(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Es ist ein Glück, dass sie das nicht im Detail kennen, die würden jeden Respekt vor die- sem Haus verlieren.)
Jetzt komme ich zu unserem Gesetz, zu Ihrem Gesetzentwurf, um Gottes Willen, „Förderung der Energiewende“. Vorweggeschickt, die CDU-Fraktion steht uneingeschränkt zur erneuerbaren Energie, zum Atomausstieg.
So ist das, das haben wir auch unterstützt, das wollen wir auch begleiten und auf den Weg bringen. Dieses Gesetzentwurfs, den Sie auf den Weg gebracht haben, bedarf es unserer Ansicht nach so nicht. Der ist überflüssig, er erinnert mich an Effekthascherei. Sicherlich bewegen wir uns im Moment im Wahlkampf, auch dazu soll es eventuell dienen, aber es ist zu kurz gesprungen, wenn man sich das genauer ansieht. Wenn wir die Kommunalordnung heute betrachten, ist sehr wohl die Möglichkeit gegeben, regenerative Energien, aber auch andere Energieformen durch Kommunen zu nutzen bzw. Gesellschaften zu gründen oder sich zu beteiligen. Das ist jetzt schon möglich. Wir haben die Stadtwerke, wir haben auch die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit, wenn wir über zu kleine Einheiten reden, wie Sie es ja recht gerne tun, je nachdem, wie Sie es gerade brauchen. An der Stelle gibt es die Möglichkeiten schon und das wird auch vielfach gemacht, dass sich Kommunen zusammenschließen, um Einheiten zu bilden, um dann Energieversorgung zu gestalten bzw. selber zu organisieren. Was wir aber nicht wollen, ist, dass nicht mehr die Kommunen gefragt werden, wo das stattfindet. Dass man eben aus der Gebietskörperschaft hinausgehen kann, um Investitionen zu tätigen in Nachbargemeinden, ohne letztendlich mit den Kollegen sprechen zu müssen. Die Ausdehnung und Aushöhlung, die Sie hier vorhaben, ist hochgradig problematisch. Was mich besonders er
Das ist eine interessante Konstruktion, das bedeutet nichts anderes als Gewinnmaximierung auf kommunaler Ebene. Jetzt muss ich natürlich fragen: Wer bezahlt das?
Das bezahlt der Bürger. Die Rechnung machen Sie ja nicht auf; das bezahlt immer der Bürger, um den Haushalt zu sanieren. Jetzt haben wir Kommunen mitunter, die, ich sage mal,
eine besonders schwierige finanzielle Situation haben, und denen suggerieren Sie jetzt mit Ihrem Gesetz,
gründet eine Gesellschaft, beteiligt euch an Energiegesellschaften, an regenerativen Energien, macht Gesellschaften und damit könnt ihr euren Haushalt sanieren. Das halte ich für hochgradig problematisch und auch bedenklich.
Herr Kellner, ich habe eine Frage an Sie. Könnten Sie mir vielleicht erläutern, wer die Gewinne der Stromkonzerne E.ON, EnBW, Vattenfall usw. finanziert und wem sie gehören und wenn Sie sozusagen dagegensetzen, wem die Gemeinden verpflichtet sind, ob Sie da nicht vielleicht auch einen Sinn darin erkennen können, wenn es sinnvoller ist, dass das, was jetzt die Konzerne als Gewinne erwirtschaften, dass das die Kommunen machen, denn die haben Aufgaben zu erfüllen, die dem Gemeinwesen dienen? Ich weiß nicht, ob das an Ihnen vorbeigegangen ist.
Vielleicht könnten Sie versuchen, das noch einmal auch auszuführen, warum es sinnvoller ist, dass Konzerne und Private diese Gewinne einfahren, denn bezahlen müssen es ja am Ende, denke ich, sowieso die Verbraucher.
Der Einzelfall ist hier zu betrachten, das vorweggeschickt. Ich sage nicht, dass es ausschließlich nur privatwirtschaftlich wichtig und richtig ist, es kann auch auf kommunaler Ebene funktionieren. Das kann man beides. Es schließt das ja auch nicht aus. Ich sage noch einmal, die Kommunalordnung lässt es ja heute schon zu, genau das, und jetzt sind wir bei den Konzessionsverträgen. Zum Beispiel E.ON, da ist der Gemeinde- und Städtebund mit beteiligt. Jede Kommune hat hier die Anteile. Wir halten doch auch Aktien an den Unternehmen, 49 bis 51 Prozent.
