Protocol of the Session on May 4, 2012

Ich möchte aber auch den Polizistinnen und Polizisten danken, denn auch das ist nicht einfach, wenn sie vor Ort stehen, sie haben eine krasse Auseinandersetzung zumeist in der Familie, sie wissen oft nicht, was hinter der Haustür und hinter der Wohnungstür passiert. Auch sie müssen mit einem hohen Maß an Bestimmtheit aber auch Sensibilität auf die sich Auseinandersetzenden zugehen und auch deswegen möchte ich sie an dieser Stelle nicht vergessen.

Zahlenmäßig können wir nur sagen, dass die ambulante Beratung stetig steigt und dass die Sachverhalte viel individueller, unterschiedlicher, aber eben auch komplexer geworden sind. Zahlen hierzu gehen aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Stange in der Drucksache 5/3816 hervor, die aus unserem Haus kürzlich und umfänglich beantwortet wurde.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass sich der Landtag mit dem Thema ausführlich und umfangreich beschäftigt hat und so in der Beantwortung mehrerer Kleiner Anfragen sowie den Sitzungen des Gleichstellungsausschusses am 28. Januar, am 15. Februar und am 18. März dieses Jahres ebenso. Ich bekräftige, dass wir vertrauensvoll mit

allen Beteiligten zusammenarbeiten und uns gemeinsam tatkräftig um die finanzielle Sicherstellung kümmern und da freue ich mich natürlich auch, dass alle im Thüringer Landtag vertretenen Parteien mitwirken. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Es liegen mir keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache zu diesem Antrag.

Es ist beantragt worden, diesen Antrag an den Gleichstellungsausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Eine Mehrheit hat die Überweisung abgelehnt.

Demzufolge stimmen wir nun direkt über diesen Antrag ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Der Antrag ist abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Moderne Verwaltung - Fortführung der Informations- und Kommunikationsrichtlinie der Thüringer Landesverwaltung nach 2012 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/4189

Die FDP-Fraktion hat nicht signalisiert, das Wort zur Begründung des Antrags zu nehmen. Aber die Landesregierung hat angekündigt, dass sie den Sofortbericht geben möchte. Herr Minister Dr. Voß, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag der FDP-Fraktion zielt auf eine Berichterstattung über die Fortführung der Informations- und Kommunikationsrichtlinie der Thüringer Verwaltung ab, kurz gesagt: IuK-Richtlinie. Diesen Bericht möchte ich nun für die Landesregierung abgeben.

Die Ende des Jahres auslaufende Verwaltungsvorschrift wurde im Thüringer Finanzministerium im

(Ministerin Taubert)

Jahre 2011 einer Evaluation unterzogen. Im Rahmen eines Gutachtens zu den ressortübergreifenden Organisationsformen bei der Informations- und Kommunikationstechnologie des Freistaates Thüringen kommt der renommierte Lehrstuhl für BWL und Wirtschaftsinformatik der Universität Würzburg zu dem Ergebnis, dass die IuK-Richtlinie innerhalb der Thüringer Landesverwaltung aufgrund der gewählten Struktur und dem weitreichenden Umfang der Aufgaben, die nach dieser Richtlinie gehändelt werden sollen, zur Mahnung, dass die Organisation und die Verfahrensweise eine bessere Durchschlagskraft koordinierender Art haben könnte. Das sind die wesentlichen Mängel, die der Lehrstuhl in seinem Gutachten genannt hat. Ergo geht das Finanzministerium daran und ist dabei, eine grundlegende Überarbeitung der Vorschrift vorzunehmen. Das ist auch sinnvoll, allerdings muss dann auch über eine neue Strategie der IuK-Technik, der Einführung der IuK-Technik entwickelt werden, eine neue Strategie und eine neue Organisationsform. Natürlich muss diese Richtlinie diese Strategien abbilden. Wir halten uns dort streng an die Aussagen des wissenschaftlichen Gutachtens und werden uns dran orientieren. Damit wird gewissermaßen das Leitbild der Landesregierung für E-Government ausgefüllt, was die Ministerpräsidentin in ihrer Regierungserklärung vom 19. November 2009 formuliert hat. Dieses Leitbild wird weiter konkretisiert. Die Bürgerinnen und Bürger sollen stärker in den Mittelpunkt der Politik der Landesregierung und der öffentlichen Verwaltung gestellt werden und dazu gehören auch Bedienungsfreundlichkeit und gute Kommunikationsmöglichkeiten mit der Landesverwaltung. Die IT-Landschaft, IuK-Landschaft, soll neu strukturiert, standardisiert, homogenisiert und es sollen strategische Allianzen mit anderen Ländern und unter Umständen mit dem Bund eingegangen werden.

