Protocol of the Session on May 3, 2012

Der Gemeinderat Haina fasste am 25.01. dieses Jahres den Beschluss zur Übernahme der Talsperre. Der Verwaltungsrat der TFW hat der Übertragung der Talsperre Haina an die Gemeinde Haina am 30. März 2012 zugestimmt. Die TFW befindet sich gegenwärtig in der Endredaktion des Übertragungsvertrags sowie des Kaufvertrags für das Grundstück der TFW. Der Übertragungsvertrag liegt der Gemeinde Haina im ersten Entwurf vor. Das endgültige Vertragswerk soll bis zum 15. Mai in diesem Jahr an die Gemeinde ausgereicht werden. Nach Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien und notarieller Beglaubigung werden die Planung der Sanierungsmaßnahmen beauftragt, der Zuverlässigkeitsnachweis geführt, der Bauantrag gestellt und ein Vergabeverfahren durchgeführt. Es ist damit zu rechnen, dass die Planung im Jahr 2012 abgeschlossen werden kann. Die Baumaßnahme ist nicht im Winterhalbjahr durchführbar, so dass eine Realisierung erst im Jahr 2013 realistisch ist.

Zu Ihrer zweiten Frage: Hier verweise ich auf meine Ausführungen zur gesetzlichen Kostentragungspflicht des Freistaats. Insoweit bedarf es hier keiner weiteren Entscheidungen. Der Haushalt für das

Jahr 2013/2014 ist in der Aufstellung und es wird dann Ihre Entscheidung sein, im Gesamtkontext der Kostenbeteiligung die Umsetzung dieser Maßnahme zu ermöglichen.

Zu Ihrer dritten Frage: Die Studie zur Wiederherstellung der Überflutungssicherheit liegt der TFW, dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Prüfung vor. Eine Entscheidung zur Vorzugsvariante wurde noch nicht getroffen. Nach Prüfung der Studie ist im Mai eine Vorstellung im Landratsamt Hildburghausen vorgesehen. Aussagen zu Bedingungen und dem finanziellen Aufwand sind erst nach der Prüfung der Unterlagen möglich.

Zu Ihrer vierten Frage verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Staatssekretär, im Rahmen der Haushaltsberatung hatte ich darum gebeten, dass von der Landesregierung die Zuschüsse an die TFW für Investitionen untersetzt werden. Bei dieser Untersetzung, die uns dann zugeleitet wurde, waren gerade die von mir im Einleitungstext benannten Summen angegeben worden, deshalb meine Frage jetzt: Waren diese Summen zweckgebunden an die TFW ausgereicht oder hat die TFW dort freie Verfügungsmöglichkeiten, so dass sie Investitionen in diesem Jahr in anderen Bereichen vorziehen kann und dieses Geld dann im nächsten Jahr zur Verfügung stellen kann?

Soweit mein Kenntnisstand ist, waren sie nicht zweckgebunden, aber ich frage da gerne noch mal nach.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Fragesteller.

Wichtig wäre, dass die Gelder, die im letzten Jahr geordnet worden sind, jetzt nicht verfallen und dann im nächsten Jahr zur Verfügung stehen, also ich bitte, dass wir das hinbekommen.

Ich habe das schon verstanden.

(Staatssekretär Richwien)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir haben es jetzt 15.18 Uhr und ich schließe nun die Fragestunde.

Wir haben gemeinsam verabredet, nach der Fragestunde heute den Tagesordnungspunkt 22 aufzurufen, was ich hiermit tue.

Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses nach dem Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/4233

Der Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 28. Januar 2010 gemäß § 8 Abs. 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes vier Mitglieder und deren Stellvertreter des Landesjugendhilfeausschusses gewählt. Die Fraktion der CDU hat dazu einen neuen Wahlvorschlag in der Drucksache 5/ 4233 eingereicht. Ich frage zunächst, ist dazu Aussprache gewünscht? Ich sehe keine Wortmeldung.

Ich möchte Ihnen vorschlagen, dass wir gemäß § 46 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung die Wahlen durch Handzeichen durchführen. Ich frage, widerspricht ein Abgeordneter diesem Verfahren? Ist das ein Widerspruch, Frau Abgeordnete König? Bei diesem Widerspruch muss eine geheime Wahl stattfinden. Wir verfahren dazu wie folgt: Jeder Abgeordnete erhält einen Stimmzettel und kann auf diesem Stimmzettel entweder Ja, Nein oder Enthaltung ankreuzen. Als Wahlhelfer berufe ich die Abgeordneten Berninger, Mühlbauer und Dr. Voigt.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Adams, Dirk; Augsten, Dr. Frank; Bärwolff, Matthias; Barth, Uwe; Baumann, Rolf; Bergemann, Gustav; Bergner, Dirk; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Döring, Hans-Jürgen; Doht, Sabine; Eckardt, DavidChristian; Emde, Volker; Enders, Petra; Fiedler, Wolfgang; Gentzel, Heiko; Grob, Manfred; Günther, Gerhard; Gumprecht, Christian; Hartung, Dr. Thomas; Hauboldt, Ralf; Hausold, Dieter; Hellmann, Manfred; Hennig, Susanne; Hey, Mattias; Heym, Michael; Hitzing, Franka; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kanis, Regine; Kaschuba, Dr. Karin; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Klaubert, Dr. Birgit; König, Katharina; Koppe, Marian; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik;