Die Kommunen halten letztendlich Aktien an den Unternehmen. Über Konzessionsabgaben werden sie auch beteiligt. Dann haben wir noch die Steuereinnahmen, die auch von den Unternehmen, die Gewinne machen, an die Kommunen abgeführt werden. Also das ist doch keine Einbahnstraße und gerade bei den großen Energieunternehmen sind die Kommunalen mit im Boot, und das über Aktien. Also tun Sie nicht immer so, als würde auf der einen Seite nur abgeschöpft und auf der anderen Seite ist der Bürger es, der es bezahlen muss. Natürlich muss der Bürger bezahlen, wenn er die Leistung bekommt. Aber Sie machen hier nichts anderes, Sie sagen, die Kommunen sollen das übernehmen, sollen die Gewinne machen. Damit können sich die kommunalen Haushalte sanieren. Und jetzt machen wir Folgendes, jetzt tragen wir auch noch den Wettbewerb unter die Kommunen, weil nämlich viele Kommunen unter Umständen das als, ich sage mal, Rettungsanker sehen, so wie Sie es darstellen. Dann treten nämlich die Kommunen untereinander in den Wettbewerb, alles mit Steuergeldern, alles mit den Geldern der Bürger und das Risiko, dass es hinterher dann nicht funktioniert, das kommunale Unternehmen bezahlt auch wieder der Bürger. Also das gehört alles ein Stück weit zur Wahrheit dazu. Sie können sich das nicht immer so raussuchen, wie Sie das ganz gerne hätten. Das ist immer recht einfach gemacht, auf komplizierte Fragen einfach antworten - sehr plakativ.
Wir haben die Anhörung verfolgt. Auch in der Anhörung wurde noch einmal deutlich und Sie hatten das ja schon gesagt, Herr Kuschel, dass es hier un
ter Umständen Interessenkonflikte gibt mit dem einen oder anderen Anzuhörenden oder dass er nicht ganz unvoreingenommen ist. Sicherlich spielen da auch Interessen eine Rolle von Unternehmen, aber wenn ich mal auf die KPV, Kommunalpolitische Vereinigung der CDU, zu sprechen komme, die das ja letztendlich auch...
In dieser Vereinigung sind alles Bürgermeister, Mandatsträger, Gemeinderäte, Kreistagsmitglieder vertreten und die wurden angehört und die haben sich dazu geäußert und haben dieses Gesetz als nicht praktikabel abgelehnt. Ähnlich kam es von der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik; auch hier ist die Struktur so, dass die Kommunalpolitiker eingebunden sind. Aber auch die IHK hat letztendlich ja schon mitgeteilt, was sie davon hält. Also auch diese Aufzählung von Ihnen, 100 Bürgermeister haben das unterstützt, ja, wir haben über 900 Gemeinden, also nicht nur 100, die letztendlich sich über die Vereinigung zu Wort gemeldet haben, und haben diesen Antrag als nicht tauglich angesehen.
Wir sehen hier keinen Handlungsbedarf aus dem einfachen Grund, weil unsere Kommunalordnung eine der modernsten Kommunalordnungen in Deutschland ist, das ist so, und aus unserer Sicht auch genügend Möglichkeiten den Gemeinden bietet, was ja auch heute schon gemacht wird, ihre Energieversorgung, wenn sie das denn selbst machen wollen, auch ermöglichen.
Ich will auch noch einmal eines sagen, als es um die Konzessionsverträge ging - wir hatten ja auch darüber gesprochen, ich habe das auch in der letzten Runde schon gesagt -, da waren nicht allzu viele Anbieter da, auch große Stadtwerke nicht. Also tun Sie nicht immer so, als würde die Energieversorgung nur über kommunale Ebene noch möglich sein, dezentral das zu regeln und gleichzeitig die Haushalte zu sanieren. Das halte ich für eine Mogelpackung und wir werden dieses Trojanische Pferd sicherlich nicht reinholen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es gerade erlebt, zurzeit wird ausgiebig diskutiert, die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen seien nicht ausreichend. Genau in diesem Kontext erleben wir auch den Gesetzentwurf der LINKEN.