Die Neuausrichtung bedarf der Entwicklung einer Strategie, es müssen strategische Eckpunkte entwickelt und auch Konsens darüber erzielt werden. Und natürlich muss die Neuausrichtung auch der Haushaltssituation des Freistaats Thüringen angemessen sein. Dieses lassen Sie mich sagen. Natürlich können auch die begrenzten Mittel nicht ohne Einfluss auf die Strategie und auch den Zeitablauf sein, wie wir dieses umsetzen. Also Grundlage der Überarbeitung sind die Empfehlungen der Universität Würzburg. Es sollen allerdings auch Erfahrungen ganz bewusst der anderen Länder, auch des Bundes berücksichtigt werden und hier mit einfließen. Das ist eine ganz wichtige Sache. Ich erinnere hier nur an die ständige Konferenz oder die ständige Zusammenarbeit der IT-Abteilungsleiter im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland und ich erinnere auch an den gemeinsamen IT-Planungsrat von Bund und Ländern, wo selbstverständlich die Mitarbeiter des Freistaats Thüringen mitarbeiten und sich austauschen. Ich denke, auch in diesen Gremi

en kommen wir an den aktuellen Rand der Entwicklung und können diesen logischerweise umsetzungsmäßig für unser Land nutzbar machen und dies ist auch das Ziel.

Bei dieser Vorgehensweise können wir selbstverständlich an Erfolg versprechende Ansätze Thüringer E-Governments der letzten Jahre anknüpfen. Wir haben hier Erfolge erzielen können. Diese sind - ich zähle sie aus meiner Sicht auf - neben anderen die Modernisierung und Vereinheitlichung der Netzinfrastruktur, also keine Insellösungen mehr, sondern Netz und Einheitlichkeit, dann der einheitliche Aufbau eines Informationssicherheitsmanagements, dies sollte man auch aus Gründen des Datenschutzes nicht unterschätzen, die Dinge müssen abgesichert werden. Ja, es bleibt zu sagen, die EGovernment-Basisanwendungen, Zuständigkeitsfinder sind schon im Netz, Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen sowie Thüringer Formularservice sind wichtige Bausteine, mit denen wir arbeiten. Hierbei spielen die Entwicklungs- und Betriebsallianzen mit anderen Ländern eine Rolle. Ich nehme zwei Beispiele, z. B. die Einführung der EVergabe, elektronisches Angebot von Vergabedingen, Beschaffungsdingen. Da war Grundlage ein Kieler Beschluss für diese E-Government-Anwendung. Insofern war es auch in der Länderkoordination durchaus kostengünstig für den Freistaat Thüringen.

Ich erinnere auch an Kooperationen, die wir seit längerer Zeit mit der Polizei und mit dem statistischen Landesamt pflegen, auch ein wichtiger Datenverarbeiter und Anwender in dem Bereich. Umgekehrt konnte aber auch der Freistaat Thüringen seine Entwicklung des Antragssystems für Verwaltungsleistungen anderen Bundesländern wiederum in dieser Form zur Verfügung stellen. Ich denke, diese Kooperation bedeutet nicht nur einen Knowhow-Austausch von Fachleuten, der immer notwendig ist, sondern er bedeutet letztlich dann auch Vermeidung von teuren Parallelentwicklungen in Ländern, von denen wir vielleicht gar nichts wissen. Es war mein Anliegen, dieses auch hervorzuheben.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Ansiedlung der Aufgabe bei einer zentralen Steuerungseinheit, wie es momentan der Fall ist, auf jeden Fall der richtige Weg ist. Eine Neustrukturierung dieser Einheit ist allerdings angemahnt. Dieses wird in unsere weiteren Bemühungen mit einfließen.

Wie ich bereits ausgeführt habe, ist der Ausbau des Bürgerservices politisches Ziel der Landesregierung und so spielt auch der Internetauftritt des Freistaats Thüringen eine Rolle und reiht sich hier ein. Zur Verbesserung des Servicecharakters wird das Serviceportal Thüringen ein fester Bestandteil des Landesportals thueringen.de sein. Es ist dort eingebunden. Ziel ist es auch, das Angebot weitgehend

(Minister Dr. Voß)

barrierefrei zu gestalten und für bestimmte Themenbereiche, wie z.B. Kultur, Tourismus, Wirtschaft, Geschichte, dieses auch in mehreren Sprachen zu gestalten. Begonnen wurde mit der englischen Sprache naheliegenderweise. Weitere Sprachen werden folgen und eine Freischaltung ist für den Sommer 2012 geplant. Sie können sich also jetzt schon in die englische Sprache einschalten.