Krauße, Horst; Krone, Klaus von der; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemb, Wolfgang; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Dr. Lukin, Gudrun; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Metz, Peter; Meyer, Carsten; Mohring, Mike; Mühlbauer, Eleonore; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Recknagel, Lutz; Reinholz, Jürgen; Renner, Martina; RotheBeinlich, Astrid; Scherer, Manfred; Schröter, Fritz; Schubert, Jennifer; Sedlacik, Heidrun; Siegesmund, Anja; Sojka, Michaele; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Untermann, Heinz; Dr. Voigt, Mario; Walsmann, Marion; Weber, Frank; Wetzel, Siegfried; Wolf, Katja; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Dr. Zeh, Klaus.

Ich gehe davon aus, dass alle Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. Ich sehe keinen Widerspruch. Ich schließe den Wahlgang, berufe den Abgeordneten Kowalleck für den Abgeordneten Voigt, was die Auszählung betrifft und bitte um selbige.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Abgegebene Stimmen 68, davon waren immerhin 68 gültig. Ich weise darauf hin, dass zu Beginn der Sitzung 81 Abgeordnete anwesend waren.

Zum Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in der Drucksache 5/4233: Jastimmen 50, Neinstimmen 9, Enthaltungen auch 9. Damit ist das entsprechende Quorum erreicht. Ich gratuliere allen Gewählten, davon ausgehend, dass sie die Wahl annehmen.

(Beifall im Hause)

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4330 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Macht die Regierung noch mit?)

Ja, also ein Staatssekretär ist noch da, der kümmert sich jetzt auch um die entsprechende Haushaltsordnung, die ja auch in seinem Ministerium gilt,

aber es wäre sicherlich sehr hilfreich, wenn ein paar Leute mehr hier wären aus der Landesregierung.

Vielleicht kann ein Vertreter der Staatskanzlei mal einen Hinweis geben. Es gibt einen Antrag zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident, gemäß § 34 der Geschäftsordnung beantrage ich für die Debatte über den Antrag zur Landeshaushaltsordnung die Herbeirufung des Finanzministers.

Wir müssen darüber abstimmen, das ist ein Antrag zur Geschäftsordnung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung aller Fraktionen und wie gewünscht, ist der Finanzminister eingetroffen. Ich glaube, es gibt keine Probleme, wenn ich die Abstimmung jetzt abbreche. Das müssen wir nicht weiterführen. Der Abgeordnete Blechschmidt hat wieder das Wort zur Begründung des Antrags.

Danke, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Finanzminister, wir alle können uns sicher noch daran erinnern, dass wir Ende vergangenen Jahres nach langer intensiver, aber auch zeitintensiver Debatte hier im Haus letztendlich im Dezember den Landeshaushalt für 2012 beschlossen haben. Unabhängig von der Zustimmung oder Ablehnung durch die jeweiligen Fraktionen sind wir uns dennoch darin einig, dass die Gestaltung eines Landeshaushalts das sogenannte Königsrecht ist und die damit verbundene Politik in Zahlen gegossen ist. Für Ärger auch innerhalb der Koalition sorgten Sie, Herr Finanzminister, weil Sie nur wenige Tage später mit einer sogenannten Bewirtschaftungssperre einen Teil der beschlossenen Finanzmittel nicht freigaben. Die Debatte, die hier im Haus, aber auch die, die in der Öffentlichkeit stattgefunden hat, möchte ich hier nicht wiederholen, aber ich möchte ausdrücklich an sie erinnern. Inzwischen, meine Damen und Herren, ist die Bewirtschaftungsreserve etwas abgemildert worden, wohl wahr, aber alle - und ich glaube, das kann ich sagen - hoffen darauf, dass Sie, Herr Finanzminister, mit der Steuerschätzung in den kommenden Tagen diese Bewirtschaftungssperre wieder aufheben werden. Nichtsdestotrotz bleibt für uns hier hängen, dass der vom Landtag beschlossene Haushalt kurz nach dem Beschluss vom Finanzminister teilweise wieder abgeändert bzw. angehalten wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, DIE LINKE legt Ihnen hier einen Gesetzentwurf vor, mit dem das sogenannte Königsrecht des Parlaments gesichert werden soll. Vorschläge über Veränderungen an Haushaltstiteln kann und soll der Finanzminister unterbreiten, letztendlich entscheiden aber sollte das Parlament. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat das Wort der Abgeordnete Kowalleck von der CDU Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt die Fraktion DIE LINKE das Ziel, den § 41 der Thüringer Landeshaushaltsordnung zu ändern. Zukünftig soll es von der Einwilligung des Landtags abhängen, ob das Finanzministerium Maßnahmen wie die Bildung einer Bewirtschaftungsreserve oder den Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nutzen kann, um den Haushaltsvollzug sicherzustellen.