Meine Damen und Herren, der Kollege Kuschel hat es ja angesprochen, wie auch Bürgermeister aus den verschiedensten Parteien, so auch aus meiner, sich durchaus angesprochen gefühlt haben. Ich möchte Ihnen eines sagen aus der eigenen 18-jährigen ehrenamtlichen kommunalpolitischen Erfahrung: Kommunalpolitiker sind natürlich Menschen, die nicht jede Nacht mit einem Gesetzeskonvolut unter dem Kopfkissen verbringen, sondern die die Ärmel hochkrempeln, die anpacken und die ihre Gemeinde nach vorn bringen wollen und sich nicht jeden Tag damit beschäftigen, wie die Rechtslage ist.
Aber ich rede trotzdem weiter. Insofern ist es, wenn hier die Frage gestellt wird: Wollt Ihr mehr Betätigungsmöglichkeiten für eure Gemeinden? Wollt Ihr mehr wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeiten bei euren Gemeinden?, ist das natürlich eine Suggestivfrage, wo die Leute Hallejula schreien und sagen: Jawohl, wir wollen das. Aber die Wirklichkeit ist bereits jetzt eine völlig andere. Die §§ 71 ff. Thüringer Kommunalordnung geben uns bereits sehr weitgehende Möglichkeiten, vor allem im Bereich der Daseinvorsorge. Es ist eben bereits jetzt möglich, Versorgungsbetriebe gerade auch im Energiesektor zu betreiben. Es ist möglich, Verkehrsbetriebe zu betreiben, Betriebe der Urproduktion, also dem Primärsektor inklusive dem verarbeitenden Bereich, sonstige Betriebe wie Messehallen, Kurbetriebe, gastronomische Einrichtungen und dergleichen. Das alles lässt die Thüringer Kommunalordnung bereits jetzt zu, meine Damen und Herren. Das bedeutet, wir müssen uns natürlich auch Gedanken machen, dass wir keinen ineffizienten Strukturen zulasten der Verbraucher und Steuerzahler in den Gemeinden Vorschub leisten. Auch das ist nicht nur eine Frage kleiner Gemeinden, sondern es sind gerade große Gemeinden, in denen sich Beispiele finden lassen, wo wirtschaftliche Betriebe eben nicht wirtschaftlich sind, sondern zulasten des Steuerzahlers gehen und zulasten des Staatssäckels gehen und eben keine Vorteile gebracht haben.
Ich möchte noch einen Gedanken ganz deutlich an dieser Stelle sagen. Es ist schon vieles gesagt worden, deswegen muss ich das nicht alles wiederholen, aber einen Blickpunkt, meine Damen und Herren, den sollten wir uns bitte sehr genau ins Stammbuch schreiben. Das ist meine feste Überzeugung, dass mit den Steuern der Steuerzahler
den Steuerzahlern keine Konkurrenz gemacht werden soll. Meine Damen und Herren, das wäre zutiefst unanständig.
Es ist eben so, dass Betriebe in öffentlicher Hand, die den Steuerzahler sozusagen als Rückversicherung für defizitäre Geschäfte haben, einen Wettbewerbsvorteil haben gegenüber den Steuerzahlern, von deren Geldern letzten Endes diese Kommunen auch leben.
Deswegen, meine Damen und Herren, fasse ich zusammen: Wir haben eine Kommunalordnung, die uns einen weiten Raum lässt zur Beschäftigung, zur wirtschaftlichen Beschäftigung. Wenn es Fälle gibt, wo die Kommunalaufsichten dort möglicherweise falsch gehandelt haben, dann muss man dieses falsche Handeln der Kommunalaufsichten auf den Prüfstand stellen, aber nicht ein Gesetz ändern. Deswegen sagen wir, meine Damen und Herren, aus unserer Sicht gibt es keinen Änderungsbedarf. Die Kommunen können sich in weitem Rahmen bereits heute wirtschaftlich betätigen. Ich danke Ihnen.