Mit dem Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen wird nun auch die Möglichkeit geschaffen, behördliche Antragsverfahren zu flexibilisieren, den Erhalt dieser Formulare und auch die Kommunikation vor allen Dingen mit der Verwaltung papierlos sehr zeitnah und flexibel zu gestalten. Dieses ist sogar herunterladbar auf mobile Nutzer wie Smartphone und dergleichen. Ein Prototyp dieses Antragssystems für Verwaltungsleistungen hat auch einen Preis bekommen. Ich erwähne das gern, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherlich darin auch eine Anerkennung ihrer Arbeit sehen und dieses zu Recht. Auf dem 11. Internationalen E-Government-Wettbewerb in Berlin konnten wir den zweiten Platz bei vielen Einreichungen im Herbst 2011 erreichen. Dieses hat dazu geführt, dass unser System sogar internationale Beachtung gefunden hat in Fachkreisen, aber auch alle, die daran interessiert sind, dass die Verwaltung künftig unkomplizierter und direkter mit den Bürgerinnen und Bürgern kommunizieren kann und hier ihre Verwaltungsdienstleistung vollziehen kann. Ich erinnere vielleicht auch mal an die Steuerverwaltung dieses System ELSTER. Die elektronische Einreichmöglichkeit der Steuerunterlagen, die seit einiger Zeit existiert, wird in Thüringen sehr, sehr rege genutzt. Weit über 40 Prozent der Steuererklärungen gehen auf diese Art und Weise schon ein. Vor zehn Jahren unvorstellbar und doch ist es hier erreicht worden. Ich denke, das vereinfacht eine ganze Menge.

Zu diesem Antragssystem für Verwaltungsleistungen noch ein Wort: Man kann über dieses System mit den Landesbehörden des Freistaats Thüringen kommunizieren, aber auch mit den Kommunen des Freistaats Thüringen. Ich denke, das ist auch eine ganz wichtige Angelegenheit.

Ja, ich bin der Meinung, dass wir die letzten Jahre ein gutes Stück vorangekommen sind in diesem Bereich, in diesem Modernisierungssegment der Landesverwaltung. Wir könnten das an vielen Beispielen - ich sage noch mal den Steuerbereich verdeutlichen. Wir belegen sogar einen der vorderen Plätze, was die Nutzung des ELSTER-Systems anbelangt. Offenbar sind die Thüringerinnen und Thüringer sehr aufgeschlossen, was solche Möglichkeiten anbelangt. Gut, Sie werden mich jetzt fragen: Wenn die Richtlinie Ende des Jahres außer Kraft tritt, was werden Sie denn tun, wenn Sie mit der neuen Richtlinie noch nicht fertig sind? Das kann sein. Wir werden eine Übergangszeit gestal

ten und werden dann einfach die Mechanismen, wie sie bislang praktiziert worden sind, weiter praktizieren, aber ich darf den Mitgliedern des Hohen Hauses sagen und versprechen, dass wir hier doch mit Zeitdruck an diesen Dingen arbeiten, um, wenn es geht, keine Lücke entstehen zu lassen. Wir sind in dem Bereich vorangekommen. So wurde es auch in der Regierungserklärung 2009 angekündigt. Es wurde versprochen, dass hier ein modernerer Umgang der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Betrieben, mit allen, die an die Verwaltung herantreten, Platz greifen soll. Das ist ein gutes Stück gelungen. Wir sind vorangekommen.

Ich bitte Sie, dass Sie dann diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. Unter Ziffer 3 des Antrags wird ein weiterer Bericht gefordert. Den sage ich hiermit auch zu. Es soll ein schriftlicher Bericht sein. Geben Sie uns noch ein bisschen Zeit, wenn die Abstimmung innerhalb der Landesregierung stattgefunden hat, werden wir diesen hier geforderten Bericht dann auch vorlegen. Ich bitte um Kenntnisnahme meines Berichts. Recht herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Kann ich jetzt davon ausgehen, dass alle Fraktionen die Aussprache zum Bericht wünschen? Dem wird nicht widersprochen. Dann werden wir jetzt in die Aussprache zum Sofortbericht und zu den Nummern 2 und 3 dieses Antrags gehen. Ich rufe als Ersten für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Kuschel auf.

