu prüfen sein, wie weit sich Anpassungsbedarf hinsichtlich der Ausführungsverordnung ergibt.

Zu Frage 3: Am 27. März 2012 hat das Thüringer Kabinett die Neugestaltung von thueringen.de verabschiedet. In dem Konzept wurde bereits darauf Wert gelegt, dass die künftig im neuen Design angebotenen Informationen auch für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind. Auch im neuen Markenhandbuch des Freistaats Thüringen wird mit Blick auf den Internetauftritt unter thueringen.de auf die Barrierefreiheit und die Informationsangebote verwiesen, um die Teilhabe von behinderten Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben zu gewährleisten. Dieses Anliegen wird unterstützt, indem im Einzelplan 17 für das Jahr 2012 50.000 € zur Gewährung der Barrierefreiheit im Internet eingestellt sind. Um die Barrierefreiheit sicherzustellen, erarbeitet eine Arbeitsgruppe Barrierefreiheit in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesrechenzentrum die notwendigen Maßnahmen. Die bisherigen Tests der neugestalteten Seite von thueringen.de durch die BIK, also barrierefrei informieren und kommunizieren, brachten positive Ergebnisse.

Zu Frage 4: Es ist geplant, zur weiteren Verbesserung der Informationsangebote auf thueringen.de für behinderte Menschen künftig mit Interessenver

bänden von Menschen mit Behinderungen zusammenzuwirken.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Zwei würde ich gleich stellen wollen. Herr Staatssekretär, Ihren Ausführungen und Ihren Antworten auf meine Fragen 1 und 2 entnehme ich - und an der Stelle frage ich Sie, geben Sie mir da recht -, dass die bisher Landesregierung entgegen ihrem gültigen Gesetz gehandelt hat und somit die Barrierefreiheit auf den Internetseiten über ein Jahr überfällig ist. Das ist die erste Frage.

Zweitens: Ab wann wird die neue Internetgestaltung, von der Sie gerade in der Antwort auf die Frage 3 gesprochen haben, freigeschaltet werden?

Zur ersten Frage: Das ist eine Frage, wann wir Dinge konkret umsetzen können. Wenn es zu Verzögerungen kommt, weil es noch Abstimmungsbedarf gibt, ist es manchmal so, dass man Termine nicht einhalten kann, aber ich glaube, das ist Geschichte, weil ich ja gesagt habe, am 28. März ist es beschlossen worden. Wann die genaue Freigabe erfolgt, kann ich Ihnen nicht sagen. Das ist nicht unser Ressort, sondern das macht die Staatskanzlei. Das müsste man Ihnen nachliefern, weil ich es jetzt nicht weiß.

Weitere Nachfragen sehe ich jetzt nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4338.

CAS-Rechner für jeden Schüler?

Die Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung regelt die Genehmigung und Zulassung von Lehrund Lernmitteln sowie die Einführung und Bereitstellung von Schulbüchern, schulbuchersetzender Lernsoftware und spezifischen Lernmitteln an staatlichen Schulen. Im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Thüringer Lehrund Lernmittelverordnung sind Lernmittel „die für die Hand des Schülers bestimmten Arbeitsmittel, die er zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht oder bei der häuslichen Vorbereitung benötigt“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden die CAS-Rechner für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht oder bei der häuslichen Vorbereitung durch die Schüler in den allgemeinbil

denden Schulklassen benötigt, um die Lernziele zu erreichen, und wie begründet dies die Landesregierung?

2. Welche Produkte welcher Hersteller erfüllen die durch das Kultusministerium vorgesehenen technischen Voraussetzungen und zu welchem Preis sind diese derzeit aktuell auf dem Markt?

3. Wie erfolgt die Anschaffung der CAS-Rechner und gibt es hierzu irgendwelche vertraglichen Vereinbarungen mit einem oder mehreren Herstellerfirmen, wenn ja, welche sind das und wann und durch wen wurden diese abgeschlossen?

