Danke, Frau Präsidentin. Danke, Herr Staatssekretär, ich nehme gern Ihr Angebot an, zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend das zur Kenntnis zu bekommen. Dennoch eine Frage: Könnten Sie meinen Gedanken und den damit verbundenen Schlussfolgerungen folgen, im Zusammenhang mit Ihrer Beantwortung zu Frage 1, wenn Sie noch keine Zahlen haben aus der Kabinettsitzung vom 21.02. und demzufolge noch keine Titel benennen können, dass Sie gegenwärtig in Ihrem Bereich keine Haushaltssperre vollziehen?
Ich komme aber nicht zu der Konsequenz, dass wir keine Bewirtschaftungsreserve durchführen. Natürlich ist der Justizhaushalt zum größten Teil rechtlich gebunden und diese rechtlich gebundenen Aufgaben erfüllen wir eins zu eins.
Ich hatte gar keine zweite, aber Sie zwingen mich zu der zweiten. Wenn Sie die Ideen nachvollziehen können, aber die Konsequenzen nicht, dann muss
jetzt die Frage lauten: Wo betreiben Sie dann Haushaltsbeschränkungen, Bewirtschaftungssperren im Justizbereich? Ein Beispiel würde mir reichen.
Zunächst einmal, wenn ich Ihren Gedanken folgen kann, muss ich nicht unbedingt den Ideen folgen. Wir können die Bewirtschaftungssperre nur im Bereich der Investitionsausgaben, also beispielsweise im IT-Bereich oder bei der Sicherungstechnik erbringen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Prof. Herz. Es gibt keine Nachfrage. Dann kommen wir zur letzten Frage für die heutige Fragestunde. Es handelt sich um die Frage der Frau Abgeordneten König in der Drucksache 5/4026. Antworten wird für die Landesregierung die Staatskanzlei, Frau Ministerin Walsmann. Bitte, Frau Abgeordnete König.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage ist eine Nachfrage, und zwar:
Tatsächlich keine Wahlkampfunterstützung der Thüringer Staatskanzlei zur Eisenacher Oberbürgermeisterwahl? - Nachgefragt
Meines Erachtens haben Staatssekretäre als Beamte des Landes in Wahlkampfzeiten darauf zu achten, dass sie sich nicht in unzulässiger Art und Weise in den Kommunalwahlkampf 2012 einmischen. Das Gesetz verlange von einem Landesbeamten „eine klare Trennung zwischen seinem Amt und seiner Teilnahme am politischen Meinungskampf“ (so in der Antwort der Landesregierung in Drucksache 5/4006 auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 5/3922, hier: Antwort zur Frage 3). Auf dieser Grundlage dürfte beispielsweise der Staatssekretär in der Staatskanzlei und Pressesprecher der Landesregierung auch nicht in dieser Eigenschaft den Oberbürgermeisterwahlkampf in Eisenach unterstützen. Herr Zimmermann trete allenfalls als Privatperson und Journalist in Erscheinung (so ebenfalls die Antwort der Landesregierung in Drucksache 5/4006 auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 5/3922, hier: Antwort zur Frage 1).
Zwischenzeitlich berichtete allerdings die örtliche Tageszeitung darüber, dass Herr Zimmermann als Pressesprecher der Landesregierung an einem Mediengesprächskreis mit dem Titel „Das Spannungsverhältnis von Medien, Politik und Öffentlichkeit“ teilnehme. Einlader des Gesprächskreises sei das Wahlteam des CDU-Oberbürgermeisterkandidaten.
1. In welcher Eigenschaft hat der Staatssekretär in der Thüringer Staatskanzlei und Pressesprecher der Landesregierung am Mediengespräch am 9. Februar 2012 in Eisenach teilgenommen und inwieweit erfolgte diese Teilnahme außerhalb des Dienstes?
2. Inwieweit hat die Landesregierung sichergestellt, dass der Staatssekretär in der Thüringer Staatskanzlei und Pressesprecher der Landesregierung als Teilnehmer der erwähnten Veranstaltung seiner Verschwiegenheitspflicht gemäß § 37 Beamtenstatusgesetz nachgekommen ist und welche Folgen könnten gegebenenfalls bei einem Verstoß gegen diese Verschwiegenheitspflicht für den Landesbeamten und das Land eintreten?
3. Wie viele Termine hat der Staatssekretär in der Thüringer Staatskanzlei und Pressesprecher der Landesregierung im Jahr 2011 und bisher im Jahr 2012 in Eisenach absolviert?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Herr Staatssekretär Zimmermann hat außerhalb seines Dienstes als Privatperson an der Veranstaltung teilgenommen.