Zunächst differenziert der Antrag nicht klar zwischen den Regelungen des § 41 und des § 5 Landeshaushaltsordnung. Die Bildung einer Bewirtschaftungsreserve, wie sie derzeit existiert, stellt eine Verwaltungsvorschrift nach § 5 Landeshaushaltsordnung dar und ist gerade keine Haushaltssperre im Sinne des § 41 Landeshaushaltsordnung.

Eines muss auch festgestellt werden, die Bewirtschaftung des vom Landtag festgestellten Haushaltsplans liegt beim Finanzministerium. Diese klare Trennung wird bereits aus der Thüringer Landesverfassung in den Artikeln 98 und folgende deutlich erkennbar. Der Finanzminister hat sicherzustellen, dass der vom Parlament beschlossene Landeshaushalt planmäßig umgesetzt wird. Per Gesetz ist er deshalb zu Recht ermächtigt, notwendige Verwaltungsmaßnahmen zu ergreifen. Es wurde eben auch die Diskussion angesprochen, die wir in den letzten Monaten hier an dieser Stelle geführt haben. Aktuell wird bis zur Mai-Steuerschätzung ein Gesamtbetrag von 41 Mio. € zurückgehalten. Es ist in die Verantwortung der Ressorts gestellt worden, wo Geld zurückgestellt wird. Das heißt, die Beträge können im jeweiligen Einzelplan gebracht werden.

Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE steht auch die Frage im Raum, ob wir überhaupt eine Änderung der aktuellen gesetzlichen Regelung brauchen. Das müssen wir hier an dieser Stelle mit einem klaren Nein beantworten. Denn ein Blick auf die Vorjahre zeigt, dass die Bewirtschaftungsreserve keineswegs eine neue Erfindung ist, im Gegenteil. Ich erinnere auch daran, dass in den Jahren

(Abg. Blechschmidt)

2002, 2003 und 2004 Sperren vorhanden waren, Bewirtschaftungsreserven wurden z.B. in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 angewandt. In den Jahren 2009 und 2010 wurden Vorgaben zum Einstellungskorridor eingesetzt. 2009 und 2010 gab es Vorgaben bzw. möchte ich an dieser Stelle auch erinnern an die Globale Minderausgabe, die auch als Steuerungsmittel eingesetzt wurde.

An dieser Stelle weise ich auch noch einmal auf die Ausführungen des Präsidenten des Landesrechnungshofs hin, der das Handeln des Finanzministers als ganz normalen Vorgang angesehen hat und dieser Vorgang wurde schon in den Vorjahren angewandt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben gemeinsam ein Ziel, die Haushalte ohne neue Schulden aufzustellen und da hat sich die bestehende Landeshaushaltsordnung bewährt. Daher ist aus unserer Sicht eine Änderung der Landeshaushaltsordnung nicht notwendig. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Barth von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident, gestatten Sie mir zunächst eine Bemerkung, die nicht unmittelbar mit dem Tagesordnungspunkt zusammenhängt, aber auf den Anfang der Debatte noch einmal Bezug nimmt. In Artikel 48 unserer Verfassung heißt es: „Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der demokratischen Willensbildung.“ In Artikel 70 heißt es: „Die Landesregierung ist das oberste Organ der vollziehenden Gewalt.“ „Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.“ Aus diesen Sätzen wird, glaube ich, klar, wie die Aufgabenverteilung und wie auch die Rollenverteilung zwischen dem Parlament und der Landesregierung gemeint ist. Bestimmt nicht gemeint ist es so, dass die Verhandlungen, die Beratungen im Landtag regelmäßig von der Landesregierung in einer Art und Weise ignoriert werden, die man schon fast als ehrverletzend verstehen kann, wenn man das so will.

(Beifall FDP)

Ich habe in den vergangenen Wochen und Monaten mich mehrfach auch an die Präsidentin, an die Ministerpräsidentin gewandt und darauf hingewiesen, dass das ein Zustand ist, der eigentlich so nicht in Ordnung ist und den wir als Parlament uns auch dauerhaft so nicht gefallen lassen sollten und auch nicht gefallen lassen können.

(Beifall FDP)