Ja. Wir haben ja nun in diesen vier Anfragen mehrfach festgestellt, dass es irgendwie Nachbesserungsbedarf gibt, wie z.B. bei den Leuten, die freiwillig diese vier Sonnabende arbeiten wollen und teilweise auch in den anderen. Wie verhält sich die Landesregierung, wenn denn jetzt dieses Gesetz übertreten wird? Müssen die jetzt mit Strafen rechnen oder werden die jetzt verschärft kontrolliert oder wann tritt es denn nun wirklich in Kraft?
Ich muss dazu feststellen, das Gesetz ist in Kraft getreten und die Rechtsverordnung tritt in Kraft, wenn sie in Kraft tritt, also wenn sie im Einvernehmen mit dem Ausschuss dann auch beraten wird, quasi beschlossen wurde, das Einvernehmen hergestellt wurde. Danach wird natürlich auch eine Prüfung vorgenommen, so wie wir bei allen anderen Sachen auch prüfen.
Ich hatte in der Presse ja schon gesagt, daran halte ich mich auch, dass wir momentan im Gespräch sind und derzeit noch nicht geprüft wird.
Danke, Frau Ministerin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/4055.
1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Personalsituation an der Staatlichen Grundschule Sonneberg-Grube, ergibt sich aus dieser Bewertung ein Handlungsbedarf und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
2. Welche Hinweise hat die Landesregierung durch die Schulleitung, Eltern oder Elternvertreter hinsichtlich zu erwartender Personalengpässe an der Staatlichen Grundschule Sonneberg-Grube erhalten, wann war dies jeweils der Fall, welche Reaktion erfolgte darauf seitens der Landesregierung und wie begründet sie ihr diesbezügliches Vorgehen?
3. Werden an der Staatlichen Grundschule Sonneberg-Grube im zweiten Schulhalbjahr 2011/2012 alle in der „Rahmenstundentafel für die Grundschule“ nach der Thüringer Schulordnung vorgegebenen Unterrichtsfächer angeboten, über welche eventuellen Abweichungen hat die Landesregierung Kenntnis erlangt und wie begründen sich diese gegebenenfalls?
4. Plant die Landesregierung, Maßnahmen zur Veränderung der Personalsituation an der Staatlichen Grundschule Sonneberg-Grube zu ergreifen und wie begründen sich diese gegebenenfalls?
Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Prof. Dr. Merten.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann wie folgt:
Zu Frage 1: Aktuell ist die Personalsituation an der betreffenden Schule angespannt. Insbesondere bei Schwangerschaften von Lehrkräften kann es zur vorübergehenden Störung im täglichen Unterrichtsablauf kommen. Bei Schwangerschaften sind zudem die gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt zu beachten. Die Einstellung einer Elternzeitvertretung kann erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist und der Entscheidung der Mutter bzw. des Vaters über die Dauer der Inanspruchnahme der Elternzeit sowie einer gegebenenfalls eigenen elterngeldunschädlichen Teilzeitbeschäftigung erfolgen. Ähnlich verhält es sich bei unvorhersehbarem krankheitsbedingtem Ausfall von Lehrkräften. Auch hier ist eine kurzfristige Störung des Unter
richtsablaufs nicht auszuschließen. Insofern konnte das zuständige Staatliche Schulamt Südthüringen bezüglich der Staatlichen Grundschule SonnebergGrube eine Aussage über die mögliche Elternzeitvertretung nicht, wie von Eltern gewünscht, im Herbst treffen, sondern es bleiben zunächst die Geburt des Kindes, der Ablauf der Mutterschutzfristen und die Entscheidung der Mutter respektive des Vaters über die Inanspruchnahme der Elternzeit bzw. elterngeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung abzuwarten. Ein Handlungsbedarf bestand für das zuständige Staatliche Schulamt Südthüringen. Es hat Maßnahmen getroffen, um den Unterrichtsausfall zu kompensieren. Ein Handlungsbedarf für das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur entstünde erst dann, wenn dem betroffenen Schulamtsbereich keine sonstigen personellen Ressourcen mehr zur Verfügung stünden.
Zu Ihrer Frage 2 antworte ich wie folgt: Dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen derzeit drei Schreiben von Eltern vor, Posteingänge am 27. Januar 2012, 2. Februar 2012 und 8. Februar 2012. Das Staatliche Schulamt Südthüringen wurde dazu um Stellungnahme gebeten, die am 15. Februar 2012 erfolgte. Aus der Sicht des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist ein Fehlverhalten des Staatlichen Schulamts Südthüringen nicht zu erkennen, da von der dortigen Seite ausreichende Maßnahmen ab dem Zeitpunkt des unvorhersehbaren Beschäftigungsverbots ergriffen wurden. Die Eltern werden in den nächsten Tagen eine Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erhalten. Ich habe diese Briefe übrigens dieser Tage freigezeichnet.