Zu Frage 2: Die Verschwiegenheitspflicht gehört zu einer der Grund- und Hauptpflichten des Berufsbeamtentums, Beamtinnen und Beamte wie auch politische Beamte haben gemäß § 37 Beamtenstatusgesetz über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheitspflicht zu bewahren. Verstöße hiergegen werden unter anderem durch eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen geahndet: Strafbestimmung, Datenschutzgesetz, Disziplinarrecht und andere sind da einschlägig. Herr Staatssekretär hat beim Mediengespräch seine Verschwiegenheitspflicht eingehalten.
Zu Frage 3: Ich gehe davon aus, dass sich die Fragestellerin auf dienstliche Termine bezieht. Davon hat Herr Staatssekretär im Jahr 2011 sechs und im Jahr 2012 keinen Termin wahrgenommen.
Danke schön. Frau Ministerin, ich hätte eine Nachfrage, und zwar in mehreren Presseartikeln, eigentlich in allen, die jeweils immer die Teilnahme von ihm in Eisenach an irgendwie gearteten Veranstaltungen erwähnen, wird jedes Mal erwähnt, dass er der Staatssekretär bzw. der Pressesprecher der Landesregierung wäre. Wie beurteilen Sie das? Welche Möglichkeiten gibt es, a) dagegen vorzugehen, b) inwieweit würden dann Ihre Antworten noch wirklich richtig sein?
Darauf kann ich sehr einfach antworten. Natürlich ist Herr Staatssekretär Zimmermann auch in seiner dienstlichen Funktion bekannt und man weiß, was er ausübt. Ich kann leider keinen Einfluss darauf nehmen, in welcher Form er wie angekündigt wird. Das kann man vor Ort richtigstellen. Man kann auch ausführen, in welcher Eigenschaft man dort eingeladen ist. Sie haben gesagt, dass er dort privat teilgenommen hat. Aber Sie wissen auch selbst, dass man nicht immer, man kann da viele Beispiele nennen, Einfluss darauf hat, in welcher Form man von der Presse dann benannt wird.
Vielen Dank. Es gibt noch eine Nachfrage aus den Reihen des Parlaments. Frau Ministerin, wenn ich Sie noch mal bitten darf.
Meine Nachfrage ist, Frau Ministerin Walsmann, stehen auch anderen Landtagsfraktionen, u.a. der LINKEN, Privatpersonen, die auch gleichzeitig Mitglieder der Landesregierung sind, beispielsweise Herr Zimmermann oder Sie, für solche Gesprächskreise und Diskussionsrunden zur Verfügung? Wenn nicht, warum?
Prinzipiell, weil Sie die Frage an mich gerichtet haben, stehen wir für alle Gesprächskreise, so sie zu einem vernünftigen Thema sind, zur Verfügung, auch als Mitglied der Landesregierung. Selbstverständlich komme ich auch gern als Privatperson, wenn mich das Thema interessiert. Da ist es unerheblich, welche Kreise von Bürgerinnen und Bürgern die Einlader sind, wenn das terminlich funktioniert. Bisher hat es da auch keine Probleme gegeben.
Vielen Dank, Frau Ministerin Walsmann. Ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 25, Fragestunde, für heute und rufe, wie besprochen den Tagesordnungspunkt 26, Aktuelle Stunde, auf.
Die Fraktionen der FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe eine Aktuelle Stunde beantragt. Die Zeit für jedes Thema beträgt 30 Minuten, die Redezeit der Landesregierung bleibt dabei unberücksichtigt. Noch ein Hinweis: Die Redezeit für einen Redebeitrag eines Abgeordneten beträgt maximal 5 Minuten.
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des aktuellen Ladenöffnungsgesetzes in Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/4040
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuhörer und Interessierte an dem Thema Wirtschaftspolitik an sich, aber auch zu dem aktuellen Themenfeld Ladenöffnung in Thüringen. Wirtschaftspolitik ist ja durchaus ein interessantes Themenfeld, spannend und auch eine Erfolgsgeschichte. Eine Erfolgsgeschichte, deren Ursache oder auch Verursacher wir immer suchen, die ich doch eher in der Vorgängerregierung und natürlich in der Bundesregierung in Berlin sehe. Das sind viele Tatsachen, die vor allen Dingen, und die Zeit muss sein, Unternehmer und deren fleißige Mitarbeiterschaft geschaffen haben,
denen ich bei der Gelegenheit ausdrücklich für die gute Situation in Thüringen danken will. Wir haben Rekordeinnahmen auf der Steuerseite, eine vergleichsweise rekordverdächtige niedrige Arbeitslosenquote trotz der Wintermonate und durchaus auch sehr positive Aussichten hier um Erfurt in Thüringen herum.