Danke, Frau Präsidentin. Der Finanzminister hat darum gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Das macht natürlich unsere Fraktion. Die Alternative wäre auch gar nicht gegeben. Wir haben uns lange gefragt, was wird die Landesregierung hier präsentieren, also mit welchem Hintergrund hat die FDP diesen Antrag gestellt? Jetzt sind wir etwas aufgeklärter und wissen, in welche Richtung hier die Landesregierung arbeitet. Was uns natürlich schon wieder etwas sehr beunruhigt, ist, dass sie nicht fristgemäß eine Nachfolgerichtlinie auf den Weg bringen wird, sondern wieder Zeit braucht, hier mit einer Übergangslösung arbeitet. Da wissen wir wieder nicht, wie lange diese Übergangslösung dauern wird oder ist die Landesregierung schon vorher zurückgetreten oder Ähnliches. Das bleibt also abzuwarten.

Ich will aus Sicht unserer Fraktion gar nicht allzu viel zu den Details sagen, weil der Finanzminister für den Herbst in Umsetzung des Antrags 3 noch mal einen schriftlichen Bericht angekündigt hat und dann können wir uns mit Details beschäftigen.

(Minister Dr. Voß)

Nur noch mal zu einigen Grundsätzen: Wir reden hier in einem Bereich, in dem es um das Informationsmonopol der Verwaltung geht. Dies ist unbestritten, Landesbehörden, auch kommunale Behörden gegenüber der Öffentlichkeit, gegenüber Entscheidungsträgern und gegenüber Bürgerinnen und Bürgern haben ein gewisses Informationsmonopol. Wir leben in einer Informationsgesellschaft, die dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Vielzahl von Informationen auf uns einströmen. Oftmals setzen sich Informationen durch, die eher belanglos sind, das ist wie beim Fernsehen, also über „Bauer sucht Frau“, da diskutieren alle, eine wertvolle Sendung auf Arte um Mitternacht ist eher etwas für Insider. Insofern steht öffentliche Verwaltung in der Verantwortung, aus dieser Vielzahl der Informationen das Wesentliche auch darzustellen, so dass die Öffentlichkeit, aber auch Entscheidungsträger, die Möglichkeit haben, aufgrund dieser Informationen sich in Entscheidungsprozesse einzubringen. Denn wer einfach sagt, hier habt ihr alle Informationen, die es überhaupt gibt, muss davon ausgehen, dass das eher die Wirkung von Nichtinformation hat, weil der Bürger, die Öffentlichkeit kaum in der Lage sind, aus dieser Informationsvielfalt heraus die wesentlichen Dinge zu erkennen. Das stellen selbst wir als Abgeordnete fest. Ich bin dafür bekannt, dass ich ab und an mal eine Anfrage an die Landesregierung stelle,

(Beifall DIE LINKE)

ich bringe das Instrument sehr zurückhaltend zur Anwendung. Es gäbe noch Reserven, Sie sollten mich nicht herausfordern. Und da muss ich aber feststellen, werte Minister und Staatssekretäre - die Ministerpräsidentin ist ja nicht da -, ich appelliere tatsächlich an Sie, dieses Instrument von Abgeordneten mit Respekt zu betrachten. Eine Vielzahl von Antworten, so habe ich zunehmend das Gefühl, lassen diesen Respekt zumindest vermissen.

(Beifall FDP)

Es kommen nicht die Antworten und die Informationen, über die die Landesregierung eigentlich verfügt oder mit vertretbarem Aufwand auch recherchieren kann.

(Beifall FDP)

Immer wieder verweist die Landesregierung darauf, sie verfügt angeblich nicht über die Informationen und das fällt in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung und deshalb wäre das nicht ermittelbar. Oftmals handelt es sich um Informationen, die selbst wir haben, und wir haben keine öffentliche Verwaltung mit mehreren Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung, sondern wir müssen das mit ganz eingeschränkten Ressourcen machen. Das ist noch mal mein Appell.