Zu Ihrer Frage 3 antworte ich: An der Staatlichen Grundschule Sonneberg-Grube ergibt sich ein Bedarf von 24 Lehrerwochenstunden, der durch das Beschäftigungsverbot und den Mutterschutz der Lehrerin entsteht. Folgende Maßnahmen zur Absicherung des Bedarfs wurden herbeigeführt:
3. die Abordnung von zwei Lehrerinnen von einer anderen Staatlichen Grundschule mit neun Lehrerwochenstunden für die Unterrichtsfächer Ethik und Sport für das zweite Schulhalbjahr und letztendlich wird
4. die Abordnung einer Lehrkraft einer weiteren staatlichen Grundschule mit einem Umfang von fünf Lehrerwochenstunden für die allgemeinen Fächer spätestens ab 27. Februar 2012 vorbereitet. Damit ist der Bedarf, der durch den Ausfall entsteht, für das zweite Schulhalbjahr 2011/2012 abgesichert.
Zu Frage 4: Nein. Aus der Sicht des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf.
Sie sprachen unter anderem davon, dass Lehrer aus anderen Schulen hier delegiert worden sind, sagen wir es mal so. Besteht dann nicht die Gefahr, dass in den anderen Schulen ähnliche Situationen auftreten, oder sind da irgendwelche übrig?
Die Lehrer werden tatsächlich von anderen Schulen abgeordnet. Es ist so, dass hier nicht das Problem verschoben wird, sondern dass im pflichtgemäßen Ermessen in Bezug darauf, dass der Unterricht an diesen Schulen weiterhin abgesichert wird, die Abordnungen dann erfolgen.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4057.
Flüchtlingsorganisationen berichten darüber, dass Flüchtlinge insbesondere in den vergangenen Winterwochen nur spärlich mit Bekleidung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Eisenberg ausgestattet wurden. Träger der Erstaufnahmeeinrichtung ist das Landesverwaltungsamt. Dort lebenden Flüchtlingen ist entsprechend § 3 Asylbewerberleistungsgesetz der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts durch Sachleistungen zu decken. Die Erstaufnahmeeinrichtung ist aus dem Landeshaushalt finanziert.
1. Wie und in welcher Form ist die Deckung des notwendigen Bedarfs an Bekleidung in der Erstaufnahmeeinrichtung gesichert?
2. Wie wird der notwendige Bedarf festgestellt, nach welchen Kriterien richtet sich die Versorgung mit Bekleidung und welchen Umfang hat die Grundausstattung, die jeder Flüchtling notwendigerweise zur Verfügung haben muss?
3. In welcher Höhe wurden im Jahr 2011 Mittel für Bekleidung für in der Erstaufnahmeeinrichtung lebende Flüchtlinge insgesamt und je Flüchtling und Monat ausgegeben?
4. Wie rechtfertigt die Landesregierung einen öffentlichen Aufruf zur Kleiderspende anstelle der Anschaffung notwendiger Bekleidung durch das Landesverwaltungsamt vor dem Hintergrund des offenkundigen Mangels an notwendiger Bekleidung für in der Erstaufnahmeeinrichtung lebende Flüchtlinge?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: In der Landesaufnahmestelle Eisenberg wird der notwendige Bedarf an Bekleidung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes in Form von Sachleistungen gedeckt.
Zu Frage 2: Bei Aufnahme der Asylbewerber wird zunächst der vorhandene Bestand an Bekleidung erfasst. Sofern erforderlich, wird anschließend durch die Ausgabe von Bekleidung sichergestellt, dass für jeden Asylbewerber Kleidungsstücke in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Zu Frage 3: Die meisten Asylbewerber sind bei ihrer Ankunft mit Bekleidung in dem notwendigen Umfang ausgestattet. Was fehlt, sind in der Regel Turnschuhe zur sportlichen Betätigung. Von den insgesamt 266 Bedarfsmeldungen des Jahres 2011 entfielen deshalb etwa 90 Prozent auf die Ausstattung mit Turnschuhen. Dieser Bedarf wurde zum einen aus der Kleiderkammer der Landesaufnahmestelle gedeckt, zum anderen wurden in 2011 für eine Summe von 2.484,24 € Bekleidung und Schuhe angeschafft.
Zu Frage 4: Das Land stellt sicher, dass die in der Aufnahmeeinrichtung wohnenden Asylbewerber stets über die benötigte Bekleidung verfügen. Kleiderspenden ermöglichen es, individuelle Wünsche zu erfüllen, die über den notwendigen Bedarf hinausgehen.
Das kommt auf die Art der Bekleidungsstücke an. Bei Unterwäsche mehrfach, bei Überbekleidung zweifach - das ist der Grundsatz.
Dann würde ich doch noch mal darum bitten, wie Sie es erklären, dass a) aus der Landesaufnahmestelle heraus ein Aufruf um Spenden gestartet wurde, weil die Kleidungsstücke nicht ausreichen, und wie erklären Sie b), warum, wenn die Flüchtlinge dann in die Landkreise verteilt werden, sie dort mit nicht mehr ankommen als dem, was sie auf dem Leib tragen, gelegentlich?