4. Welche Folgerungen ergeben sich aus der Garantie des Artikels 20 der Verfassung des Freistaats Thüringen (freier und gleicher Zugang zur Bildung) aus Sicht der Landesregierung für die Zulässigkeit irgendwelcher Hürden für einzelne Schüler im Zugang zu diesen CAS-Rechnern, wenn deren Notwendigkeit zur Erreichung der Lernziele in Frage 1 bejaht wurde?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Prof. Dr. Merten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, in diesem Falle, liebe Schülerinnen und liebe Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig wie folgt:

Zu Frage 1: Ja. Die Verwendung von Computeralgebrasystemen (CAS) kann einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtskultur im Fach Mathematik sowie den naturwissenschaftlichen Fächern leisten und trägt zur Stärkung der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler bei.

Zu Frage 2: Es gibt drei Hersteller - CASIO, Texas Instruments (TI) und Hewlett-Packard (HP). Die Neugerätepreise liegen zwischen 100 € und 120 €. Da mit CAS-Rechnern an Thüringer Schulen bereits seit dem Jahr 1999 gearbeitet wird, existiert inzwischen auch ein breiter Markt an Gebrauchtgeräten.

Frage 3 und Frage 4 werde ich zusammenfassend beantworten, weil sie einen Sachzusammenhang darstellen: Die Auswahl übernimmt die Schule. Über die Vereinbarung mit den Herstellern ist eine sozialverträgliche Einführung von CAS-Rechnern möglich. Über die CASIO-Willenserklärung respektive Willensbekundung und die Rahmenvereinbarung mit Texas Instruments einschließlich des Programms „Matheklasse“ wird eine sozialverträgliche Einführung der CAS-Rechner sichergestellt. Über

die CASIO-Willensbekundung können ohne Sozialprüfung pauschal 10 Prozent Gratisgeräte bei Schulsammelbestellungen abgegeben werden. Die Rechner gehen direkt an bedürftige Schülerinnen oder Schüler oder in einen Pool von Leihgeräten der Schule, die dann leihweise ausgegeben werden. Texas Instruments bietet Freirechner an, die von der Schule bei der Koordinationsstelle Matheklasse beantragt werden können. Nach erfolgreicher Prüfung erhält die Schule von der Kooperationsstelle Matheklasse einen Gutschein zur Einreichung bei einem Fachhändler ihrer Wahl.

Das Kriterium „sozial bedürftig“ orientiert sich zuerst an den geltenden Regelungen zur Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Sinne des Arbeitslosengelds II. Darüber hinaus kann die Unterstützung auch in begründeten Härtefällen gewährt werden. Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse sollten mit Computeralgebrasystemen arbeiten können. Keiner sollte aufgrund seiner persönlichen und familiären Situation ausgeschlossen werden. Es ist sichergestellt, dass die Fördermittel allen Schülerinnen und Schülern zugute kommen, die sie benötigen. Dies erklärt Texas Instruments in dem Modell Matheklasse.

Aus über zehn Jahren Erprobung der CAS-Rechner an Thüringer Schulen ist kein einziger Fall bekannt, dass eine Schülerin oder ein Schüler aus finanziellen Gründen von der Anwendung von Computeralgebrasystemen ausgeschlossen war. Die beschriebene Rahmenvereinbarung mit dem Hersteller Texas Instruments sowie die Willensbekundung des Herstellers CASIO und die damit verknüpfte Bindung der Hersteller an ihr Angebot gewährleistet Lehrerinnen/Lehrern und Eltern Planungssicherheit. Mit der am 15. Februar 2011 unterzeichneten Rahmenvereinbarung mit Texas Instruments ist der Freistaat Thüringen das erste und bislang einzige Bundesland, das die finanzielle und soziale Komponente bei der Einführung der Technologie thematisiert und freiwillige Lösungsangebote der Hersteller zur Voraussetzung einer verbindlichen Einführung von CAS-Rechnern gemacht hat. Die Willensbekundung von CASIO ist eine einseitige Willenserklärung des Herstellers gewesen.

Herr Staatssekretär, es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch die Fragestellerin.

Meine erste ganz konkrete Nachfrage: Sie sehen das nicht so, dass die CAS-Rechner von der Lehrund Lernmittelverordnung quasi betroffen sind oder darunter fallen? Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage: Ich kann nicht tatsächlich eine sozialverträgliche Beschaffung erkennen, wenn

man bei einem Gerätepreis von 121 € 10 Prozent der Geräte als Gratisvarianten hat. Das sehe ich durchaus, dass das ein Fortschritt ist. Aber jetzt haben wir ja nicht nur ALG-II-Empfängerinnen, sondern auch Eltern,