Aber leider sieht das die Landesregierung teilweise anders, die zurzeit vom Wirtschaftsministerium nicht vertreten ist. Ich erinnere nur an die wenig ruhmhaften Minuten hier im Plenum, wo von Ausbeutung als dem Geschäftsmodell in Thüringen gesprochen wird, Unternehmer und deren Mitarbeiter diskreditiert werden, wo sicher auch falsche Priori
Jetzt kommen wir zum neusten Akt der Wirtschaftsverhinderung, -behinderung, das ist die neue Fassung des Ladenöffnungsgesetzes. Am 16.12. vom Thüringer Landtag beschlossen, sieht es unter anderem vor, dass ein Arbeitnehmer ein Arbeitsverbot bekommt an mindestens zwei Samstagen in einem Monat. Jetzt stehen wir wieder vor dem inzwischen vierten Samstag in diesem Monat und die Branchen fragen sich: Wie wollen wir das schaffen?
Exemplarisch erreicht uns noch ein Schreiben vom Landesverband Gartenbau, in dem unter anderem gesagt wird, dass der Verkauf am Wochenende gerade für diese Branchen, gerade für die kleinen inhabergeführten Betriebe existenziell von Bedeutung ist. Man denke nur an Friedhofsgärtnereien etc. pp. Außerdem verweise ich auf eines, was sehr wichtig ist: Entsprechend flexibler Arbeitszeitregelungen wurde der Tarifvertrag im Gartenbau gemeinsam mit den Vertretern der Gewerkschaft vereinbart.
Wir haben schon in Diskussionen zum Beschluss des Ladenöffnungsgesetzes gesagt, dass hier höchstwahrscheinlich ein Eingriff in die Tarifautonomie der Tarifparteien vorliegt. Auch das wird weiter geprüft werden. Ich habe mich zum Beispiel mit dem Chef von Höffner unterhalten. Gerade im Küchenbereich ist an den Wochenenden durch die Käufer eine höhere Neigung, sich in Ruhe mit Mobiliar auszustatten. Die Verkäufer arbeiten oft und auch sehr gerne auf Provisionsbasis, weil sich dort der Fleiß lohnt, die gute Beratung lohnt. Das fällt weg, wenn man das nicht mehr an vier Samstagen im Monat wahrnehmen kann, denn manche Arbeitnehmer - das sind auch Beispiele, die wir vom Einzelhandelsverband und anderen Institutionen hier gehört haben - wählen bewusst aufgrund ihrer familiären Organisation den Samstag als Arbeitstag.
Da ist der Mann unter der Woche arbeiten und die Frau sagt, ich will auch mal raus, du kannst dich Samstag um die Kinder kümmern und ich werde meinem alten Beruf nachgehen, der oftmals auch im Einzelhandel begründet ist und ihr Spaß macht, Abwechslung bringt und insofern auch einfach gewährt werden sollte. Die Krux ist - da macht mich die jetzt hoffentlich zu erwartenden Äußerungen der Fraktionen SPD und CDU mal sehr gespannt -, die Idee kam gar nicht aus dem Wirtschaftsministerium, sondern die ist hier von den Fraktionen im Landtag geboren worden und insbesondere von der heute etwas dünn vertretenden CDU, die sagten, es wäre eine gute Idee. Auf die Begründung bin ich jetzt gespannt, wie Sie denn eine Interessenlage der Arbeitnehmer und des kleinen Einzelhandels der inhabergeführten Einzelhandelbetriebe hier begrün
den wollen. Viele Tarifverträge sehen das, was ich zitiert habe, vor, dass, wer Samstag arbeitet, einen anderen Tag in der Woche frei hat. Viele Tarifverträge sehen vor, dass die Arbeitszeit maximal auf fünf Arbeitstage in der Woche beschränkt ist. Warum greifen Sie in bestehende tarifliche Regelungen ein ohne Not und unter Missachtung des Tarifgebots?
Es ist eine weitere Sozialdemokratisierung unseres Wirtschaftslebens, die Verbände laufen Sturm, es ist versprochen worden aus dem Sozialministerium, Herr Staatssekretär, entsprechende Ausnahmeregelungen schleunigst zu erlassen. Der zweite Monat ist schon vorbei, die Spuren und Schäden im Einzelhandel sind signifikant. Ich sprach mit einem Geschäftsstellenleiter eines Unternehmens, der vier Leute, die aus Thüringen stammten, zurückgeholt hat mit der Maßgabe …