Heute ist der Innenminister da, der Herr Staatssekretär des Innenministeriums hatte gestern eine

ganze Reihe von Anfragen beantwortet. Ich bin ja für ein Wort gerügt worden, das werden wir noch mal klären. Aber ich muss noch mal an Sie als Innenminister appellieren, wenn sich hier ein Staatssekretär hinstellt und sagt, wir schicken einen Scheck an einen Zuwendungsempfänger von Lottomitteln und wie der Scheck dann übergeben wird, das interessiert uns nicht mehr. Das ist eine Antwort, wo ich sage, die fällt eben in diese Kategorie, wo ich mir als Abgeordneter doch etwas - jetzt darf ich das Wort ja nicht wieder sagen, da erhalte ich schon wieder...

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das ist eine gewisse Albernheit.)

Ja, die meisten haben es ja gestern mitbekommen.

Also, das kann nur ein Appell sein. Aber wenn schon das Informationsgeflecht zwischen dem Landtag und den Ministerien nicht funktioniert, dann kann man sich vorstellen, welche Probleme es erst gibt, was den Informationsdialog zwischen Öffentlichkeit und Landesbehörden angeht.

Eine weitere Anmerkung möchte ich machen: Verwaltung ist nach wie vor sehr ordnungspolitisch ausgeprägt. Nach den Grundsätzen des Herrn von Stein, das hat er 1806 mal entwickelt und das hat ein hohes Verharrungsvermögen in der Bundesrepublik. Das Allzweckinstrument der öffentlichen Verwaltung ist der Verwaltungsakt als einseitige Willenserklärung. Und da steht dann immer drunter, Bürger, wenn du das nicht machst, passiert das und das und du hast das Rechtsmittel. Zunehmend haben aber Bürgerinnen und Bürger das Bedürfnis, nicht nur noch Adressat von Verwaltungshandeln zu sein, sondern sie wollen Partner von Verwaltungshandeln sein, also im Dialogverfahren mit der Verwaltung bestimmte Probleme klären. Da wird es immer Bereiche geben, die müssen ordnungspolitisch ausgeprägt bleiben. Ich sage mal, das Erstellen eines Bußgeldbescheides für falsches Parken, da sind wir uns einig, das ist ordnungspolitisch, da kann kein Dialogverfahren stattfinden, das muss so sein. Aber schon das Erteilen einer Baugenehmigung, um beispielsweise Konfliktpunkte, was Ausgleichsmaßnahmen betrifft, was die Rechte der Nachbarn betrifft, das könnte schon im Dialogverfahren geschehen. Aber was machen die meisten Behörden? Sie erlassen eine Baugenehmigung und danach gehen die Rechtsstreitigkeiten los. Das betrifft natürlich auch die Informationspolitik. Wenn der Bürger zunehmend das Bedürfnis nach Dialog mit der Verwaltung hat, müssen wir in der gesamten Informationspolitik darauf abstellen. Auch das ist ein Appell, der an die Landes- und die Kommunalbehörden geht.

Und eine letzte Anmerkung: Die Qualität von Information nach außen hat auch was mit Verwaltungsstrukturen zu tun. Da stehen wir vor einem Problem, dass wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von

öffentlichen Verwaltungen überfordern, insbesondere auf kommunaler Ebene, weil dort die Verwaltung einfach zu kleingliedrig ist. Das betrifft insbesondere die Struktur der Verwaltungsgemeinschaften, die sind überhaupt nicht in der Lage, die Informationsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger umfassend zu befriedigen. Weil, es sind Kleinstverwaltungen mit durchschnittlich zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das für mehrere Gemeinden machen müssen. Die haben schon Probleme, das aktuelle Satzungsrecht einzustellen, so dass der Bürger dort Zugriff hat, geschweige denn, ein Dialogverfahren zu führen. Das heißt, dass Menschen sich mit Anliegen über das Internet an die Verwaltung wenden können und dort zeitnah eine Beantwortung erfolgt. Das ist aber auch nicht verwunderlich. Wir haben noch 920 Gemeinden, davon sind 600 Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern. Wir haben nur noch rund 130 Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern. Da kann ich mit dem vorhandenen Personal diese große Herausforderung der Informationsgesellschaft nicht mehr bewältigen. Das heißt also, wenn Sie als Landesregierung, Herr Finanzminister, tatsächlich dort auch einen Qualitätssprung erreichen wollen, kommen wir nicht umhin, uns auch über diese Strukturen von Behörden zu verständigen.

Jetzt könnte Herr Mohring wieder sagen, die CDU sagt, wir machen das im Rahmen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit. Das wäre ja eine Möglichkeit, aber da fehlen eben die Vorschläge, außer der Idee ist bisher noch nichts da.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Genau so ist das.)

(Beifall DIE LINKE)